(Diese Sitzung fand gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss statt.)
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Werner Brietzke, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit mit 6 Mitgliedern fest.
Gegen die Tagesordnung und die Ladung werden keine Einwände erhoben.
| 2. | Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“ | |
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| a) | Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
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| b) | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
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| c) | Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 Abs. 3 HBO sowie für die wasserwirtschaftlichen Festsetzungen gem. § 37 Abs. 4 HWG, jeweils i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB (TOP BUA) |
Mit Mail vom 10.07.2025 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025) informiert und gleichzeitig beteiligt. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die eingegangenen Anregungen müssen förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.
Nach erfolgter Abwägung können sofort die Beschlüsse zu b) und c) gefasst werden.
Das Bauleitplanverfahren wird durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.
Die Änderungen, die sich aufgrund der vorbereiteten Abwägung ergeben, wurden in die Unterlagen der Bauleitplanung eingearbeitet.
Im Wesentlichen müssen lediglich geringfügige Änderungen in den nachrichtlichen Übernahmen der textlichen Festsetzungen vorgenommen werden. Diese Änderungen sind farblich hervorgehoben.
Die vorgenannten Änderungen werden von Immo Zillinger erläutert.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Da der Ortsbeirat Simmersbach zum 22.08.2025 aufgelöst wurde, kann dieser nicht beteiligt werden.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zu beschließen:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1-9, zuzustimmen.
Den oben gennannten Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, unter Beachtung des unter Punkt a) gefassten Beschlusses als Satzung zu beschließen.
Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung zu billigen.
Den Flächennutzungsplan auf dem Wege der Berichtung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB als Orts- und Gestaltungssatzung zu beschließen. Die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 HWG i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB als Entwässerungssatzung zu beschließen.
Den Gemeindevorstand zu beauftragten, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Die Beschlüsse a) - c) erfolgten einstimmig. Es wurden Einzelbeschlüsse gefasst.
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
3. | Mobilfunkstandort der DFMG im Gewerbegebiet Eiershausen (TOP BUA) |
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 und der Ortsbeirat Eiershausen in seiner Sitzung am 30.07.2024 über den Mobilfunkmaststandort der DFMG im Gewerbegebiet Eiershausen beraten. Damals wurde in den Vorgesprächen mit der DFMG ein Maststandort auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flurstück 145/3 (Schredderplatzgrundstück) gefunden, wobei der Mast eine Höhe von 22 Meter haben sollte.
Im März diesen Jahres fand ein weiterer Baustellentermin mit der DFMG und Vertretern der Gemeinde statt. Hier wurde uns mitgeteilt, dass der Mast für die funktechnische Abdeckung der Bundesstraße, des Gewerbegebietes und dem Ortsteil Eiershausen aufgrund eingehenderer Untersuchungen eine Höhe von 40 Meter haben muss. Die Höhe des Mastes hat auch Auswirkungen auf die Abstandfläche zur Hochspannungsleitung. Dies hat zur Folge, dass ein neuer Maststandort festgelegt werden muss. Dieser Maststandort befindet sich mit einer Größe von 15 Meter x 15 Meter auch auf dem gemeindeeigenen Schredderplatzgrundstück Flurstück 145/3 gemäß der Einzeichnung auf der vorgelegten Flurkarte.
Dieser Standort ist erstmals nur für die Telekom AG geplant, jedoch gehört es zum Geschäftsfeld der DFMG, den Standort auch an weitere Mobilfunkanbieter zu vermieten. Dies hat einen Vorteil für die Allgemeinheit, da im Falle der Vermietung auch andere Netze besser genutzt werden können, was den Bau weiterer Mobilfunkmaste in diesem Bereich überflüssig macht.
Die DFMG kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegen. Es wird zugesagt, die Vorlage der Bescheinigung nachzuholen, sobald dies möglich ist.
Der Ortsbeirat hat dem Vorhaben zugestimmt.
