am Donnerstag, den 21.11.2024, um 19:00 Uhr
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Besucher und den Vertreter der Presse.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 21 anwesenden Mitgliedern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 07.11.2024 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass keine Ältestenratssitzung stattgefunden hat.
Er informiert weiterhin darüber, dass Barbara Ruth Mählich ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt hat. Auf sie folgt Sven Autschbach aus Eiershausen. Dieser hat sich aber für die heutige Sitzung entschuldigt.
Darüber hinaus teilt er mit, dass Rainer Stücher mit E-Mail vom heutigen Tag sein Mandat niedergelegt hat. Er dankt ihm für die geleistete Arbeit.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.
Im Anschluss daran werden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 12.11.2024, der Bau- und Umweltausschuss am 13.11.2024 und der Haupt- und Finanzausschuss am 14.11.2024 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.
Hierzu werden keine Fragen gestellt.
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 5. | 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen |
Die Firma Mandic GmbH Forst und Landschaftspflege hat einen Antrag auf Änderung der Zuordnung von Gewerbegebiet in ein Industriegebiet gestellt.
Der Firmenstandort befindet sich derzeit an der „Lehmkaute 9“ im Gewerbegebiet „Heerfeld“ in der Gemarkung Eiershausen.
Die Flurstücke 120/12 und 120/11 sind als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Der Bebauungsplan 1. Änderung (Teil-Änderung) „Heerfeld“ weist für den gesamten Geltungsbereich ein „Gewerbegebiet“ bzw. „Gewerbegebiet, eingeschränkt“ aus.
Mit der 2. Änderung (Teil-Änderung) „Heerfeld“ wurden u.a. die Flurstücke 122 und 124 in ein Industriegebiet geändert.
Die Firma plant die Einrichtung eines Containerdienstes/Entsorgungsfachbetriebes, zunächst mit „nicht gefährlichen Abfällen“. Hierbei handelt es sich laut Auskunft der Firma um die Hauptabfallarten wie Baumischabfall, Holz Al-All, Holz AIV, Bauschutt als Zwischenlagerung für den Transport zu einer Recycling-Anlage, Grünschnitt und Papier/Pappe.
Da die Errichtung eines Containerdienstes/Entsorgungsfachbetriebes in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist, wurde die Änderung beantragt. Der Containerdienst/Entsorgungsfachbetrieb ist nur in einem Industriegebiet möglich.
Da die Aufstellung von Bauleitplanungen für einzelne Grundstücke nicht zulässig ist, werden in die Änderung auch die Nachbarflächen aufgenommen.
Auf dem Flurstück 120/5 ist der Neubau der Rettungswache vorgesehen.
Der Bauantrag der Rettungswache wurde mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt. Die Befreiung beinhaltet die verkehrliche Erschließung über den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Pflanzstreifen, daher in Richtung Heuwiese. Das Flurstück wird daher auch in den Änderungsbereich einbezogen, um diese Änderung in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Die Rettungswache ist sowohl im Gewerbe- als auch im Industriegebiet zulässig.
Für die südlich der Straße „Lehmkaute“ gelegenen Grundstücke wurde in 2017 der Bebauungsplan mit Ausweisung eines Industriegebietes geändert. Die Änderung der nördlich der Straße „Lehmkaute“ gelegenen Grundstücke wäre daher aus städtebaulicher Sicht zu befürworten.
Die Bauleitplanung wird nur aufgestellt, wenn sich die antragstellende Firma verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.
Der Gemeinde würden daher durch die Bauleitplanung keine Kosten entstehen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Antrag der Firma Mandic vom 22.07.24 und weiterführende Erläuterungen der Firma vom 04.10.2024
Geltungsbereich zur 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen
1. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen
2. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eiershausen beschließt die Gemeindevertretung, für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Anlage zur Beschlussvorlage, den rechtskräftigen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Weiterhin wird beschlossen, die aktuell geltenden Lärmschutzwerte der 2. (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“ in die 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“ zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen
|
Mit Mail vom 08.05.2024 wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist (03.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert und gleichzeitig beteiligt.
Die Anregungen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.
Nach erfolgter Abwägung kann sofort der Satzungs- und der Gestaltungssatzungsbeschluss gefasst werden, siehe b und c.
Die vorgebrachten Anregungen führen zu keiner Änderung der Bauleitplanung. Diesem Beschluss liegen daher die Unterlagen der öffentlichen Auslegung unverändert bei.
