Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg

am Donnerstag, den 09.11.2023, um 19:00 Uhr, im Rathaus

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Hans-Jürgen Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 Ausschussmitgliedern fest. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

2.

Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH - Kapitalerhöhung

Die Gemeinde Eschenburg plant, einer Kapitalerhöhung bei der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (nachfolgend „KEAM“) zuzustimmen, ohne weitere Anteile zu erwerben.

Hintergrund der KEAM ist, dass die EAM-Gruppe als regionaler Energieversorger interessierten Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen in ihrem Geschäftsgebiet die Möglichkeit bieten möchte, durch eine Beteiligung an der Gesellschaft effizient und unkompliziert Strom und Erdgas für ihre eigenen Liegenschaften zu beschaffen.

Neben der Gemeinde Eschenburg sind noch weitere 156 kommunale Gesellschafter und die EAM Beteiligungen GmbH (nachfolgend „EAMB“) an der KEAM beteiligt. Gegenwärtig können keine weiteren kommunalen Gesellschafter an der KEAM beteiligt werden, da EAMB keine Anteile mehr veräußern kann. Die Aufnahme neuer kommunale Gesellschafter soll durch eine Kapitalerhöhung ermöglicht werden.

Mit einer Satzungsänderung soll das Stammkapital der KEAM von 100.000 Anteilen auf 200.000 erhöht werden. Sämtliche kommunalen Gesellschafter sollen auf ihr Recht zum Bezug der neuen Geschäftsanteile verzichten und allein EAMB soll die neuen Anteile übernehmen.

Auch wenn sich die Beteiligung der Kommune durch den Verzicht auf den Erwerb weiterer Anteile reduzieren wird, ist dies irrelevant. Der Zweck der Beteiligung der Kommune, über die KEAM ohne ein Vergabeverfahren Energie zu beschaffen, wird durch die Kapitalerhöhung und den Erwerb der neuen Anteile durch die EAMB nicht berührt. Da EAMB zudem grundsätzlich kein Stimmrecht als Gesellschafter hat, ist die Erhöhung der Beteiligung auch in Bezug auf die Stimmrechte kommunaler Gesellschafter irrelevant.

Die Beteiligung der EAMB an der KEAM wird sich durch die beabsichtigte Kapitalerhöhung von 16,5 % auf 58,25 % erhöhen. Im Nachgang kann EAMB Anteile an neue kommunale Gesellschafter veräußern. Die Konditionen werden sich nicht von den Konditionen unterscheiden, zu denen die Kommune die Beteiligung ursprünglich erworben hat.

Die Beteiligung ist kommunalrechtlich zulässig: Mit der Beteiligung wird ein öffentlicher Zweck, nämlich die Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften und Anlagen verfolgt. Auch nach der Kapitalerhöhung steht die Beteiligungshöhe, die sich an der Einwohnerzahl orientiert, in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft.

Da sich durch den Verzicht auf den Bezug neuer Anteile die bisherige Beteiligungshöhe verwässert, bzw. reduziert, soll vorsorglich eine Zustimmung der kommunalen Gremien eingeholt werden.

Zur Erhöhung des Stammkapitals ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist notariell zu beurkunden. Notarkosten fallen bei der Kommune nicht an. Der gesetzliche Vertreter der Gebietskörperschaft wird zur Umsetzung dieser Maßnahme ermächtigt. Darüber hinaus wird er ermächtigt, eine Vollmacht gemäß Anlage B zu erteilen.

Die Beteiligung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung angezeigt.

