am Mittwoch, den 13.11.2024, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
Sitzungsverlauf
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die Sitzung und begrüßt Herrn Immo Zillinger von dem Ingenieurbüro Zillinger, Herrn Josef Schneider von der Firma Bosch Thermotechnik GmbH, den Vertreter der örtlichen Presse, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten sowie die Ortsbeiräte. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderungen zu der Tagesordnung gibt. Es werden keine Änderungen gewünscht.
| 2. | 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen |
Die Firma Mandic GmbH Forst und Landschaftspflege hat einen Antrag auf Änderung der Zuordnung von Gewerbegebiet in ein Industriegebiet gestellt.
Der Firmenstandort befindet sich derzeit an der „Lehmkaute 9“ im Gewerbegebiet „Heerfeld“ in der Gemarkung Eiershausen.
Die Flurstücke 120/12 und 120/11 sind als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Der Bebauungsplan 1. Änderung (Teil-Änderung) „Heerfeld“ weist für den gesamten Geltungsbereich ein „Gewerbegebiet“ bzw. „Gewerbegebiet eingeschränkt“ aus.
Mit der 2. Änderung (Teil-Änderung) „Heerfeld“ wurden u.a. die Flurstücke 122 und 124 in ein Industriegebiet geändert.
Die Firma plant die Einrichtung eines Containerdienstes/Entsorgungsfachbetriebes, zunächst mit „nicht gefährlichen Abfällen“. Hierbei handelt es sich laut Auskunft der Firma um die Hauptabfallarten wie Baumischabfall, Holz Al-All, Holz AIV, Bauschutt als Zwischenlagerung für den Transport zu einer Recycling-Anlage, Grünschnitt und Papier/Pappe.
Da die Errichtung eines Containerdienstes/Entsorgungsfachbetriebes in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist, wurde die Änderung beantragt. Der Containerdienst/Entsorgungsfachbetrieb ist nur in einem Industriegebiet möglich.
Weitere Informationen sind den vorliegenden Anlagen zu entnehmen.
Da die Aufstellung von Bauleitplanungen für einzelne Grundstücke nicht zulässig ist, werden in die Änderung auch die Nachbarflächen aufgenommen.
Auf dem Flurstück 120/5 ist der Neubau der Rettungswache vorgesehen.
Der Bauantrag der Rettungswache wurde mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt. Die Befreiung beinhaltet die verkehrliche Erschließung über den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Pflanzstreifen, daher in Richtung Heuwiese. Das Flurstück wird daher auch in den Änderungsbereich einbezogen, um diese Änderung in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Die Rettungswache ist sowohl im Gewerbe- als auch im Industriegebiet zulässig.
Für die südlich der Straße „Lehmkaute“ gelegenen Grundstücke wurde in 2017 der Bebauungsplan mit Ausweisung eines Industriegebietes geändert. Die Änderung der nördlich der Straße „Lehmkaute“ gelegenen Grundstücke wäre daher aus städtebaulicher Sicht zu befürworten.
An der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nimmt das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Immo Zillinger, teil. Das Ingenieurbüro hat im Jahr 2017 die 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes (teilweise Änderung von Gewerbe- in Industriegebiet) durchgeführt.
Die Bauleitplanung wird nur aufgestellt, wenn sich die antragstellende Firma verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.
Der Gemeinde würden daher durch die Bauleitplanung keine Kosten entstehen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Antrag der Firma Mandic vom 22.07.24 und weiterführende Erläuterungen der Firma vom 04.10.2024
Geltungsbereich zur 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen
1. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen
2. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen
Der Ortsbeirat Eiershausen wurde zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eingeladen.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Er erläutert eingehend die Thematik auch im Hinblick auf die Lärmschutzwerte.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass ihm vor der Sitzung eine Stellungnahme des Ortsbeirates Eiershausen zugegangen ist.
„Sehr geehrter Herr Bieber,
sehr geehrte Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses,
der Ortsbeirat Eiershausen bedankt sich zunächst für die Einladung in die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und zur Möglichkeit der Stellungnahme zu o.g. Tagesordnungspunkt.
Nach kurzfristiger Beratung kommt der Ortsbeirat Eiershausen mehrheitlich zum Ergebnis, dass die Änderung der Flurstücke 120/1, 120/2, 120/3 grundsätzlich befürwortet wird.
Jedoch bittet der Ortsbeirat darum, auch bei diesen Grundstücken die Lärmschutzwerte aus der vorhergehenden Änderung auf diese Grundstücke zu übertragen.
Der Ortsbeirat möchte einer Weiterentwicklung der Firma Mandic /EES, auf deren Wunsch die Änderung stattfindet, nicht im Wege stehen.
