Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 22. Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 21.11.2024, um 19:00 Uhr

am Donnerstag, den 21.11.2024, um 19:00 Uhr

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Besucher und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 21 anwesenden Mitgliedern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 07.11.2024 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass keine Ältestenratssitzung stattgefunden hat.

Er informiert weiterhin darüber, dass Barbara Ruth Mählich ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt hat. Auf sie folgt Sven Autschbach aus Eiershausen. Dieser hat sich aber für die heutige Sitzung entschuldigt.

Darüber hinaus teilt er mit, dass Rainer Stücher mit E-Mail vom heutigen Tag sein Mandat niedergelegt hat. Er dankt ihm für die geleistete Arbeit.

3.

Gemeindevorstand und Verbände

3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

3.2 Fragen und Anregungen

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.

Im Anschluss daran werden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

  • Gerichtsverfahren - Ölschaden - Vergleich
  • Geplante Gesellschaft Marktplatz 2
  • Kosten Flüchtlingsunterkünfte - Erstattung Lahn-Dill-Kreis
  • Neues Feuerwehrfahrzeug Hirzenhain

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 12.11.2024, der Bau- und Umweltausschuss am 13.11.2024 und der Haupt- und Finanzausschuss am 14.11.2024 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.

Hierzu werden keine Fragen gestellt.

Vorlagen des Gemeindevorstandes

5.

3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen

Die Firma Mandic GmbH Forst und Landschaftspflege hat einen Antrag auf Änderung der Zuordnung von Gewerbegebiet in ein Industriegebiet gestellt.

Der Firmenstandort befindet sich derzeit an der „Lehmkaute 9“ im Gewerbegebiet „Heerfeld“ in der Gemarkung Eiershausen.

Die Flurstücke 120/12 und 120/11 sind als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Der Bebauungsplan 1. Änderung (Teil-Änderung) „Heerfeld“ weist für den gesamten Geltungsbereich ein „Gewerbegebiet“ bzw. „Gewerbegebiet, eingeschränkt“ aus.

Mit der 2. Änderung (Teil-Änderung) „Heerfeld“ wurden u.a. die Flurstücke 122 und 124 in ein Industriegebiet geändert.

Die Firma plant die Einrichtung eines Containerdienstes/Entsorgungsfachbetriebes, zunächst mit „nicht gefährlichen Abfällen“. Hierbei handelt es sich laut Auskunft der Firma um die Hauptabfallarten wie Baumischabfall, Holz Al-All, Holz AIV, Bauschutt als Zwischenlagerung für den Transport zu einer Recycling-Anlage, Grünschnitt und Papier/Pappe.

Da die Errichtung eines Containerdienstes/Entsorgungsfachbetriebes in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist, wurde die Änderung beantragt. Der Containerdienst/Entsorgungsfachbetrieb ist nur in einem Industriegebiet möglich.

Da die Aufstellung von Bauleitplanungen für einzelne Grundstücke nicht zulässig ist, werden in die Änderung auch die Nachbarflächen aufgenommen.

Auf dem Flurstück 120/5 ist der Neubau der Rettungswache vorgesehen.

Der Bauantrag der Rettungswache wurde mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt. Die Befreiung beinhaltet die verkehrliche Erschließung über den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Pflanzstreifen, daher in Richtung Heuwiese. Das Flurstück wird daher auch in den Änderungsbereich einbezogen, um diese Änderung in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

Die Rettungswache ist sowohl im Gewerbe- als auch im Industriegebiet zulässig.

Für die südlich der Straße „Lehmkaute“ gelegenen Grundstücke wurde in 2017 der Bebauungsplan mit Ausweisung eines Industriegebietes geändert. Die Änderung der nördlich der Straße „Lehmkaute“ gelegenen Grundstücke wäre daher aus städtebaulicher Sicht zu befürworten.

Die Bauleitplanung wird nur aufgestellt, wenn sich die antragstellende Firma verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.

Der Gemeinde würden daher durch die Bauleitplanung keine Kosten entstehen.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:

  • Antrag der Firma Mandic vom 22.07.24 und weiterführende Erläuterungen der Firma vom 04.10.2024

  • Geltungsbereich zur 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen

  • 1. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen

  • 2. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“, Ortsteil Eiershausen

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist niemand betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eiershausen beschließt die Gemeindevertretung, für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Anlage zur Beschlussvorlage, den rechtskräftigen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Weiterhin wird beschlossen, die aktuell geltenden Lärmschutzwerte der 2. (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“ in die 3. Änderung (Teil-Änderung) des Bebauungsplanes „Heerfeld“ zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Bebauungsplan „Im Krieacker“, Ortsteil Eibelshausen

  1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
  2. Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB
  3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  4. Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 Abs. 3 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB

Mit Mail vom 08.05.2024 wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist (03.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert und gleichzeitig beteiligt.

Die Anregungen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.

Nach erfolgter Abwägung kann sofort der Satzungs- und der Gestaltungssatzungsbeschluss gefasst werden, siehe b und c.