Anlässlich der Kapitalerhöhung erfolgen weitere in der Beschlussvorlage (Anlage A) dargestellten Anpassungen am Konsortialvertrag, die nicht beschluss- und anzeigepflichtig sind. Dennoch sollen diese Themen kurz erläutert werden, um ein vollständiges Bild zu gewährleisten:

Für die KEAM besteht ein Risiko, dass einzelne Gesellschafter Energielieferverträge kündigen und die schon beschaffte Energiemengen mit einem Verlust für die KEAM und mittelbar für die übrigen Gesellschafter veräußern müsste. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde dieses Risiko durch Erklärungen der Gesellschafter zur Laufzeit der Energielieferverträge ausgeschlossen, auf deren Basis die Beschaffung erfolgte. Zukünftig soll der Zeitraum der Energiebeschaffung mit den verbindlichen Laufzeiten der Energielieferverträge und des Konsortialvertrages der KEAM einheitlich auf drei Jahre angeglichen werden. Für weitere Details wird auf die Beschlussvorlage (Anlage A, dort TOP 2 Ziffer 2.) verwiesen.

Im Konsortialvertrag sollen zudem die Beitrittsmöglichkeit für Kommunen des Landkreises Altenkirchen erweitert werden, die Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen EAM und KEAM aktualisiert werden und formale Anpassungen erfolgen. Insoweit wird auf die Beschlussvorlage (Anlage A dort TOP 2 Ziffer 3) verwiesen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung Eschenburg stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Eschenburg bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Beteiligung an der EnergiewendePartner GmbH - Aufhebung Sperrvermerk

Nach der Beratungsleistung Energiewendepartnerschaft, die der Gemeinde Eschenburg erste Projektideen liefert, hat die EAM nun die EAM EnergiewendePartner GmbH (EWP) gegründet. Der Flecken Nörten-Hardenberg, die Städte Dassel, Hardegsen (alle Landkreis Northeim) Kirchhain, Neustadt und Rauschenberg (alle Landkreis Marburg-Biedenkopf) sowie die Gemeinde Jesberg (Schwalm-Eder-Kreis) sind als erste Kommunen der EAM EnergiewendePartner GmbH (EWP) beigetreten.

Die Gemeinde Eschenburg hat im Haushalt 2023 die nötigen 15.000 € für eine Beteiligung eingeplant als Investition (00901-0005 Finanzwirtschaft - Energiewendepartner GmbH). Dieser Haushaltsansatz ist mit einem Sperrvermerk belegt, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, „nachdem von Seiten der EAM Projekte vorgestellt wurden, die durch die Gemeinde Eschenburg umgesetzt werden können.“

Mehr als acht weitere Kommunen haben bereits beschlossen, der EWP beizutreten. Die nächste Beitrittsrunde wird nach Zustimmung der Kommunalaufsicht stattfinden.

Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme kommen nun die ersten Projektideen. Wichtiger ist, dass die EAM endlich die vom Land geforderte Co2-Bilanz erstellt hat und die spezielle Software beherrscht. Zudem wird gerade der Aktionsplan erstellt, der auch von LEA und Land anerkannt wird. Die Co2-Bilanz und der Aktionsplan sichern den Status als Klima-Kommune. Dadurch sind hohe Förderungen möglich.

Nach dieser Beratungsleistung Energiewendepartnerschaft ermöglicht nun die Beteiligung an der Energiewendepartner GmbH, mit der eigenen "Firma" eigene Projekte zum Selbstkostenpreis zu entwickelten und ohne weitere Vergabe und Verzögerungen auch gleich anzupacken.

Wie die KEAM für den gemeinsamen Einkauf von Energie ist die Energiewendepartner GmbH so etwas wie das gemeinsame Ingenieurbüro, das eigene Ideen sofort und günstig umsetzen hilft.

Die 15.000 € Einlage erhält eine Kommune zurück, wenn sie die GmbH wieder verlässt. Deshalb sollte der Haupt- und Finanzausschuss den Sperrvermerk aufheben und die Gemeindevertretung einen Beitritt zur EAM EnergiewendePartner GmbH (EWP) beschließen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk aufzuheben und der Gemeindevertretung den Beitritt zur EAM EnergiewendePartner GmbH (EWP) zu ermöglichen. Nach der erfolgten Gründung soll die Gemeindevertretung auf der Grundlage von Gesellschafter- und Konsortialvertrag sowie der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beschließen, sobald diese Unterlagen vorliegen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.

