am Donnerstag, den 17.11.2022, um 19:00 Uhr,
im Bürgerhaus, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und den Vertreter der Presse.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 26 anwesenden Mitgliedern fest, ab TOP 10 = 27 Mitglieder.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 03.11.2022 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass am 23.11.2022 eine gemeinsame Sitzung der Ältestenräte von Eschenburg und Dietzhölztal zum Thema Gesundheitsversorgung stattfinden wird.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Zum Bericht werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:
Verbindung der Gemeinde zum St. Elisabeth-Verein
Uhrzeit Bürgerforum
Zuschüsse „Aufholen nach Corona“ - Sachstand
Radverkehrskonzept - Beauftragter der Gemeinde
Weiterhin wird folgende Frage gestellt:
Hierzu führt Bürgermeister Konrad aus, dass er diese Antwort schriftlich geben wird.
Darüber hinaus werden keine weiteren Fragen gestellt oder Anregungen gegeben.
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 09.11.2022 und der Haupt- und Finanzausschuss am 10.11.2022 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.
| 5. | Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte |
keine
| 6. | Gültigkeit der Bürgermeister-Direktwahl vom 11.09.2022 |
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2022 das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterdirektwahl vom 11.09.2022 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten: 7.940 Zahl der Wählerinnen und Wähler: 3.857
Wahlbeteiligung: 48,58 %
Zahl der gültigen Stimmen 3.828 Zahl der ungültigen Stimmen: 29
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Bazarov, Jury: | 619 Stimmen | = | 16,17 % |
| Konrad, Götz: | 1.934 Stimmen | = | 50,52 % |
| Neitz, Markus | 1.275 Stimmen | = | 33,31 % |
Auf den Bewerber Götz Konrad sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister gewählt.
Das Wahlergebnis wurde am 22.09.2022 in der Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses wurden keine Einsprüche eingelegt.
Nach § 50 (4) Hess. Kommunalwahlgesetz ist die Wahl für gültig zu erklären.
Gemäß § 74 Kommunalwahlordnung soll die Vertretungskörperschaft die Entscheidung in der ersten Sitzung nach Ablauf der Einspruchsfrist treffen.
Es wird empfohlen, die Wahl für gültig zu erklären und dem neu gewählten Bürgermeister Götz Konrad die Urkunde für die am 01.01.2023 beginnende Amtszeit in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2022 auszuhändigen.
Beschluss:
Nachdem keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterdirektwahl vom 11.09.2022 eingegangen sind, stimmt die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Gemeindewahlausschusses zu und erklärt die Wahl für gültig.
Die Urkunde für die am 01.01.2023 beginnende Amtszeit von Götz Konrad soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2022 ausgehändigt werden, wobei dies als letzter Punkt auf die Tagesordnung aufgenommen wird.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Gründung eines neuen Seniorenbeirates |
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 beschlossen, dass ein neuer Seniorenbeirat gebildet werden soll.
Der Seniorenbeirat sollte aus 12 Mitgliedern (je Ortsteil 2 Mitglieder) bestehen
Der Seniorenbeirat wird alle zwei Jahre durch die Gemeindevertretung aufgrund von Vorschlägen aus den Ortsteilen berufen.
Die Vorschläge aus den Ortsteilen werden über die Ortsbeiräte an die Gemeindevertretung weitergeleitet.
Die Gemeindevertretung beruft dann die Mitglieder des Seniorenbeirates.
Bei der 1. Sitzung des Seniorenbeirates wird ein Vorstand gewählt und eine Geschäftsordnung erstellt.
Die Geschäftsordnung sollte von der Gemeindevertretung bestätigt werden.
Der Seniorenbeirat sollte seine Tätigkeit in eigener Regie mit Unterstützung der Ortsbeiräte, Vereine und Kirchen durchführen.
Benötigte Zuschüsse von der Gemeinde sollen rechtzeitig vor Erstellung des Haushaltsplanes beantragt werden (Verwendungsnachweis ist erforderlich).
Hierzu wird von Seiten der CDU- und der SPD-Fraktion folgender Änderungsantrag eingereicht und begründet.
