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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 33. Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg

am Mittwoch, den 05.3.2025

(Diese Sitzung fand gemeinsam mit dem Bau- und Umweltausschuss statt.)

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit mit 5 Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung werden keine Einwände erhoben.

2.

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“

a)

Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB

b)

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

c)

Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 Abs. 3 HBO sowie für die wasserwirtschaftlichen Festsetzungen gem. § 37 Abs. 4 HWG, jeweils i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB (TOP BUA)

Dieser Punkt wurde vom Bau- und Umweltausschuss behandelt.

3.

Mobilfunkstandort der DFMG im Gewerbegebiet Eiershausen

(TOP BUA)

Dieser Punkt wurde vom Bau- und Umweltausschuss behandelt.

4.

Haushalt 2026

  • Bauprogramm
  • Stellenplan

(TOP BUA + HFA)

Bauprogramm:

Das Bauprogramm des FB 3 wird den Ausschussmitgliedern von Reiner Müller und Harald Hermann vorgestellt. Es wurde den Mitgliedern der beiden Ausschüsse vorab zugeleitet.

Stellenplan:

Die Stellenpläne der Gemeinde und der Gemeindewerke wurden den Mitgliedern beider Ausschüsse vorgestellt und erläutert. Die Stellenpläne samt Erläuterungen wurden den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.

5.

Info - Kita Neue Mitte

(TOP BUA + HFA)

Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung am 18.09.2025 zur Kündigung des Bauträgervertrags und zur Rückabwicklung des Projekts hat der von uns beauftragte Anwalt das Kündigungsschreiben zugestellt. Die Kündigung des Bauträgervertrags wird u. a. damit begründet, dass der Bauträger trotz mehrmaliger Aufforderung die Arbeit nicht wieder aufgenommen hat, sich einem klärenden Gespräch versagte und die Baustelle teils ungeschützt der Witterung ausgesetzt und ungesichert verlassen hat.

Abzurechnen sind aus unserer Sicht die bisher geleisteten Zahlungen in einer Gesamt-Höhe von 2.539.795 €, während der Bautenstand inkl. Planung und Projektkosten mit rd. 2 Mio. € zu bewerten ist.

Für eine Fertigstellung sind nach der Kalkulation unseres Bauamtes weitere 2.270.000 € zu investieren. Für das Beseitigen der bereits sichtbaren Baumängel fallen zusätzliche Kosten an. Wenn das Gebäude weiterhin der Witterung ausgesetzt wird, wird sich der Aufwand erhöhen. Wenn der zweite Bauabschnitt (Diakonie) nicht kommt, entstehen Zusatzkosten.

Damit das Kita-Projekt in Eigenregie fortgesetzt werden kann, benötigt die Gemeinde Eschenburg das komplette Grundstück. Zur Zeit laufen Gespräche, um eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.

Auch wenn dafür Kompromisse gefunden werden müssen, muss die Gemeindevertretung dem zustimmen können und daran erinnern, dass wir zum 01.11.2025 eine bezugsfertige Kita für 4.050.000 € vertraglich vereinbart hatten.

6.

Geschäftsordnung der Gemeindevertretung - Änderung Fristen Anträge - Anfragen

(TOP HFA)

Auf Anregung des Ältestenrates soll die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse in den §§ 11 Abs. 6 und 15 Abs. 1 geändert werden. Mit dieser Änderung verlängern sich die Fristen für Anträge und Anfragen an die Gemeindevertretung um zwei Tage, von bisher 14 Tage auf 16 Tage. Damit sollen Terminschwierigkeiten mit der Wochenzeitung (Redaktionsschluss) und der Einhaltung der Einladungsfristen für die Sitzungen der Gemeindevertretung vermieden werden.

Bisher müssen zwischen dem Eingang einer Anfrage oder eines Antrages mindestens 14 Tage liegen. Das ist bei den Sitzungsterminen der Gemeindevertretung (jeweils am Donnerstag) der Mittwoch der Vorvorwoche.

Von Seiten des Verlages werden die Fristen zur Einreichung der Texte öfters schon auf den Mittwochnachmittag vorverlegt. Anträge und Anfragen, die noch bis 24:00 Uhr am Mittwoch eingehen, können dann nicht mehr aufgenommen werden.

Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Änderungen in der Geschäftsordnung (§ 11 Abs. 6 und § 15 Abs. 1) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Erbbaurecht Katholische Kindertagesstätte Regenbogen in Eibelshausen

(TOP HFA)

Die katholische Kirchengemeinde möchte sich aufgrund interner Umstrukturierungsmaßnahmen - ähnlich wie in der evangelischen Kirchengemeinde - von Gebäuden trennen. Wie bereits bei den Kindertagesstätten in Simmersbach und Hirzenhain/Ort wird auch hier die Übertragung des Gebäudes „katholische Kindertagesstätte Eibelshausen“ durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Gemeinde Eschenburg favorisiert. Die katholische Verwaltungsleitung und der Verwaltungsrat der katholischen Kirche können sich den Abschluss eines fast nahezu inhaltsgleichen Erbbaurechtsvertrages, welche die Gemeinde bereits mit der evangelischen Kirchengemeinde Simmersbach und Hirzenhain abgeschlossen hat, vorstellen.

Die Erbbaurechtsverträge mit den evangelischen Kirchen wurden über 75 Jahre abgeschlossen. Das Bistum empfiehlt eine Laufzeit von 35 Jahren. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Verlängerungsoption des Vertrages bzw. die Möglichkeit der Erneuerung des Erbbaurechtes.

