am Mittwoch, den 08.11.2023,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 18. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:00 Uhr und begrüßt Bastian Seibert vom Planungsbüro Fischer, Noor Sharaf von Schoofs Immobilien GmbH, Bürgermeister Götz Konrad, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten, die Gemeindevertreter sowie die Ortsbeiräte. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Es werden keine Änderungen gewünscht.
| 2. | Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach |
Bitte erfassen Sie hier den Text (Wortmeldungen).
| 2.1 | Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach - Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung zugunsten eines sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung in der Gemarkung Wissenbach |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Bastian Seibert vom Planungsbüro Fischer sowie Noor Sharaf vom der Firma Schoofs Immobilien GmbH, Frankfurt.
Der Ortsbeirat Wissenbach ist zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat mit Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, OT. Wissenbach vom 17.11.2022 (10. Sitzung) die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Im gefassten Aufstellungsbeschluss wurden die nachstehend aufgeführten Verkaufsflächen aufgelistet:
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Geltungsbereich verändert (siehe Seite 3 des Antrages).
Das Vorhaben verstößt zum Teil gegen die Ziele der Raumordnung. Aufgrund dessen ist ein Antrag auf Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung durch die Gemeinde Eschenburg beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Es wird auf die Ausführungen und Erläuterungen des vorliegenden Antrages auf Zielabweichung und der vorliegenden Auswirkungsanalyse zur Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums im Ortsteil Wissenbach von der GMA-Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH verwiesen.
Im Abschnitt 2.1 „Maßgebliche Ziele für die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben“ (siehe Seite 6 des Antrages) wird auf die Kaufkraftbindung der Gemeinde Eschenburg eingegangen.
Gemäß der Berechnungsmethodik des Regierungspräsidiums Gießen hat die Gemeinde derzeit eine Kaufkraftbindung von ca. 110 %. Bei Durchführung des Vorhabens steigt dieser Wert rechnerisch über die zulässige Kaufkraftbindungsobergrenze von 110 %. Im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens kann in Einzelfällen eine Bindung von bis zu max. 130 % genehmigungsfähig sein. Um einen gewissen ´Spielraum´ für die Neuansiedlung oder Erweiterung von bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebe am zentralen Ortsteil Eibelshausen zu lassen, wurde sich vorab auf nachstehende Verkaufsflächengrößen für das Vorhaben in Wissenbach geeinigt: 1.700 m² Verkaufsfläche für einen Lebensmittelvollsortimenter und 500 m² Verkaufsfläche für einen Getränkemarkt. Somit würde die Kaufkraftbindung nach Umsetzung des Vorhabens auf ca. 121 % steigen.
Anzumerken ist hierbei, dass die Basisdaten der raumordnerischen Bewertung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Lebensmittelbereich voraussichtlich ab dem 16.10.2023 durch die Regionalversammlung Mittelhessen geändert werden. Der vorliegende Antrag muss aber nicht nochmal ganz geändert werden.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Antrag auf Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung zugunsten eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung in der Gemarkung Wissenbach zu beschließen und diesen beim Regierungspräsidium Gießen einzureichen.
Die anfallenden Verwaltungsgebühren, die durch das Regierungspräsidium für die Bearbeitung des Antrages erhoben werden, sind durch die Firma Schoofs Immobilien GmbH zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 2.2 | Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach - Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Bastian Seibert vom Planungsbüro Fischer sowie Noor Sharaf vom der Firma Schoofs Immobilien GmbH, Frankfurt.
Der Ortsbeirat Wissenbach ist zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat mit Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, OT. Wissenbach vom 17.11.2022 (10. Sitzung) die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Im gefassten Aufstellungsbeschluss wurden die nachstehend aufgeführten Verkaufsflächen aufgelistet:
Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.600 m² Verkaufsfläche
Lebensmitteldiscounter mit rd. 1.100 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt mit rd. 800 m² Verkaufsfläche
Im Rahmen von Vorabstimmungen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium Gießen wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben gegen die Ziele der Raumordnung verstößt. Aufgrund dessen ist ein Antrag auf Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung durch die Gemeinde Eschenburg beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Die Zielabweichung wird parallel zur Bauleitplanung durchgeführt.
Die ursprünglich vorgesehene Projektplanung gem. gefassten Aufstellungsbeschluss vom 17.11.2022 sah einen Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.600 m² Verkaufsfläche, einen Lebensmitteldiscounter mit rd. 1.100 m² Verkaufsfläche sowie einen Drogeriemarkt mit rd. 800 m² Verkaufsfläche vor. Dies wurde aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeiten (kein Verkauf des Aldi-Grundstücks) sowie der Kaufkraftbindung im Gemeindegebiet deutlich reduziert. Daher wird in den weiteren Planungen der Drogeriemarkt und der Lebensmitteldiscounter entfallen. Geplant wird derzeit ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1.700 m² und ein Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 500 m².
Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorlage „Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach - Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung zugunsten eines sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung in der Gemarkung Wissenbach“ verwiesen. Der Antrag auf Zielabweichung und die Auswirkungsanalyse liegen vor.
