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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg, Gemarkung Wissenbach

Bebauungsplan „Im Seifen“, 1. Änderung

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 17.11.2022 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ beschlossen. Planziel ist die Reaktivierung des Standortes für den Einzelhandel durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO. Für das Vorhaben wird zudem ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Mittelhessen erforderlich. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mitsamt Begründung und den integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist

vom 11.12.2023 bis einschließlich 20.01.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Eschenburg unter dem Link https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/ abgerufen werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an info@eschenburg.de oder info@fischer-plan.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag bis Freitag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag:

14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Termine können auch für außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung.

Die Gemeinde Eschenburg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Übersichtskarte 1: Lage im Gemeindegebiet

Übersichtskarte 2: Geltungsbereich

Eschenburg, 07.12.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad, Bürgermeister