am Dienstag, dem 05. November 2024, um 18:00 Uhr
im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen
Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher |
Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes wurden mit Schreiben vom 14.10.2024 eingeladen. Gegen Ladung, und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Punkt 2: | Informationen |
Seit der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung am 21.11.2023 hat der Verbandsvorstand auch nur einmal getagt - und zwar bei der Sitzung am 10.10.2024 zum Entwurf des Haushalts 2025.
Der Vorstand hat folgende Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst:
Änderung bzw. Anpassung der Kassenvollmacht
Änderung Zeit- und Arbeitsplan für die Jahresabschlüsse
Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Informiert haben wir schriftlich
über die Genehmigung des Nachtragshaushalts 2023: Die Verbandsaufsicht hat den am 21.11.2023 beschlossenen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 am 04.12.2023 genehmigt. Damit beinhaltet den Grunderwerb für Abstands- und Ausgleichsflächen und eine Steigerung um 137.200 € auf 2,641 Mio. € im Ergebnis.
die Genehmigung des Haushalts 2024: Die Verbandsaufsicht hat am 23.01.2024 den Haushalt 2024 genehmigt. Darin enthalten ist eine Kreditaufnahme für 1.050.000 €, womit der erste Teil Planungskosten für den Neubau der Kläranlage finanziert wird.
Der Jahresabschluss 2023 wurde mit einer Bilanzsumme von 12.655.094,61 € und einem Jahresergebnis von 381.755,08 € (Überschuss) durch den Verbandsvorstand am 25.04.2024 festgestellt.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse hängt im Jahr 2011. Damit macht der Lahn-Dill-Kreis erst weiter, wenn wir unsere Anlagenbuchhaltung aktualisieren und die Werte berichtigen mit den Schadenssummen, die in den Untersuchungsberichten der Eigenkontrollverordnung (EKVO) als Sanierungsstau beziffert werden.
Hintergrund für diese „Aufholjagd“ bei den Akten: Bis zur Einführung der Doppik war der Anlagennachweis nur sehr grob. Von den rund 13 Kilometern Kanal und Betonbauwerken waren in der EKVO-Bestandsliste 365 Haltungen aufgeführt, von denen für 311 noch nicht einmal ein Herstellungsjahr hinterlegt ist. Die Anlagenbuchhaltung wird nun komplett neu aufgebaut werden. Das Jahr hat mit 20 staubigen Aktenordner aus dem Keller begonnen, aus denen unsere Verwaltungsmitarbeiterin die bislang fehlenden Angaben herausgelesen und hergeleitet hat. Diese aufwändige Aktualisierung war notwendig, um die Buchhaltung mit aktuellen Zahlen zu betreiben und die Jahresabschlüsse ab 2011 ohne Differenzen im Anlagevermögen prüfen zu können. Diese Arbeit war auch Auflage für künftige Haushaltsgenehmigungen und Jahresabschlussprüfungen. Mit dem Zahlenwerk für 2025 wird diese Aktualisierung dem Kreis vorgelegt.
Einige Prüfungen im schnellen Rückblick. Die Prüfberichte sind allesamt per E-Mail an die Mitglieder des Verbandsvorstandes und Verbandsversammlung geschickt worden:
Am 15.01.2024 kam vom Kreis der Prüfbericht der unvermuteten Kassenbestandsaufnahme vom 15.06.2022.
Am 21.02.2024 konnte der Prüfbericht der unvermuteten Kassenprüfung vom 27.06.2023 verschickt werden.
Am 14.06.2024 folgte der Prüfbericht der unvermuteten Kassenbestandsaufnahme vom 23.11.2023.
Am 17.07.2024 konnte der Prüfbericht der unvermuteten Kassenprüfung vom 25.01.2024 verteilt werden. Diese Kassenprüfung war nach dem personellen Wechsel bei der Gemeindekasse Eschenburg.
Am 25.04.2024 und 06.09.2023 fanden Abwasseruntersuchungen durch das RP Gießen statt. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die im Erlaubnisbescheid festgelegten Überwachungswerte eingehalten werden.
Am 12.03.2024 haben wir den Vorausleistungsbescheid für die Abwasserabgabe der Kläranlage Eibelshausen für das Veranlagungsjahr 2024 in Höhe von 45.000,60 Euro erhalten.