Die vorgebrachten Anregungen führen zu keiner Änderung der Bauleitplanung. Diesem Beschluss liegen daher die Unterlagen der öffentlichen Auslegung unverändert bei.

Das Ingenieurbüro Zillinger wird an der Sitzung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses teilnehmen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die ansässige Firma wird vorerst die baulichen Maßnahmen noch nicht umsetzen.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen (Stand öffentliche Auslegung) beigefügt:

  • Entwurf städtebaulicher Vertrag mit der Firma Kuhn GmbH

  • Abwägung

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes - Stand 08.02.2024

  • Textliche Festsetzungen - Stand 08.02.2024

  • Begründung - Stand 09.02.2024

  • Umweltbericht - Stand 12.02.2024

  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Plan - Stand 09.02.2024

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist niemand betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eibelshausen beschließt die Gemeindevertretung:

Zu a)

Den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag.

Zu b)

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1-5, zuzustimmen.

Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.

Zu c)

  1. Oben genannten Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, unter Beachtung der unter Punkt a gefassten Beschlüsse als Satzung zu beschließen.

  2. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung und den Umweltbericht zu billigen.

  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.

  4. Den Gemeindevorstand zu beauftragten, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Zu d)

  1. Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Orts- und Gestaltungssatzung zu beschließen.

  2. Den Gemeindevorstand zu beauftragten, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Über jeden Punkt wurde einzeln mit dem u. a. Ergebnis abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Bebauungsplan „Hütte“, Ortsteil Eibelshausen

Aufstellungsbeschluss

Der Geltungsbereich, rund 11,25 ha, wird seit vielen Jahren von der Firma Bosch gewerblich genutzt. Die Firma Bosch beabsichtigt, eine erhebliche Umstrukturierung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen. Etwa 30 % der Gebäude sollen durch Neubauten ersetzt werden.

Das Grundstück ist bauleitplanerisch noch nicht abgesichert, sodass das Kreisbauamt, vor allem wegen des Umfanges der Maßnahmen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Voraussetzung für Baugenehmigungen fordert.

Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten. Diese werden durch die Firma übernommen.

Da der Geltungsbereich fast vollständig bebaut ist, wird versucht, die Bauleitplanung ohne Einsatz eines Biologen zur Rechtskraft zu bringen.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:

  • Skizze Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses

  • Präsentation der Firma Bosch Thermotechnik GmbH

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist niemand betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eibelshausen beschließt die Gemeindevertretung, für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Vorlage, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Funkmast Roth

„Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk sind in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen“, steht in der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg. Der Gemeindevorstand hat deshalb nur zur Vorgehensweise beschlossen und darf - nach Zustimmung in der Beratungsfolge - den Gestattungsvertrag abschließen.

Der Gemeindevorstand hatte am 08.10.2024 zu einer Informationsveranstaltung im DGH Roth eingeladen, zu der 33 Besucher kamen.

Wie im Bericht an die Gemeindevertretung am 12.09.2024 und 27.06.2024 veröffentlicht, wollen die Deutsche Funkturm GmbH und die Deutsche Telekom die Planung übernehmen für einen Funkmast auf dem Roth. Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2019 beschlossen, für einen gemeinsamen Standort Telekom und Vodafone ein Gemeinde-Grundstück zu verpachten. Daraufhin hatte Vodafone die Planungen begonnen, aber später eingestellt. Die DFMG möchte nun einen Funkmast auf dem Roth bauen. Weil seitdem fünf Jahre vergangen sind und die Pläne sich geändert haben, ist der Gemeindevorstand der Auffassung, das Vorhaben sollte zunächst vorgestellt werden, ehe in den Gremien - vom Ortsbeirat bis zur Gemeindevertretung - zu beraten und zu beschließen ist.

In der Informationsveranstaltung kam die Anregung, wie schon 2019 den Gestattungsvertrag auf die zwei Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone zu beschränken und andere Funktechnik, insbesondere Richtfunk, nicht zuzulassen.

Nun ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Eschenburg und der Deutschen Funkturm/Telekom abzuschließen. Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liegt vor, weshalb eine Baugenehmigung zu erwarten ist. Die Entwurfsplanung und die Präsentation erläutern das Vorhaben.

Für die Beratungsfolge hat der Gemeindevorstand die Deutsche Funkturm/Telekom um Vorlage eines Gestattungsvertrages gebeten, der nun im Entwurf vorliegt und der die Mitbenutzung weiterer Mobilfunkanbieter und das Entgelt regelt.

Der Ortsbeirat Roth hat weder eine befürwortende noch eine ablehnende Stellungnahme hierzu abgegeben.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung, einen entsprechenden Vertrag eingehen zu wollen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9.

Angabe des Ortsteils auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl 2026

Gemäß § 16 Abs. II Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann bei der Wahl zur Gemeindevertretung auf dem Stimmzettel der Gemeindeteil (Ortsteil) des jeweiligen Bewerbers angegeben werden, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder mindestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschließt.

