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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg

am Donnerstag, den 13.11.2025, um 19:00 Uhr,

im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Leo Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 24 anwesenden Gemeindevertretern fest.

Die Ladung erfolgte mit Schreiben vom 30.10.2025 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Keine.

Gegen eine Ausnahme von § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung, Mitbringen eines Tieres, ergeben sich keine Einwände.

3.

Gemeindevorstand und Verbände

3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

3.2 Fragen und Anregungen

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.

Bürgermeister Konrad weist auf folgende Termine hin:

  • Volkstrauertag am 16.11.2025 - zentrale Veranstaltung in Eibelshausen
  • Jahreshauptversammlung Feuerwehr Eschenburg am 06.12.2025 in der MZH Wissenbach

Darüber hinaus informiert er über eine Dienstzeitverlängerung bei der Feuerwehr Eiershausen.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 04.11.2025 und der Bau- und Umweltausschuss zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss am 05.11.2025 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.

Hierzu werden keine Fragen gestellt.

5.

Wahl eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze (Nachfolger für André Surkau)

Mit E-Mail vom 02.09.2025 legt André Surkau mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung (und somit auch als stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze) nieder.

Als neues stellv. Mitglied wird von der SPD-Fraktion

Sven Autschbach

vorgeschlagen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Sven Autschbach zum stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Perfegebiet/Bad Laasphe (Nachfolger für André Surkau)

Mit E-Mail vom 02.09.2025 legt André Surkau mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung (und somit auch als Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Perfgebiet/Bad Laasphe) nieder.

Als neues Mitglied wird von der SPD-Fraktion

Sven Autschbach

vorgeschlagen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Sven Autschbach zum Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Perfgebiet/Bad Laasphe.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Vorlagen des Gemeindevorstandes

7.

Geschäftsordnung der Gemeindevertretung - Änderung Fristen Anträge - Anfragen

Auf Anregung des Ältestenrates soll die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse in den §§ 11 Abs. 6 und 15 Abs. 1 geändert werden. Mit dieser Änderung verlängern sich die Fristen für Anträge und Anfragen an die Gemeindevertretung um zwei Tage, von bisher 14

Tage auf 16 Tage. Damit sollen Terminschwierigkeiten mit der Wochenzeitung (Redaktionsschluss) und der Einhaltung der Einladungsfristen für die Sitzungen der Gemeindevertretung vermieden werden.

Bisher müssen zwischen dem Eingang einer Anfrage oder eines Antrages mindestens 14 Tage liegen. Das ist bei den Sitzungsterminen der Gemeindevertretung jeweils am Donnerstag, der Mittwoch der Vorvorwoche.

Von Seiten des Verlages werden die Fristen zur Einreichung der Texte öfters schon auf den Mittwochnachmittag vorverlegt. Anträge und Anfragen, die noch bis 24:00 Uhr am Mittwoch eingehen, können dann nicht mehr aufgenommen werden.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die vorgenannten Änderungen in der Geschäftsordnung (§ 11 Abs. 6 und § 15 Abs. 1).

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Mobilfunkstandort der DFMG im Gewerbegebiet Eiershausen

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 und der Ortsbeirat Eiershausen in seiner Sitzung am 30.07.2024 über den Mobilfunkmaststandort der DFMG im Gewerbegebiet Eiershausen beraten. Damals wurde in den Vorgesprächen mit der DFMG ein Maststandort auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flurstück 145/3 (Schredderplatzgrundstück) gefunden, wobei der Mast eine Höhe von 22 Meter haben sollte.

Im März diesen Jahres fand ein weiterer Baustellentermin mit der DFMG und Vertretern der Gemeinde statt. Hier wurde uns mitgeteilt, dass der Mast für die funktechnische Abdeckung der Bundesstraße, des Gewerbegebietes und dem Ortsteil Eiershausen aufgrund eingehenderer Untersuchungen eine Höhe von 40 Meter haben muss. Die Höhe des Mastes hat auch Auswirkungen auf die Abstandfläche zur Hochspannungsleitung. Dies hat zur Folge, dass ein neuer Maststandort festgelegt werden muss. Dieser Maststandort befindet sich mit einer Größe von 15 Meter x 15 Meter auch auf dem gemeindeeigenen Schredderplatzgrundstück Flurstück 145/3 gemäß der Einzeichnung auf der vorliegenden Flurkarte.