Folgende Optionen sind möglich:
Option Nr. 1

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einer Laufzeit von 35 Jahren mit Verlängerungsoption und nach Ablauf der Verträge / Erlöschen der Verträge die Verpflichtung zum Abriss des Gebäudes.

Option Nr. 2

Eine Vertragslaufzeit von 35 Jahren ist keine Forderung / Wunsch der katholischen Kirchengemeinde, über die nicht gesprochen oder verhandelt werden kann. Eine Abweichung bzw. Verlängerung auf zum Beispiel 50 Jahre Vertragslaufzeit sind möglich. Wie unter Option Nr. 1 dargestellt, könnte der Vertrag auf 50 Jahre abgeschlossen werden, wobei dann eher Investitionen abgeschrieben werden können, allerdings steht dann nach wie vor ein kostenintensiver Rückbau des Gebäudes bei Erlöschen / Aufgabe des Erbbaurechtes im Raum.

Die Gemeinde Eschenburg hat seit 2007 ca. 360.000,00 EUR in den Erhalt des Gebäudes investiert. Damit die Kindertagesstätte weiterhin betrieben werden kann, werden auch zukünftig Investitionen neben der Gebäudeunterhaltung notwendig werden. Der heutige Gebäudewert beträgt 320.000,00 EUR.

Option Nr. 3

Die katholische Kirchengemeinde hat das Interesse, sich von Liegenschaften zu trennen. Eine Trennung muss nicht sofort vollzogen werden, sondern kann auch Zug um Zug erfolgen.

Durch den Abschuss eines Erbbaurechtsvertrages geht das Gebäude - nicht das Grundstück (ca. 1.930 qm) - in das Eigentum der Gemeinde Eschenburg über. Um die vergangenen Investitionen und auch die zukünftigen Investitionen abzusichern, ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ein sinnvoller Weg, wenn vereinbart werden kann, dass die Gemeinde Eschenburg nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein alleiniges erstrangiges „Ankaufrecht / Vorkaufrecht“ für das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück von der katholischen Kirchengemeinde eingeräumt bekommt. Es ist also das Ziel der Gemeinde, kurz- bis mittelfristig in 10 oder 15 Jahren das Eigentum an dem Grundstück zu erlangen.

Dieser Fall sieht eine kurz- bis mittelfristige Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages vor, wie z. B. 10 oder 15 Jahre. In dieser Zeit kann sich die Gemeinde finanziell auf den Erwerb des Grundstückes „vorbereiten“. Das Ankaufrecht könnte auch in eine Ankaufsverpflichtung umgewandelt werden, wenn heute schon vereinbart werden kann, auf welcher Basis der Kaufpreis für das Grundstück ermittelt wird. Als Basis können die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses des Lahn-Dill-Kreises für Grundstückswerte dienen. Die Ankaufverpflichtung gibt der katholischen Kirchengemeinde die Sicherheit, dass das Grundstück sicher veräußert wird. Die Kirche müsste in diesem Fall nicht nach einem Käufer suchen, und die damit eventuell verbundenen Kosten würden auch nicht entstehen. Zusätzlich vereinbart werden könnte, dass natürlich in der Zeit des Erbbaurechtes, aber auch insbesondere darüber hinaus, eine Trägerschaft der Kindertagesstätte bei der katholischen Kirchengemeinde verbleibt.

Der Gemeindevorstand empfiehlt, der Option Nr. 3 als Grundsatzentscheidung zuzustimmen. Bei Zustimmung der katholischen Kirche zu dieser Option sichert diese eigentumsrechtlich den Betrieb einer Kindertagesstätte und die Investitionen auf einem zukünftigen gemeindeeigenen Grundstück ab. Ein eventueller Zwangsabriss des Gebäudes, im Falle einer Auflösung des Erbbaurechtes, könnte damit umgangen werden.

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind Entscheidungen über Grundstücksangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in der bebauten Ortslage von der Gemeindevertretung zu treffen.

Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der Option Nr. 3 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Produktbericht 132 - Haushalt 2025 - 30.09.2025

(TOP HFA)

Der Bericht wurde den Mitgliedern vor der Sitzung zugeleitet und den Ausschussmitgliedern ausführlich erläutert.

9.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad hat Mitteilungen zu folgenden Themen:

  • Energie-Messe am 8. + 9. November 11-17 Uhr an der Holderbergschule (Aussteller, Vorträge und Berufe unter Www.endlich-energie.de

  • „Bergland Medizin“ stellt sich am 7. November um 19 Uhr im Rathaus vor

  • Anträge stellen für Praxis-Umbau zum Gesundheitszentrum

  • Musterfeuerwehrhaus Hessen ist eine Handlungsempfehlung

  • Schmutzfracht-Simulation und Kapazitäten-Kalkulation für neue Kläranlage wird bei der Info für Gremien-Mitglieder erklärt

  • Volkstrauertag am 16.11.2025 mit Gedenkfeier um 14 Uhr in Eibelshausen und Kranzniederlegungen in den übrigen Ortsteilen Roth (11:30 Uhr), Wissenbach (12:15 Uhr), Hirzenhain (13:00 Uhr), Eiershausen (15:00 Uhr) und Simmersbach (15:30 Uhr). Bei der Gedenkfeier gibt es einen Vortrag „Spurensuche - Vergangenheitsbewältigung 80 Jahre nach Kriegsende“. Mehr Infos unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Internet.

Ausschussvorsitzender

Schriftführer

Rolf Dietrich

Rainer Deutsch