Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen liegen in der Gemarkung Eibelshausen im Gewerbegebiet, Flur 12, und werden wie folgt abgegrenzt:
| • | Im Norden: | Straße „Im Herrfeld“ |
| • | Im Osten: | Straße „Zum Rommelsberg“ |
| • | Im Süden: | bebaute Grundstücke (Zum Rommelsberg Nr. 6, Im Krieacker Nr. 1) und, dahinter Straße „Unter dem Rommelsberg“ |
| • | Im Westen: | Straße „Im Krieacker“ |
Die Flächen des Bebauungsplanes liegen innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1979 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Simmersbach Nr. 2“, der daher durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Krieacker“ teilweise geändert wird.
Die Änderung ist vorgesehen, da die Produktionsstätten der ansässigen Firma in Richtung Norden, daher in Richtung der Straße „Im Heerfeld“, erweitert werden sollen. Die Produktion ist wegen der beengten Verhältnisse zurzeit nicht optimal möglich.
Durch die Erweiterung werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten, sodass die Änderung des Bebauungsplanes zur Behebung der beengten Verhältnisse erforderlich ist.
In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrfach Befreiungen erteilt. Die Befreiungen betreffen im Wesentlichen die Firsthöhen und die Baugrenzen.
Die Festsetzung der maximal zulässigen Firsthöhe soll daher nicht übernommen werden. Die Baugrenzen werden angepasst.
Auch die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden vollständig überarbeitet.
Der Bebauungsplan „Im Krieacker“, daher die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, schafft daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen u.a. für die Optimierung des Betriebsablaufes.
Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich.
Der Geltungsbereich umfasst die bebauten Grundstücksflächen der Firma sowie unbebaute Flächen, die für die Erweiterung ebenfalls genutzt werden sollen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanungen werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 04.12.2023 bis einschl. 22.12.2023
während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung bis mindestens 19.01.2023 eingesehen und heruntergeladen werden. Sie stehen auch über das Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Bei den Unterlagen handelt es sich um die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, den Umweltbericht und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung einschließlich Plan.
Der Umweltbericht wurde nach dem Beschluss, der in der Gemeindevertretung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wurde, erstellt. Er liegt dennoch zur weiteren Information vor allem bezüglich der Umweltbelange als Vorabzug bei.
Auch diese Bekanntmachung kann eingesehen werden.
Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind: | |
| Montag bis Freitag: | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| Montag: | 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Termine können für außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Während des o.g. Zeitraumes (04.12.2023 bis 22.12.2023) hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen bis zum 19.01.2023 abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Eschenburg, 30.11.2023