am Donnerstag, den 16.11.2023, um 19:00 Uhr,
im Bürgerhaus, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Jan Knöbel, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer, insbesondere eine Schulklasse der Holderbergschule.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 25 anwesenden Mitgliedern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 02.11.2023 und wurde termingerecht zugestellt. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der stellv. Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung über die Sitzung des Ältestenrates am 14.11.2023. In dieser Sitzung wurden folgende Themen besprochen:
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Ferner ist er im Internet nachlesbar.
Im Anschluss daran werden von Seiten der Gemeindevertretung Fragen zum Bericht gestellt:
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 07.11.2023, der Bau- und Umweltausschuss am 08.11.2023 und der Haupt- und Finanzausschuss am 09.11.2023 getagt.
Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.
Hierzu werden keine Fragen gestellt.
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 5. | Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Die Flächen des oben genannten Bebauungsplanes liegen innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1979 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Simmersbach Nr. 2“, der daher durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Krieacker“ teilweise geändert wird.
Die Änderung ist vorgesehen, da die Produktionsstätten der ansässigen Firma in Richtung Norden, daher in Richtung der Straße „Im Heerfeld“, erweitert werden sollen. Die Produktion ist wegen der beengten Verhältnisse zurzeit nicht optimal möglich.
Durch die Erweiterung werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten, sodass die Änderung des Bebauungsplanes zur Behebung der beengten Verhältnisse erforderlich ist.
In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrfach Befreiungen erteilt. Die Befreiungen betreffen im Wesentlichen die Firsthöhen und die Baugrenzen.
Die Festsetzung der maximal zulässigen Firsthöhe soll daher nicht übernommen werden. Die Baugrenzen werden angepasst.
Auch die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden vollständig überarbeitet.
Eine maximale Zahl von Vollgeschossen soll nicht festgesetzt werden, da die Höhe eines Geschosses nicht definiert ist und dies daher in einem Gewerbegebiet überflüssig ist.
Auch soll anstelle der Grundflächenzahl eine Baumassenzahl festgesetzt werden. Dies wird grundsätzlich für ein Gewerbegebiet empfohlen.
Darüber hinaus wird u.a. der Bebauungsplan an die Vorgaben des Regionalplanes angepasst: Verkaufsflächen für Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren. Im ersten Schritt werden daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet. Änderungen, die sich hieraus ergeben, werden in die Planung eingearbeitet und dann erneut den politischen Gremien zur Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung vorgelegt.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:
| Zu a) | den Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen aufzustellen. |
| Zu b) | die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Die Punkte a) und b) werden separat abgestimmt mit dem nachfolgenden Ergebnis.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach |
| 6.1 | Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach - Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung zugunsten eines sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung in der Gemarkung Wissenbach |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat mit Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, OT. Wissenbach vom 17.11.2022 (10. Sitzung) die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Im gefassten Aufstellungsbeschluss wurden die nachstehend aufgeführten Verkaufsflächen aufgelistet:
Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.600 m² Verkaufsfläche
Lebensmitteldiscounter mit rd. 1.100 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt mit rd. 800 m² Verkaufsfläche
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Geltungsbereich verändert.
Das Vorhaben verstößt zum Teil gegen die Ziele der Raumordnung. Aufgrund dessen ist ein Antrag auf Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung durch die Gemeinde Eschenburg beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Es wird auf die Ausführungen und Erläuterungen des beigefügten Antrages auf Zielabweichung und der beigefügten Auswirkungsanalyse zur Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums im Ortsteil Wissenbach von der GMA-Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH verwiesen.
Im Abschnitt 2.1 „Maßgebliche Ziele für die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben“ (siehe Seite 6 des Antrages) wird auf die Kaufkraftbindung der Gemeinde Eschenburg eingegangen.
Gemäß der Berechnungsmethodik des Regierungspräsidiums Gießen hat die Gemeinde derzeit eine Kaufkraftbindung von ca. 110 %. Bei Durchführung des Vorhabens steigt dieser Wert rechnerisch über die zulässige Kaufkraftbindungsobergrenze von 110 %. Im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens kann in Einzelfällen eine Bindung von bis zu max. 130 % genehmigungsfähig sein.
Um einen gewissen ´Spielraum´ für die Neuansiedlung oder Erweiterung von bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebe am zentralen Ortsteil Eibelshausen zu lassen, wurde sich vorab auf nachstehende Verkaufsflächengrößen für das Vorhaben in Wissenbach geeinigt: 1.700 m² Verkaufsfläche für einen Lebensmittelvollsortimenter und 500 m² Verkaufsfläche für einen Getränkemarkt. Somit würde die Kaufkraftbindung nach Umsetzung des Vorhabens auf ca. 121 % steigen.