Jahresabschluss 2022 - 2024 - Gemeindewerke - Vergabe Prüfungsarbeiten

Für den Jahresabschluss ist ein Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von der Gemeindevertretung zu beauftragen (§ 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 10 Abs. Nr. 13 der Eigenbetriebssatzung). Die Betriebskommission schlägt diesen vor (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 7 der Eigenbetriebssatzung).

Die Verwaltung hat Angebote bei vier Wirtschaftsprüfungsbüros eingeholt:

Aufgrund des Angebots und der Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die JPLH Treuhand AG aus Biedenkopf mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 zu beauftragen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die JPLH Treuhand AG, 35216 Biedenkopf wird mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.

Kita „Neue Mitte“ - Erwerb nach WEG

Am 04.10.2023 wurde dem Gemeindevorstand durch Architekt Wolfgang Kunz und dem Bauträger Jörg Fischer mitgeteilt, dass eine Realteilung des Grundstückes Simmersbacher Straße 2 aufgrund baurechtlicher und brandschutztechnischer Vorgaben nicht umgesetzt werden kann. Damit dies umgangen werden kann, wird vom Bauträger vorgeschlagen, ein Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden. Dieses Vorgehen wird auch von Seiten der Bauaufsicht angeregt und unterstützt. Ein Vergleich zwischen der bislang angepeilten Realteilung und den Regeln für eine Wohneigentumsgemeinschaft ist auf Seite 5 der Präsentation.

Sondereigentum oder Wohnungseigentum ist eine spezielle Form des Eigentums und wird in das Grundbuch eingetragen. Eintragungsgrundlage ist die notariell beurkundete Teilungserklärung nach dem WEG. Die Teilungserklärung sieht im Wesentlichen die Beschreibung des jeweiligen Eigentums mit entsprechenden Plänen vor (Wohnung Nr. 19 im 3 Stock, 45 qm usw.) In der Teilungserklärung wird auch das Gemeinschaftseigentum definiert (z. B. Flur, Heizzentrale, Außenbereichsflächen). Weiterhin befindet sich in der Teilungserklärung die Regelung zum Miteinander, wie z. B. die Hausordnung oder die Aufteilungsschlüssel der Nebenkosten, Instandhaltungsrücklagenbildungen usw.

Eigentum nach dem WEG kann bei einem guten Miteinander eine gute Lösung sein. Treffen jedoch unterschiedliche Interessen aufeinander, kann das zu einem juristischen Dauerstreitthema werden. Im Falle des Kindergartenbetriebes empfiehlt die Verwaltung daher dringend, in der Teilungserklärung aufzunehmen, dass die weiteren Eigentümer von Sondereigentum / Wohneigentum nicht berechtigt sind, Schadensersatz, Wertminderungsansprüche oder sonstige Ansprüche gegen die Gemeinde als Betreiber der Kindertagesstätte geltend zu machen.

Das Sondereigentum nach dem WEG wird der Gemeinde dauerhaft Kosten verursachen. So ist ein Hausverwalter und Hausmeister zu bestellen. Jährlich muss mindestens an einer Eigentümerversammlung teilgenommen werden. Die Gemeinde muss die in diesen Sitzungen beschlossenen Instandhaltungs- und Wohngeldzahlungen leisten und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft Folge leisten.

Gemäß der Hauptsatzung sollen Erwerbs- und Veräußerungsfälle innerhalb der bebauten Ortslage ohne Rücksichtnahme auf das Wertvolumen der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wenn es sich um Grundstücksangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Diese Voraussetzung sieht die Verwaltung durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.03.2023 als erfüllt an. Die Gemeindevertretung hatte am 30.03.2023 beschlossen, „das Grundstück und das Gebäude der Kita „Neue Mitte“ zu kaufen.“

Der Gemeindevorstand hat am 16.10.2023 beschlossen, dass die Gemeindevertretung über die Änderung des Eigentumserwerbs der Kita Neue Mitte beraten und beschließen möge, weil der Erwerb in Form des Wohnungseigentums gegenüber der Realteilung des Grundstücks eine erhebliche Änderung gegenüber dem bisherigen Vorgehen darstellt.

