am Mittwoch, den 09.11.2022, um 19:00 Uhr,
im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der stellv. Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Werner Brietzke, eröffnet die 11. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:01 Uhr und begrüßt Bürgermeister Götz Konrad, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten, die Gemeindevertreter sowie das Mitglied des Ortsbeirates Wissenbach. Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Der stellv. Vorsitzende fragt nach, ob es Änderungen zu der Tagesordnung gibt. Er nimmt eine Umstellung der Tagesordnungspunkte vor: Die Punkte 3 und 4 werden zu Beginn der Sitzung behandelt.
| 2. | Vorstellung Bauprogramm 2023 |
Bauamtsleiter Reiner Müller appelliert an die Mitglieder der Ortsbeiräte, bitte frühzeitig, möglichst Ende August, die Haushaltsmittel für das kommende Haushaltsjahr anzumelden, damit diese berücksichtigt werden können bzw. damit vorab eine Angebotseinholung erfolgen kann.
Die Mitarbeiter der Bauverwaltung Reiner Müller, Harald Hermann sowie Katharina Eucker stellen das Bauprogramm 2023 vor.
Es werden Fragen gestellt zu:
Ablösebeitrag für Erschließung in Grundstückskaufverträgen Bussardstraße, Hirzenhain (Cyris)
Glasfaserausbau gemeindeeigene Gebäude (Grebe)
| 3. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Ortsteil Hirzenhain-Ort |
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u.a. beschlossen, dass das Kleingartengebiet „Auf dem Löhchen“ im Ortsteil Hirzenhain-Ort im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist. Parallel zu dem Bauleitplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren in dem betreffenden Gebiet durchgeführt.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet als Kleingarten ausgewiesen (siehe Liegenschaftsauszug). Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB für das Gebiet anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang. Wichtig hierbei ist, dass sich das Umlegungsverfahren an das Bebauungsplanverfahren anpasst, da ein bestimmter Ablauf zwingend eingehalten werden muss.
Aktuell (Stand 11.10.2022) erfolgt die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für die Dauer eines Monats (§ 53 Abs. 2 BauGB).
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Dr. Cyris Paul teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass der Ortsbeirat Hirzenhain diesem Verfahren zustimmt und die Ausweisung von weiteren Baugrundstücken unterstützt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Hirzenhain-Ort nach § 13 a BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“, OT Hirzenhain-Ort)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Neugestaltung der Nahversorgung - Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Im Seifen", OT Wissenbach |
Bürgermeister Götz Konrad erläutert diesen Tagesordnungspunkt und begrüßt Herrn Andreas van Ommen von der Firma Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen. Hiervon sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Herr Van Ommen teilt den derzeitigen Sachstand des Projektes mit.
Die Gemeinde Eschenburg beabsichtigt im Ortsteil Wissenbach die Neugestaltung der Nahversorgung für das Gemeindegebiet. Geplant ist die Sicherung der Grundversorgung durch die Ansiedelung eines Lebensmittelvollsortimenters mit rd. 1.600 qm Verkaufsfläche, die Verlagerung und Erweiterung des ansässigen Lebensmitteldiscounters (Aldi) mit rd. 1.100 qm Verkaufsfläche und die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 qm.
Der Planstandort zeichnet sich gegenwärtig bereits durch eine Vornutzung durch den großflächigen Einzelhandel aus und ist auch überwiegend als solcher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Im Seifen“ von 2017 mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Nahversorgungszentrum“ festgesetzt sowie im Flächennutzungsplan (Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Seifen“ in 2017) mit der Festsetzung einer Sonderbaufläche für den großflächigen Einzelhandel dargestellt.
Im westlichen Teilbereich des Plangebiets ist für den ansässigen Aldi-Discounter im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von 2017 ein Gewerbegebiet festgesetzt, sodass das Planziel der vorliegenden Änderung unter anderem eine einheitliche Ausweisung für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ beinhaltet, um dort den in Rede stehenden Lebensmittelvollsortimenter errichten zu können.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist der Abbruch des bestehenden Lebensmitteldiscounters Aldi. Dieser soll mit einer Verkaufsflächenerweiterung auf zukünftig 1.100 qm am Standort des früheren Rewe-Marktes neu errichtet werden. Ergänzend ist hier auch die Errichtung eines Drogeriemarktes vorgesehen.