Das Ingenieurbüro Zillinger wird an der Sitzung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses teilnehmen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die ansässige Firma wird vorerst die baulichen Maßnahmen noch nicht umsetzen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen (Stand öffentliche Auslegung) beigefügt:
Entwurf städtebaulicher Vertrag mit der Firma Kuhn GmbH
Abwägung
Planzeichnung des Bebauungsplanes - Stand 08.02.2024
Textliche Festsetzungen - Stand 08.02.2024
Begründung - Stand 09.02.2024
Umweltbericht - Stand 12.02.2024
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Plan - Stand 09.02.2024
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eibelshausen beschließt die Gemeindevertretung:
Zu a)
Den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag.
Zu b)
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1-5, zuzustimmen.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
Zu c)
Oben genannten Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, unter Beachtung der unter Punkt a gefassten Beschlüsse als Satzung zu beschließen.
Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung und den Umweltbericht zu billigen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Den Gemeindevorstand zu beauftragten, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Zu d)
Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Orts- und Gestaltungssatzung zu beschließen.
Den Gemeindevorstand zu beauftragten, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Über jeden Punkt wurde einzeln mit dem u. a. Ergebnis abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Bebauungsplan „Hütte“, Ortsteil Eibelshausen Aufstellungsbeschluss |
Der Geltungsbereich, rund 11,25 ha, wird seit vielen Jahren von der Firma Bosch gewerblich genutzt. Die Firma Bosch beabsichtigt, eine erhebliche Umstrukturierung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen. Etwa 30 % der Gebäude sollen durch Neubauten ersetzt werden.
Das Grundstück ist bauleitplanerisch noch nicht abgesichert, sodass das Kreisbauamt, vor allem wegen des Umfanges der Maßnahmen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Voraussetzung für Baugenehmigungen fordert.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten. Diese werden durch die Firma übernommen.
Da der Geltungsbereich fast vollständig bebaut ist, wird versucht, die Bauleitplanung ohne Einsatz eines Biologen zur Rechtskraft zu bringen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Skizze Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses
Präsentation der Firma Bosch Thermotechnik GmbH
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist niemand betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eibelshausen beschließt die Gemeindevertretung, für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Vorlage, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Funkmast Roth |
„Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk sind in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen“, steht in der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg. Der Gemeindevorstand hat deshalb nur zur Vorgehensweise beschlossen und darf - nach Zustimmung in der Beratungsfolge - den Gestattungsvertrag abschließen.
Der Gemeindevorstand hatte am 08.10.2024 zu einer Informationsveranstaltung im DGH Roth eingeladen, zu der 33 Besucher kamen.
Wie im Bericht an die Gemeindevertretung am 12.09.2024 und 27.06.2024 veröffentlicht, wollen die Deutsche Funkturm GmbH und die Deutsche Telekom die Planung übernehmen für einen Funkmast auf dem Roth. Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2019 beschlossen, für einen gemeinsamen Standort Telekom und Vodafone ein Gemeinde-Grundstück zu verpachten. Daraufhin hatte Vodafone die Planungen begonnen, aber später eingestellt. Die DFMG möchte nun einen Funkmast auf dem Roth bauen. Weil seitdem fünf Jahre vergangen sind und die Pläne sich geändert haben, ist der Gemeindevorstand der Auffassung, das Vorhaben sollte zunächst vorgestellt werden, ehe in den Gremien - vom Ortsbeirat bis zur Gemeindevertretung - zu beraten und zu beschließen ist.
In der Informationsveranstaltung kam die Anregung, wie schon 2019 den Gestattungsvertrag auf die zwei Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone zu beschränken und andere Funktechnik, insbesondere Richtfunk, nicht zuzulassen.
Nun ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Eschenburg und der Deutschen Funkturm/Telekom abzuschließen. Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liegt vor, weshalb eine Baugenehmigung zu erwarten ist. Die Entwurfsplanung und die Präsentation erläutern das Vorhaben.
Für die Beratungsfolge hat der Gemeindevorstand die Deutsche Funkturm/Telekom um Vorlage eines Gestattungsvertrages gebeten, der nun im Entwurf vorliegt und der die Mitbenutzung weiterer Mobilfunkanbieter und das Entgelt regelt.
Der Ortsbeirat Roth hat weder eine befürwortende noch eine ablehnende Stellungnahme hierzu abgegeben.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung, einen entsprechenden Vertrag eingehen zu wollen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Angabe des Ortsteils auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl 2026 |
Gemäß § 16 Abs. II Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann bei der Wahl zur Gemeindevertretung auf dem Stimmzettel der Gemeindeteil (Ortsteil) des jeweiligen Bewerbers angegeben werden, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder mindestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschließt.