Durch diesen Beschluss kann der neue Weg bestätigt werden, an das anvisierte Ziel zu kommen.

Wolfgang Kunz erläutert den Ausschussmitgliedern die Vor- und Nachteile des Wohnungseigentumsgesetzes und die Hintergründe, warum das Bauvorhaben sinnvollerweise nur auf diesem Weg realisiert werden kann.

Im Anschluss daran werden von Seiten des Ausschusses Fragen zu den folgenden Themen gestellt:

Stellplätzen: Hierzu wird ausgesagt, dass gemäß der Stellplatzsatzung 4 Stellplätze satzungskonform nachgewiesen werden.

Catering/Mittagsversorgung: Die Kita verfügt über drei Ausgabeküchen. Hier befinden sich die Planer in Abstimmung mit dem zukünftigen Träger und einem Küchenplaner.

Lärmbelästigung des Pflegebetriebs durch die Kita: Hierzu sagt Wolfgang Kunz aus, dass dies baulich gelöst wird.

Spiel- und Freiflächen: „Auf dem Grundstück können 10 m² pro Kind nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird die Gemeinde Eschenburg Flächen einbringen, so dass 12 m² pro Kind als Spiel- und Freifläche ausgewiesen werden kann.“

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass der Erwerb der Kita nach dem WEG durch ihren Beschluss vom 30.03.2023 abgedeckt ist und diesen neuen Weg zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)

6.

Haushalt 2024 - Investitionsprogramm

Reiner Müller und Harald Hermann stellen das Investitionsprogramm des Fachbereichs 3 für den Haushalt 2024 vor. Insbesondere wird auf die Varianten zur Erneuerung des Blockheizkraftwerkes für das Rathaus und das Bürgerhaus Eibelshausen und weitere Alternativen einschl. eines Wärmeverbundes mit der neuen Kita und den weiteren Räumlichkeiten im Bereich Simmersbacher Straße 2 eingegangen.

Bitte erfassen Sie hier den Text (Beschlusstext).

7.

Bericht Produkt 132 - Haushalt 2023

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht aus dem Produkt 132 - Haushalt 2023 - Abwicklung des Haushaltes bis zum 30.09.2023 - zur Kenntnis gegeben.

Der vollständige Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

Bitte erfassen Sie hier den Text (Beschlusstext).

8.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad gibt Mitteilungen zu folgenden Themen:

  • Nach Hundebiss-Attacke höhere Hundesteuer auf solche Hunde vorschlagen
  • Energie-Messe zeigt Berufe mit Zukunft (www.endlich-energie.de)
  • Bis Jahresende Brennholz aus dem Gemeindewald bestellen
  • Gründung einer Kinderfeuerwehr in Eibelshausen am 17.11.2023
  • Feuerwehrgerätehaus Simmersbach auf der Prioritätenliste hinten
  • GutKauf feiert in Simmersbach 20-jähriges
  • Information zur Nahversorgung in Hirzenhain am 04.12.2023 (19 Uhr DGH)
  • Aktion „Unser Dorf soll grüner werden“ mit 895 Bäumen und Büschen
  • Reste der Reservierungen gibt es bis Monatsende am Bauhof (Abholung während Dienstzeiten telefonisch vereinbaren unter 02774 917358)
  • Mit Partnern www.buergerbaum.org zum Portal für Pflanzen und Pflegen
  • Regionalportal, Bürgerbaum und Gesundheit am 28. November Themen für „Eschenburg UNTERNEHMEN“ (19 Uhr, Rathaus)
  • Bürger-Forum online zur Gesundheitsversorgung am 29.11.2023 um 20 Uhr

Ende der Sitzung: 21:40 Uhr

stellv. Ausschussvorsitzender

Schriftführer

Hans-Jürgen Müller

Rainer Deutsch