am Donnerstag, den 23.11.2023, um 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Hans-Jürgen Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 Ausschussmitgliedern fest. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Nachtragshaushalt 2023 |
Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass der Gemeindevorstand am 20.11.23 beschlossen hat, weitere Mittel für die Herstellung des Dorfplatzes in Wissenbach in Höhe von 70.000 € für den Nachtragshaushalt 2023 anzumelden. Die Kosten für die Herrichtung des Dorfplatzes werden voraussichtlich um 30.000 € steigen. Die Kosten für die Herrichtung des Multifunktionsgebäudes steigen ebenfalls um 30.000 € an. Die ersten Aufträge wurden am letzten Montag vergeben. Die Abrisskosten des alten Rathauses waren um 10.000 € höher als ursprünglich geschätzt.
Im Anschluss daran wurde den Ausschussmitgliedern der Nachtragshaushalt 2023 vorgestellt.
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Während der Vorstellung des Nachtragshaushaltes wurden Fragen zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, zum Investitionsvorhaben Gebäudewirtschaft Marktplatz 2 und zur finanziellen Ausstattung des Nachhaltigkeitsbudgets gestellt. Zum Nachhaltigkeitsbudget bittet der Ausschuss darum, dass die Kommission Zukunft die Gemeindevertretung eingehender über ihre Arbeit informiert, evtl. einmal pro Quartal. Weiterhin sollte eine Grenze für das Nachhaltigkeitsbudget definiert werden, ab wann die Gemeindevertretung gefragt werden muss, bevor zusätzliche Ausgaben geleistet werden.
Des Weiteren wird von Seiten des Ausschusses angeregt, Mittel für die Sanierung des Flachdachs am Bürgerhaus Eibelshausen schon in den Nachtragshaushalt 2023 einzustellen. Die dafür vorgesehenen Mittel im Haushalt 2024 sollen ebenfalls verbleiben. Sollte eine Sanierung in 2023 noch möglich sein, wären schon in diesem Jahr die entsprechenden Mittel vorhanden.
Eine Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2023 erfolgt in der heutigen Sitzung noch nicht. Der stellv. Vorsitzende vertagt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Ausschusssitzung.
| 3. | Haushalt 2024 |
Bürgermeister Konrad informiert die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass für die leichtathletischen Anlagen im Holderbergstadion 100.000 € in den Haushalt 2024 eingebracht werden sollen. Dies hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 20.11.23 beschlossen. Grund ist, dass der Sportverein Eibelshausen den Kunstrasenplatz 2024 erneuern wird. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, dass die Gemeinde die leichtathletischen Anlagen ebenfalls erneuert.
Der Entwurf des Haushalts 2024 wird den Ausschussmitgliedern vorgestellt.
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -21.440.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 22.575.000 € |
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| mit einem Saldo von | 1.135.000 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -410.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
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| mit einem Saldo von | -410.000 € |
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| mit einem Fehlbedarf von | 725.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | -835.500 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 895.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.442.500 € |
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| mit einem Saldo von | -4.557.500 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.600.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -701.500 € |
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| mit einem Saldo von | 898.500 € |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -4.494.500 € |
festgesetzt.
Ergebnishaushalt:
Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2024 - 2027 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)
Finanzhaushalt:
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.600.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung am beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am xx.xx.xxxx beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.
Stellenplan
Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.
Im Rahmen der Vorstellung wird eine Anhebung der Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte von 380 auf 400 Prozentpunkte angesprochen.
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wird über das Protokoll das Informationsschreiben der IHK Schwaben zur Berechnung der Gewerbesteuer und insbesondere der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird aus dem Ausschuss gebeten, dass die Verwaltung die Kosten pro Kita-Platz und Kita zur nächsten Sitzung darlegt.
Eine Beschlussfassung über den Haushalt 2024 erfolgt in der heutigen Sitzung nicht. Der stellv. Vorsitzende vertagt den Beratungspunkt auf die nächsten Ausschusssitzungen.
| 4. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad informiert über folgende Punkte
Information zur Nahversorgung in Hirzenhain 04.12.2023 (19 Uhr) im DGH
Flüchtlingsunterbringung wird mit dem Kreis abgerechnet
Schwimmbad wird am Samstag (25. November) wieder öffnet
Wasser erst vor der Beckensanierung ablassen
Bauprogramm 2024-2029 wird beschlossen, wenn Statik-Gutachten die weitere Sanierungsfähigkeit des Schwimmbades bestätigt
| stellv. Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Hans-Jürgen Müller | Rainer Deutsch |