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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband "Obere Dietzhölze"

Niederschrift über die 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“

am Dienstag, dem 21. Oktober 2025, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes sind mit Schreiben vom 07.10.2025 eingeladen worden. Gegen die Einladung und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Punkt 2:

Informationen

Verbandsvorsteher Götz Konrad gibt folgende Informationen:

Am 30.12.2024 ist vorab per Mail und am 06.01.2025 im Original die aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung zum Haushalt 2025 eingegangen. Die Mitglieder des Vorstandes und Verbandsversammlung wurden am 06.01.2025 darüber per Mail informiert.

Der Jahresabschluss 2024 wurde mit einer Bilanzsumme von 12.284.004,60 € und einem Jahresergebnis von 481.662,54 € festgestellt.

Am 24.04.2025 fand eine Abwasseruntersuchung durch das RP Gießen statt. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die im Erlaubnisbescheid festgelegten Überwachungswerte eingehalten werden.

Am 29.09.2025 haben wir den Festsetzungsbescheid für die Abwasserabgabe der Kläranlage Eibelshausen für das 18.795,00 Euro. Für 2021 haben wir damit zusammengerechnet 63.795,60 € zu zahlen.

Am 03.04.2025 ist der Vorausleistungsbescheid für die Abwasserabgabe für das Jahr 2025 in Höhe von 48.455,30 € für die Kläranlage Eibelshausen durch das durch das Regierungspräsidium Gießen bei uns eingegangen.

Am 03.07.2025 konnte der Prüfbericht der unvermuteten Kassenprüfung vom 11.03.2025 an die Mitglieder des Verbandsvorstandes und Verbandsversammlung per E-Mail geschickt werden.

Der Abriss des Wohnhauses Lohmühle einschließlich der Nebengebäude in Eibelshausen wurde nach erfolgter Genehmigung und Ausschreibung an die Firma Archinal (Wetter) vergeben. Die Abbrucharbeiten wurden mit einem Auftragswert von 68.615,40 € brutto beauftragt und sind nach der Erledigung mit 60.116,42 € brutto abgerechnet worden.

Nachdem der Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ Mitgesellschafter der EnergiewendePartner GmbH geworden ist, konnte die EAM-Tochter mit der Projektierung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage beauftragt werden.

Für den Rückbau und die Rekultivierung der ehemaligen Teichkläranlage hatten die Firmen UD Umweltdienste und Amodis (Subunternehmen) im Mai 2025 mit den Räumungsarbeiten begonnen. Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen und abgerechnet. Die Leerung der Teichkläranlage in Wissenbach ist gut verlaufen und bringt Vorteile für den Neubau der Kläranlage in Eibelshausen. Zum einen bringt die Renaturierung „Punkte“ für den Naturschutz-Ausgleich für den Neubau. Und für den Hochwasserschutz kann Retentionsfläche eingebracht werden. Zudem entsteht dadurch auf dem Gelände der Klärschlammvererdung, wo die neue Kläranlage errichtet werden soll, mehr Platz. Das erleichtert nicht nur die Bauplanung, sondern ermöglicht auch eine zukunftssichere Auslegung - etwa für den möglichen Einbau weiterer Reinigungsstufen.

Die Vereinigung der Grundstücke für die neue Kläranlage erfolgt nach der Vermessung durch ein einfaches Umlegungsverfahren, das vom Eschenburger Gemeindevorstand beschlossen wird. Für die Haubergsgenossenschaft wird ein 4,50 m breiter Zugangsweg geplant und mit der Vermessung gesichert.