Weitere Angaben auf dem Stimmzettel können angegeben werden:

  • Beruf / Stand,
  • Geburtsjahr,
  • Geburtsname, sofern ein abweichender Familienname geführt wird.
  • Ordens- und Künstlername

Wenn dies von Seiten der Gemeindevertretung gewünscht wird, dann müsste ein entsprechender Beschluss bis zum 31.03.2025 gefasst werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es erscheint sinnvoll, den Ortsteil auf dem Stimmzettel anzugeben, um Verwechslungen bei Namensgleichheit vorzubeugen. Deshalb sollte ein entsprechender Beschluss für die Kommunalwahl 2026 gefasst werden.

Nach Auffassung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Hessischen Innenministeriums müssen 2 Beschlüsse gefasst werden.

  1. Der erste Beschluss benennt die Gemeindeteile gemäß § 12 Satz 4 HGO
  2. Der zweite Beschluss bestimmt, dass der Gemeindeteil der Hauptwohnung des Wahlbewerbers auf den Stimmzettel aufzunehmen ist.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindeteile zur Kommunalwahl 2026 wie folgt zu benennen.

  • Eibelshausen
  • Eiershausen
  • Wissenbach
  • Hirzenhain
  • Simmersbach
  • Roth

2.

Die Gemeindevertretung beschließt, auf den Stimmzetteln für die Wahl zur Gemeindevertretung 2026 zusätzlich zum Namen des Bewerbers den vorgenannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Ortsteil) aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10.

Hebesatzsatzung 2025

Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 müssen neue Hebesätze durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Diese Hebesätze müssen zum 01.01.2025 in Kraft sein. Daher wird vom Hessischen Städte- und Gemeindebund der Erlass einer Hebesatzsatzung empfohlen. Die Hebesätze über die Haushaltssatzung festzusetzen ist problematisch, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Haushalt 2025 bis zum 01.01.2025 genehmigt ist.

Am 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum für die Grundsteuer. Daher können die Hebesätze der alten Haushaltssatzung nicht fortgelten und die Steuer muss auch wegen der neuen Grundsteuermessbescheide neu festgesetzt werden. Dies ist ohne rechtsgültige Hebesätze nicht möglich. Daher sollte die Gemeindevertretung am 21.11.2024 die Hebesatzsatzung beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in der letzten Sitzung, wie auch der Gemeindevorstand zuvor, umfänglich über die neue Rechtslage informiert.

Die Hebesätze sollen aufkommensneutral festgesetzt werden. Dieses Versprechen der Bundes- und Landespolitik im Vorfeld der Grundsteuerreform ist aber für die Gemeinden nicht bindend. Die Aufkommensneutralität bezieht sich aber nur auf das Steueraufkommen der Gemeinde insgesamt. Es wird folglich zu Verschiebungen bei der Steuerbelastung der einzelnen Steuerpflichtigen kommen.

Die aufkommensneutralen Hebesätze wurden von Seiten des Landes ermittelt und liegen für Eschenburg bei der

Grundsteuer A bei

206,15 % und der

Grundsteuer B bei

274,21 %.

Die vorliegende Hebesatzsatzung enthält Festsetzungen, die sich an den Empfehlungen orientieren. Allerdings sind diese aufgerundet, weil die Gemeinde sich erstmals selbst zur Steuer veranlagen muss und diese Werte in den Empfehlungen enthalten sind.

Festsetzung der Hebesätze:

Grundsteuer A:

210 %

Grundsteuer B:

275 %

Gewerbesteuer:

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Satzung ebenfalls für 2025 festgesetzt und ist unverändert gegenüber den Vorjahren.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die dem Original-Protokoll beigefügte Hebesatzsatzung zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

11.

Nachtragshaushalt 2024 - Einbringung

Bürgermeister Konrad bringt den Nachtragshaushalt mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:

1. Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 8

§ 8 wird nicht geändert

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

12.

Haushalt 2025 - Einbringung

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in die Gemeindevertretung ein.

Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-22.180.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

23.325.000 €

mit einem Saldo von

1.145.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-80.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-80.000 €

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

1.065.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

-469.000 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

239.500 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.939.000 €

mit einem Saldo von

-5.699.500 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.500.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-543.500 €

mit einem Saldo von

4.956.500 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-1.212.000 €

festgesetzt.

Ergebnishaushalt:

Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2025 - 2028 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)

Finanzhaushalt:

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.500.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

210 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

275 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

(Die Darstellung der Hebesätze erfolgt nachrichtlich. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat am 21.11.2024 eine Hebesatzsatzung mit den vorgenannten Hebesätzen beschlossen).

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 19.12.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:

§ 98 II Nr. 3 HGO

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 10 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 50.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.

§ 98 II Nr. 4 HGO

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 100.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.

§ 100 HGO

Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.

§ 12 GemHVO

Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 200.000 € festgelegt.

Deckungsfähigkeit

Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden. Mehrerträge aus der Schlüsselzuweisung für Mehraufwendungen bei der Kreis- und Schulumlage.

