Hinweise zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Hinweise zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können außerhalb von bebauten Ortsteilen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht durch Verrotten, insbesondere Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, zugeführt …