Der nördlich ansässige Discounter der Fa. Lidl soll ggf. in der vorliegenden Bauleitplanung in den räumlichen Geltungsbereich mitaufgenommen und planungsrechtlich im Bestand gesichert werden. Details hierzu sind im weiteren Verfahren u.a. mit dem Regierungspräsidium Gießen abzustimmen.
Darüber hinaus befindet sich im Bereich des Gebäudeleerstands zentral im Plangebiet ein Wohngebäude, welches erhebliche Mängel an der Substanz aufweist und im Zuge des geplanten Vorha-bens ebenfalls abgebrochen werden soll. Das städtebauliche Erscheinungsbild des Wohngebäudes in Kombination mit dem Leerstand des ehemaligen Vollsortimenters wirkt sich seither negativ auf den gesamten Standort am Ortsteingang von Wissenbach aus. Der Standort erfährt durch die vorliegende Änderung somit eine städtebauliche Aufwertung, welche den gesamten Planbereich am Ortsteingang positiv beeinflusst.
Da sich der Planbereich bereits als vollversiegelt darstellt sowie bestehender Leerstand abgebrochen und Neubauten am bisherigen Standort errichtet werden sollen, wird durch das Vorhaben kein zusätzlicher Eingriff in Grund und Boden vorbereitet. Darüber hinaus besteht bereits Planungsrecht für eine Sonderbaufläche sowie eine gewerbliche Baufläche für den Bereich des westlich gelegenen Aldis. Den Belangen des Bodenschutzes und der Maßgabe der Innenentwicklung vor Außenentwicklung kann daher entsprechend Rechnung getragen werden.
Im Rahmen von Vorabstimmungen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium Gießen wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde Eschenburg gemäß der Berechnungsmethodik des RP Gießen nach Umsetzung des Vorhabens vsl. die zulässige Kaufkraftbindung von 130 % im Lebensmittelsegment überschreiten wird, wodurch ein Zielabweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich wird. Die Zielabweichung kann parallel zur Bauleitplanung durchgeführt werden. Zudem wird zur Einschätzung der Wettbewerbssituation bei Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Bauleitplanung eine Verträglichkeitsanalyse der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH durchgeführt.
Im nächsten Schritt sollen nun die für die Umweltprüfung relevanten Informationen und Stellung-nahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt und das Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung beantragt werden. Die Planung (Entwurfsfassung des Bebauungsplanes) als auch das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wird im Anschluss vor Einleitung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB den kommunalen Gremien erneut zur Kenntnisnahme und Entscheidung vorgelegt.
Die Kosten für die erforderlichen Planverfahren, Gutachten und aller mit dem Vorhaben verbundenen Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Hierzu wird als Nächstes ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag:
| 1. | Die Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. |
| 2. | Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung der Nahversorgung in Form eines Lebensmittelvollsortimenters (rd. 1.600 qm Verkaufsfläche), eines Lebensmitteldiscounters (rd. 1.100 qm Verkaufsfläche) und eines Drogeriemarktes (rd. 800 qm Verkaufsfläche) geschaffen werden. |
| 3. | Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich jedoch noch Änderungen ergeben (z.B. durch Ausgleichsflächen und Abstimmungen mit dem RP Gießen, etc.). |
Räumlicher Geltungsbereich (vorläufig, Änderung im Planungsprozess sind möglich)
genordet, ohne Maßstab
| 4. | Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen beauftragt. |
| 5. | Aufgrund der Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen wird ein Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird beauftragt einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzureichen. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
Es wird eine Frage gestellt zu:
• Wärmeinseln (Cyris)
| stellv. Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Werner Brietzke | Katharina Eucker |