Anzumerken ist hierbei, dass die Basisdaten der raumordnerischen Bewertung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Lebensmittelbereich voraussichtlich ab dem 16.10.2023 durch die Regionalversammlung Mittelhessen geändert werden. Der vorliegende Antrag muss aber nicht nochmal ganz geändert werden.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Aufstellungsbeschluss Gemeindevertretung vom 17.11.2022 (10. Sitzung)
Antrag auf Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung und vom Regionalplan Mittelhessen 2010 vom Planungsbüro Fischer - Stand 30.08.2023
Auswirkungsanalyse zur Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums in der Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Wissenbach von der GMA-Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg - Stand 14.07.2023
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag auf Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung zugunsten eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung in der Gemarkung Wissenbach zu beschließen und diesen beim Regierungspräsidium Gießen einzureichen.
Die anfallenden Verwaltungsgebühren, die durch das Regierungspräsidium für die Bearbeitung des Antrages erhoben werden, sind durch die Firma Schoofs Immobilien GmbH zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6.2 | Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach - Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat mit Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“, OT. Wissenbach vom 17.11.2022 (10. Sitzung) die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Im gefassten Aufstellungsbeschluss wurden die nachstehend aufgeführten Verkaufsflächen aufgelistet:
Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.600 m² Verkaufsfläche
Lebensmitteldiscounter mit rd. 1.100 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt mit rd. 800 m² Verkaufsfläche
Im Rahmen von Vorabstimmungen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium Gießen wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben gegen die Ziele der Raumordnung verstößt. Aufgrund dessen ist ein Antrag auf Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung durch die Gemeinde Eschenburg beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Die Zielabweichung wird parallel zur Bauleitplanung durchgeführt.
Die ursprünglich vorgesehene Projektplanung gem. gefassten Aufstellungsbeschluss vom 17.11.2022 sah einen Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.600 m² Verkaufsfläche, einen Lebensmitteldiscounter mit rd. 1.100 m² Verkaufsfläche sowie einen Drogeriemarkt mit rd. 800 m² Verkaufsfläche vor. Dies wurde aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeiten (kein Verkauf des Aldi-Grundstücks) sowie der Kaufkraftbindung im Gemeindegebiet deutlich reduziert. Daher wird in den weiteren Planungen der Drogeriemarkt und der Lebensmitteldiscounter entfallen. Geplant wird derzeit ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1.700 m² und ein Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 500 m².
Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorlage „Neugestaltung der Nahversorgung Wissenbach - Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 und vom Landesentwicklungsplan Hessen 2000, 4. Änderung zugunsten eines sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Seifen“, 1. Änderung in der Gemarkung Wissenbach“ verwiesen. Der Antrag auf Zielabweichung und die Auswirkungsanalyse liegen ebenfalls allen Gemeindevertretern vor.
Das Planungskonzept und der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden entsprechend angepasst und geändert.
Parallel zu dem Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung soll im nächsten Schritt die für die Umweltprüfung relevanten Informationen und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt werden.
Die Planung (Entwurfsplanung des Bebauungsplanes) als auch das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wird im Anschluss vor Einleitung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung, die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u. a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen zu beauftragten.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Neufassung der Stellplatzsatzung |
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 24.05.2023 wurde beschlossen, dass die Neufassung der Stellplatzsatzung vor der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zur Überprüfung an den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) zu senden ist, da die Muster-Stellplatzsatzung des HSGB veraltet war (Stand der Muster-Stellplatzsatzung des HSGB Dezember 2018) und sich seitdem Gesetzesänderungen ergeben haben, die darin noch nicht eingearbeitet waren.
In der Stellungnahme des HSGB (Eingang am 04.07.2023) wurde u.a. mitgeteilt, dass derzeit an einer Endfassung einer neuen Muster-Stellplatzsatzung gearbeitet wird.
Die durch den HSGB neu erarbeitete Muster-Stellplatzsatzung wurde in der Ausgabe Nr. 9 des „HSGB Kompakt“ (früher Eildienst) mit Datum vom 17.07.2023 veröffentlicht.
Auf den Grundlagen der Stellungnahme sowie der neu veröffentlichten Muster-Stellplatzsatzung des HSGB wurde der vorliegende Entwurf der Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eschenburg erneut durch die Verwaltung überarbeitet.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eschenburg in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Vergabe von Prüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse 2022 - 2024 der Gemeindewerke |
Für den Jahresabschluss ist ein Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von der Gemeindevertretung zu beauftragen (§ 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 10 Abs. Nr. 13 der Eigenbetriebssatzung). Die Betriebskommission schlägt diesen vor (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 7 der Eigenbetriebssatzung).
Die Verwaltung hat Angebote bei Wirtschaftsprüfungsbüros eingeholt:
Aufgrund des Angebots und der Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die JPLH Treuhand AG aus Biedenkopf mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 zu beauftragen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die JPLH Treuhand AG, 35216 Biedenkopf mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH - Kapitalerhöhung |
Die Gemeinde Eschenburg plant, einer Kapitalerhöhung bei der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (nachfolgend „KEAM“) zuzustimmen, ohne weitere Anteile zu erwerben.