Weitere Angaben auf dem Stimmzettel können angegeben werden:
Wenn dies von Seiten der Gemeindevertretung gewünscht wird, dann müsste ein entsprechender Beschluss bis zum 31.03.2025 gefasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es erscheint sinnvoll, den Ortsteil auf dem Stimmzettel anzugeben, um Verwechslungen bei Namensgleichheit vorzubeugen. Deshalb sollte ein entsprechender Beschluss für die Kommunalwahl 2026 gefasst werden.
Nach Auffassung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Hessischen Innenministeriums müssen 2 Beschlüsse gefasst werden.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindeteile zur Kommunalwahl 2026 wie folgt zu benennen. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt, auf den Stimmzetteln für die Wahl zur Gemeindevertretung 2026 zusätzlich zum Namen des Bewerbers den vorgenannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Ortsteil) aufzunehmen. |
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Hebesatzsatzung 2025 |
Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 müssen neue Hebesätze durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Diese Hebesätze müssen zum 01.01.2025 in Kraft sein. Daher wird vom Hessischen Städte- und Gemeindebund der Erlass einer Hebesatzsatzung empfohlen. Die Hebesätze über die Haushaltssatzung festzusetzen ist problematisch, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Haushalt 2025 bis zum 01.01.2025 genehmigt ist.
Am 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum für die Grundsteuer. Daher können die Hebesätze der alten Haushaltssatzung nicht fortgelten und die Steuer muss auch wegen der neuen Grundsteuermessbescheide neu festgesetzt werden. Dies ist ohne rechtsgültige Hebesätze nicht möglich. Daher sollte die Gemeindevertretung am 21.11.2024 die Hebesatzsatzung beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in der letzten Sitzung, wie auch der Gemeindevorstand zuvor, umfänglich über die neue Rechtslage informiert.
Die Hebesätze sollen aufkommensneutral festgesetzt werden. Dieses Versprechen der Bundes- und Landespolitik im Vorfeld der Grundsteuerreform ist aber für die Gemeinden nicht bindend. Die Aufkommensneutralität bezieht sich aber nur auf das Steueraufkommen der Gemeinde insgesamt. Es wird folglich zu Verschiebungen bei der Steuerbelastung der einzelnen Steuerpflichtigen kommen.
Die aufkommensneutralen Hebesätze wurden von Seiten des Landes ermittelt und liegen für Eschenburg bei der
| Grundsteuer A bei | 206,15 % und der |
| Grundsteuer B bei | 274,21 %. |
Die vorliegende Hebesatzsatzung enthält Festsetzungen, die sich an den Empfehlungen orientieren. Allerdings sind diese aufgerundet, weil die Gemeinde sich erstmals selbst zur Steuer veranlagen muss und diese Werte in den Empfehlungen enthalten sind.
Festsetzung der Hebesätze:
| Grundsteuer A: | 210 % |
| Grundsteuer B: | 275 % |
Gewerbesteuer:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Satzung ebenfalls für 2025 festgesetzt und ist unverändert gegenüber den Vorjahren.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die dem Original-Protokoll beigefügte Hebesatzsatzung zum 01.01.2025.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Nachtragshaushalt 2024 - Einbringung |
Bürgermeister Konrad bringt den Nachtragshaushalt mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
| 12. | Haushalt 2025 - Einbringung |
Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in die Gemeindevertretung ein.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -22.180.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 23.325.000 € |
|
|
| mit einem Saldo von | 1.145.000 € |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -80.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
|
| -80.000 € |
| mit einem Saldo von |
|
|
|
| mit einem Fehlbedarf von | 1.065.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | -469.000 € |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 239.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.939.000 € |
|
|
| mit einem Saldo von | -5.699.500 € |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.500.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -543.500 € |
|
|
| mit einem Saldo von | 4.956.500 € |
|
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -1.212.000 € |
festgesetzt.
Ergebnishaushalt:
Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2025 - 2028 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)
Finanzhaushalt:
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.500.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 210 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 275 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
(Die Darstellung der Hebesätze erfolgt nachrichtlich. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat am 21.11.2024 eine Hebesatzsatzung mit den vorgenannten Hebesätzen beschlossen).
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 19.12.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 10 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 50.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 100.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 200.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden. Mehrerträge aus der Schlüsselzuweisung für Mehraufwendungen bei der Kreis- und Schulumlage.