Stellenplan

Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Ortsbeiräte sind gem. § 82 Abs. 3 HGO zur Abgabe einer Stellungnahme zum Haushalt 2025 aufzufordern.

Anträge / Anfragen der Fraktionen

13.

Prüfantrag Hundesteuer gefährliche Hunde

Der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD-Fraktion lautet:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die beiliegenden Vorschläge zur Anpassung der Hundesteuer für gefährliche Hunde sowie die weiteren Vorschläge zur Prävention von Beißvorfällen rechtlich und tatsächlich zu prüfen. Der Prüfbericht ist dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen und vorzustellen.

Begründung:

Seitens einzelner Besitzer von Kampfhunden, die von der erhöhten Hundesteuer betroffen sind, wurden Vorschläge unterbreitet, mit denen gleichzeitig Schutz vor gefährlichen Hunden gewährleistet und die finanzielle Belastung von Kampfhundebesitzern im erträglichen Rahmen gehalten werden könnte. Diese beiliegenden Vorschläge sollen durch den Gemeindevorstand geprüft werden.“

Beschluss:

Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

14.

Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.11.2024

betr. Stand energetischer Zustand Gebäude

Die Anfrage lautet:

Die SPD Fraktion hat mit Datum 02.11.21 eine Anfrage bezüglich „Stand der gemeindeeigenen Gebäude hinsichtlich Klimaschutz (Wärmedämmung, Energieversorgung)“ gestellt.

Wie ist der Stand bezüglich

  • Solare Stromerzeugung auf den Gebäuden?

  • Wärmedämmung?

  • Instandsetzungskonzept?

Gibt es bereits Ergebnisse oder Anregungen?

Wenn ja, welche?

Bürgermeister Konrad sagt hierzu aus, dass die Anfrage zu diesem komplexen Thema in einer der nächsten Ausschusssitzungen beantwortet wird.