Da jedoch zunächst nicht bekannt ist, inwiefern sich der Betrieb insbesondere im Hinblick auf die mögliche Lagerung von gefährlichen Stoffen weiterentwickelt, bittet der Ortsbeirat darum, nicht nur die Lärmschutzwerte entsprechend einzuhalten, sondern auch die Belastungen durch Lichtemissionen und Abgase, sowie eventuelle spätere Risiken durch Gefahrstoffe durch geeignete Vorkehrungen auszuschließen.“
Herr Zillinger weist darauf hin, dass in diesem Fall ein Schallschutzgutachten erstellt werden müsste.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Anlage zur Beschlussvorlage, den rechtskräftigen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Weiterhin wird beschlossen, die aktuell geltenden Lärmschutzwerte der 2. (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“ in die 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“ zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen
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Mit Mail vom 08.05.2024 wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist (03.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert und gleichzeitig beteiligt.
Die Anregungen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.
Nach erfolgter Abwägung kann sofort der Satzungs- und der Gestaltungssatzungsbeschluss gefasst werden, siehe b und c.
Die vorgebrachten Anregungen führen zu keiner Änderung der Bauleitplanung. Diesem Beschluss liegen daher die Unterlagen der öffentlichen Auslegung unverändert bei.
Das Ingenieurbüro Zillinger nimmt an der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses teil und steht für Fragen zur Verfügung.
Die ansässige Firma wird vorerst die baulichen Maßnahmen noch nicht umsetzen.
Der Ortsbeirat Eibelshausen wurde zu der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss eingeladen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen (Stand öffentliche Auslegung) beigefügt:
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger.
Der Ortsbeirat Eibelshausen stimmt grundsätzlich dem Beschlussvorschlag zu. Der Ortsbeirat weist auf die Parksituation der Mitarbeiter an der Straßenverkehrsfläche „Im Heerfeld“ hin.
Bürgermeister Konrad teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass die Firma Kettenbach GmbH & Co. KG die baulichen Maßnahmen vorerst nicht umsetzten wird, jedoch durch diesen Bebauungsplan die Möglichkeit eröffnet wird.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Zu a)
Den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag.
Zu b)
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1-5, zuzustimmen.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
Zu c)
Oben genannten Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, unter Beachtung der unter Punkt a gefassten Beschlüsse als Satzung zu beschließen.
Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung und den Umweltbericht zu billigen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Den Gemeindevorstand zu beauftragten, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Zu d)
Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Orts- und Gestaltungssatzung zu beschließen.
Den Gemeindevorstand zu beauftragten, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Die Beschlussfassung zu den Punkten a - d war jeweils einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Bebauungsplan „Rommelsberg“, Ortsteil Eibelshausen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Eine bereits im Gewerbegebiet ansässige Firma hat um Aufstellung des Bebauungsplanes gebeten, da die Flächen am heutigen Standort zu klein sind und daher teilweise auf die Fläche „Rommelsberg“ verlagert werden sollen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren. Im ersten Schritt werden daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet. Änderungen, die sich hieraus ergeben, werden in die Planung eingearbeitet und dann erneut den politischen Gremien zur Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung vorgelegt.
Die Grundzüge der Planung werden in der Sitzung vom Ingenieurbüro Zillinger, Herrn Immo Zillinger, erläutert.
Der Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen aber erst in der Gemeindevertretersitzung am 19.12.2024 gefasst werden.
Die Fläche „Rommelsberg“ ist bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt, sodass keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten. Die Kosten werden von der antragstellenden Firma übernommen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Der Ortsbeirat Eibelshausen war zur Sitzung des Bau- und Umweltausschuss eingeladen.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Eingangs erläutert Bürgermeister Konrad den Mitgliedern, dass es sich hierbei um die Firma Questalpha GmbH & Co. KG handelt. Diese möchte einen separaten Standort in Eschenburg am Rommelsberg einrichten. Weiterhin erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Die Entwurfsskizzen des Gebäudes werden den Mitgliedern gezeigt und die möglichen textlichen Festsetzungen werden durchgesprochen. Hierbei wird ersichtlich, dass es sich um ein Gebäude mit ca. 15 Metern Höhe und einer Länge von über 50 Metern handelt bzw. handeln kann. Herr Zillinger weist auch darauf hin, dass das Gelände ein Gefälle von ca. 20 Metern aufweist.
Eine Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.11.24 ist nicht vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss zusammen mit dem Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist für die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2024 geplant, da bis dahin auch die Begründung erstellt werden kann.