Dieser Standort ist erstmals nur für die Telekom AG geplant, jedoch gehört es zum Geschäftsfeld der DFMG, den Standort auch an weitere Mobilfunkanbieter zu vermieten. Dies hat einen Vorteil für die Allgemeinheit, da im Falle der Vermietung auch andere Netze besser genutzt werden können, was den Bau weiterer Mobilfunkmaste in diesem Bereich überflüssig macht.

Die DFMG kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorlegen. Es wird zugesagt, die Vorlage der Bescheinigung nachzuholen, sobald dies möglich ist.

Der Ortsbeirat hat dem Vorhaben zugestimmt.

Die Angelegenheit soll mit der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, dem Antrag der DFMG zuzustimmen und der DFMG den beschriebenen Mobilfunkmaststandort auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Eiershausen, Flurstück 145/3 zum Bau eines Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der DFMG abzuschließen

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

9.

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“

  1. Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB
  2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  3. Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 Abs. 3 HBO sowie für die wasserwirtschaftlichen Festsetzungen gem. § 37 Abs. 4 HWG, jeweils i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB

Mit Mail vom 10.07.2025 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert und gleichzeitig beteiligt. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die eingegangenen Anregungen müssen förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.

Nach erfolgter Abwägung können sofort die Beschlüsse zu b) und c) gefasst werden.

Das Bauleitplanverfahren wird durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.

Die Änderungen, die sich aufgrund der vorbereiteten Abwägung ergeben, wurden in die Unterlagen der Bauleitplanung eingearbeitet.

Im Wesentlichen müssen lediglich geringfügige Änderungen in den nachrichtlichen Übernahmen der textlichen Festsetzungen vorgenommen werden. Diese Änderungen sind farblich hervorgehoben.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:

  • Stellungnahmen mit Anregungen und rechtsseitigen Beschlussempfehlungen, Nr. 1-9
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes - Stand 27.06.2025
  • Textliche Festsetzungen - Stand 10.09.2025
  • Begründung - Stand 10.09.2025
  • Deckblatt „Flächennutzungsplan“ - Stand 26.06.2025

Da der Ortsbeirat Simmersbach zum 22.08.2025 aufgelöst wurde, konnte dieser nicht beteiligt werden.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Zu a)

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1-9, zuzustimmen.

Zu b)

  1. Den oben gennannten Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, unter Beachtung des unter Punkt a) gefassten Beschlusses als Satzung zu beschließen.

  2. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung zu billigen.

  3. Den Flächennutzungsplan auf dem Wege der Berichtung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.

  5. Den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Zu c)

  1. Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Orts- und Gestaltungssatzung zu beschließen. Die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 HWG i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Entwässerungssatzung zu beschließen.

  2. Den Gemeindevorstand zu beauftragen, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Die Beschlüsse a) - c) erfolgten einstimmig. Es wurden Einzelbeschlüsse gefasst. Bei den Punkten b) und c) wurden keine Einzelabstimmungen der Unterpunkte 1 - 5 bei Punkt b) und 1 - 2 bei Punkt c) beantragt.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10.

Erbbaurecht Katholische Kindertagesstätte Regenbogen in Eibelshausen

Die katholische Kirchengemeinde möchte sich aufgrund interner Umstrukturierungsmaßnahmen - ähnlich wie in der evangelischen Kirchengemeinde - von Gebäuden trennen. Wie bereits bei den Kindertagesstätten in Simmersbach und Hirzenhain/Ort wird auch hier die Übertragung des Gebäudes „katholische Kindertagesstätte Eibelshausen“ durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Gemeinde Eschenburg favorisiert. Die katholische Verwaltungsleitung und der Verwaltungsrat der katholischen Kirche können sich den Abschluss eines fast nahezu inhaltsgleichen Erbbaurechtsvertrages, welche die Gemeinde bereits mit der evangelischen Kirchengemeinde Simmersbach und Hirzenhain abgeschlossen hat, vorstellen.