Die Gemeindevertretung beschließt, einen neuen Seniorenbeirat zu bilden.
| - | Der Seniorenbeirat soll aus mindestens 5 und max. 12 Mitgliedern (idealerweise je Ortsteil 2 Mitglieder) bestehen. |
| - | Der Seniorenbeirat wird alle zwei Jahre durch die Gemeindevertretung aufgrund von Vorschlägen aus den Ortsteilen berufen. |
| - | Beruft die Gemeindevertretung aus einem Ortsteil (bspw. weil weniger als zwei Mitglieder vorgeschlagen werden) keine zwei Mitglieder, so hindert dies nicht das Zustandekommen des Seniorenbeirats. |
| - | Ein Aufruf, sich für den Seniorenbeirat zu bewerben, soll über die Wochenzeitung erfolgen. |
| - | Die Vorschläge aus den Ortsteilen werden über die Ortsbeiräte an die Gemeindevertretung weitergeleitet. |
| - | Die Gemeindevertretung beruft dann die Mitglieder des Seniorenbeirates. |
| - | Bei der 1. Sitzung des Seniorenbeirates wird ein Vorstand gewählt und eine Geschäftsordnung erstellt. |
| - | Die Geschäftsordnung soll von der Gemeindevertretung bestätigt werden. |
| - | Der Seniorenbeirat soll seine Tätigkeit in eigener Regie mit Unterstützung der Ortsbeiräte, Vereine und Kirchen durchführen. |
| - | Benötigte Zuschüsse von der Gemeinde sollen rechtzeitig vor Erstellung des Haushaltsplanes beantragt werden (Verwendungsnachweis ist erforderlich). |
| - | Die Gemeindevertretung wird jährlich einen angemessenen Verfügungsbetrag für die Arbeit des Seniorenbeirats in den Haushalt einstellen. |
| - | Kann bis 30. Juni 2023 kein Seniorenbeirat gebildet werden, müssen die Belange der Senioren im KSA geregelt werden. |
Beschluss:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. Die Abstimmung ergab 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.
Somit ist der Änderungsantrag angenommen.
Die Ortsbeiräte sind darüber zu informieren, dass sie aus den Vorschlägen aus den Ortsteilen 2 Bewerber / Bewerberinnen für den Seniorenbeirat der Gemeindevertretung vorschlagen sollen.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 8. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Ortsteil Hirzenhain-Ort |
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u.a. beschlossen, dass das Kleingartengebiet „Auf dem Löhchen“ im Ortsteil Hirzenhain-Ort im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist. Parallel zu dem Bauleitplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren in dem betreffenden Gebiet durchgeführt.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet als Kleingarten ausgewiesen (siehe Liegenschaftsauszug). Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB für das Gebiet anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang. Wichtig hierbei ist, dass sich das Umlegungsverfahren an das Bebauungsplanverfahren anpasst, da ein bestimmter Ablauf zwingend eingehalten werden muss.
Aktuell (Stand 11.10.2022) erfolgt die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für die Dauer eines Monats (§ 53 Abs. 2 BauGB).
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Hirzenhain-Ort nach § 13 a BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“, OT Hirzenhain-Ort)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Neugestaltung der Nahversorgung - Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, OT Wissenbach |
Die Gemeinde Eschenburg beabsichtigt im Ortsteil Wissenbach die Neugestaltung der Nahversorgung für das Gemeindegebiet. Geplant ist die Sicherung der Grundversorgung durch die Ansiedelung eines Lebensmittelvollsortimenters mit rd. 1.600 qm Verkaufsfläche, die Verlagerung und Erweiterung des ansässigen Lebensmitteldiscounters (Aldi) mit rd. 1.100 qm Verkaufsfläche und die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 qm.
Der Planstandort zeichnet sich gegenwärtig bereits durch eine Vornutzung durch den großflächigen Einzelhandel aus und ist auch überwiegend als solcher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Im Seifen“ von 2017 mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Nahversorgungszentrum“ festgesetzt sowie im Flächennutzungsplan (Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Seifen“ in 2017) mit der Festsetzung einer Sonderbaufläche für den großflächigen Einzelhandel dargestellt.
Im westlichen Teilbereich des Plangebiets ist für den ansässigen Aldi-Discounter im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von 2017 ein Gewerbegebiet festgesetzt, sodass das Planziel der vorliegenden Änderung unter anderem eine einheitliche Ausweisung für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ beinhaltet, um dort den in Rede stehenden Lebensmittelvollsortimenter errichten zu können.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist der Abbruch des bestehenden Lebensmitteldiscounters Aldi. Dieser soll mit einer Verkaufsflächenerweiterung auf zukünftig 1.100 qm am Standort des früheren Rewe-Marktes neu errichtet werden. Ergänzend ist hier auch die Errichtung eines Drogeriemarktes vorgesehen.