Hintergrund der KEAM ist, dass die EAM-Gruppe als regionaler Energieversorger interessierten Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen in ihrem Geschäftsgebiet die Möglichkeit bieten möchte, durch eine Beteiligung an der Gesellschaft effizient und unkompliziert Strom und Erdgas für ihre eigenen Liegenschaften zu beschaffen.
Neben der Gemeinde Eschenburg sind noch weitere 156 kommunale Gesellschafter und die EAM Beteiligungen GmbH (nachfolgend „EAMB“) an der KEAM beteiligt. Gegenwärtig können keine weiteren kommunalen Gesellschafter an der KEAM beteiligt werden, da EAMB keine Anteile mehr veräußern kann. Die Aufnahme neuer kommunaler Gesellschafter soll durch eine Kapitalerhöhung ermöglicht werden.
Mit einer Satzungsänderung soll das Stammkapital der KEAM von 100.000 Anteilen auf 200.000 erhöht werden. Sämtliche kommunalen Gesellschafter sollen auf ihr Recht zum Bezug der neuen Geschäftsanteile verzichten und allein EAMB soll die neuen Anteile übernehmen.
Auch wenn sich die Beteiligung der Kommune durch den Verzicht auf den Erwerb weiterer Anteile reduzieren wird, ist dies irrelevant. Der Zweck der Beteiligung der Kommune, über die KEAM ohne ein Vergabeverfahren Energie zu beschaffen, wird durch die Kapitalerhöhung und den Erwerb der neuen Anteile durch die EAMB nicht berührt. Da EAMB zudem grundsätzlich kein Stimmrecht als Gesellschafter hat, ist die Erhöhung der Beteiligung auch in Bezug auf die Stimmrechte kommunaler Gesellschafter irrelevant.
Die Beteiligung der EAMB an der KEAM wird sich durch die beabsichtigte Kapitalerhöhung von 16,5 % auf 58,25 % erhöhen. Im Nachgang kann EAMB Anteile an neue kommunale Gesellschafter veräußern. Die Konditionen werden sich nicht von den Konditionen unterscheiden, zu denen die Kommune die Beteiligung ursprünglich erworben hat.
Die Beteiligung ist kommunalrechtlich zulässig: Mit der Beteiligung wird ein öffentlicher Zweck, nämlich die Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften und Anlagen verfolgt. Auch nach der Kapitalerhöhung steht die Beteiligungshöhe, die sich an der Einwohnerzahl orientiert, in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft.
Da sich durch den Verzicht auf den Bezug neuer Anteile die bisherige Beteiligungshöhe verwässert, bzw. reduziert, soll vorsorglich eine Zustimmung der kommunalen Gremien eingeholt werden.
Zur Erhöhung des Stammkapitals ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist notariell zu beurkunden. Notarkosten fallen bei der Kommune nicht an. Der gesetzliche Vertreter der Gebietskörperschaft wird zur Umsetzung dieser Maßnahme ermächtigt. Darüber hinaus wird er ermächtigt, eine Vollmacht zu erteilen.
Die Beteiligung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung angezeigt.
Anlässlich der Kapitalerhöhung erfolgen weitere Anpassungen am Konsortialvertrag, die nicht beschluss- und anzeigepflichtig sind. Dennoch sollen diese Themen kurz erläutert werden, um ein vollständiges Bild zu gewährleisten:
Für die KEAM besteht ein Risiko, dass einzelne Gesellschafter Energielieferverträge kündigen und die schon beschaffte Energiemengen mit einem Verlust für die KEAM und mittelbar für die übrigen Gesellschafter veräußern müsste. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde dieses Risiko durch Erklärungen der Gesellschafter zur Laufzeit der Energielieferverträge ausgeschlossen, auf deren Basis die Beschaffung erfolgte. Zukünftig soll der Zeitraum der Energiebeschaffung mit den verbindlichen Laufzeiten der Energielieferverträge und des Konsortialvertrages der KEAM einheitlich auf drei Jahre angeglichen werden.
Im Konsortialvertrag sollen zudem die Beitrittsmöglichkeit für Kommunen des Landkreises Altenkirchen erweitert werden, die Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen EAM und KEAM aktualisiert werden und formale Anpassungen erfolgen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung Eschenburg stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Eschenburg bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Kita „Neue Mitte“ - Erwerb nach WEG |
Am 04.10.2023 wurde dem Gemeindevorstand durch Architekt Wolfgang Kunz und dem Bauträger Jörg Fischer mitgeteilt, dass eine Realteilung des Grundstückes Simmersbacher Straße 2 aufgrund baurechtlicher und brandschutztechnischer Vorgaben nicht umgesetzt werden kann. Damit dies umgangen werden kann, wird vom Bauträger vorgeschlagen, ein Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden. Dieses Vorgehen wird auch von Seiten der Bauaufsicht angeregt und unterstützt. Ein Vergleich zwischen der bislang angepeilten Realteilung und den Regeln für eine Wohneigentumsgemeinschaft ist auf Seite 5 der Präsentation.