Die Erbbaurechtsverträge mit den evangelischen Kirchen wurden über 75 Jahre abgeschlossen. Das Bistum empfiehlt eine Laufzeit von 35 Jahren. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Verlängerungsoption des Vertrages bzw. die Möglichkeit der Erneuerung des Erbbaurechtes.

Folgende Optionen zur Übernahme des Gebäudes und des Grundstückes sind möglich:

Option Nr. 1

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einer Laufzeit von 35 Jahren mit Verlängerungsoption und nach Ablauf der Verträge / Erlöschen der Verträge die Verpflichtung zum Abriss des Gebäudes.

Option Nr. 2

Eine Vertragslaufzeit von 35 Jahre ist keine Forderung / Wunsch der katholischen Kirchengemeinde, über die nicht gesprochen oder verhandelt werden kann. Eine Abweichung bzw. Verlängerung auf zum Beispiel 50 Jahre Vertragslaufzeit ist möglich. Wie unter Option Nr. 1 dargestellt, könnte der Vertrag auf 50 Jahre abgeschlossen werden, wobei dann eher Investitionen abgeschrieben werden können, allerdings steht dann nach wie vor ein kostenintensiver Rückbau des Gebäudes bei Erlöschen / Aufgabe des Erbbaurechtes im Raum.

Die Gemeinde Eschenburg hat seit 2007 ca. 360.000,00 EUR in den Erhalt des Gebäudes investiert. Damit die Kindertagesstätte weiterhin betrieben werden kann, werden auch zukünftig Investitionen neben der Gebäudeunterhaltung notwendig werden. Der heutige Gebäudewert beträgt 320.000,00 EUR.

Option Nr. 3

Die katholische Kirchengemeinde hat das Interesse, sich von Liegenschaften zu trennen. Eine Trennung muss nicht sofort vollzogen werden, sondern kann auch Zug um Zug erfolgen.

Durch den Abschuss eines Erbbaurechtsvertrages geht das Gebäude - nicht das Grundstück (ca. 1.930 qm) - in das Eigentum der Gemeinde Eschenburg über. Um die vergangenen Investitionen und auch die zukünftigen Investitionen abzusichern, ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ein sinnvoller Weg, wenn vereinbart werden kann, dass die Gemeinde Eschenburg nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein alleiniges erstrangiges „Ankaufrecht / Vorkaufrecht“ für das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück von der katholischen Kirchengemeinde eingeräumt bekommt. Es ist also das Ziel der Gemeinde, kurz- bis mittelfristig in 10 oder 15 Jahren das Eigentum an dem Grundstück zu erlangen.

Dieser Fall sieht eine kurz- bis mittelfristige Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages vor, wie z. B. 10 oder 15 Jahre. In dieser Zeit kann sich die Gemeinde finanziell auf den Erwerb des Grundstückes „vorbereiten“. Das Ankaufrecht könnte - wenn es politisch gewollt ist - auch in eine Ankaufsverpflichtung umgewandelt werden, wenn heute schon vereinbart werden kann, auf welcher Basis der Kaufpreis für das Grundstück ermittelt wird. Als Basis können die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses des Lahn-Dill-Kreises für Grundstückswerte dienen. Die Ankaufverpflichtung gibt der katholischen Kirchengemeinde die Sicherheit, dass das Grundstück sicher veräußert wird. Die Kirche müsste in diesem Fall nicht nach einem Käufer suchen und die damit eventuell verbundenen Kosten würden auch nicht entstehen. Zusätzlich vereinbart werden könnte, dass natürlich in der Zeit des Erbbaurechtes, aber auch insbesondere darüber hinaus, eine Trägerschaft der Kindertagesstätte bei der katholischen Kirchengemeinde verbleibt.

Der Gemeindevorstand empfiehlt, der Option Nr. 3 als Grundsatzentscheidung zuzustimmen. Bei Zustimmung der katholischen Kirche zu dieser Option sichert diese eigentumsrechtlich den Betrieb einer Kindertagesstätte und die Investitionen auf einem zukünftigen gemeindeeigenen Grundstück ab. Ein eventueller Zwangsabriss des Gebäudes, im Falle einer Auflösung des Erbbaurechtes, könnte damit umgangen werden.