Der nördlich ansässige Discounter der Fa. Lidl soll ggf. in der vorliegenden Bauleitplanung in den räumlichen Geltungsbereich mitaufgenommen und planungsrechtlich im Bestand gesichert werden. Details hierzu sind im weiteren Verfahren u.a. mit dem Regierungspräsidium Gießen abzustimmen.
Darüber hinaus befindet sich im Bereich des Gebäudeleerstands zentral im Plangebiet ein Wohngebäude, welches erhebliche Mängel an der Substanz aufweist und im Zuge des geplanten Vorhabens ebenfalls abgebrochen werden soll. Das städtebauliche Erscheinungsbild des Wohngebäudes in Kombination mit dem Leerstand des ehemaligen Vollsortimenters wirkt sich seither negativ auf den gesamten Standort am Ortsteingang von Wissenbach aus. Der Standort erfährt durch die vorliegende Änderung somit eine städtebauliche Aufwertung, welche den gesamten Planbereich am Ortsteingang positiv beeinflusst.
Da sich der Planbereich bereits als vollversiegelt darstellt sowie bestehender Leerstand abgebrochen und Neubauten am bisherigen Standort errichtet werden sollen, wird durch das Vorhaben kein zusätzlicher Eingriff in Grund und Boden vorbereitet. Darüber hinaus besteht bereits Planungsrecht für eine Sonderbaufläche sowie eine gewerbliche Baufläche für den Bereich des westlich gelegenen Aldis. Den Belangen des Bodenschutzes und der Maßgabe der Innenentwicklung vor Außenentwicklung kann daher entsprechend Rechnung getragen werden.
Im Rahmen von Vorabstimmungen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium Gießen wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde Eschenburg gemäß der Berechnungsmethodik des RP Gießen nach Umsetzung des Vorhabens voraussichtlich die zulässige Kaufkraftbindung von 130 % im Lebensmittelsegment überschreiten wird, wodurch ein Zielabweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich wird. Die Zielabweichung kann parallel zur Bauleitplanung durchgeführt werden. Zudem wird zur Einschätzung der Wettbewerbssituation bei Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Bauleitplanung eine Verträglichkeitsanalyse der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH durchgeführt.
Im nächsten Schritt sollen nun die für die Umweltprüfung relevanten Informationen und Stellung-nahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt und das Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung beantragt werden. Die Planung (Entwurfsfassung des Bebauungsplanes) als auch das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wird im Anschluss vor Einleitung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB den kommunalen Gremien erneut zur Kenntnisnahme und Entscheidung vorgelegt.
Die Kosten für die erforderlichen Planverfahren, Gutachten und aller mit dem Vorhaben verbundenen Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Hierzu wird als Nächstes ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Der Anlage sind der räumliche Geltungsbereich, ein Ausschnitt des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde (FNP-Änderung für diesen Bereich in 2017) sowie eine Objektplanung des Vorhabenträgers beigefügt.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Von Seiten der Gemeindevertretung werden Anregungen zur Schaffung von Wohnraum und zur Ansiedlung der gewerblichen Nutzung gegeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. |
| 2. | Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung der Nahversorgung in Form eines Lebensmittelvollsortimenters (rd. 1.600 qm Verkaufsfläche), eines Lebensmitteldiscounters (rd. 1.100 qm Verkaufsfläche) und eines Drogeriemarktes (rd. 800 qm Verkaufsfläche) geschaffen werden. |
| 3. | Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich jedoch noch Änderungen ergeben (z.B. durch Ausgleichsflächen und Abstimmungen mit dem RP Gießen, etc.). |
Räumlicher Geltungsbereich (vorläufig, Änderung im Planungsprozess sind möglich)
genordet, ohne Maßstab
| 4. | Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen beauftragt. |
| 5. | Aufgrund der Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen wird ein Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird beauftragt einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzureichen. |
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Nachtragshaushalt 2022 (Einbringung) |
Bürgermeister Konrad bringt den Nachtragshaushalt mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.110.000 € aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 1.526.000 € aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 550.000 EUR um 165.000 EUR vermindert und damit auf 385.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
| 11. | Haushalt 2023 (Einbringung) |
Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in die Gemeindevertretung ein.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -20.930.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.635.000 € |
| mit einem Saldo von | -295.000 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -10.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | € |
| mit einem Saldo von | -10.000 € |
| mit einem Überschuss von | -305.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | 855.000 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 744.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.302.500 € |
| mit einem Saldo von | -1.558.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.000.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -435.500 € |
| mit einem Saldo von | 564.500 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -138.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.450.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am xx.xx.xxxx beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Ortsbeiräte sind gem. § 82 Abs. 3 HGO zur Abgabe einer Stellungnahme zum Haushalt 2023 aufzufordern.