Sondereigentum oder Wohnungseigentum ist eine spezielle Form des Eigentums und wird in das Grundbuch eingetragen. Eintragungsgrundlage ist die notariell beurkundete Teilungserklärung nach dem WEG. Die Teilungserklärung sieht im Wesentlichen die Beschreibung des jeweiligen Eigentums mit entsprechenden Plänen vor (Wohnung Nr. 19 im 3 Stock, 45 qm usw.) In der Teilungserklärung wird auch das Gemeinschaftseigentum definiert (z. B. Flur, Heizzentrale, Außenbereichsflächen). Weiterhin befindet sich in der Teilungserklärung die Regelung zum Miteinander, wie z. B. die Hausordnung oder die Aufteilungsschlüssel der Nebenkosten, Instandhaltungsrücklagenbildungen usw.
Eigentum nach dem WEG kann bei einem guten Miteinander eine gute Lösung sein. Treffen jedoch unterschiedliche Interessen aufeinander, kann das zu einem juristischen Dauerstreitthema werden. Im Falle des Kindergartenbetriebes empfiehlt die Verwaltung daher dringend, in der Teilungserklärung aufzunehmen, dass die weiteren Eigentümer von Sondereigentum / Wohneigentum nicht berechtigt sind, Schadensersatz, Wertminderungsansprüche oder sonstige Ansprüche gegen die Gemeinde als Betreiber der Kindertagesstätte geltend zu machen.
Das Sondereigentum nach dem WEG wird der Gemeinde dauerhaft Kosten verursachen. So ist ein Hausverwalter und Hausmeister zu bestellen. Jährlich muss mindestens an einer Eigentümerversammlung teilgenommen werden. Die Gemeinde muss die in diesen Sitzungen beschlossenen Instandhaltungs- und Wohngeldzahlungen leisten und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft Folge leisten.
Gemäß der Hauptsatzung sollen Erwerbs- und Veräußerungsfälle innerhalb der bebauten Ortslage ohne Rücksichtnahme auf das Wertvolumen der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wenn es sich um Grundstücksangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Diese Voraussetzung sieht die Verwaltung durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.03.2023 als erfüllt an. Die Gemeindevertretung hatte am 30.03.2023 beschlossen, „das Grundstück und das Gebäude der Kita „Neue Mitte“ zu kaufen.“
Der Gemeindevorstand hat am 16.10.2023 beschlossen, dass die Gemeindevertretung über die Änderung des Eigentumserwerbs der Kita Neue Mitte beraten und beschließen möge, weil der Erwerb in Form des Wohnungseigentums gegenüber der Realteilung des Grundstücks eine erhebliche Änderung gegenüber dem bisherigen Vorgehen darstellt.
Durch diesen Beschluss kann der neue Weg bestätigt werden, an das anvisierte Ziel zu kommen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, dass der Erwerb der Kita nach dem WEG durch ihren Beschluss vom 30.03.2023 abgedeckt ist und bestätigt diesen neuen Weg.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Nachtragshaushalt 2023 - Einbringung |
Bürgermeister Konrad bringt den Nachtragshaushalt mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse
| 12. | Haushalt 2024 - Einbringung | VL-431/2023 |
Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in die Gemeindevertretung ein.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -21.440.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 22.575.000 € |
|
|
| mit einem Saldo von | 1.135.000 € |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -410.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
|
|
| mit einem Saldo von | -410.000 € |
|
|
| mit einem Fehlbedarf von | 725.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | -835.500 € |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 895.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.442.500 € |
|
|
| mit einem Saldo von | -4.557.500 € |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.600.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -701.500 € |
|
|
| mit einem Saldo von | 898.500 € |
|
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -4.494.500 € |
festgesetzt.
Ergebnishaushalt:
Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2024 - 2027 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)
Finanzhaushalt:
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.600.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am xx.xx.xxxx beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.
Stellenplan
Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Ortsbeiräte sind gem. § 82 Abs. 3 HGO zur Abgabe einer Stellungnahme zum Haushalt 2023 aufzufordern.
| 13. | Einführung einer/eines neuen Beigeordneten |
Mit Schreiben vom 04.10.2023 hat der Beigeordnete Jacob Manderbach sein Amt im Gemeindevorstand zum 15.11.2023 niedergelegt.
Herr Manderbach war Mitglied der SPD-Fraktion und somit rückt ein Kandidat der SPD in den Gemeindevorstand nach. Der nächste Nachrücker des Wahlvorschlages ist Hans-Jürgen Reeh von der SPD-Fraktion (vorher CDU-Fraktion). Auf Mitteilung der SPD-Fraktion soll eine Änderung der Liste erfolgen und Katrin Schwehn in den Gemeindevorstand nachrücken.