Für die Kanalsanierung 2025-2026 fand ein Teilnahmewettbewerb über die HAD statt, gefolgt von einem Losverfahren, das maximal fünf Bewerber pro Vorhaben zuließ. Dabei wurden sowohl die Kamerauntersuchung der im Kanalkataster nach EKVO relevanten Kanalstrecken als auch die eigentliche Sanierung ausgeschrieben. Für die Kanalsanierung haben sich acht Firmen beworben, von denen fünf Unternehmen im Losverfahren ausgewählt und um ein Angebot gebeten worden. Nach Auswertung mit dem Ing. Büro Hydrosoft ist der Fa. Rainer Kiel Kanalsanierung (Kassel) der Auftrag für die Kanalsanierung 2025 zum Angebotspreis von 724.967,81 € brutto erteilt worden. Der erste Bauabschnitt wurde mit dem Spülen der Kanäle sowie der anschließenden Kamerabefahrung zur Zustandsermittlung abgeschlossen.

Für die Kamerauntersuchung nach Turnus der Eigenkontrollverordnung (EKVO) haben sich fünf Unternehmen beworben, sodass kein Losverfahren erforderlich war. Nach Absprache mit dem Ing. Büro Hydrosoft werden die Preise für die Kamerauntersuchung vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage als zu hoch eingeschätzt, weshalb die Ausschreibung aufzuheben ist. Die Untersuchungen können später neu abgefragt und vergeben werden.

Das Statistische Landesamt meldet in einer Pressemitteilung, dass die Kosten für Trinkwasser im Vergleich zu 2013 gestiegen sind. So betrugen die durchschnittlichen Trinkwasserkosten pro Haushalt im Jahr 2022 etwa 137,60 Euro, was einem Anstieg von 24 % gegenüber 2013 entspricht. Der Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser lag im Durchschnitt bei 2,18 Euro. Im Gegensatz dazu sanken die Abwasserentgelte im gleichen Zeitraum um 11 %, von 152,07 Euro im Jahr 2013 auf 134,77 Euro im Jahr 2022. Der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Abwasser sank damit von 2,53 Euro (2013) auf 2,44 Euro (2022).

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht für die Erneuerung der Wasserver- und Abwasserentsorgungs-Infrastrukturen in Deutschland einen Investitionssumme von rund 800 Mrd. Euro in den nächsten 20 Jahren. Damit dürfte klar sein, dass vom Sondervermögen bei uns noch weniger ankommt als der sprichwörtliche „Tropfen auf den heißen Stein“ - der Tropfen verdunstet schon unterwegs.

Eine neue Einleitungserlaubnis - welche auch gleichzeitig als Sanierungsbescheid formuliert wurde - ist erteilt worden bis 31.12.2030. Als markanteste Änderungen sind anzuführen, dass P-ges. Mit 0,7 mg/l als betrieblicher Monatsmittelwert festgelegt wurde. Des Weiteren wurde der Parameter ortho-Phosphat mit einem betrieblichen Monatsmittelwert von 0,3 mg/l in der 24h Mischprobe neu eingeführt. Zudem wurde die Jahresschmutzwassermenge von 1.950.000 m³/a auf 2.250.000 m³/a erhöht. Das steigert die jährliche Vorauszahlung der Abwasserabgabe um 3.454,70 € von 45.000,60 €/a auf 48.455,30 €/a.

Als Vorbereitung für die Stilllegung der Vererdungsanlage und die Etablierung einer neuen maschinellen Schlammentwässerung wurden im Jahr 2025 zwei vergleichende Testläufe gestartet mit einer Anlage der Firma GEA Westfalia und einer Anlage der Firma Hiller. Beide Maschinen erzielten vergleichbare Entwässerungsergebnisse bei Trockensubstanzgehalt, Durchsatzleistung und Polymerverbrauch. Im Rahmen einer Ausschreibung im Frühjahr 2026 soll daher ermittelt werden, welches System künftig bis zur Inbetriebnahme der neuen Kläranlage für den Entwässerungsprozess eingesetzt wird.

An die Firma Unitechnics aus Schwerin wurde der Auftrag für die Begutachtung des Pumpwerkes Wissenbach erteilt. Ziel war es den Betrieb zu optimieren und Problemlösungen zu finden. Ergebnis: Nicht mehr wie vormals ermittelt, 10 - 15 Entlüftungen an der Stecke müssen verbaut werden, sondern zwei sind ausreichend. Dadurch erhebliche Kosteneinsparung. Vorgeschlagen wurde auch der Bau eines Schotterfanges. Umgesetzt werden, sollen die Maßnahmen im Jahr 2026. Das Geld hierfür ist im Bauprogramm vorgesehen.