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind Entscheidungen über Grundstücksangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in der bebauten Ortslage von der Gemeindevertretung zu treffen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Option Nr. 3 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

11.

Einbringung Nachtragshaushalt 2025

Bürgermeister Konrad bringt den Nachtragshaushalt mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:

1. Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am ………

beschlossene Stellenplan.

§ 8

§ 8 wird nicht geändert

Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Ortsbeiräte sind gem. § 82 Abs. 3 HGO zur Abgabe einer Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2025 aufzufordern.

12.

Einbringung Haushalt 2026

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in die Gemeindevertretung ein.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-22.385.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

25.285.000 €

mit einem Saldo von

2.900.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-10.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

-10.000 €

mit einem Fehlbedarf von

2.890.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

-2.225.000 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.510.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.540.000 €

mit einem Saldo von

-5.030.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.400.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-640.000 €

mit einem Saldo von

4.760.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von

-2.495.000 €

festgesetzt.

Ergebnishaushalt:

Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2026 - 2029 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)

Finanzhaushalt:

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.400.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

210 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

275 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am xx.xx.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:

§ 98 II Nr. 3 HGO

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 10 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 50.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.

§ 98 II Nr. 4 HGO

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 100.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.

§ 100 HGO

Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.

§ 12 GemHVO

Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 200.000 € festgelegt.

Deckungsfähigkeit

Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden. Mehrerträge aus der Schlüsselzuweisung für Mehraufwendungen bei der Kreis- und Schulumlage.

Stellenplan

Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.

Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Ortsbeiräte sind gem. § 82 Abs. 3 HGO zur Abgabe einer Stellungnahme zum Haushalt 2026 aufzufordern.

Ende der Sitzung: 19:45 Uhr

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Leo Müller

Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.11.2025

Produkt

001

Partnerschaft mit Becov nad Teplou: Für den Schüleraustausch wird der nächste Besuch in Petschau für die Zeit 28.04.-05.05.2026 geplant.

002

Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft: 4 % Rendite für 2024.

002

Gesundheitsversorgung: Die Bergland Medizin hat ihr Konzept am 07.11.2025 bei einem Informations-Abend im Rathaus vorgestellt. Die Vorträge werden unter www.eschenburg.de/gesundheit veröffentlicht. Derweil der Kauf der Praxis-Räume am Marktplatz 2 läuft, wird der Umbau geplant und Förderung beantragt. Für die Umbaukosten in Höhe von rd. 500.000 € brutto wird die Gemeinde bei Lahn-Dill-Bergland um einen Zuschuss bitten. Die Bergland Medizin kümmert sich um Ausstattung und Team-Erweiterung. Die „interprofessionelle Woche“ Anfang März wird genutzt, um aktuellen Studenten der Uni Gießen die Medizin-Stipendien der Gemeinde Eschenburg bekannt zu machen.

101

Volkstrauertag: Am 16.11.2025 um 14 Uhr ist die Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Eibelshausen. In den übrigen Ortsteilen werden Kränze niedergelegt.

  • 11:30 Uhr Roth
  • 12:15 Uhr Wissenbach
  • 13:00 Uhr Hirzenhain
  • 15:00 Uhr Eiershausen
  • 15:30 Uhr Simmersbach

Bei der Gedenkveranstaltung hält Claudio Becker einen Vortrag zum Thema „Spurensuche - Vergangenheitsbewältigung 80 Jahre nach Kriegsende“. Mehr unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Internet.

123

Kita „Neue Mitte“: Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung am 18.09.2025 zur Kündigung des Bauträgervertrags und zur Rückabwicklung des Projekts hat der von uns beauftragte Anwalt das Kündigungsschreiben zugestellt. Die Kündigung des Bauträgervertrags wird u. a. damit begründet, dass der Bauträger trotz mehrmaliger Aufforderung die Arbeit nicht wieder aufgenommen hat, sich einem klärenden Gespräch versagte und die Baustelle teils ungeschützt der Witterung ausgesetzt und ungesichert verlassen hat. Die Gemeinde Eschenburg hat bislang Zahlungen in einer Gesamt-Höhe von 2.539.795 € geleistet, während der Bautenstand inkl. Planung und Projektkosten mit rd. 2 Mio. € zu bewerten ist. Bei dieser Überzahlung von rund einer halben Million Euro fordert die Gemeinde nun die Übertragung des kompletten Grundstücks ein. Für eine außergerichtliche Lösung müssen die Gemeindevertreter zustimmen können, die noch die Übergabe einer bezugsfertigen Kita zum 01.11.2025 für einen im Vertrag zugesicherten Preis von 4.050.000 € im Kopf haben und zugleich sehen, wie es in das unfertige Dach hineinregnet.