Der Ortsbeirat Eibelshausen stimmt dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zu. Da die Entwurfsskizzen den Unterlagen für die Sitzung noch nicht beigefügt waren, sind diese dem Ortsbeirat noch zu übermitteln. Im Anschluss wird eine gesonderte Stellungnahme des Ortsbeirates abgegeben.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan „Rommelsberg“, Ortsteil Eibelshausen aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Bebauungsplan „Hütte“, Ortsteil Eibelshausen Aufstellungsbeschluss |
Der Geltungsbereich, rund 11,25 ha, wird seit vielen Jahren von der Firma Bosch gewerblich genutzt. Firma Bosch beabsichtigt, eine erhebliche Umstrukturierung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen. Etwa 30 % der Gebäude sollen durch Neubauten ersetzt werden.
Das Grundstück ist bauleitplanerisch noch nicht abgesichert, sodass das Kreisbauamt, vor allem wegen des Umfanges der Maßnahmen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Voraussetzung für Baugenehmigungen fordert.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten. Diese werden durch die Firma übernommen.
Da der Geltungsbereich fast vollständig bebaut ist, wird versucht, die Bauleitplanung ohne Einsatz eines Biologen zur Rechtskraft zu bringen.
Der Ortsbeirat Eibelshausen war zur Sitzung des Bau- und Umweltausschuss eingeladen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Herr Josef Schneider von der Firma Bosch Thermotechnik GmbH beantwortet anhand der Präsentation die Fragen der Mitglieder zu diesem Projekt.
Der Ortsbeirat Eibelshausen stimmt dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zu.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, gemäß Anlagen zu der Beschlussvorlage einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Bauprogramme Haushalt 2025 |
Die Vorstellung des Bauprogrammes zum Haushalt 2025 erfolgt durch Reiner Müller und Harald Hermann.
Bürgermeister Konrad spricht seinen Dank der Bauverwaltung für die ausführliche Ausarbeitung aus.
| 7. | Funkmast Roth |
„Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk sind in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen“, steht in der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg. Der Gemeindevorstand hat deshalb nur zur Vorgehensweise beschlossen und darf - nach Zustimmung in der Beratungsfolge - den Gestattungsvertrag abschließen. Der Gemeindevorstand hatte am 08.10.2024 zu einer Informationsveranstaltung im DGH Roth eingeladen, zu der 33 Besucher kamen.
Wie im Bericht an die Gemeindevertretung am 12.09.2024 und 27.06.2024 veröffentlicht, wollen die Deutsche Funkturm GmbH und die Deutsche Telekom die Planung übernehmen für einen Funkmast auf dem Roth. Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2019 beschlossen, für einen gemeinsamen Standort Telekom und Vodafone ein Gemeinde-Grundstück zu verpachten. Daraufhin hatte Vodafone die Planungen begonnen, aber später eingestellt. Die DFMG möchte nun einen Funkmast auf dem Roth bauen.
Weil seitdem fünf Jahre vergangen sind und die Pläne sich geändert haben, ist der Gemeindevorstand der Auffassung, das Vorhaben sollte zunächst vorgestellt werden, ehe in den Gremien - vom Ortsbeirat bis zur Gemeindevertretung - zu beraten und zu beschließen ist.
Michael Zieg, Kommunalbeauftragter Mobilfunk Hessen der Deutschen Telekom Technik GmbH hat das Vorhaben vorgestellt und Fragen beantwortet. In der Informationsveranstaltung kam die Anregung, wie schon 2019 den Gestattungsvertrag auf die zwei Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone zu beschränken und andere Funktechnik, insbesondere Richtfunk, nicht zuzulassen.
Nun ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Eschenburg und der Deutschen Funkturm/Telekom abzuschließen. Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liegt vor, weshalb eine Baugenehmigung zu erwarten ist. Die Entwurfsplanung und die Präsentation erläutern das Vorhaben.
Für die Beratungsfolge hat der Gemeindevorstand die Deutsche Funkturm/Telekom um Vorlage eines Gestattungsvertrages gebeten, der nun im Entwurf vorliegt und der die Mitbenutzung weiterer Mobilfunkanbieter und das Entgelt regelt. Der Ortsbeirat Roth wurde um Stellungnahme gebeten, die dann in die Beratung und Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss und abschließend in der Gemeindevertretung eingebunden wird.
Lena Herr vom Ortsbeirat trägt die Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt vor.
Stellungnahme Ortsbeirat Roth:
„Stellungnahme des Ortsbeirat Roth zum Bauvorhaben der Deutschen Funkturm GmbH auf dem Gelände des ehemaligen Festplatzes von Roth oberhalb des Sportplatzes.