| Anträge der Fraktionen |
| 12. | Energiesparmaßnahmen (Antrag der CDU-Fraktion vom 29.09.2022) |
Der Antrag lautet:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Maßnahmen zur Energieeinsparung (bspw. nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung, Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung, Reduzierung der
Raumtemperatur etc.) in gemeindeeigenen Einrichtungen zu prüfen und alle vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus fordert die Gemeindevertretung Eschenburg den Zweckverband Mittelpunktschwimmbad auf, den Warmbadetag auszusetzen und die Vertretbarkeit einer vorübergehenden Absenkung von Raum- und Wassertemperaturen sowie die Schließung des Außenbeckens zu prüfen.
Begründung:
Die Energiekrise zwingt die gesamte Bevölkerung zu Einschränkungen. Auch die Gemeinde Eschenburg sollte sparen - einerseits um die finanziellen Ressourcen der Gemeinde zu schonen, andererseits um mit gutem Vorbild voranzugehen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den unmittelbar bevorstehenden Wintermonaten und der Unwiederbringlichkeit einmal verbrauchter Energie.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |
am 17.11.2022
| 1. | Endspurt bei Glasfaserausbau - Gratis-Anschluss bis 31.03.2023 buchen: Der Glasfaser-Ausbau kommt auf die Zielgerade. Gratis-Hausanschlüsse können noch bis 31.03.2023 gebucht werden. Der Witterung wegen - Glasfaser lässt sich bei Frost nicht gut verlegen - sollten sich Interessenten schnellstmöglich an ihren Anbieter oder an die Telekom direkt wenden: |
|
| • | Telekom Shop Dillenburg, Hauptstr. 90, 35683 Dillenburg, (02771) 800233 |
|
| • | Telekom Partner Expert Klein Dillenburg, Herwigstr. 30, 35683 Dillenburg |
|
| • | Telekom Partner Radio Weller, Hauptstr. 101, 35745 Herborn |
|
| • | www.telekom.de/glasfaser und |
|
| • | Kundenservice Privatkunden 0800 2266 100 (kostenfrei) |
| 2. | Eschenburg hilft…Wohnraum für Flüchtlinge zu finden: Nach einer ersten Zuweisung von zehn Personen leben in der Gemeinde Eschenburg 197 Flüchtlinge. Nach diesem Stand vom 07.10.2022 hat der Lahn-Dill-Kreis die Zuweisungen gestoppt und verteilt über sein Ankunftszentrum in Heisterberg und übergangsweise weiter mit der (verkauften) Jugendburg Hohensolms. Das gibt der Gemeinde Eschenburg die Gelegenheit, eine Möbelbörse aufzubauen, Wohnungen herzurichten oder privaten Wohnraum an den Kreis zu vermitteln. Für Angebote haben wir eine neue E-Mail-Adresse hilfe@eschenburg.de eingerichtet. Unter www.eschenburg.de/hilft gibt es weitere Informationen im Internet. |
| 3. | Energieberatung ab sofort auch vor Ort: Weil die Termine der Energiesprechstunde am ersten Montag im Monat ab 14 Uhr schnell ausgebucht sind und auch Beratung vor Ort wichtig ist, gibt es ab sofort auch die Möglichkeit, Energieberater Bernd Schütz für einen Vor-Ort-Termin zu buchen. Eine Energieberatung zuhause kostet eine Gebühr von 30 € und ist direkt mit Bernd Schütz auszumachen. Der Bauingenieur ist erreichbar per E-Mail an ibwbautechnik@web.de, Telefon (02774) 921843 sowie mobil (0152) 09832874. Für die kostenlose „Energiesprechstunde“ im Rathaus laufen die Anmeldungen telefonisch über die Zentrale (02774) 915-0 während der Dienstzeiten. |
| 4. | Einsparpotenzial bei der Weihnachtsbeleuchtung: Bei der Straßenbeleuchtung konnten bereits 88 % Strom eingespart werden, nachdem seit 1992 Schaltzeiten verkürzt (nur 450 der insgesamt 1470 Leuchten brennen die Nacht durch, alle anderen schalten zwischen 23 Uhr und 5 Uhr werktags und zwischen 24 Uhr und 6 Uhr an Wochenenden ab) und seit 2019 komplett auf LED umgerüstet wurde. Angesichts Krieg und Krise hat der Gemeindevorstand beschlossen, in diesem Jahr als Weihnachtsbeleuchtung nur einen Weihnachtsbaum pro Ortsteil aufzustellen. Lichterketten und Schmuck an Straßenlampen entfallen. |