Stellenplan
Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Ortsbeiräte sind gem. § 82 Abs. 3 HGO zur Abgabe einer Stellungnahme zum Haushalt 2025 aufzufordern.
| Anträge / Anfragen der Fraktionen |
| 13. | Prüfantrag Hundesteuer gefährliche Hunde |
Der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD-Fraktion lautet:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die beiliegenden Vorschläge zur Anpassung der Hundesteuer für gefährliche Hunde sowie die weiteren Vorschläge zur Prävention von Beißvorfällen rechtlich und tatsächlich zu prüfen. Der Prüfbericht ist dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen und vorzustellen.
Begründung:
Seitens einzelner Besitzer von Kampfhunden, die von der erhöhten Hundesteuer betroffen sind, wurden Vorschläge unterbreitet, mit denen gleichzeitig Schutz vor gefährlichen Hunden gewährleistet und die finanzielle Belastung von Kampfhundebesitzern im erträglichen Rahmen gehalten werden könnte. Diese beiliegenden Vorschläge sollen durch den Gemeindevorstand geprüft werden.“
Beschluss:
Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 14. | Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.11.2024 betr. Stand energetischer Zustand Gebäude |
Die Anfrage lautet:
Die SPD Fraktion hat mit Datum 02.11.21 eine Anfrage bezüglich „Stand der gemeindeeigenen Gebäude hinsichtlich Klimaschutz (Wärmedämmung, Energieversorgung)“ gestellt.
Wie ist der Stand bezüglich
Solare Stromerzeugung auf den Gebäuden?
Wärmedämmung?
Instandsetzungskonzept?
Gibt es bereits Ergebnisse oder Anregungen?
Wenn ja, welche?
Bürgermeister Konrad sagt hierzu aus, dass die Anfrage zu diesem komplexen Thema in einer der nächsten Ausschusssitzungen beantwortet wird.
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| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |
| 1. | Die Stadt Dillenburg hat am 25.07.2024 Klage eingereicht gegen die Abweichungsentscheidung des RP Gießen vom 12.06.2024 für die „Wiederbelebung“ des Marktes in Wissenbach. Nach der Klagebegründung vom 04.10.2024 hat das von Dillenburg beklagte Land Hessen zehn Wochen Zeit für die Klageerwiderung. Derweil geht das Bauleitplanverfahren weiter. Der Gemeindevorstand ist zum Gespräch mit Dillenburg bereit und verweist auf den Umstand, dass der gleiche Standort auch vorher schon mit einer Abweichungsentscheidung des RP genehmigt werden musste, u. a. weil Wissenbach nicht der zentrale Ortsteil ist. Wir sind in Eschenburg froh, dass die Firma Edeka den Leerstand in Wissenbach gekauft hat und dort einen weiteren Markt etablieren möchte; der Markt in Eibelshausen bleibt bestehen. Mit dem neuen Markt in Wissenbach und Norma in Eibelshausen will die Gemeinde Eschenburg zwei Leerstände beseitigen und die Nahversorgung sichern. | |
| 2. | Für die Planung der Ortsumgehung der B253 für Wissenbach und Frohnhausen wird die Umweltverträglichkeitsstudie inklusive der faunistisch-floristischen Kartierung nach europaweiter Ausschreibung vergeben an das Büro „NATURPLANUNG“ in Wölfersheim für 401.662,58 € brutto. Weitere Fachplanungen, die auszuschreiben und zu vergeben sind: | |
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| o | Verkehrsuntersuchung (Auftragserteilung Mitte 2025) |
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| o | Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1 + 2 (Auftragsvergabe Mitte 2025) |
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| o | Lärm-, Schalltechnische Untersuchung (Vergabe Ende 2025) |
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| o | Sicherheitsaudit (Vergabe Mitte 2026) |
| In der Objektplanung Verkehrsanlagen sollen die Leistungsphasen 1 und 2 bis Ende 2027 erfolgen und eine Vorzugsvariante für die Ortsumgehung ermitteln. | |
| 3. | Die Arbeiten am Dorfplatz sollen in dieser Woche weitgehendst fertiggestellt werden. Dazu gehören die Bepflanzungsarbeiten und die Montage von Leuchten, Ruhebänken, Abfallbehälter, Versorgungspoller usw. Für die kommende Woche ist die Abnahme geplant. Das Versorgungsgebäude erhält noch den Schlussanstrich (schiefergrau) - die Fa. Donath wird das noch in diesem Jahr umsetzen. Ortsbeirat und Vereine wollen am 04.01.2024 ab 14 Uhr - noch im Lichterschein der Weihnachtsbeleuchtung - die Einweihung feiern. | |
Auf den Antrag der Gemeinde Eschenburg vom August 2023 möchte das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz 267.300 € Zuschuss geben. Als zuwendungsfähig wurden 891.000 € erkannt von den rund vier Millionen Euro, die für Erwerb und Umbau des Feuerwehrhauses zu planen sind. Der Zuschuss kommt frühestens 2026. Mit den genauen Planungen und der Bereitstellung der Mittel ist nun zu beginnen.