Am 07.06.2024 haben wir den Festsetzungsbescheid für die Abwasserabgabe der Kläranlage Eibelshausen für das Veranlagungsjahr 2021 erhalten. Es ergab eine Nachzahlung in Höhe von 13.406,39 Euro. Für 2021 haben wir damit zusammengerechnet 58.406,99 € zu zahlen.
Unser Ärgernis mit der schleppenden Spitzabrechnung der Abwasserabgabe erläutert der Vorbericht zum Haushalt 2025.
Im April hat das Finanzamt Marburg-Biedenkopf die Lohnsteuer-Außenprüfung für die Jahre 2020 bis 2023 vorgenommen. Wie der Bericht zeigt, den die Gremien zur Kenntnis bekommen, waren keine Mängel zu beanstanden.
Ein früherer Fehler, der bei der Zahlung der Kinderzulage entstanden war, wurde der Eigenschadensversicherung gemeldet und von der Versicherung abzgl. der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro übernommen.
Gem. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 25.03.2021 wurde auch im Jahre 2023 die Personalverwaltung mit Lohnabrechnungen durch die Beschäftigten der Gemeinde Eschenburg übernommen und abgewickelt. Die tatsächlich entstandenen Lohnkosten wurden in Höhe von 9.710,02 Euro von der Gemeinde Eschenburg angefordert.
Die Aufwandsentschädigungen wurden gemäß Tariferhöhung zum 01.03.2024 angepasst.
Die Firma eepi GmbH (Saarbrücken) hat mit der Planung einer neuen Kläranlage begonnen.
Für die Aufnahme in die Landesförderung nach der Wasserrahmenrichtlinie haben wir die Unterlagen zum Stichtag 01.10.2024 abgegeben. Die Förderquote liegt nach unseren Befürchtungen etwa bei 5 %.
Für eine Finanzierungsstrategie über 30 Mio. € ziehen wir gerade als Experten Frau Eidam vom Büro Rösch und Norbert Mai von J + P zu Rate. Womöglich ist ein klassischer Kläranlagenbeitrag am einfachsten, der über die Gemeinden eingesammelt wird und über Vorauszahlungen und/oder über eine Stundung zeitlich „gestreckt“ werden kann. Noch während der Planung einer zukunftsfähigen Kläranlage sollen die Gremien des Verbands und der beiden Kommunen Klarheit bekommen, welcher Finanzierungsweg nachhaltig der Beste ist. Ziel muss sein, im Jahr 2025 hierüber die grundlegenden Beschlüsse zu fassen. Davon steht in diesem Haushalt noch nichts in den Zahlen, aber dieser Vorbericht weist - wie wohl kaum ein anderer - in die gemeinsame Zukunft.
Zur Reinigung der Pumpleitung Wissenbach-Eibelshausen haben wir nach Reinigungsarbeiten eine „Molchschleuse“ verbaut: Seit der Inbetriebnahme der Pumpstation Wissenbach im Jahr 2019 haben die Mitarbeiter des Abwasserverbands immer wieder mit starken Vibrationen an den Pumpen und Rohrleitungen in Wissenbach zu kämpfen. Diese Vibrationen führen zur Beschädigung sowohl der Pumpen als auch der Leitungen. Als Ursachen für die starken Vibrationen wurden Luft in der Leitung sowie eine Verengung des Querschnitts festgestellt, die Ablagerungen von Schlamm, Schotter und Sand verursachen. Nach einer Grundreinigung durch die Firma Stocksiefen kam eine so genannte Molchschleuse zum Einsatz. Eine Molchschleuse ist ein spezielles Bauteil, das in eine Rohrleitung eingebaut wird und geöffnet werden kann, um Reinigungsmolche einzusetzen. Diese Molche ähneln in ihrer Form einem Gewehrgeschoss und werden mithilfe von Wasserdruck durch die Leitung geschoben. Die Pumpleitung hat ein Fassungsvermögen von etwa 93 m³ Flüssigkeit. Mithilfe dieser Methode konnten rund 15 m³ eines Gemischs aus Schlamm, Schotter und Sand aus der Leitung entfernt werden. Im Anschluss konstruierte die Firma Reinert-Ritz eine fest installierte Molchschleuse für das Pumpwerk, sodass die Mitarbeiter künftig die Reinigungsarbeiten selbstständig und in regelmäßigen Abständen vornehmen können.