| 5. | Pflanzaktion verschiebt sich auf 26. November: Beim „Bürgerwald“ kann man am 26. November von 10 bis 13 Uhr selbst mitmachen bei einer Pflanzaktion. Der Termin musste um eine Woche verschoben werden, bietet aber jetzt mehr Möglichkeiten zum Selberpflanzen und Spenden. Für die Neugeborenen des Jahres können deren Familien auf Kosten der Gemeinde einen „Baby-Baum“ pflanzen. Um die Aktion planen zu können, wird um Anmeldung bis zum 23.11. um 12 Uhr an die E-Mail-Adresse r.deutsch@eschenburg.de gebeten. Etwa 5 € kostet das Pflanzen und die Pflege für einen neuen Baum. Die Gemeinde sammelt Spenden „Bürgerwald Eschenburg“ auf den Konten DE07 5176 2434 0062 0109 08 bei der VR Bank Lahn-Dill eG oder DE59 5165 0045 0000 0022 20 bei der Sparkasse Dillenburg oder info@eschenburg.de bei Paypal. Die Debitoren-Nummer „357130“ beinhaltet die Postleitzahl und den Neuanfang bei „Null“. |
| 6. | 2001 Baum von den Lions: Der Lions-Club Dillenburg-Oranien hat nach der Pflanzung von 2.000 Spitz-, Bergahorn, Roteichen und Kirschen, wobei die Holderbergschule half, nun noch eine stattliche Winterlinde gespendet, die am Staffelböll einen schönen Treffpunkt bildet. Mehr Informationen auch von solchen Aktionen unter www.buergerwald-eschenburg.de im Internet. |
| 7. | Familien sammeln Ideen für „Mehr Spielplätze“: „Mehr Spielplätze“ ist nicht nur Thema in den Gremien der Gemeinde Eschenburg, sondern eine gemeinsame Mission der Bürgerbeteiligung. Das „Bürger-Forum online“ am 02.11.2022 hat ins Thema eingeführt. Nun sollen weitere Ideen gesammelt werden, wie die 25 Spiel- und Bolzplätze der Gemeinde weiterentwickelt werden können und neue Attraktionen geschaffen werden. Bei einer Umfrage „Was wünschen wir uns für die Spielplätze in Eschenburg?“ - unter www.eschenburg.de/forum zu finden - und über die E-Mail-Adresse zukunft@eschenburg.de werden nun bis Dezember Ideen, Sponsoren und „Paten“ gesucht. Der Kultur- und Sozialausschuss will sich in seiner nächsten Sitzung am 06.12.2022 einen Überblick verschaffen, die Ideen auswerten und eine Vorgehensweise beraten. |
| 8. | Spenden über Spielplätze: Zweckgebundene Spenden kann die „Stiftung für Eschenburg“ sammeln und quittieren. Die Kinderkleiderbörse und der „Ladies Day“ sind bereits Aktionen, deren Erlös genau dafür bestimmt ist. Weitere Informationen über die „Stiftung für Eschenburg“ unter www.eschenburg.de/stiftung im Internet. |
| 9. | Am 14. Dezember „Bürger-Forum online“: Erste Ergebnisse und die weitere Vorgehensweise zu „Mehr Spielplätze“ sollen beim nächsten „Bürger-Forum online“ am 14. Dezember um 19 Uhr besprochen werden. Informationen und Zugangsdaten unter www.eschenburg.de/forum auf der Netzseite der Gemeinde. |
| 10. | Wiedersehen wichtigste Ware: Nach zwei Jahren Pause war der Herbstmarkt ein wichtiger Neuanfang. Für das kommende Jahr ist der Markt am 14. und 15. Mai im Frühjahr sowie am 8. und 9. Oktober im Herbst zu planen. |
| 11. | Eschenburg macht mit beim „Handwerkerparkausweis“: Es gibt zwar viele kostenfreie Parkplätze in Eschenburg, aber Wirtschaftsförderung regional zu denken, ist ein Anstoß für den „Handwerkerparkausweis“, dem der Lahn-Dill-Kreis für die Region Frankfurt RheinMain beitreten möchte. Die Gemeinde Eschenburg ist dabei, hat der Gemeindevorstand beschlossen. |
| 12. | Auftrag für Kita „Neue Mitte“: Zum Gesamtpreis von 4.050.000 € bekommt die JFP Fischer Projekt GmbH als Investor den Auftrag, eine viergruppige Kita zu bauen. Wie im Ausschreibungsverfahren festgelegt, ist mit dem Investor abschließend zu verhandeln, ob die KiTa anschließend von der Gemeinde Eschenburg gekauft, gemietet oder geleast wird. Ein zweites Angebot bei der Ausschreibung lag bei 5,2 Mio. € Gesamtkosten, aber der Investor hatte kein Grundstück. |