Die Angelegenheit soll mit der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag der DFMG zuzustimmen und der Gemeindevertretung zu empfehlen, der DFMG den beschriebenen Mobilfunkmaststandort auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Eiershausen, Flurstück 145/3 zum Bau eines Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der DFMG abzuschließen
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Haushalt 2026
(TOP BUA + HFA) |
Das Bauprogramm des FB 3 wird den Ausschussmitgliedern von Reiner Müller und Harald Hermann vorgestellt. Es wurde den Mitgliedern der beiden Ausschüsse vorab zugeleitet.
Stellenplan:
Die Stellenpläne der Gemeinde und der Gemeindewerke wurden den Mitgliedern beider Ausschüsse vorgestellt und erläutert. Die Stellenpläne samt Erläuterungen wurden den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.
| 5. | Info - Kita Neue Mitte (TOP BUA + HFA) |
Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung am 18.09.2025 zur Kündigung des Bauträgervertrags und zur Rückabwicklung des Projekts hat der von uns beauftragte Anwalt das Kündigungsschreiben zugestellt. Die Kündigung des Bauträgervertrags wird u. a. damit begründet, dass der Bauträger trotz mehrmaliger Aufforderung die Arbeit nicht wieder aufgenommen hat, sich einem klärenden Gespräch versagte und die Baustelle teils ungeschützt der Witterung ausgesetzt und ungesichert verlassen hat.
Abzurechnen sind aus unserer Sicht die bisher geleisteten Zahlungen in einer Gesamt-Höhe von 2.539.795 €, während der Bautenstand inkl. Planung und Projektkosten mit rd. 2 Mio. € zu bewerten ist.
Für eine Fertigstellung sind nach der Kalkulation unseres Bauamtes weitere 2.270.000 € zu investieren. Für das Beseitigen der bereits sichtbaren Baumängel fallen zusätzliche Kosten an. Wenn das Gebäude weiterhin der Witterung ausgesetzt wird, wird sich der Aufwand erhöhen. Wenn der zweite Bauabschnitt (Diakonie) nicht kommt, entstehen Zusatzkosten.
Damit das Kita-Projekt in Eigenregie fortgesetzt werden kann, benötigt die Gemeinde Eschenburg das komplette Grundstück. Zur Zeit laufen Gespräche, um eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.
Auch wenn dafür Kompromisse gefunden werden müssen, muss die Gemeindevertretung dem zustimmen können und daran erinnern, dass wir zum 01.11.2025 eine bezugsfertige Kita für 4.050.000 € vertraglich vereinbart hatten.
| 6. | Geschäftsordnung der Gemeindevertretung - Änderung Fristen Anträge - Anfragen (TOP HFA) |
Dieser Punkt wurde vom Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
| 7. | Erbbaurecht Katholische Kindertagesstätte Regenbogen in Eibelshausen (TOP HFA) |
Dieser Punkt wurde vom Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
| 8. | Produktbericht 132 - Haushalt 2025 - 30.09.2025 (TOP HFA) |
Dieser Punkt wurde vom Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
| 9. | Fragen und Mitteilungen |
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Bürgermeister Konrad hat Mitteilungen zu folgenden Themen:
Energie-Messe am 8. + 9. November 11-17 Uhr an der Holderbergschule (Aussteller, Vorträge und Berufe unter Www.endlich-energie.de
„Bergland Medizin“ stellt sich am 7. November um 19 Uhr im Rathaus vor
Anträge stellen für Praxis-Umbau zum Gesundheitszentrum
Musterfeuerwehrhaus Hessen ist eine Handlungsempfehlung
Schmutzfracht-Simulation und Kapazitäten-Kalkulation für neue Kläranlage wird bei der Info für Gremien-Mitglieder erklärt
Volkstrauertag am 16.11.2025 mit Gedenkfeier um 14 Uhr in Eibelshausen und Kranzniederlegungen in den übrigen Ortsteilen Roth (11:30 Uhr), Wissenbach (12:15 Uhr), Hirzenhain (13:00 Uhr), Eiershausen (15:00 Uhr) und Simmersbach (15:30 Uhr). Bei der Gedenkfeier gibt es einen Vortrag „Spurensuche - Vergangenheitsbewältigung 80 Jahre nach Kriegsende“. Mehr Infos unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Internet.
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| stellv. Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Werner Brietzke | Rainer Deutsch |