am Dienstag, dem 21. November 2023, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus in Eschenburg-Eibelshausen
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher |
Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes wurden mit Schreiben vom 03.11.2023 eingeladen. Gegen Ladung, und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| Punkt 2: | Informationen |
| Punkt 3: | Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung am 19.10.2023 eingebracht und Änderungen wurden nicht mehr vorgenommen:
Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung die vorliegenden Unterlagen wie folgt:
| a) | Investitionsplan einstimmig |
| b) | Haushaltssatzung und-plan einstimmig |
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
§ 2
Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs.1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.0000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 162,8171 Euro je Einwohner um 10,1660 Euro erhöht und somit festgesetzt auf 172,9831 Euro je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2022.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
Punkt 4: | Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung am 19.10.2023 eingebracht
Nach der Aktualisierung des Bauprogrammes 2021-2026 sind im Haushalt 2024 einige Positionen zu aktualisieren, bevor er heute beschlossen wird, diese werden vom Verbandsvorsteher vorgetragen, die der Verbandsvorstand in der vorangegangen Sitzung beschlossen hat:
Seite 2 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 (hier sind nur Investitionen Nr. 010 Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten, die Investitionszuweisungen der beiden Gemeinden ist rausgenommen worden und fallen weg)
Seite 2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.157.000 Euro (hier sind nur die 10.000 Euro Nr. 010 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 100.000 Euro Nr. 030 Abriss der Lohmühle und 1.047.000 Euro Nr. 031 Planungskosten Bauprogramm 2023-2029 Neubau enthalten)
Seite 29 Erläuterungen was rot dargestellt ist
Seite 31 Bauprogramm 2021-2026
Es werden noch einige Fragen zum Haushalt 2024 gestellt und beantwortet.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten eine Aufstellung der bestehenden Darlehen dem Protokoll beigefügt.
Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung die vorliegenden Unterlagen wie folgt:
| c) | Investitionsplan einstimmig |
| d) | Haushaltssatzung und-plan einstimmig |
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.432.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.432.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
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| ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 365.000 EUR |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
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|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.157.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.147.000 EUR |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.050.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -785.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 265.000 EUR |
|
|
| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -517.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.050.000 Euro.
Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs.1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2024 auf 157,5810 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
Punkt 9: | Mitteilungen und Fragen |
keine
Der Verbandsvorsteher bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit und wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes und gesundes neues Jahr und schließt die Sitzung um 19:40 Uhr
| gez. Konrad | gez. Meschede |
| Verbandsvorsteher | Schriftführerin |