123

Kita-Ampel zeigt freie Plätze: Freie Kita-Plätze in Eschenburg zeigt die „Kita-Ampel“ im Internet zeigt. Für die Übergangslösung an der Kita Eiershausen soll die Container-Gruppe bis zum 31.07.2027 verlängert und die Gruppengröße von 25 auf 20 verringert werden. Zwei weitere Angebote erweitern dauerhaft das Angebot: In Hirzenhain bietet die dritte Gruppe 15 Plätze und die neue Naturgruppe in Wissenbach 20.

133

Bis 19. Dezember Brennholz bestellen: Zum Preis wie im Vorjahr kann bei der Gemeinde für 2026 wieder Brennholz zum Kauf angemeldet werden. Nur solange der Vorrat reicht und nur an Eschenburger kann Brennholz abgegeben werden für den Eigenbedarf (max. 10 Festmeter).

Brennholz in langer Form gerückt am Weg (Industrieholz)

Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche): 80,00 € pro Festmeter inkl. MwSt.

Bestellungen sind bis zum 19.12.2025 bei Förster Biener möglich, am besten per E-Mail an sebastian.biener@haiger.de - Telefon (0176) 108 11 500.

151

Digitale Dorflinde: Die WLAN-Zone am Marktplatz, die als „Digitale Dorflinde“ gefördert worden ist, hat viele Nutzer: Im Zeitraum vom 15.09.2024 bis 29.09.2025 sind insgesamt 9.412 Anmeldungen registriert. Die höchste Nutzerzahl wurde am 13.10.2024 mit 140 „Sitzungen“ erreicht. Die Nutzung variiert in der Tageszeit. Die meisten Anmeldungen liefen zwischen 13:00 und 15:59 Uhr mit 911 bis 1.073 Anmeldungen. Nachts zwischen 00:00 und 04:59 Uhr gibt es maximal 8 Anmeldungen. Der frühe Morgen (05:00 bis 06:59 Uhr) verzeichnete 484 Anmeldungen, was 5,14 % der Gesamtanmeldungen entspricht. Bei den Wochentagen liegt der Montag im Gesamt-Klassement vorne mit 1.708 Anmeldungen, gefolgt von Dienstag (1.626) und Mittwoch (1.586). Der Sonntag hat die niedrigste Anzahl mit 585 Anmeldungen.

214

Dienstzeitverlängerung bei der Feuerwehr: Gemäß § 10 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ihre Dienstzeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern. Diesen Anträgen wird der Gemeindevorstand immer zustimmen, wenn keine Versagungsgründe bekannt sind. Über das 65. Lebensjahr hinaus und bis zum 70. Geburtstag können Kameraden und Kameradinnen den Dienst für die Allgemeinheit leisten bei bestimmten Tätigkeiten. Rolf Keller aus Eiershausen ist der erste, der über diese Ausnahmeregelung weiterhin als Gerätewart tätig sein möchte. Herzlichen Dank für den Dienst!

214

Feuerwehr Eschenburg zieht Bilanz: Die Aktiven der Wehr, aber auch Mitglieder der Gemeindegremien sind eingeladen zur gemeinsamen jährlichen Hauptversammlung der Eschenburger Feuerwehr am 06.12.2025 um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wissenbach. Nach Berichten gibt es eine Wahl: Ein neuer Stellvertreter für den Gemeindejugendfeuerwehrwart wird gesucht.

Weitere Informationen aus den Ortsteilen:
Eibelshausen:

1.

Die Restarbeiten am Marktplatz sind leider immer noch nicht abgeschlossen. Nach dem Herbstmarkt wurden die Pflanzarbeiten umgesetzt, es fehlt aber noch immer die Fertigstellung der Treppe zum Sitzdeck und das Geländer auf der Ufermauer. An den Start gegangen ist die Fahrradreparaturstation auf dem Marktplatz.