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Hans-Otto Hermann

Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 21.11.2024

Gesamt-Gemeinde:
  • Feuerwehr zieht Bilanz: Zur gemeinsamen jährlichen Hauptversammlung der Eschenburger Feuerwehren wird für 7. Dezember eingeladen. Das Jahrestreffen, das um 18:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wissenbach beginnt, ist eine gute Gelegenheit für die Gremien-Mitglieder, sich über den Dienst der ehrenamtlichen Retter zu informieren. Neben Kurzberichten von Gemeindebrandinspektor und Gemeindejugendfeuerwehrwart sowie aus der Kinderfeuerwehr stehen Wahlen, Ehrungen und Beförderungen an.
  • Mängel werden abgearbeitet: Der Technische Prüfdienst des Landes Hessen hatte am 01.10.2024 alle sechs Feuerwehrgerätehäuser beanstandet, auch das neueste in Wissenbach (2010). Moniert werden vor allem Laufwege und Sicherheitsabstände in den Garagen. Bei fünf Standorten wäre nach Normen und Empfehlungen ein Neubau notwendig. Auch für Hirzenhain wird ein Neubau angeraten, weil das neue Einsatzfahrzeug nicht in die 50 Jahre alte Halle passt. Die Mängelbeseitigung verläuft nun abgestuft von „Unverzüglich“ über „kurzfristig“ (3-6 Monate) bis zu „mittelfristig“ (2-4 Jahren erforderlich). Was nicht organisatorisch (z. B. Dienstanweisungen) geregelt werden kann, ist nur durch Um- und Neubau zu erreichen und im Bedarfs- und Entwicklungsplan (2023) zu aktualisieren.
  • Gesundheitsversorgung und Gesundheitszentrum: Nach dem Start der ersten Praxis der Bergland Medizin MVZ GmbH in der Hauptstraße 62-64 in Ewersbach sind die Arbeiten an der gemeinsamen Werbe-Kampagne gestartet. Nachdem das Ladenlokal in der Immobilie Marktplatz 2 erworben worden ist, ruft der Gemeindevorstand auf zur Gründung einer geeigneten Gesellschaft für das „Gesundheitszentrum Eschenburg“, um den Formierungs-Prozess zu steuern und der Bergland Medizin geeignete Räumlichkeiten anbieten zu können.
  • Kita „Neue Mitte“: Der Rohbau der viergruppigen Kita in der Simmersbacher Straße 2 wird Ende November fertiggestellt. Die Firma Holzbau Ax bereitet die Zimmerarbeiten vor, dass nach Weihnachten der Aufbau des Dachstuhles dann Hand in Hand mit den Dachdeckerarbeiten ausgeführt wird. Entsprechend ist die zweite Rate fällig. Mit der GüT des ev. Dekanats als Träger wird die Außenanlage und Inneneinrichtung derweil geplant, was nicht in dem 4-Millionen-Auftrag des Kita-Neubaus enthalten ist, den die JFP Fischer Projekte GmbH erfüllt. Während für das Teileigentum am Marktplatz 2 der Grunderwerbssteuerbescheid bereits vorliegt, der beim Erwerb von Baugrund oder Immobilien mit 6 % anfordert wird, nährt sich für die Kita „Neue Mitte“ die Hoffnung auf Hessens Landesregierung. Auf unsere Frage, ob das Land nicht auf die Grunderwerbssteuer verzichten könne, wenn schon keine Investitionsförderung für den Kita-Neubau in Sicht ist, gibt es noch keine Antwort.
  • Kein Vergleich im Rechtsstreit um Tankstellen-Ölschaden: Im Rechtsstreit der Gemeinde Eschenburg wegen Bodenverunreinigung im Bereich Eiershäuser Straße / Am Baldusacker ist die Güteverhandlung vor dem Landgericht Limburg gescheitert. Die Gemeinde hat bislang 178.239,11 € an Kosten für Sanierungen oder Untersuchungen gehabt nach dem „Ölfund“ im Juni 2020. Beim Verlegen eines Hydranten waren Mitarbeiter der Gemeindewerke auf dem Gemeinde-Grundstück gegenüber auf alten Diesel-Treibstoff im Boden gestoßen. Nach Einschätzung der vom Kreis geforderten Gutachter war der Ölschaden auf einen Ölunfall in den 90er Jahren zurückzuführen. Am 13.01.2022 hat die Gemeinde Klage gegen den früheren Tankstellenbetreiber eingereicht wegen Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers und Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Zum Vergleich hatten die Beklagtenseite und ihr Versicherer zusammen 25 % der Schadenssumme angeboten, um die Sache zu erledigen. Nun können die beiden Seiten bis 18. Dezember weitere Stellungnahmen einreichen, ehe das Landgericht Limburg am 22. Januar ein Urteil verkündet.
  • Flüchtlingsunterbringung: Der Betrieb der beiden Flüchtlings-Container in der Eiershäuser Straße 44 und 47 ist Anfang August an den Lahn-Dill-Kreis übergeben worden. Bei der Gemeinde Eschenburg sind rd. 850.000 € Kosten für Flüchtlings-Container aufgelaufen bis zur Übernahme durch den Kreis, deren Erstattung wir nun erwarten. Das sind Herstellungskosten in Höhe von 295.591,95 € und aufgelaufene wiederkehrende Kosten (Container-Miete, Flächen-Pacht, Strom, etc.) in Höhe 555.492,25 €. Monatlich stehen für die beiden Container-Anlagen mit 60 Plätzen Kosten in Höhe von 35.263 € an. Der Lahn-Dill-Kreis erklärt seine finanzielle Lage damit, dass die Erstattungen von Bund und Land seine Kosten nicht mehr decken.
  • „Bunter Abend“ guter Start für gemeinsame Veranstaltungen: Eine Mischung aus altgedienten Chorsängern und jungen Talenten hat der Kulturkreis Eschenburg & Dietzhölztal (www.kked.de) auf die Bühne der Mehrzweckhalle gebracht. Bei weiterer Resonanz - interessierte Chöre und Gruppen können sich unter info@kked.de melden - wird eine Neuauflage geplant.
  • „JA!2025“ zum Auftakt: Nach der Krimi-Lesung mit Erwin Müller ist am 10.01.2025 die Johanneskapelle in Ewersbach Schauplatz auch der nächsten Veranstaltung. Um 18 Uhr beginnt dort der Jahres-Auftakt „JA!2025“. Der Kern der Band „Sacred Sounds of Grass“ stimmt ein auf einen gemeinsamen Austausch. Der Eintritt ist frei.
  • Bodo Bach kommt: „Das Guteste aus 20 Jahren“ präsentiert Bodo Bach am 15.03.2025 in Eschenburg. Auf der Bühne geht es um 19 Uhr los. Einlass in die Mehrzweckhalle in Wissenbach (Forsthausstraße 22) ist um 18 Uhr. Karten gibt es im Vorverkauf bei Friseur Müller und im Rathaus sowie online bei www.reservix.de und beim Weihnachtsmarkt in Eibelshausen am 30. November.
  • Schüler-Austausch kommt aus Becov nad Teplou: Der nächste Besuch aus Eschenburgs Partnerstadt kommt vom 24. April bis 1. Mai 2025 hierher zu Besuch.
  • Freiluft-Festival „MundART mit Biss“ am 1. Mai: Nach dem Vorbild des Blues-Festivals in Laubach startet die Gemeinde Eschenburg zusammen mit dem Büro „Kulturconsult“, dem hessischen Dialekt-Dachverband „MundART“ und dem Kulturkreis vor Ort ein überregionales und internationales Treffen für Dialekte aus Deutschland und das weite Thema Genießen. Von 11 bis 18 Uhr wird die Ortsmitte in Eibelshausen die Kulisse für eine Freiluftfete bieten. Das Festival-Gelände ist zwischen Bürgerhaus und Rathaus, das kostenlose Rahmenprogramm reicht bis an die Dietzhölze. Am Bürgerhaus, wo am Vorabend das Maibaumaufstellen der Lederhosenfreunde den Auftakt bildet, geht es auf der Bühne weiter. In Bürgerhaus und Rathaus planen die MundART-Macher Ausstellungen, Vorträge und Mitmach-Angebote. Vorab können sich Musiker, Partner und Interessierte über MundART@eschenburg.de melden.