Der Ortsbeirat Roth hätte es begrüßt, wenn man ihm zum Bauvorhaben der Deutschen Funkturm GmbH mehr Information zur Verfügung gestellt hätte.
Eine Präsentation die beliebig oft bei beliebig vielen Bauvorhaben gezeigt werden kann ist wenig informativ und hilfreich, um sich mit solch ein Bauvorhaben genauer zu befassen.
Die Vor- und Nachteile die ein Funkmast / Antennenmast mit sich bringt sind jedem bekannt.
Der Ortsbeirat Roth bittet, sollte es zu einem Bauvorhaben kommen, um regelmäßige Information seitens der Gemeinde. Auch bittet der Ortsbeirat um Einsicht in den Entwurf des Gestattungsvertrages.
Sollte es zu einem Funkmast / Antennenmast kommen, so sollte der Umfang auf 3 Anbieter begrenzt werden.
Sollte das Bauvorhaben umgesetzt werden, fragt der Ortsbeirat Roth nach dem positiven Effekt für den Ortsteil Roth?
Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass erst im Sommer 2024 die Straße „Eckeweg“ und ein Teil der Straße am Sportplatz instandgesetzt wurden. Ist sichergestellt, dass alle Straßen / Gräben / Feldwege ect. wieder in den jetzigen Zustand gebracht werden, wenn das Bauvorhaben umgesetzt wird?
Der Ortsbeirat fragt, woher die Stromversorgung für das geplante Bauvorhaben kommt.
Liegt seitens der Deutschen Funkturm eine Auswertung vor, wie sich die Netzabdeckung verändert, sollte es einen Funkmast auf dem Roth geben.
Der Ortsbeirat Roth wird sich nicht positiv oder negativ zu dem Bauvorhaben äußern, da wie oben genannt, es Vor- und Nachteile gibt. Sollte das Bauvorhaben umgesetzt werden, bitten wir um Information seitens Gemeinde und der Deutschen Funkturm GmbH.“
In der Sitzung wird sich darauf geeinigt, die Stellungnahme dahingehend zu ändern, dass der Umfang auf bis zu drei Anbieter begrenzt werden sollte.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, einen entsprechenden Vertrag eingehen zu wollen und den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Vertrag abzuschließen..
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Inkrafttreten des Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen |
Der Lärmaktionsplan Hesen (4. Runde), Teilplan für das Regierungspräsidium Gießen tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft.
Die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“ erfolgte am 28. Oktober 2024. Weiterhin wird die Veröffentlichung als amtliche Bekanntmachung in der Ausgabe Nr. 44 des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
Der Informationsvorlage für die Sitzung war nachstehende Anlage beigefügt:
- Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) - Teilplan Regierungsbezirk Gießen
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt das Inkrafttreten des Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen inkl. Anlage zur Kenntnis. Der Ortsbeirat Wissenbach ist ebenfalls zu informieren.
| 9. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad informiert über folgende Punkte:
Bagger hat nächste Rechnungen für Reparatur und Ersatzgerät verursacht.
Beim Unimog U 300 (11 Jahre) musste u. a. die Bremsanlage erneuert werden, um den TÜV zu erhalten.
Beim Unimog U 20 (12 Jahre alt) kündigt sich auch an, was zu befürchten war.
Windpark Frohnhausen beteiligt Nachbarn im 2,5-Kilometer-Radius
Für Eschenburg bleiben an den 0,2 ct/kWh rund 8.000 € jährlich.
Anteil regionaler Stromerzeugung in Eschenburg lag 2023 bei 18 % (Vorjahr: 20 %)
Naturschutzrechtliche Genehmigung für MTB-Trail an der Eschenburg
Das Projekt kann nun gestartet werden, für das die Ausschüsse im Januar 2023 die Haushaltsmittel für die Untersuchung freigegeben haben.
Für die Planung der Ortsumgehung der B253 für Wissenbach und Frohnhausen wird die Umweltverträglichkeitsstudie inklusive der faunistisch-floristischen Kartierung nach europaweiter Ausschreibung vergeben worden an das Büro „NATURPLANUNG“ in Wölfersheim für 401.662,58 € brutto.
Weitere Fachplanungen, die auszuschreiben und zu vergeben sind:
Verkehrsuntersuchung (Auftragserteilung Mitte 2025)
Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1 + 2 (Auftragsvergabe Mitte 2025)
Lärm-, Schalltechnische Untersuchung (Vergabe Ende 2025)
Sicherheitsaudit (Vergabe Mitte 2026)
In der Objektplanung Verkehrsanlagen sollen die Leistungsphasen 1 und 2 bis Ende 2027 erfolgen und eine Vorzugsvariante für die Ortsumgehung ermitteln.
Fragen:
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Fritschi |