Die Unterzeichner des Wahlvorschlages haben die Reihenfolge des Wahlvorschlages gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 HGO entsprechend geändert.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Katrin Schwehn als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Beigeordneten Jacob Manderbach zur neuen Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet die neue Beigeordnete und führt sie nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in ihr neues Amt ein.
Bürgermeister Konrad händigt Jacob Manderbach die Entlassungsurkunde aus und dankt ihm für seine Arbeit zum Wohl der Gemeinde Eschenburg.
Die Aushändigung der Urkunden wurde von Frau Schwehn und Herrn Manderbach schriftlich bestätigt.
| stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung |
| Schriftführer |
| Jan Knöbel |
| Rainer Deutsch |
| 1. | Gesundheitsversorgung: Für Bergland Medizin (www.berglandmedizin.de) in Eschenburg laufen die Stellenausschreibungen. Wie Rechtsanwalt Dr. Johannes Rein im Sozialausschuss berichtete, haben die leitenden Ärzte von Taunus Medizin (Neu-Anspach) eine Bergland Medizin MVZ GmbH gegründet, um ein Medizinisches Versorgungszentrum mit Praxen in Eschenburg und Dietzhölztal zu starten. Am 29.11.2023 gibt es im nächsten „Bürger-Forum online“ um 20 Uhr neue Informationen zum Thema „Gesundheitsversorgung für Eschenburg“. Zugangsdaten dazu finden sich unter www.eschenburg.de/forum im Internet. |
| 2. | Gemeinsam unternehmen: Am 28.11.2023 um 19 Uhr ist im Rathaus der nächste Runde Tisch „Eschenburg UNTERNEHMEN“. Dabei geht es aktuell um die Themen Gesundheitsversorgung in Eschenburg, die Weiterentwicklung der Aktion „Unser Dorf soll grüner werden“ und ein Regionalportal für das Land an Lahn und Dill. Im Netz unter www.eschenburg.de/unternehmen und auf Nachfrage bei buergermeister@eschenburg.de gibt es dazu mehr Informationen. |
| 3. | Berufe mit Zukunft: 26 Aussteller und Akteure sind zur 11. Energie-Messe-Auflage nach Eschenburg gekommen und haben nicht nur fürs Sanieren und Sparen „Lösungen für den Hausgebrauch“ geliefert, sondern verstärkt „Berufe mit Zukunft“ beworben. Unter der Adresse www.endlich-energie.de sind alle Experten aus der Region auch weiterhin Ansprechpartner. Und auch die zehn Vorträge gibt es dort zum Nachlesen. |
| 4. | Volkstrauertag: Zum Volkstrauertag (19. November) findet die Gedenkfeier um 14 Uhr auf dem Friedhof in Simmersbach statt, Kranzniederlegungen um 10:00 Uhr aufm Roth, 10:30 Uhr in Wissenbach, 11:30 Uhr in Eibelshausen, 13:00 Uhr in Hirzenhain und 15:00 Uhr in Eiershausen. Informationen zum Erinnern an Krieg, Gewaltherrschaft und Terror sowie alle Inschriften der Denkmäler sind unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Netz zu finden. |
| 5. | Notunterkünfte für Flüchtlinge: Die 12 Personen, die am 28.09.2023 nicht in der Gemeinschaftsunterkunft des Kreises aufgenommen werden konnten, sind seitdem im ersten Container-Dorf nebenan untergebracht. In der Eiershäuser Straße 44 sind derzeit 31 Personen untergebracht. Die bislang bei uns aufgelaufenen Kosten für die zugewiesenen Flüchtlinge werden gerade mit Jobcenter und Kreis abgerechnet. Der Vertrag zum gemeinsamen Betreiben und Betreuen der Einrichtungen in der Eiershäuser Straße liegt dem Kreis zum Gegenzeichnen vor. Damit Geflüchteten, die hierbleiben sollen, die Integration erleichtert wird, möchten wir über die Internetseite www.eschenburg.de/hilft Angebote und Aktionen vermitteln. |
| 6. | Konzert zum Neustart: Für den 5. Januar plant der Kulturkreis Eschenburg-Dietzhölztal (www.kked.de) wieder einen Jahres-Auftakt um 18 Uhr in der Johanneskapelle (Hauptstraße 47, Ewersbach). Für einen Neustart haben sich zwei bewährte Musiker bereits angesagt: Michael „Öli“ Müller und Peter Schneider gastieren dann mit Blues und Gitarren. Der KKED hat im Mai mit der Neuwahl eines Vorstandes - das sind Vorsitzender Götz Konrad, Stellvertreter Kai Uwe Schöler, Schriftführerin Anuschka Schaffner, Kassierer Ulrich Lehmann sowie die Beisitzer Beate Kunz, Andrea Rink, Rosemarie Aktories, Peter Erbert und Waltraud Baron - den Neustart geschafft und möchte im neuen Jahr ein offenes Treffen bei guter Musik anbieten. Der Eintritt ist frei. |