| 13. | Corona-Tests für Kitas: Die Gemeinde Eschenburg stellt auch weiterhin Mittel bereit, damit in den Kindertagesstätten auf freiwilliger Basis Corona-Tests angeboten werden können. |
| 14. | Obergeschoss DLZ komplett vermietet: Das nach dem Auszug des St.- Elisabeth-Vereins leerstehende Obergeschoss des Dienstleistungszentrum wird komplett von der Diakoniestation Dietzhölztal-Eschenburg übernommen, die im Erdgeschoss zu wenig Platz hatten für ihre wachsende Arbeit. |
| 15. | Familienzentrum: Eine neue Arbeit möchte der Verein „Das Projekt - Soziale Arbeit Eschenburg-Dietzhölztal e. V.“, der bereits unser „Netzwerk Jugend“ trägt, für die Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal aufbauen. Hierfür sind Anträge an Kreis und Land gestellt. Bewährte Freunde und Förderer wie die Gölkel-Stiftung stehen bereit, diesen neuen Bereich eines Familien- und Begegnungszentrums mit dem JUST und dem Netzwerk-Büro im Zentrum zu begleiten, wenn die beiden Gemeinden einen Anteil mittragen. Für weitere Auskünfte im Ausschuss stehen „Das Projekt“ und auch die Gölkel-Stiftung bereit, die das Netzwerk seit Jahren fördern wegen dessen unbürokratischer Hilfe und Arbeit. |
| 16. | Gemeinsames Ferienprogramm: An den insgesamt 70 Aktionen haben 320 Kinder teilgenommen, davon 215 aus Eschenburg und 105 aus Dietzhölztal. 1857 Einzelplätze wurden zugeteilt, geht aus dem Jahresbericht hervor, der noch im Kultur- und Sozialausschuss vorgestellt wird. |
| 17. | Unterstützung für Konzertreise zum Schüleraustausch: Für die Fahrt der Holderbergschule nach Becov nad Teplou (31.05.-07.06.2023) fragt die Brassband um Unterstützung an für die Konzertreise nach Tschechien anlässlich des 20- jährigen Jubiläums des Petschau-Austausches. Hierfür sollen 50 € pro Teilnehmer von der Gemeinde bereitgestellt werden, empfiehlt der Beschluss des Gemeindevorstands. |
| 18. | Ideen für 8,9 Millionen Euro: Allein für Eschenburg enthält das vom Kreis besorgte Radverkehrskonzept Vorschlägen für 8,9 Mio. €. Im Bauausschuss ist das Konzept zur Kenntnis gegeben worden. Für Eschenburg wird nun ein Experte gesucht, der als Radverkehrsbeauftragter die Verbindung zum Kreis hält. |
| 19. | Tour und Trail für Biker planen: Für das Lahn-Dill-Bergland sollen Mountainbike-Strecken eingerichtet werden, die Attraktionen im Naturpark verbinden und Menschen in die Region locken. Für Eschenburg und Dietzhölztal ist ein gemeinsamer Rundkurs entworfen worden, der Hammerweiher und Freizeitbad mit schönen Aussichten und Highlights verbindet. Die „Panoramatour“ umfasst 44 Kilometer für (E-)Bikefahrer sowie Abkürzungsmöglichkeiten und eine Anbindung an einen Trail, der jeweils in Eschenburg an der Eschenburg und Dietzhölztal an der Wilhelmswarte entstehen soll. |
| 20. | Region Lahn-Dill-Bergland wird weiter gefördert: Das Land Hessen hat insgesamt 6 Mio. € an Zuschüssen für die Jahre 2023 bis 2027 zugesagt. Damit einzelne Projekte gefördert werden können, fehlt noch die Richtlinie des Landes. Als Orientierung für neue Ideen im Lahn-Dill-Bergland muss die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) befolgt werden, die mit der Förderzusage nun anerkannt ist. |
| 21. | Kommission „Zukunft“ an die Arbeit: Um Fördermittel für Eschenburg zu finden und Chancen zu nutzen, wird die Kommission „Zukunft“ sich nun auch mit den Themen der Region und des Naturparks befassen. In der ersten Sitzung am 28.11.2022 werden Arbeitsweise und -grundlagen ebenso abgestimmt wie die Ziele der Zusammenarbeit“ rund um die Themen Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Bauen, Verkehr und Klimaschutz. |