Optimierung Pumpleitung: Luft wie auch Schotter und Sand bereiten Probleme in der Pumpleitung. Um Luft aus dem System zu entfernen, sollten Entlüftungseinrichtungen an geeigneten Hochpunkten der Leitung installiert werden. Weiterhin ist es notwendig, Schotter und Sand vor der Regenrückhaltung (in Röhren, Schächten und dem Pumpwerk) zurückzuhalten. Dies kann durch den Einsatz eines sogenannten Schotterfangs erfolgen. Zur Analyse und Entwicklung geeigneter Maßnahmen wurde das Ingenieurbüro UNITECHNICS aus Schwerin beauftragt. Ziel der Begutachtung ist es, den Bedarf und die optimale Anordnung von Entlüftungen zu ermitteln sowie die Bauform und Platzierung eines Schotterfangs festzulegen, um die bestehenden Probleme dauerhaft zu lösen.
Für die Spülung der Kanalstrecken und Regenbecken des Abwasserverbands und der beiden Mitgliedsgemeinden haben wir gemeinsam für den gebündelten Bedarf einen Jahresvertrag für ein Kanalreinigungsfahrzeug (Wasserrückgewinner) ausgeschrieben. Wegen Personalmangels bei den Fremdfirmen wird der Abruf der Fahrzeuge immer schwieriger, der Einsatz geeigneten Geräts wird dagegen immer häufiger, dringender und zwingender.
Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung am 10.10.2024 beschlossen, ab dem Jahr 2025 die anfallenden kompletten Kosten für die Kehrmaschine an die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal je zur Hälfte in Rechnung zu stellen. 2007 hatte der Vorstand eine monatliche Pauschale in Höhe von 200 Euro pro Gemeinde für die Nutzung der Kehrmaschine beschlossen. Die tatsächlichen Jahreskosten aus Leasing, Versicherung und Wartung belaufen sich im Mittel der zurückliegenden vier Jahre auf rd. 35.000 €. Diese Kosten werden künftig je zur Hälfte von den beiden Gemeinden übernommen, was auch der Nutzung entspricht.
Es läuft gerade die Ausschreibung für die Leerung der Teiche der Teichkläranlage in Wissenbach für den späteren Rückbau.
Für die Lohmühle ist der Kauf abgewickelt. Die Genehmigung vom Kreis für den Abrissantrag ist am 15.10.2024 eingegangen, sodass die Ausschreibung erfolgen kann.
Mit der Haubergsgenossenschaft ist zu klären, wer auf ihrem 35-45 Meter breiten Waldsteifen zwischen Kläranlage und Bundesstraße für den Baumschnitt zuständig ist. Unsere Versicherung warnt vor den Schäden, wenn Bäume in die Anlage fallen und den Betrieb stören. Die Haubergsgenossenschaft vertritt die Auffassung, dass der Abwasserverband zu nahe am Wald gebaut habe und dass der Wald vorher da gewesen sei.
Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung am 10.10.2024 die Vergaberichtlinien beschlossen, die der Verbandsversammlung zur Kenntnis gegeben werden.
Punkt 3: | Einbringung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt jedem Mitglied vor. Der Verbandsvorsteher erläutert die einzelnen Ansätze, wie ihn der Verbandsvorstand am 10.10.2024 festgestellt hat:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.386.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.386.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 240.000 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 24.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -24.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -720.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -720.000 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -480.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2028 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 154,7119 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
Der Verbandsvorsteher bittet die Mitglieder etwaige Fragen zum Haushalt per Mail an die Verwaltung einzureichen, damit der Haushalt am 26.11.2024 von der Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung beschlossen werden kann.
Punkt 4: | Beitritt EnergiewendePartner GmbH (EWP) |
Die Beschlussvorlage liegt jedem Mitglied vor.
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze stimmt einstimmig:
Punkt 5: | Mitteilungen und Fragen |
Keine
Ende der Sitzung: 19:05 Uhr
Nächster Sitzungstermin ist am 26. November 2024 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen
| gez. Konrad | gez. Meschede |
| Verbandsvorsteher | Schriftführerin |