Land fördert den Umbau der Kita Simmersbach mit 100.000 €. Mit diesem Bescheid wird unser Antrag vom 02.08.2023 beantwortet. Der Austausch des alten Ölkessels gegen eine Wärmepumpe war in diesem Jahr der zweite Sanierungs-Bauabschnitt in der Kita. Der dritte Abschnitt umfasst etwa 80.000 € und wird für 2025 eingeplant. Damit die Bauarbeiten den Betrieb der Kita so wenig wie möglich stören, war die Sanierung auf drei Abschnitte aufgeteilt worden. Insgesamt wird die komplette Sanierung etwa 400.000 € kosten statt 900.000 €, wie von der der Kirche geschätzt. Und das Land Hessen hilft mit 100.000 €, wofür wir sehr dankbar sind.
Die Sanierung des asphaltierten Wirtschaftsweges zum Sportplatz war für dieses Jahr geplant, muss jedoch wegen Terminproblemen der Baufirma ins neue Jahr verschoben werden.
Der DRK Rettungsdienst Mittelhessen baut für 2,2 Mio. € eine neue Rettungswache im Gewerbegebiet Heerfeld. Im Sommer soll die neue Unterkunft den alten Standort an der Eiershäuser Straße ersetzen. In der Straße Lehmkaute hat der Gemeindevorstand für die Rettungswache als einziger Ausnahme eine Ausfahrt zur „Heuwiese“ gebilligt, damit die Rettungsfahrzeuge schneller starten können.
Für die Veranstaltung „Fire Tach“ am 07.09.2024 wird dem Verein der Feuerwehr Eiershausen die Nutzungsgebühr für den Festplatz erlassen, weil der Gewinn dem guten Zweck der eigenen Feuerwehr dient und wir solche Initiativen unterstützen.
Für die grundhafte Erneuerung der Flurstraße ist die Straßenbeitragsabrechnung erfolgt. Die Kosten lagen bei 139.085,05 €. Bei der Anliegerversammlung waren wir noch von ca. 140.500 € ausgegangen. Der Straßenbeitrag wird mit 9,59 € etwas günstiger als vorher kalkuliert.
Die Friedhofshalle aufm Roth hat für den Volkstrauertag eine schöne Klang-Kulisse geboten, vor der Simmersbachs Posaunenchor und Pfarrerin Hilke Perlt die zentrale Gedenkfeier gestalteten. Die Gedenkfeier und die fünf Kranzniederlegungen in den übrigen Ortsteilen hatten zusammengerechnet rund 100 Besucher. Die Ansprache des Bürgermeisters, der Text des Totengedenkens sowie Fotos und Infos zu den Denkmälern - bis hin zu allen Namen der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft - sind unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Internet zu finden.
Bei einem Antrag auf Befreiung zum Bebauungsplan „Am Eckeweg“ hat der Gemeindevorstand einem „gefangenen“ Stellplatz vor der Garage zugestimmt. Einer Unterschreitung der Mindest-Firsthöhe von 2,50 Metern indes wurde aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zugestimmt.
Die Leitungsbauarbeiten in der Rathausstraße konnten am Dienstag abgeschlossen werden. Seit Mitte März wurden rund 510 m Abwasserkanal DN 500 und DN 400 verlegt, 320 m Trinkwasserleitung DN 150 und 390 m Trinkwasserleitung DN 125. Aktuell wird die Fahrbahn für die Asphaltarbeiten vorbereitet, die ab der kommenden Woche (25.11.) erfolgen.
In der Bahnhofstraße sind die Neuverlegung der Trinkwasserleitung und der Austausch des Abwassersammlers fertiggestellt. Hier wurden 250 m Trinkwasserleitung DN 125 und 60 m Abwasserkanal DN 250 verlegt.
Über die Energieeffizienz kommunal mitgestalten gGmbH (www.ekm-energie.de) bekommen die Gemeindewerke für den Einsatz in der Gemeinde zwei Elektroautos, die über vier Jahre geleast werden, gefördert mit insgesamt 24.000 €. Der neue ID.3 kostet monatlich 288 € im Leasing und bekommt 250 € aus der EKM-Förderung.
Die Gemeindewerke Eschenburg helfen bei einer Geothermie-Potenzialstudie in der Grube „Gottesgabe“.