| 22. | Mit EnergiewendePartner GmbH eigene Ideen auch gleich umsetzen: Die „Energiewendepartnerschaft“ als Beratungsleistung der EAM ist gut angelaufen. Die EAM bescheinigt der Gemeinde Eschenburg eine „gute Datenlage“. Um später die eigenen Ideen auch umsetzen zu können und nicht lange nach Partnern suchen zu müssen, wird die EAM eine GmbH gründen, bei der die Energiewende-Partner gemeinsam ihre eigenen Projekte planen und umsetzen können. Hierfür sind 15.000 € im Haushalt als Einlage zur Gründung. |
| 23. | Verlagerung des Wertstoffhofs geplant: Der Wertstoffhof am Bauhof der Gemeinde Eschenburg ist einer der meistfrequentierten im Kreis. Hier werden jährlich weit mehr als 400 Tonnen an Wertstoffen gesammelt, als in dieser Größe zu erwarten ist. 2020 und 2021 lagen die Mengen bei 572 Tonnen im Jahr. Für einen Ausbau am Bauhof fehlen die Flächen, weshalb ein Grundstück am Eingang zum Gewerbegebiet Heerfeld in den Blick kommt. Auf dem Flurstück 111, Flur 4, Gemarkung Eiershausen (Eiershäuser Straße 59) ließe sich ein moderner Wertstoffhof einrichten. Der neue Standort wird von der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) befürwortet und der Bau mit der Hälfte der rd. 150.000 € Kosten gefördert. Weiterhin will der AWLD dort den Betrieb mit 2 Aufsichtspersonen übernehmen. |
| 24. | Volkstrauertag wirkt weiter: Zusammen rund 100 Personen haben am 13. November die Kranzniederlegungen in allen Ortsteilen besucht, davon mehr als die Hälfte in Hirzenhain. Informationen zu allen Denkmälern und Kriegsgräbern unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Internet. |
| 25. | Einwohnerzahl steigt: Die Bevölkerungszahl von Eschenburg ist nun auch in der Statistik des Landes wieder über die 10.000er Marke gestiegen und beträgt zum 30.06.2022 insgesamt 10.065 Einwohner. Diese Zahl ist eine Hochrechnung vom „alten“ Zensus 2011. Die Einwohner-Zahl aus dem eigenen Melderegister beträgt zur Jahresmitte 10.232 Erstwohnsitze. |
| 26. | Ausbildung für Eigenbedarf: Eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beginnt im Sommer 2023 eine junge Dame, die im Auswahlverfahren am besten gefiel. Auch im Jahr darauf soll eine neue Ausbildung beginnen, um die weitere Personalentwicklung der Gemeinde Eschenburg zu gestalten. Mehr Informationen und Info-Videos unserer Azubis sind unter www.eschenburg.de/ausbildung zu finden. |
| 27. | Dank an die Feuerwehr: Die Feuerwehr Eschenburg hat am 03.12.2022 um 17:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wissenbach ihre Jahreshauptversammlung. Wie Gemeindebrandinspektor Jochen Pfeifer im Haupt- und Finanzausschuss berichtet hat, zählt die Feuerwehr Eschenburg aktuell 200 Einsatzkräfte, darunter 71 einsatzfähige Atemschutzgeräteträger. Für 53 Einsätze - vom großen Waldbrand bis zur Tierrettung - können wir beim Jahrestreffen „Danke!“ sagen. |
| 28. | BI-Beschwerden zurückgewiesen: Die Kommunalaufsicht weist Beschwerden der Bürgerinitiative „Unterm Klein Loh“ zurück und stellt fest, dass die Gremien der Gemeinde ordnungsgemäß handeln. Weil die „BI“ Aussagen über die Gemeinde-Gremien veröffentlicht hat, wird die Antwort der Aufsicht nun den Gremien im Wortlaut zur Kenntnis geben. |
| • | Anschaffung von Defibrillatoren (Gemeindevertretung 07.10.2022): Der Gemeindevorstand hat sich von einem Experten beraten lassen und will im Haushalt 2023 Mittel bereitstellen, um 8 Geräte anzuschaffen. Dabei soll ein Gerät verliehen werden können (z. B. für Veranstaltungen) und sieben fest in den Ortsteilen installiert werden. |
Für die Neugestaltung des Ortskerns sind die Pflanzarbeiten umgesetzt. In diesem Jahr werden noch das Geländer an der Dietzhölze, Fahrradständer und Ruhebänke montiert. Der Treppenabgang und die Plattform in der Dietzhölze sowie Parkplatzmarkierungen erfolgen als Restarbeiten im kommenden Jahr.