Bei der Vorprüfung unserer Planung zum Neubau der Kläranlage hat das RP Gießen ausgesagt, dass wir keine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigen. Im Zuge dieser Vorprüfung wurde deutlich, wie wichtig es war, die Lohmühle zu kaufen, weil sonst ein Abstand von 150 Metern zum Außengehöft und 300 Meter zum Wohngebiet angesetzt worden wäre.

Wie vom Verbandsvorstand am 01.04.2025 beschlossen, ist das festgestellte Bauprogramm 2027-2031 für den notwendigen Neubau der Kläranlage und sämtliche Unterlagen am 08.04.2025 als Information in die Verbandsversammlung und in die beiden Mitgliedsgemeinden gegeben worden. Am gleichen Tag ist die Mail mit Link auf den Sammelordner in den beiden Gemeinden verteilt worden an die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindesvorstands.

In Eschenburg sind die PDF-Dateien zudem bei den Downloads bereitgestellt für die weitere Beratung in den Gemeinden.

Zweite Informations-Veranstaltung zur neuen Kläranlage: Schon nach dem ersten Termin im März hat der Abwasserverbands-Vorstand das Bauprogramm 2027-2031 für den notwendigen Neubau (genauer „Sanierung und funktionale Erweiterung“) der Kläranlage als Rahmen aufgestellt und sucht nun zusammen mit den beauftragten Experten und Gremien der beiden Gemeinden geeignete Finanzierungswege. Alle Informationen wurden in die Verbandsversammlung und in die beiden Mitgliedsgemeinden gegeben. Nachdem nun erste Fragen in den Gemeinden aufkommen, soll es am 18.11.2025 um 19 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen eine zweite Info-Veranstaltung geben, zu der auch Planer (Herr Uhrig, Ing. Büro eepi) und Regierungspräsidium (Daniela Hildebrand, Leiterin des Dezernats 41.3 „Kommunales Abwasser, Gewässergüte“ beim RP Gießen mit Abteilungsleiter Julian Lesch) eingeladen wurden und auch zugesagt haben.

Aus der Gemeinde Eschenburg gab es zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2025 einen Berichtsantrag mit zwölf Fragen. Alle eingehenden Fragen werden beantwortet. Eine fortlaufende Beantwortung ist unter Fragen und Antworten zur neuen Kläranlage einsehbar.

Ende Oktober werden wir die LP 4 abgeschlossen haben. Die Leistungsphasen 5-9 für die Planung des Neubaus der Kläranlage Eibelshausen wurde auch vom Büro eepi Ingenieure beauftragt.

Das RP Gießen macht keine Angaben über die förderfähigen Kosten und den Prozentsatz der Fördermittel. Es gibt bislang nur einen rechtskräftigen Sanierungsbescheid bis zum 31.12.2030.

Mit Arcadis ist in Zusammenarbeit mit Heussen Rechtsanwälte GmbH eine Vereinbarung zur außergerichtlichen Einigung abgeschlossen worden. Der Abwasserverband zahlt zur Abgeltung an Arcadis einen Betrag von 30.000 Euro. Der Betrag wird innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des gegengezeichneten Exemplars der Vereinbarung zur Zahlung fällig. Die gegengezeichnete Ausfertigung ist am 29.09.2025 bei uns eingegangen.

Auf der Suche nach Fördermitteln durchleuchtet Dr. Knerr - Fördermittelberater aus Baden-Württemberg - gerade die Kommunalrichtlinie (nicht zu verwechseln mit der Kommunalabwasserrichtlinie).

The Pauly Group hat einen Kostenvoranschlag zum Entleeren und zum Rückbau der Vererdung erstellt. Die Kosten sind mit 1.161.975,50 € deutlich überhöht. Sie berufen sich auf Patentrecht. Die Rechtsanwälte Heussen haben den Anspruch, nur Pauly darf den Rückbau erledigen, geprüft und den Dialog gesucht. Eine kostengünstigere Einigung ist in Aussicht. Kostenlose Rücknahme der mit Patenten geschützten Technik ist aber nicht gewollt.