  • Nächstes Bürgerfrühstück: Auf einen Termin konzentriert, wollen die Landfrauen Eibelshausen am 17.05.2025 das nächste Bürgerfrühstück ausrichten.
  • Förderung für 13 Fahrten: 3.866 € Zuschüsse gibt es für Fahrten, Lager, Freizeiten. Als Förderung gibt es 2 € pro Teilnehmer und Tag, max. 7 Tage. Es bleibt bei maximal zwei Förderungen jährlich pro Veranstalter, ist noch einmal mit Blick auf die Satzung klargestellt. Konfirmandenfreizeiten etc. sind laut Richtlinien der Gemeinde Eschenburg zur Vereins- und Jugendförderung nicht förderfähig.
  • Starke Jugendarbeit in den Vereinen: 9.105 € Zuschüsse für Jugendarbeit werden insgesamt ausgezahlt. Der Satz liegt bei 5 € für jedes jugendliche Mitglied. TV Eibelshausen (388), JFV Eschenburg (373) und TSV Hirzenhain (271) haben die meisten jugendlichen Mitglieder.
  • Kultur & Natur: Mit der pauschalen Förderung von 100 € im Jahr werden die kulturell und gemeinnützig tätigen Vereine in Eschenburg pauschal gefördert. Insgesamt 2400 € an Zuschüssen gehen an Landfrauen, Naturschutzvereine, Gesangvereine, Kulturkreis & Co.
  • Regionalbudget fördert Kinder- und Jugendfeuerwehr Hirzenhain: Unter den 11 Projekten, die im Lahn-Dill-Bergland aus dem Regionalbudget gefördert werden konnten, ist die Anschaffung von digitaler Medien-Technik für die Kinder- und Jugendfeuerwehr Hirzenhain. Hierfür gab es 3.245 € Zuschuss.
  • Nachbarn an Windkraft beteiligen: Die Hermann-Hofmann-Gruppe beteiligt die Nachbar-Kommunen des Windparks Frohnhausen im 2,5-Kilometer-Radius, so wie es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich macht. Für Eschenburg bleiben an den 0,2 ct/kWh rund 8.000 € jährlich.
  • Windpark Galgenberg als gemeinsames Projekt: Die Windpark Galgenberg GmbH ist eingetragen (Amtsgericht Wetzlar HRB 9247). Der Teilflächennutzungsplan Energie wird zusammen mit der Regionalplanung aufgestellt. Weil dieses Projekt auf Eschenburger Gebiet später von der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und ihrer Energiegenossenschaft betrieben werden soll, ergibt sich hierdurch die Chance für Kooperation unter Kommunen und breite Beteiligung der Bürgerschaft.
  • Stromerzeugung in Eschenburg braucht frischen Wind: Der Anteil regionaler Stromerzeugung in Eschenburg lag 2023 bei 18 % (Vorjahr: 20 %), weist die Energiemengenbilanz des Netzbetreibers aus. Bei der Windkraft werden nur zwei der drei alten Anlagen bei Hirzenhain gerechnet, die 2023 zusammen 946.495 kWh Strom erzeugt haben. Bei Photovoltaik hat es einen Anstieg in der Zahl gegeben von 481 auf nun 620 Anlagen und bei der installierten Leistung (7.858 kW auf 9.156 kW). Der Ertrag aus Sonnen-Strom sank von 6.619.907 kWh auf 5.914.114 kWh.
  • Waldgruppen florieren: Für die Waldkindergarten-Gruppen in Hirzenhain und Simmersbach hat die Gemeinde die Grundstücks-Verträge verlängert. In Wissenbach, wo das frühere Domizil der Rassegeflügel-Züchter die Basis für praktische Umwelt-Pädagogik bilden wird, ist die Gruppe kurz vor dem Start.
  • Wiederaufforstung: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat unseren Antrag auf Forstförderung vom 27.02.2024 positiv beschieden und bewilligt 22.430,95 € Zuschuss. Die anstehenden Herbstpflanzungen, die im Rahmen der Wiederaufforstung des Gemeindewaldes aufgrund der nach 2018 beginnenden Fichtenkalamität notwendig werden, wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung über die Vergabeplattform Subreport ausgeschrieben. Betroffen sind hier Gemeindewaldabteilungen in den Gemarkungen Roth und Wissenbach mit einer Fläche von 3,1 ha. Unter drei Angeboten war die Firma Stingel Forst- u. Handels GmbH, Albstadt zum Angebotspreis 33.296,59 € günstigster Bieter.
  • Försterei und Vermarktung: Ein gemeinsamer Förster für Eschenburg und Haiger leistet Beförsterung und Holzvermarktung aus einer Hand, diese Interkommunale Zusammenarbeit ist vom Land Hessen aus seiner IKZ-Förderung mit jeweils 50.0000 € zum Start unterstützt worden. Mit einem Sachbericht wurde nun der Verwendungsnachweis geführt. Die Zusammenarbeit ist möglich, weil unser Forstwirtschaftsmeister immer mehr Aufgaben eines Försters übernimmt.
  • Brennholz aus dem Gemeindewald: Wie in den Vorjahren kann die Gemeinde auch 2025 kein Brennholz in kurzer Form aus Buche und Eiche anbieten. Brennholz in langer Form gerückt am Weg (Industrieholz) gibt es beim Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche) für 80 € pro Festmeter inkl. MwSt. und nur solange der Vorrat reicht. Eine Abgabe von Brennholz erfolgt nur an Eschenburger für den Eigenbedarf (maximal 10 Festmeter). Bestellungen sind bis zum 20.12.2024 bei Förster Biener (Telefon 0176 / 108 11 500, E-Mail: sebastian.biener@haiger.de) möglich.
Kommission Zukunft
  • Eschenburg blüht…mit gutem Beispiel voran: Nach 1.000 Bürger-Bäumen im vergangenen Jahr und 1.000 Starter-Sets an Blumenzwiebeln zum Herbstmarkt geht es mit der „Kommission Zukunft“ in die nächste Runde. Zum Motto „Eschenburg blüht“ werden gute Beispiele aus dem privaten Garten und Ideen für den öffentlichen Raum gesucht. E-Mail an zukunft@eschenburg.de mit Bildern vom Bäumchen oder den Blumen aus den verteilten Zwiebeln. Im zweiten Schritt sammelt die „KommZu“ Ideen für mehr Grün auf Grundstücken der Gemeinde. Dafür gibt es ein eigenes Förderprogramm (kfw 444), das genutzt werden soll.
Stiftung für Eschenburg
  • Hilfe für Hirzenhainer Dorfladen: Mit 1.000 € unterstützt die „Stiftung für Eschenburg“ den Start des Hirzenhainer Dorfladens.
  • Schachclub-Vermögen geht an Stiftung: Der Schachclub Eschenburg wurde zum 30.06.2023 aufgelöst und die Gemeinde hat das Vereinsvermögen übernommen. Dazu gehört auch der Kassenbestand des Vereins von 1.138,59 €. Nachdem es innerhalb eines Jahres nicht zur Neugründung eines Nachfolgevereins gekommen ist, hat der Gemeindevorstand den Betrag an die „Stiftung für Eschenburg“ übergeben, damit eine gemeinnützige Verwendung dieser Mittel gewährleistet ist. Der Stiftungsrat hat nun beschlossen, 1.000 € dem Stiftungsvermögen zuzuführen, das damit beim Stiftungsvermögen verbleibt und Zinserträge erbringt, die im kommenden Jahr wohl wieder bei 2,10 % liegen. Der Rest soll als Ertrag sofort verfügbar sein für gute Zwecke.
  • Bürgerstiftung bekannt machen: Unter www.eschenburg.de/stiftung gibt es im Internet mehr Informationen und bei der Stiftergemeinschaft sogar ein Online-Spendenportal für die „Stiftung für Eschenburg“. Dort sind auch die Satzung und ein Formular für Förderanträge zu finden.