Weihnachtsmarkt in Eibelshausen ist am 26. November. Los geht es um 11 Uhr mit der Brassband der Holderbergschule. Abends zuvor wird der Weihnachtsmarkt um 18.00 Uhr durch den CVJM mit Krippenspiel und Posaunenchor eröffnet.
Für eine „Neu-Bepflanzung der Hauptstraße“, wie sie der Ortsbeirat anregt, fehlt es an Ideen, wie z. B. mit großen Blumentöpfen Pflanzen zur Gestaltung beitragen können. Wegen der Hochdruckgasleitung ist der „Bereich im Abstand bis 3 m links und rechts der Rohrachse vom Baumbewuchs freizuhalten“, lautet die Vorschrift.
Die Sanierungsarbeiten im DGH Hirzenhain gehen gut voran.
In der Straße „Unterm Klein Loh“ sind die Kanalbauarbeiten fertig, aktuell wird mit dem Einbau von Tiefbordsteinen und Entwässerungsrinne begonnen. Die abschließenden Asphaltarbeiten sind für die 49./50. KW vorgesehen.
Um auf der Fläche der alten Windräder einen neuen Solarpark errichten zu können, ist in Bälde ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Sender Angelburg soll mit dem Funksystem LTE 5G aufgerüstet werden, um das Mobilfunknetz zu verbessern.
Für den Dorfplatz wird der Ortsbeirat das Platz- und Standkonzept sowie den Raumbedarf für das Lager vereinbarungsgemäß vorlegen, ehe die weitere Planung im Gemeindevorstand vorangehen kann.
Für eine „Aktion saubere Landschaft“ plant der Ortsbeirat, in der Zeit vom 20. bis 25.03.2023 freiwillige Helfer zu gewinnen. Dabei soll auch wieder mit dem Zuschuss der Gemeinde ein Imbiss für beteiligte Kinder- und Jugendgruppen angeboten werden.
Für einen neuen Feuerwehrstandort in der Oberen Lenzstraße soll nun die Vorplanung beginnen, um bis September einen Förderantrag stellen zu können.
Der im Vorjahr erfolgte Endausbau der „Obere Lenzstraße“ wird nun abgerechnet. Von den 101.810,15 € Kosten werden 90 % auf die Anlieger umgelegt. Der Erschließungsbeitrag beträgt 13,58 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Für die 700-Jahr-Feier von Simmersbach sind eine Fotoausstellung, Dorfchronik und Senioren-Café im DGH (01.-10.09.2023) sowie ein Festwochenende (01.-04.09.2023) mit Disco, „Buntem Dorfnachmittag für Groß und Klein“, Festkommers, Tanz, Gottesdienst, Festzug, Bühnenspiel und Frühschoppen geplant.
Mit bis zu 5.000 € will die EKM (EKM Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten gGmbH) den SSV Simmersbach fördern bei der LED-Umrüstung des Flutlichts.
Wie vom Ortsbeirat angeregt, soll im Haushalt 2023 eine Summe von 5.000 € für die Reparatur des Naturlehrpfades bereitgestellt werden.
Der Geopark Westerwald-Lahn-Taunus möchte gerne die Grube „Gottesgabe“ als GeoTop ausweisen. Mit einer Gabione und einer Infotafel wird dieser interessante Punkt in die Sehenswürdigkeiten des Geoparks aufgenommen.
Die Vorbereitungen und Verträglichkeitsprüfungen laufen, aus einer bestehenden Zaun-Anlage ein Solarkraftwerk (Agri-PV) zu machen.
Weitere Überlegungen, aus dem kleinsten Ortsteil Roth ein „Energiedorf“ zu machen, werden über den Ortsbeirat gebündelt.
Alle Arbeiten an den Trinkwasser- und Abwasserleitungen in der Ortsdurchfahrt Hirzenhain sind abgeschlossen.
Die Kanalbauarbeiten in der Bahnhofstraße sind abgeschlossen.
Die Kanalbauarbeiten in der Straße „Unterm Klein Loh“ sind abgeschlossen.
In dieser Woche wird der Trinkwasseranschluss zum Sportplatz Eiershausen fertig.