Wir weisen alle Kunden darauf hin, dass sowohl in bewohnten, als auch in unbewohnten Gebäuden die Messeinrichtungen gemäß § 10 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) vor Frost zu schützen sind.
Gleiches gilt für Bauwasserzähler bei privaten Bauprojekten.
Ein Verstoß gegen die Wasserversorgungssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 35 Abs. 6 der WVS dar.
Wir bitten alle Eigentümer und Bauherrn, in ihrem eigenen Interesse, dafür zu sorgen, die Wasserzähleranlage entsprechend vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Sollte dennoch ein Schaden auftreten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um größere Schäden und Wasserverluste verhindern zu können.
Ihre Gemeindewerke Eschenburg