2.

Die Ortsvereine laden ein zum Weihnachtsmarkt am 29.11.2025 von 11 bis 18 Uhr. In der Kirche gibt es Konzerte (13.15 Uhr Doppelquartett, 14.00 Uhr Flötenchor). Gegen 15.30 Uhr kommt der Nikolaus.

3.

Für die Sanierung des Holderbergstadions ist beim SV Eibelshausen noch immer nicht die letzte Zuschuss-Rate des Landes eingegangen, dessen Auszahlung der Verein im April beantragt hatte.

4.

Nach dem Start des Senioren-Wohnprojekts in der Hauptstraße 29 werden die noch ausstehenden Arbeiten an der Außenanlage im Anschluss an die Hauptstraße sowie die Einrichtung der Bushaltestelle und der Pkw-Stellplätze angegangen.

5.

Nachdem die Flüchtlings-Unterkunft von unserem Grundstück am Feuerwehrgerätehaus abgezogen worden ist, übernimmt die Fa. Diehl OVG den Platz. Das Busunternehmen hat die Ausschreibung der „heimischen“ Linien gewonnen und wird von Eibelshausen aus künftig wieder für die Verbindungen im Öffentlichen Personennahverkehr sorgen.

6.

Dem Widerspruch der Deutschen Bahn gegen die Heranziehung zum Straßenbeitrag für die grundhafte Erneuerung der Friedrichstraße hat das Verwaltungsgericht Gießen in der Verhandlung am 29. Oktober 2025 stattgegeben. Die Gemeinde Eschenburg hat für immer noch „gewidmetes“ Bahngelände den Beitrag zu Unrecht erhoben.

Hirzenhain:

1.

Der Weihnachtsmarkt in Hirzenhain wird am 29.11.2025 erstmals auf dem Schulhof stattfinden. Das Dorfgemeinschaftshaus steht dafür auch kostenfrei zur Verfügung.

2.

Der neue, angebaute Turnraum in der KITA „Raupe Nimmersatt“ ist fertig und kann seit Mitte Oktober durch die KITA-Kinder genutzt werden. Es fehlen lediglich noch die Außen-Raffstore. Die Schlussrechnung steht noch aus.

3.

Mit der Unterschriften-Aktion für eine „Spielstraße“ in der Bussardstraße hat sich der Gemeindevorstand befasst. Die aufgeführten Argumente, wie z. B. Sicherheit für Fußgänger und spielende Kinder sind verständlich, nur ist die „Spielstraße“ (Verkehrszeichen 250 + Zusatz) wohl eher nicht gewollt bzw. gemeint. Im Fall einer solchen Beschilderung ist jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt. Der Bereich ist ausschließlich für spielende Kinder und Fußgänger vorgesehen.

Die Bussardstraße ist eine Sackgasse, in der Tempo 30 gilt und fast ausschließlich von Anwohnern und deren Besuchern genutzt wird. Mit dem Endausbau, mit dem 2026 auch Bürgersteige gebaut werden, dürfte mehr Sicherheit erreicht sein, ist den Anliegern auf die Unterschriften-Aktion geantwortet worden.

4.

In der Außenwand des Turnraums in der KITA „Arche Noah“ wurde ein Wasserschaden entdeckt. Die Außenwand muss saniert werden, dafür ist der Turn-/Gruppenraum für zwei Wochen nicht nutzbar. Eine Gruppe der KITA weicht für diese Zeit ins CVJM-Haus aus.

5.

Die Restauration der Gemälde und des Schriftzugs im Eingangsbereich der Friedhofshalle ist abgeschlossen. Die Fassade rund um das Relief muss nun noch durch die Fa. Donath gestrichen werden.

6.

Das Durchlassbauwerk und die Ufermauer am „Gansbach“ im Verbindungsweg zwischen der Industriestraße und der Schelde-Lahn-Straße wurde im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch die Fa. Saalbach, Eibelshausen saniert.

Wissenbach:

1.

