am Donnerstag, den 14.11.2024, um 19:00 Uhr
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 Ausschussmitgliedern fest.
Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Angabe des Ortsteils auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl 2026 |
Gemäß § 16 Abs. II Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann bei der Wahl zur Gemeindevertretung auf dem Stimmzettel der Gemeindeteil (Ortsteil) des jeweiligen Bewerbers angegeben werden, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder mindestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschließt.
Weitere Angaben auf dem Stimmzettel können angegeben werden:
Beruf / Stand,
Geburtsjahr,
Geburtsname, sofern ein abweichender Familienname geführt wird.
Ordens- und Künstlername
Wenn dies von Seiten der Gemeindevertretung gewünscht wird, dann müsste ein entsprechender Beschluss bis zum 31.03.2025 gefasst werden.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindeteile zur Kommunalwahl 2026 wie folgt zu benennen. | |
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| - | Eibelshausen |
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| - | Eiershausen |
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| - | Wissenbach |
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| - | Hirzenhain |
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| - | Simmersbach |
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| - | Roth |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt, auf den Stimmzetteln für die Wahl zur Gemeindevertretung 2026 zusätzlich zum Namen des Bewerbers den vorgenannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Ortsteil) aufzunehmen. | |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Hebesatzsatzung 2025 |
Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 müssen neue Hebesätze durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Diese Hebesätze müssen zum 01.01.2025 in Kraft sein. Daher wird vom Hessischen Städte- und Gemeindebund der Erlass einer Hebesatzsatzung empfohlen. Die Hebesätze über die Haushaltssatzung festzusetzen ist problematisch, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Haushalt 2025 bis zum 01.01.2025 genehmigt ist.
Die Hebesätze sollen aufkommensneutral festgesetzt werden. Dieses Versprechen der Bundes- und Landespolitik im Vorfeld der Grundsteuerreform ist aber für die Gemeinden nicht bindend. Die Aufkommensneutralität bezieht sich aber nur auf das Steueraufkommen der Gemeinde insgesamt. Es wird folglich zu Verschiebungen bei der Steuerbelastung der einzelnen Steuerpflichtigen kommen.
Auf die Problematik des Haushaltsausgleich und des Kommunalen Finanzausgleiches wurde hingewiesen.
Die aufkommensneutralen Hebesätze wurden von Seiten des Landes ermittelt und liegen in Eschenburg für die
| Grundsteuer A bei | 206,15 % und der |
| Grundsteuer B bei | 274,21 %. |
Die vorgelegte Hebesatzsatzung enthält Festsetzungen, die sich an den Empfehlungen orientieren. Allerdings sind diese aufgerundet, weil die Gemeinde sich erstmals selbst zur Steuer veranlagen muss und diese Werte in den Empfehlungen enthalten sind. Bei der Grundsteuer A und B werden Grundstücke mit eine Messbetrag von weniger als 2,50 € nicht zu Steuer veranlagt.
Festsetzung der Hebesätze:
| Grundsteuer A: | 210 % |
| Grundsteuer B: | 275 % |
Gewerbesteuer:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Satzung ebenfalls für 2025 festgesetzt und ist unverändert gegenüber den Vorjahren.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die dem Original-Protokoll beigefügte Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen zum 01.01.2025 zu beschließen. Grundsteuer A = 210 %, Grundsteuer B = 275 % und die Gewerbesteuer 380 %.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Bauprogramme Haushalt 2025 |
Reiner Müller und Harald Hermann stellen das Investitionsprogramm des Fachbereiches 3 für den Haushalt 2025 vor.
Von Seiten des Ausschusses werden einige Fragen gestellt und Anregungen gegeben.
| 5. | Bericht Produkt 132 - Finanzen - 30.09.2024 |
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht aus dem Produkt 132 - Haushalt 2024 - Abwicklung des Haushaltes bis zum 30.09.2024 - zur Kenntnis gegeben.
Der vollständige Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.
| 6. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad hat folgende Mitteilungen:
Fragen:
Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass nach Aussage des Investors der Bau der Kita im Zeitrahmen ist. Der Rohbau soll in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Darüber hinaus informiert er zur geplanten weiteren Nutzung des zweiten Bauabschnitts, der allerdings nicht im Eigentum der Gemeinde steht.
| Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Rolf Dietrich | Rainer Deutsch |