Die Gemeinde stellt für Spenden, welche über die kommunale Buchhaltung laufen, eine Spendenbescheinigung aus. Das betrifft ALLE Zahlungen an die Gemeinde, welche als Spende gekennzeichnet (z. B. Hinweis im Verwendungszweck und/oder Begleitschreiben) sind. Die Gemeinde leitet diese dann an die gewünschten Spendenempfänger weiter.
Das Spendenrecht sieht vor, dass bei Beträgen (Einzelspenden) von unter 300,00 EUR KEINE Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt benötigt wird. Stattdessen reicht ein einfacher Nachweis (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg oder Quittung Online-Banking) vollkommen aus.
Die Gemeinde stellt ab sofort nur noch Spendenbescheinigungen bei Spenden ab 300,00 EUR aus. Dies entspricht dem aktuellen Spendenrecht.
Wir bitten dies zu beachten.