Die grundhafte Erneuerung der Gemeindestraße „Obere Hosbachstraße“ - OT Eibelshausen“, ist erfolgt.
Die dadurch entstandenen umlagefähigen Kosten der Gemeinde Eschenburg werden nach den Vorschriften des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (HessKAG) und der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Eschenburg auf die bevorteilten Grundstücke umgelegt.
Der beitragsfähige Kostenaufwand betrug 163.980,62 €. Hiervon trägt die Gemeinde Eschenburg nach § 3 der StrBS 25 % - 40.995,15 €.
Der Restbetrag in Höhe von 122.985,47 € wird auf die durch die Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke nach deren Veranlagungsfläche umgelegt.
Die Abrechnung wird in den kommenden Tagen zugestellt werden.
Eschenburg, den 01.11.2023