| 7. | „Mir sönge platt": Ein Mundart-Konzert mit „Handgemachdes“ gibt es am 20.11.2023 um 19:30 Uhr im Männertreff der ev. Kirche Eibelshausen in der Arche. Hierbei sei auf die „Marburger Erklärung zum Schutz und zur Förderung der Dialekte“ hingewiesen, die unter www.dsa.info/hessen zu finden ist. |
| 8. | Regionale Energie boomt: Laut Energiemengenbilanz des Netzbetreibers EAM für 2022 werden 20 % des Stromverbrauchs in Eschenburg auch hier produziert. Erzeuger sind bislang zwei Windkraftanlagen (die dritte Anlage bei Hirzenhain wird zu Angelburg gerechnet) mit einer Million Kilowattstunden, 481 PV-Anlagen - darunter der Solarpark in Hirzenhain mit 2,1 MW - mehr als 6,6 Mio. kWh, eine Biomasseanlage (19.612 kWh) und 14 BHKW mit 568.263 kWh. |
| 9. | Kooperation für Kommunen - Beteiligung für Bürger: Armin Frink und Martin Jakob als neue Geschäftsführer der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH haben sich auch in Eschenburg vorgestellt, wo der Windpark Galgenberg aktuell eines der acht gemeinsamen Projekte ist. Die GmbH bietet 13 Kommunen, der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau und der EAM Natur Energie GmbH die Plattform der Zusammenarbeit. Zehn Prozent an der Energie-GmbH hält die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft (www.ldb-energiegenossenschaft.de), die bereits jetzt schon ihren Mitgliedern 8 % Dividende für 2022 ausschüttet. |
| 10. | Brennholz bestellen: Solange der Vorrat reicht und nach der Eingangs-Reihenfolge der Bestellung gibt es aus dem Gemeindewald Brennholz in langer Form gerückt am Weg (Industrieholz). Fichte (Käferholz) kann nicht bereitgestellt werden, da bereits alle abgestorbenen Bestände gerodet wurden. Es gibt Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche) zum Preis von 80 € pro Festmeter inkl. MwSt., wobei keine Auswahlmöglichkeit bei der Holzart besteht und die Menge auf 10 Festmeter pro Haushalt begrenzt ist. Aus organisatorischen Gründen kann der Revierförster Bestellungen nur per E-Mail oder telefonisch annehmen. Brennholz in kurzer Form (Scheitholz) kann die Gemeinde 2024 nicht anbieten. Beim Schlagabraum werden nur einzelne wenige Laubholzlose zum Verkauf freigegeben werden, solange der Vorrat reicht. Fichtenschlagabraum gibt es vereinzelt zum Preis von 15 € brutto pro Raummeter. Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche) kostet wie im Vorjahr 35 € pro Raummeter inkl. MwSt. Bestellungen bis zum 31.12.2023. |
| 11. | Schließung Rathaus: Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel (27.-29.12.2023) wird das Rathaus geschlossen bleiben. Für das Einwohnermeldeamt und das Standesamt wird ein Notdienst eingerichtet, der täglich von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar ist. |
| 12. | Reaktion auf Hundebiss-Attacke: Zwei Hunde haben Anfang Oktober einen neun Jahre alten Jungen in einer Wohnung gebissen und schwer verletzt. Nach § 14 Abs. 2 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundeverordnung) war die Tötung der Hunde anzuordnen. Um die Haltung von Hunden, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten, zu steuern, wird der Gemeindevorstand eine Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde vorschlagen. |
Die „Kommission Zukunft” (kurz: KommZu - im Internet zu finden unter www.eschenburg.de/zukunft) setzt sich für Umwelt, Natur und Klimaschutz sowie für nachhaltiges Planen und Bauen ein.
Bürgerbaum - von der einzelnen Aktion zur gemeinsamen Mission
895 Familien haben über die Plattform www.buergerbaum.org Bäume und Büsche bestellt. Von 7 Baumschulen, die von den beteiligten Obst- und Gartenbauvereinen empfohlen worden waren, wurden Angebote eingeholt und ausgewertet. Der Gemeindevorstand hat auf der Grundlage der Auswertung am 16.10.2023 beschlossen, der Baumschule Werner (Breitscheid) den Auftrag zu erteilen. Problem war bei der Premiere, dass mehr als 1.000 E-Mails ohne Datenbank zusammengeführt wurden und dabei einige "Doppler" auszusortieren waren. Als hervorragend ist die Zusammenarbeit mit den drei Obst- und Gartenbauvereinen und der Naturparkschule (super Siebtklässler!) zu bezeichnen. Großes Dankeschön für die Unterstützung geht auch an den Sportverein Eibelshausen und den Bauhof der Gemeinde.
