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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband "Obere Dietzhölze"

Niederschrift über die 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“

am Dienstag, dem 21. November 2023, um 19:00 Uhr

im Bürgerhaus in Eschenburg-Eibelshausen

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes wurden mit Schreiben vom 03.11.2023 eingeladen. Gegen Ladung, und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Punkt 2:

Informationen

  • Seit jüngster Vorstandssitzung am 05.10.2023 haben wir uns vorrangig ums Vergabeverfahren für die Planung des Kläranlagen-Neubaus gekümmert.
  • Die Suche nach Möglichkeiten für finanzielle Förderung hat unser Geschäftsführer Andreas Wendel bereits begonnen mit einem Gespräch mit der neuen Regionalstelle der LEA LandesEnergieAgentur Hessen in Gießen.
  • Beim Regierungspräsidium in Gießen folgt ein Termin Mitte Dezember.
  • Von einer Fortbildung zur Wasserwirtschaft hat Andreas Wendel die ernüchternde Erkenntnis mitgebracht, dass derzeit gefördert wird, was wir schon haben, aber noch nicht gefördert wird, was wir benötigen.
  • Unsere Hoffnung ruht auf dem Maßnahmenprogramm zur Wasserrahmenrichtline, der neuen Landesregierung und der „Entlastungsallianz“, die ihr von den Verbänden angeboten wird.
  • Wie schon bei Entwurf und Einbringung des Haushalts betont, brauchen wir jetzt für Abwasserverbände eine Kombination aus Hessen-Kasse und Sofortprogramm. Förderung und Finanzierungshilfe vom Land. Wofür zahlen wir denn die Abwasserabgabe, ist die Frage der Stunde.
  • Förderung fordern und Finanzierungsrahmen vergrößern: Eine Idee wäre, den Zahlungszeitraum für die verbleibenden eigenen Investitionszuweisungen so zu strecken und mehr zwischenfinanzieren, am besten mit zinsgünstigen oder gar zinslosen Darlehen, damit wir unsere Strategie mit der Sonderpostenauflösung weiter nutzen und in Echtzeit finanzieren können.
  • Am 23.10.2023 haben wir den Festsetzungsbescheid für die Abwasserabgabe der Kläranlage Eibelshausen für das Veranlagungsjahr 2020 erhalten. Gemäß dem Bescheid beträgt die Zahlung 55.775,69 €, was einer Überzahlung von 10.775,09 € im Vergleich zu den bereits gezahlten 45.000,60 € aus dem Vorauszahlungsbescheid entspricht. Diese Differenz resultiert aus dem Abrechnungssystem des 21-Tage gleitenden Minimums.
  • Die Genehmigung der geänderten Satzung ist vorab per E-Mail am 15.11.2023 bei uns eingegangen. Die Bekanntmachung durch die Verbandsaufsicht erfolgt am 18.11.2023. Nun muss die Genehmigung im Nachrichtenblatt der beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal veröffentlicht werden.
  • Der Fa. Netzsch wurde der Auftrag einer neuen Pumpe zur Schlammentwässerung erteilt, das Angebot einer Neuanschaffung 5.248,00 € (Listenpreis 9.371,43 €) gegenüber einer Reparatur der Pumpe zu 4.513,70 € zzgl. MwSt. Abzgl. Nachlass, so dass wir jetzt bei netto 5.000,00 € liegen.
  • Nach einer europaweiten Ausschreibung haben wir unter 14 Ingenieurbüros zum Brutto-Preis von 3.153.192,14 € die eepi GmbH (Saarbrücken) ausgesucht und werden sie mit der Planung mit den vier Losen Objektplanung, Gebäudeausrüstung/Anlagentechnik, Elektroanlagen und Steuerungstechnik sowie Tragwerksplanung) beauftragen. Im Nachtragshaushalt 2023 stehen 59.500 Euro und im Haushalt 2024 schon mal 1.047.000 Euro unter der Invest.-Nr. 031 zur Verfügung, die durch eine Finanzierung eines Darlehens gewährleistet sind.
  • Bauprogramm 2021-2026: Nachdem alles in Verbindung mit der Kläranlagen-Ertüchtigung herausgenommen wurde, kommen in den Jahren 2024 bis 2026 noch geplante Investitionen mit einem Volumen von 1,893 Mio. €. Das macht zusammen 2,45 Mio. €, die von den fast 5 Mio. € realisiert werden. Das Bauprogramm ist jetzt weiter abzuarbeiten, aktualisiert anzupassen und abzurechnen mit der Gemeinde Dietzhölztal und der Gemeinde Eschenburg. Die Investitionszuweisung für dieses Bauprogramm muss in den Jahren 2024-2026 nicht mehr gezahlt werden.

Punkt 3:

Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung am 19.10.2023 eingebracht und Änderungen wurden nicht mehr vorgenommen:

Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung die vorliegenden Unterlagen wie folgt:

a)

Investitionsplan einstimmig

b)

Haushaltssatzung und-plan einstimmig

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 560.000 Euro.

Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs.1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.0000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 162,8171 Euro je Einwohner um 10,1660 Euro erhöht und somit festgesetzt auf 172,9831 Euro je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2022.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

Punkt 4:

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung am 19.10.2023 eingebracht

Nach der Aktualisierung des Bauprogrammes 2021-2026 sind im Haushalt 2024 einige Positionen zu aktualisieren, bevor er heute beschlossen wird, diese werden vom Verbandsvorsteher vorgetragen, die der Verbandsvorstand in der vorangegangen Sitzung beschlossen hat:

  • Seite 2 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 (hier sind nur Investitionen Nr. 010 Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten, die Investitionszuweisungen der beiden Gemeinden ist rausgenommen worden und fallen weg)

  • Seite 2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.157.000 Euro (hier sind nur die 10.000 Euro Nr. 010 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 100.000 Euro Nr. 030 Abriss der Lohmühle und 1.047.000 Euro Nr. 031 Planungskosten Bauprogramm 2023-2029 Neubau enthalten)

  • Seite 29 Erläuterungen was rot dargestellt ist

  • Seite 31 Bauprogramm 2021-2026

Es werden noch einige Fragen zum Haushalt 2024 gestellt und beantwortet.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten eine Aufstellung der bestehenden Darlehen dem Protokoll beigefügt.

Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung die vorliegenden Unterlagen wie folgt:

c)

Investitionsplan einstimmig

d)

Haushaltssatzung und-plan einstimmig

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.432.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.432.000 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

365.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.157.000 EUR

mit einem Saldo von

-1.147.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.050.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-785.000 EUR

mit einem Saldo von

265.000 EUR

ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-517.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf

1.050.000 Euro.

Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs.1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2024 auf 157,5810 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

Punkt 9:

Mitteilungen und Fragen

keine

Der Verbandsvorsteher bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit und wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes und gesundes neues Jahr und schließt die Sitzung um 19:40 Uhr

gez. Konrad

gez. Meschede

Verbandsvorsteher

Schriftführerin