Das Planungskonzept und der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden entsprechend angepasst und geändert.
Parallel zu dem Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung soll im nächsten Schritt die für die Umweltprüfung relevanten Informationen und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt werden.
Die Planung (Entwurfsplanung des Bebauungsplanes) als auch das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wird im Anschluss vor Einleitung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindeverwaltung ist in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß den vorliegenden Unterlagen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Zu diesem Punkt ist der Ortsbeirat Eibelshausen eingeladen.
Bürgermeister Götz Konrad erläutert die Vorlage kurz.
Die Flächen des oben genannten Bebauungsplanes liegen innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1979 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Simmersbach Nr. 2“, der daher durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Krieacker“ teilweise geändert wird.
Die Änderung ist vorgesehen, da die Produktionsstätten der ansässigen Firma in Richtung Norden, daher in Richtung der Straße „Im Heerfeld“, erweitert werden sollen. Die Produktion ist wegen der beengten Verhältnisse zurzeit nicht optimal möglich.
Durch die Erweiterung werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten, sodass die Änderung des Bebauungsplanes zur Behebung der beengten Verhältnisse erforderlich ist.
In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrfach Befreiungen erteilt. Die Befreiungen betreffen im Wesentlichen die Firsthöhen und die Baugrenzen.
Die Festsetzung der maximal zulässigen Firsthöhe soll daher nicht übernommen werden. Die Baugrenzen werden angepasst.
Auch die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden vollständig überarbeitet.
Eine maximale Zahl von Vollgeschossen soll nicht festgesetzt werden, da die Höhe eines Geschosses nicht definiert ist und dies daher in einem Gewerbegebiet überflüssig ist.
Auch soll anstelle der Grundflächenzahl eine Baumassenzahl festgesetzt werden. Dies wird grundsätzlich für ein Gewerbegebiet empfohlen.
Darüber hinaus wird u.a. der Bebauungsplan an die Vorgaben des Regionalplanes angepasst: Verkaufsflächen für Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren. Im ersten Schritt werden daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet. Änderungen, die sich hieraus ergeben, werden in die Planung eingearbeitet und dann erneut den politischen Gremien zur Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung vorgelegt.
Das Ingenieurbüro Zillinger hat in der Sitzung des Gemeindevorstandes die Planung erläutert.
Aus dem Ausschuss wird angeregt, die Firma Kettenbach GmbH & Co. KG darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeiter nicht am Fahrbahnrand ihre Autos abstellen, sondern auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehende Beschlüsse zu fassen:
Zu a) den Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen aufzustellen.
Zu b) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Neufassung der Stellplatzsatzung |
Katharina Fritschi erläutert die Vorlage kurz.
Es fanden eingehenden Beratungen durch die Gemeindevertretung, den Bau- und Umweltausschuss, den Gemeindevorstand sowie die Kommission Zukunft zu diesem Thema statt. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 24.05.2023 wurde beschlossen, dass die Neufassung der Stellplatzsatzung vor der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zur Überprüfung an den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) zu senden ist, da die Muster-Stellplatzsatzung des HSGB veraltet war (Stand der Muster-Stellplatzsatzung des HSGB Dezember 2018) und sich seitdem Gesetzesänderungen ergeben haben, die darin noch nicht eingearbeitet waren.
In der Stellungnahme des HSGB (Eingang am 04.07.2023) wurde u.a. mitgeteilt, dass derzeit an einer Endfassung einer neuen Muster-Stellplatzsatzung gearbeitet wird.
Die durch den HSGB neu erarbeitete Muster-Stellplatzsatzung wurde in der Ausgabe Nr. 9 des „HSGB Kompakt“ (früher Eildienst) mit Datum vom 17.07.2023 veröffentlicht.
Auf den Grundlagen der Stellungnahme sowie der neu veröffentlichten Muster-Stellplatzsatzung des HSGB wurde der vorliegende Entwurf der Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eschenburg erneut durch die Verwaltung überarbeitet.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eschenburg in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Haushalt 2024 - Bauprogramme |
Eingangs erläutert Reiner Müller die verschiedenen Möglichkeiten und Alternativen, das bestehende Blockheizkraftwerk Rathaus/Bürgerhaus zu ersetzen.
Eine Alternative wäre, einen Wärmeverbund mit dem KITA-Neubau und der Tagespflege herzustellen. Dies wird in den nächsten Gesprächsrunden mit allen Beteiligten thematisiert.
Das Bauprogramm für das Haushaltsjahr 2024 wird von Reiner Müller, Harald Hermann und Katharina Fritschi vorgestellt und erläutert.
Bitte erfassen Sie hier den Text (Beschlusstext).
| 6. | Fragen und Mitteilungen | MV-604/2023 |
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
Es wird eine Anregung vorgebracht:
Nicht ausgegebene Bäume der Bürgerbaum-Aktion könnten auf gemeindeeigenen Grundstücken gepflanzt werden.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Ende der Sitzung: 20:48 Uhr
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| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Fritschi |