Die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Zum alten Friedhof“ ist abgeschlossen. Hierbei wurde auch die Fahrbahndecke erneuert.

Simmersbach:

1.

Mit Datum 07.11.2025 ist die Baugenehmigung für das neue Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach eingegangen. Nachdem die Planung zusätzlich mit der neuen Handlungsempfehlung für das Musterfeuerwehrhaus Hessen abgestimmt wurde, ist der Baubeginn für das Frühjahr 2026 vorgesehen.

Eiershausen:

1.

Die Sanierungsarbeiten zur Erneuerung der WC-Anlage im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses haben begonnen. Es stehen noch die Fliesenarbeiten und die Sanitär-Fertigstellung aus.

2.

Eine neue Friedhofswärterin konnte unter Vertrag genommen werden, die im neuen Jahr auch den Mini-Job fürs Dorfgemeinschaftshaus übernimmt.

Roth:

1.

Im Gasthaus Linde sind mit dem Einbau von zwei Feuerschutztüren die für 2025 geplanten Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen.

Gemeindewerke:

1.

Die Erneuerung der Aufbereitungsanlage im Wilhelmstollen Roth ist abgeschlossen. Die Anlage ist in Betrieb.

2.

In der Rother Straße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg ist die Verlegung der neuen Trinkwasser-Versorgungsleitung fertiggestellt. Mit der Fa. Oppermann wurden rund 250 m neue Wasserleitung verlegt.

3.

Der Anbau an den Zwischenbehälter Eibelshausen ist fertiggestellt; die Außenanlage hergestellt und der Umbau der Aufbereitungsanlage abgeschlossen.

4.

Die Kanalbauarbeiten in der Sammetwiesenstraße OT Hirzenhain-Bahnhof haben am 28.10.2025 begonnen. Ausführende Firma ist die Fa. Grimm, Herborn

5.

Die Tief-, Leitungs- und Straßenbauarbeiten in der Poststraße und Windhainstraße OT Hirzenhain sind im vollen Gange. In der Poststraße sind bereits alle Leitungen verlegt, aktuell läuft die Verlegung in der Windhainstraße.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Zweite Informations-Veranstaltung zur neuen Kläranlage: Schon nach dem ersten Termin im März hat der Abwasserverbands-Vorstand das Bauprogramm 2027-2031 für den notwendigen Neubau (genauer „Sanierung und funktionale Erweiterung“) der Kläranlage als Rahmen aufgestellt und sucht nun zusammen mit den beauftragten Experten und Gremien der beiden Gemeinden geeignete Fördermöglichkeiten und Finanzierungswege. Alle Informationen wurden in die Verbandsversammlung und in die beiden Mitgliedsgemeinden gegeben. Nachdem nun erste Fragen in den Gemeinden aufkommen, wird den Gremien-Mitgliedern fortlaufend Antworten gegeben. Bei der Informations-Veranstaltung für Gremien-Mitglieder beider Gemeinden am 18.11.2025 sind auch vom Regierungspräsidium Gießen Daniela Hildebrand (Leiterin des Dezernats 41.3 „Kommunales Abwasser, Gewässergüte“) und Sachbearbeiter Julian Lesch eingeladen.

Fördermittel gesucht: Der Erlaubnisbescheid des RP Gießen vom 17.03.2025 schreibt auf der Grundlage von Bundesgesetz und Landesverordnung vor, dass die alte Kläranlage nur bis 31.12.2030 laufen darf und welche Werte von der neuen Kläranlage einzuhalten sind. Für den RP stehen auch die Kapazitäten-Erhöhung von 24.500 auf 32.000 Einwohnerwerten fest, deren Kalkulation sich aus der Schmutzfracht-Simulation ergibt. Die Planung ist jetzt bei der Kostenberechnung angekommen, die einen derzeitigen Rahmen von 42 Mio. € aufzeigt. Der Haushalt 2026 des Abwasserverbands beinhaltet die weiteren Planungskosten, damit das Projekt und seine Finanzierung vorangetrieben werden können. Vom Land Hessen werden Hilfen benötigt, weil ein Neubau in dieser Güte wegen der vorgeschriebenen Werte erforderlich geworden ist.