Am Bauhof können die Reste der Reservierungen bis Monatsende abgeholt werden. Abholung während Dienstzeiten telefonisch vereinbaren unter (02774) 917358.
Die Baumschule Werner hat einen größeren Baum im Wert von 560 € gestiftet, der in der Simmersbacher Straße als Ersatz für die gefällten Eschen gepflanzt worden ist.
Die Kommission Zukunft ruft auf, Bilder von den Bäumen zu schicken an die Adresse zukunft@eschenburg.de - um den Fortgang der Aktion zu zeigen, die nun zu einer gemeinsamen Mission werden kann: „Unser Dorf soll grüner werden“ hat gezeigt, dass jeder etwas tun kann für den Naturschutz.
Wenn sich weitere Partner finden, soll die Internet-Adresse www.buergerbaum.org ausgebaut werden zur Plattform für Pflanzen, Pflegen und Praxis-Naturschutz.
Für eine WLAN-Zone am Marktplatz haben wir vom Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ einen Zuwendungsbescheid über 6.000 € erhalten.
Mit dem Angelsportverein Eibelshausen wird ein neuer Fischereipachtvertrag für Dietzhölze und Hosbachweiher über 30 Jahre abgeschlossen, um die langfristige Hege und Pflege an den Gewässern sicherzustellen.
Die vermeintlichen Schimmel-Stellen an der Decke des Bürgerhauses sind lediglich Ausblühungen. Um die Probleme mit Dachdeckung und Wasserschäden zu beheben, sind im Haushalt 2024 insgesamt 70.000 € vorgesehen.
Mit den neuen Plänen des Eigentümers von Eiershäuser Straße 49 für einen Neubau eines Lebensmittelmarktes dort erübrigt sich jede neue Planung.
Die Defibrillatoren kommen in jedem Ortsteil ans Dorfgemeinschaftshaus, also in Eibelshausen ans Bürgerhaus. Dem Vorschlag des Ortsbeirates Eibelshausen, das Multifunktionshaus am Markplatz sowie die Rückseite des Rathauses als Standort zu nehmen, wird zurückgewiesen. Weitere „Defis“ können nur stationiert werden, wenn sich Sponsoren dafür finden.
Die Kinderfeuerwehr „Eibelshäuser Löschlöwen“ soll am 17.11.2023 um 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus gegründet werden, um die Nachwuchsarbeit zu verstärken. Kinderfeuerwehren sind für Jungen und Mädchen im Alter von 6 bis 10 Jahren eine Möglichkeit, sich schon vor der Jugendfeuerwehr mit dem Thema spielerisch zu beschäftigen.
Für die grundhafte Erneuerung der „Oberen Hosbachstraße“ im Jahr 2022 wurden insgesamt 163.980,62 € aufgewandt. Das ist weniger als bei der Anliegerversammlung vorher anstand. Der Beitrag für die Anlieger sinkt deshalb auf 6,48 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Wie es mit der Nahversorgung in Hirzenhain weitergehen kann, ist am 04.12.2023 um 19 Uhr Thema eines Informationsabends im Dorfgemeinschaftshaus. Ein Experte der Gutkauf Großhandelsgesellschaft, die die Bäckerei beliefert hat, wird über Möglichkeiten informieren. Damit etwas bewegt werden kann, braucht es vor allem Initiativen aus dem Dorf, betonen Ortsbeirat und Gemeindevorstand.
Beschwerden über die Busanbindung von Hirzenhain und Bahnhof zur Holderbergschule haben wir gebündelt weitergegeben. Der VLDW verweist auf die neue Ausschreibung 2025. Der Kreis sagt aus, dass er keine Haushalts-Mittel für eine bessere Busanbindung von Hirzenhain vorher aufbringen kann.
Die grundhafte Erneuerung der Straße „Unterm Klein Loh“ hat 148.782,34 € gekostet. Zuvor war von 166.300 € ausgegangen worden. Für die Abrechnung der Straßenbeitragsbescheide stehen für Februar/März 2024 für die Anlieger 32,15 € pro m² Veranlagungsfläche an. In diesem besonderen Fall wird die Ratenzahlung, die im Gesetz auf 20 Jahre gewährt wird, auf 30 Jahre verlängert.
Im neuen Jahr will der Skiclub Hirzenhain mit dem Gemeindevorstand beraten, welche Pläne für das Thema Mountainbike gemeinsam angegangen werden kann.