Für die Fortschreibung des Vertrags mit Rittal haben sich die Partner darauf verständigt, dass RGS ihre Abwässer weiterhin in das kommunale Netz einleiten kann und sich die Kapazitäten mit einem Anteil an den Investitionskosten des Neubaus sichert. Grundlage hierfür sind die Kostenschätzung nach DIN 276 sowie die festgelegten Abwasserparameter. Geschäftsführer Wendel hat einen neuen Vertrag ausgearbeitet, welcher das Ergebnis einvernehmlicher Verhandlungen zwischen RGS und AVB sein soll. Ziel ist die Umsetzung des Neubaus der Kläranlage, da die bestehende Anlage aufgrund technischer, baulicher und rechtlicher Vorgaben nicht mehr ausreichend ist. Der Vertrag regelt neben der Finanzierung auch die Planung, Bauabwicklung, künftige Betriebskosten, Haftungsfragen sowie die Laufzeit- und Kündigungsmodalitäten. Damit ist die rechtliche und wirtschaftliche Basis für die gemeinsame Umsetzung des Projekts gesichert.

Der Vorstand hat bezogen auf das Projekt Sanierung und funktionale Erweiterung der Kläranlage Eibelshausen, die Vergabebefugnis des Geschäftsführers von bisher 10.000 € netto auf 50.000 € netto und die des Verbandsvorstehers von 20.000 € netto auf 100.000 € netto angehoben und beschlossen. Die Anpassung wird in die Vergaberichtlinien des Verbandes aufgenommen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Die Mitglieder des Vorstandes und der Verbandsversammlung werden über Vergabeentscheidungen, die über die ursprünglich angesetzten 20.000 € Vergabebefugnis des Verbandsvorstehers hinausgehen, jeweils bei der nächsten Sitzung informiert.

Die HEUSSEN Rechtsanwalts GmbH ist mit der rechtlichen und vergaberechtlichen Begleitung des Projektes beauftragt worden.

Zur Deckung von Investitionen des Finanzhaushaltes war die Aufnahme eines Darlehens erforderlich. Es handelt sich um ein Darlehen Haushaltsgenehmigung von 2024 in Höhe von 1.050.000 Euro. Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.050.000,00 Euro wurde bei der DZ Hyp zu einem Zinssatz von 3,4 %, Annuität 15.000 Euro vierteljährlich mit einer Zinsbindung bis zum 30.12.2035 abgeschlossen.

Punkt 3:

Einbringung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Verbandsvorsteher Konrad bringt den Entwurf des Haushalts 2026 mit einer Präsentation ein, die thematisch aufs Bauprogramm 2027-2031 überleitet, das im Jahr 2026 aufzustellen ist. Mit dem Beschluss des Haushalts 2026 im November solle beim Land finanzielle Hilfe beantragt werden, da die erforderlichen Investitionen von den beiden Kommunen nicht allein finanziert werden könnten, so Konrad.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt jedem Mitglied vor. Der Verbandsvorsteher erläutert die einzelnen Ansätze und die Präsentation, die dem Protokoll beigefügt ist, wie ihn der Verbandsvorstand am 01.10.2025 festgestellt hat:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.579.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.579.200 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

240.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.460.000 EUR

mit einem Saldo von

-3.450.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.450.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-600.000 EUR

mit einem Saldo von

2.850.000 EUR

ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-360.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.450.000 Euro festgesetzt.

Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2026 auf 171,9232 EUR je umlagepflichtige Einwohner festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am ……………………… beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

Punkt 4:

Mitteilungen und Fragen

Es wurden einige Fragen gestellt und beantwortet.

Ende der Sitzung: 20.06 Uhr

gez. Konrad  —  gez. Meschede
Verbandsvorsteher  —  Schriftführerin