Überschuss im Abschluss: Der Jahresabschluss 2024 wurde mit einer Bilanzsumme von 12.284.004,60 € und einem Jahresergebnis von 481.662,54 € festgestellt.

Bauprogramm 2027-2031 aktualisieren: Der Haushaltsplan 2026 ist mit einem Volumen von 2.579.200 € in die Beratung eingebracht worden, damit der Verband weiter planen und arbeiten kann. Das Bauprogramm 2027-2031 wird mit dem Kläranlagen-Neubau zu aktualisieren sein. Zur Vorfinanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.450.000 € geplant.

Zinsen bei 3,4 %: Zur Deckung von Investitionen des Finanzhaushaltes war die Aufnahme eines Darlehens erforderlich, das mit dem Haushalt 2024 genehmigt worden war. Ein Kredit in Höhe von 1.050.000 € wurde bei der DZ Hyp zu einem Zinssatz von 3,4 %, Annuität 15.000 Euro vierteljährlich mit einer Zinsbindung bis zum 30.12.2035 abgeschlossen.

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

Mit Etat 2026 neues Bauprogramm planen: Der Haushalt 2026 ist mit einem Volumen von rd. 1,5 Mio € so geplant, dass das Schwimmbad weiter auf Rekord-Kurs betrieben werden kann und zugleich die anstehende Betonsanierung genauer geplant und in ein neues Bauprogramm eingepasst werden kann. Die Umlage zur Deckung des Defizits wird demnach mit 903.400 € geplant, wovon Eschenburg 585.122 € und Dietzhölztal 318.278 € zu tragen hat. Ein Investitionszuschuss wird von den Mitgliedsgemeinden im nächsten Jahr nicht erhoben. Das Bauprogramm 2024-2029, das mit 1,5 Mio. € für die Betonsanierung ausgestattet war, ist zu aktualisieren. Eine erste Grundlagenermittlung und Grobkostenschätzung sieht für die Sanierungs-Schritte 6,5 Mio. € netto an Handlungsbedarf. Mit einer „zweiten Meinung“ und Alternmativen ist nun eine genaue Sanierungs-Strategie zu planen.

Förder-Programme für nächste Sanierungs-Schritte: Damit die Förderprogramme (z. B. SWIMplus, Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, etc.) genutzt werden können, die mitunter schnelles Handeln erfordern (kurzfristiger Projektaufruf für Projektskizzen), wollen die Gremien des Verbandes im Rahmen der bisherigen Mittel weiterplanen und das Bauprogramm sodann für die anstehende Sanierungs-Schritte aktualisieren. Bereits bis Mitte Januar ist für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Projektskizze einzureichen, wofür zuvor Beschlüsse zu fassen sind. Weil eine Kommune den Antrag stellen muss, wird neben der Verbandsversammlung auch die Eschenburger Gemeindevertretung bei ihrer nächsten Sitzung die Bereitschaft zur Teilnahme beschließen.

Seit 2017 insgesamt 1,2 Millionen Euro an Kommunen zurückgezahlt: Die Rückzahlung der Überschüsse war vor zehn Jahren ein wichtiger Teil der Einigung in einem langjährigen Streit um die Finanzierung des Schwimmbades. In der Satzung steht nun, dass ab 2017 eine Überzahlung an die Mitgliedsgemeinden zu erstatten ist (§ 17 Abs. 5). Nachdem der Jahresabschluss 2017 nun endlich vom Kreis geprüft und von der Verbandsversammlung beschlossen werden konnte, hat sich an den Zahlen nichts mehr geändert.

Waren bislang 80 % eines Überschusses nach Feststellung der Zahlen im Vorstand zurückerstattet worden und die restlichen 20 % sollten nach der Prüfung folgen, gehen nun 90 % nach der Feststellung zurück an die beiden Gemeinden. In den Jahren 2017 bis 2024 sind folgende Ergebnis zu verbuchen - und an die beiden Gemeinde zurückzuzahlen:

Jahr

Überschuss

2024

153.809,32 €

2023

349.194,27 €

2022

229.680,68 €

2021

133.702,74 €

2020

152.814,90 €

2019

71.605,15 €

2018

52.613,80 €

2017

108.644,53 €

Gesamt

1.252.065,39 €