Auf der Prioritätenliste des Landkreises für eine Förderung des Landes steht das neue Staffel-Löschfahrzeug StLF20 auf Nummer 5 von 7. Die 400.000 € als Verpflichtungsermächtigung müssen im Haushalt 2024 neu veranschlagt werden. Das StLF ist als Ersatz für das 25 Jahre alte TLF 16/25 angemeldet worden. Der Antrag ans Land erwartet einen Zuschuss von 80.850 € (das sind 30 % der zuwendungsfähigen Kosten). Der Rest ist aus Eigenmitteln der Gemeinde zu finanzieren.
In den vergangene zwei Wochen konnten im letzten Teilstück des „Bahnhofsweges“ die defekten Bordsteine erneuert werden.
Kaum eingerichtet, sind am „Outdoor Campus“ bereits erste Schäden. Die Sportgeräte am Alten Wissenbacher Sportplatz konnten mit Hilfe des Regionalbudgets beschafft werden, was auch Steuergeld ist.
Für das neue Mehrzweckgebäude am Dorfplatz ist die Baugenehmigung da. Die aktualisierte Planung und Kostenberechnung für das insgesamt 600.000 € teure Projekt stehen nun an, bevor Erd-, Maurer-, Beton- und Putzarbeiten für den Neubau vergeben werden. Namensvorschläge sammelt der Ortsbeirat.
Der Expressbus hält weiterhin in Simmersbach. Nach Auswertung der Fahrgastzahlen wird der Halt an der Grundschule für die Linie X41 gut angenommen. Solange die Kosten für die Gemeinde nicht steigen, soll das Angebot beibehalten werden. Da es sich um eine Regionale Linie handelt, übernimmt der RMV 50 % der Kosten. Somit verbleiben für die Gemeinde Eschenburg jährliche Kosten von rund 7.500 Euro für die Anbindung.
Bei den Feuerwehrgerätehäusern ist der Neubau Simmersbach auf Platz 4 der Prioritätenliste des Kreises für eine Förderung des Landes. Nach Maßgabe des Landes bevorzugt werden Gerätehäuser, die zur Konzentration von Feuerwehren benötigt werden. Auf Platz 1 ist ein Neubau in Ehringshausen-Kölschhausen, der Unterkunft für die Ortsteile Niederlemp, Kölschhausen und Dreisbach werden soll. Platz 2 ist der gemeinsame Neubau für Edingen und Fleisbach. Es gibt noch einen Übertrag aus 2023 (Neubau Niederscheld).
Der „GutKauf“-Laden in Simmersbach konnte 20-jähriges Bestehen feiern und freut sich auch weiterhin auf Kunden mit einem großen Herzen für kleine Läden.
Im Alter von 79 Jahren ist Dr. h. c. Dieter Fröhlich verstorben, der von Simmersbach aus als Franchise-Unternehmer nicht nur die „Musikschule Fröhlich“, sondern viele andere Ideen bewegt hat.
Das Minilöschfahrzeug kann endlich in Dienst gehen. Mit der Unfallkasse Hessen musste die Gefährdungsbeurteilung ausgearbeitet werden, auf die nun die Unterweisung auf das Gerät erfolgt.
In der Auto-Werkstatt von Michael Paul (Eiershäuser Straße 46) wird nun auch Schilderprägung angeboten.
Die Straßenbauarbeiten in der Schwarzbachstraße sind abgeschlossen. Hier wurden das Gehweg-Pflaster erneuert und die Bushaltestelle barrierefrei gestaltet.
Die Fa. Fey (Haiger) hat mit den Bauarbeiten für den neuen Wertstoffhof Anfang der Woche, und damit leider 4 Wochen später als geplant, begonnen. Das Projekt soll aber noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Für ein „Energiedorf“ aufm Roth interessieren sich viele: Bei der Bedarfsabfrage sind 70 % der Haushalte abgefragt und fast 90 % haben Interesse am Thema. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, in den nächsten Wochen noch die restlichen Haushalte zu erfassen. Die Überlegungen, mit moderner Technik (derzeit Favorit Wärmepumpen-Technologie in Verbindung mit Photovoltaik oder Solarthermie) kann später auch als „Blaupause“ dienen für eine Wärmplanung der Gemeinde.
Der Sanitärcontainer vor dem Dorfgemeinschaftshaus, der für die zwischenzeitliche Unterbringung von Flüchtlingen benötigt wurde, wird in Kürze wieder abtransportiert
Die Arbeiten an der 2. Wasserkammer im Hochbehälter „Arthel“ in Eiershausen sind so weit abgeschlossen. Aktuell laufen noch kleinere Restarbeiten, bevor dann zeitnah die zwei Kammern wieder in Betrieb gehen können.
Der Austausch des Abwasserkanals in der Talstraße aufm Roth hat begonnen. Rund 65 m Betonrohr werden durch die Fa. Hönig+Müller (Sinn) ausgetauscht.
Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten in der Schwarzbach- und Betzelbachstraße sind abgeschlossen. Mit der Fa. Grimm (Herborn) wurden 155 m Kanal und 25 m Wasserleitung ausgetauscht.