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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 44/2023
Die Gemeindewerke informieren
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Wichtige Mitteilung der Gemeindewerke Eschenburg an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Bereits zu Beginn des Kalenderjahres 2011 haben die Grundstückseigentümer*Innen der Gemeinde Eschenburg einen Selbsterklärungsbogen über die Entwässerungssituation und die vorhandene Versiegelung Ihrer Grundstücke vorgelegt. Diese dienten der Einführung der Niederschlagswassergebühr (Versiegelungsabgabe).

Um auch in Zukunft eine, für alle Eigentümer gerechte und korrekte Gebührenberechnung vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Sie als Grundstückseigentümer Änderungen an dem Entwässerungssystem und Änderungen an der versiegelten Fläche unmittelbar an die Gemeindewerke mitteilen. Sei es, dass z. B.

  • sich die Dachfläche durch ein Wohnhausanbau vergrößert hat,
  • sich eine zusätzliche Dachfläche durch einen Garagenneubau ergeben hat,
  • sich durch das Anlegen eines PKW-Stellplatzes die Pflasterfläche vergrößert hat,
  • durch den Einbau einer Versickerungsanlage zukünftig Dachflächenwasser versickern kann,
  • eine asphaltierte Hoffläche durch eine Rasenfläche ersetzt wurde.
  • Außenanlagen / Hofflächen neu angelegt und befestigt wurden

Die Wichtigkeit der Mitteilung wird nochmals dadurch verdeutlicht, dass in § 25 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“ der Grundstückseigentümer festgesetzt ist.

In § 25 Abs. 3 heißt es:

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekannt zu geben.

Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.

Stichprobenartige Überprüfungen in allen Ortsteilen zeigen, dass dieser Pflicht oftmals nicht nachgekommen wird.

Das möchten wir zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass Grundstückseigentümer, die ihrer Mitwirkungspflicht nach § 25 Abs. 3 (EWS) nicht nachkommen, nach § 37 Abs. 18 der Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Wir werden in Kürze mit den Überprüfungen der neu bzw. nachträglich veränderten Grundstücksflächen (nach Pflasterarbeiten usw.) beginnen und bitten deshalb abschließend nochmals um Verständnis, um Ihre Mithilfe und Ihr Mitwirken, damit auch in Zukunft eine gerechte Verteilung der anfallenden Kosten auf alle Grundstückseigentümer erfolgen kann.

Der Selbsterklärungsbogen steht auf der Homepage der Gemeindewerke Eschenburg unter der Rubrik „Abwasser-Kundenservice“ im Download-Portal zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.gemeindewerke-eschenburg.de

Ihre
Gemeindewerke Eschenburg