Weitere Informationen aus den Ortsteilen:

Eibelshausen:
  1. Norma hat den Lebensmittelmarkt-Standort Eiershäuser Straße 49 übernommen und startet am 2. Dezember mit dem Verkauf. Dafür wurde das Gebäude zunächst nur renoviert. Ein kompletter Neubau wird noch geplant.
  2. Die Reparaturen am Otto-Friedrich-Schlemper-Platz nach einem Verkehrsunfall laufen. Nach Fällen von Vandalismus und Sachbeschädigung ist das WLAN der „Digitalen Dorflinde“ nachts ausgeschaltet und eine neue Straßenlampe an der Bushaltestelle am Marktplatz angeschaltet. Die Polizei wird öfter kontrollieren.
  3. Das Land gibt dem SV Eibelshausen 50.000 € Zuschuss für die Stadionsanierung. Das ist weniger als erhofft, stemmt der Verein diesmal die Sanierung des Kunstrasens. Die Sanierung der Leichtathletik-Anlagen ist Sache der Gemeinde, wofür auch noch mehr Unterstützung des Kreises als Schulträger erwartet wird.
  4. Die grundhafte Erneuerung der Oranienstraße war mit 72.749,74 € laut Schlussrechnung günstiger als geplant. Nach der Ausschreibung war in der Anliegerversammlung noch 84.500 € genannt worden. Für die Anlieger steht nun 15,56 € statt 18,83 € auf dem Straßenbeitragsbescheid.
  5. Der Fußweg zwischen Bergstraße und Rehgartenstraße kann frühestens 2027 saniert werden, wenn dort auch der Kanal zu verlegen ist und die Arbeiten kombiniert werden können. Das wurde dem Ortsbeirat auf seine Anregung geantwortet.
  6. Die Anregung des Ortsbeirats, die Alleen-Bepflanzung der Simmersbacher Straße wieder zu komplettieren, wird geprüft, wenn die K7 vom Lahn-Dill-Kreis an die Gemeinde Eschenburg übergegangen ist. Hierfür soll auch das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (kfw 444) helfen, für das derzeit ein Annahmestopp besteht.
  7. Am 30. November ist Weihnachtsmarkt in Eibelshausen. Los geht es um 11 Uhr mit der Brassband. Konzerte mit Flötenchor (13:15 Uhr) und Doppelquartett „Vocalis“ (14:00 Uhr) gibt es in der Kirche. Um 15:30 Uhr kommt der Nikolaus.
Hirzenhain:
  1. Der „Hirzenhainer Dorfladen“ (www.hirzenhainer-dorfladen.de) ist gestartet. Öffnungszeiten sind Montag-Freitag 7-12:30 Uhr, Dienstag-Freitag 15-18 Uhr und Samstag 7-11 Uhr.
  2. Für das neue Staffellöschfahrzeug ist die Fahrzeughalle am Feuerwehrgerätehaus eigentlich zu klein. Weil hier keine den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Unterbringung möglich ist, wird auch für Hirzenhain ein Neubau zu planen sein. In der Zwischenzeit sind bei der Ersatzbeschaffung und bei der Unterbringung des StLF20 geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die die Schutzziele erreichen. Das StLF20 soll den mehr als 25 Jahre alten „Tanker“ ersetzen, wofür das Land Hessen in einem Vorbescheid 80.850 € Zuschuss in Aussicht stellt.
Wissenbach:

1.

Die Stadt Dillenburg hat am 25.07.2024 Klage eingereicht gegen die Abweichungsentscheidung des RP Gießen vom 12.06.2024 für die „Wiederbelebung“ des Marktes in Wissenbach. Nach der Klagebegründung vom 04.10.2024 hat das von Dillenburg beklagte Land Hessen zehn Wochen Zeit für die Klageerwiderung. Derweil geht das Bauleitplanverfahren weiter. Der Gemeindevorstand ist zum Gespräch mit Dillenburg bereit und verweist auf den Umstand, dass der gleiche Standort auch vorher schon mit einer Abweichungsentscheidung des RP genehmigt werden musste, u. a. weil Wissenbach nicht der zentrale Ortsteil ist. Wir sind in Eschenburg froh, dass die Firma Edeka den Leerstand in Wissenbach gekauft hat und dort einen weiteren Markt etablieren möchte; der Markt in Eibelshausen bleibt bestehen. Mit dem neuen Markt in Wissenbach und Norma in Eibelshausen will die Gemeinde Eschenburg zwei Leerstände beseitigen und die Nahversorgung sichern.

2.

Für die Planung der Ortsumgehung der B253 für Wissenbach und Frohnhausen wird die Umweltverträglichkeitsstudie inklusive der faunistisch-floristischen Kartierung nach europaweiter Ausschreibung vergeben an das Büro „NATURPLANUNG“ in Wölfersheim für 401.662,58 € brutto. Weitere Fachplanungen, die auszuschreiben und zu vergeben sind:

o

Verkehrsuntersuchung (Auftragserteilung Mitte 2025)

o

Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1 + 2 (Auftragsvergabe Mitte 2025)

o

Lärm-, Schalltechnische Untersuchung (Vergabe Ende 2025)

o

Sicherheitsaudit (Vergabe Mitte 2026)

In der Objektplanung Verkehrsanlagen sollen die Leistungsphasen 1 und 2 bis Ende 2027 erfolgen und eine Vorzugsvariante für die Ortsumgehung ermitteln.

3.

Die Arbeiten am Dorfplatz sollen in dieser Woche weitgehendst fertiggestellt werden. Dazu gehören die Bepflanzungsarbeiten und die Montage von Leuchten, Ruhebänken, Abfallbehälter, Versorgungspoller usw. Für die kommende Woche ist die Abnahme geplant. Das Versorgungsgebäude erhält noch den Schlussanstrich (schiefergrau) - die Fa. Donath wird das noch in diesem Jahr umsetzen. Ortsbeirat und Vereine wollen am 04.01.2024 ab 14 Uhr - noch im Lichterschein der Weihnachtsbeleuchtung - die Einweihung feiern.

Simmersbach:
  1. Auf den Antrag der Gemeinde Eschenburg vom August 2023 möchte das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz 267.300 € Zuschuss geben. Als zuwendungsfähig wurden 891.000 € erkannt von den rund vier Millionen Euro, die für Erwerb und Umbau des Feuerwehrhauses zu planen sind. Der Zuschuss kommt frühestens 2026. Mit den genauen Planungen und der Bereitstellung der Mittel ist nun zu beginnen.

  2. Land fördert den Umbau der Kita Simmersbach mit 100.000 €. Mit diesem Bescheid wird unser Antrag vom 02.08.2023 beantwortet. Der Austausch des alten Ölkessels gegen eine Wärmepumpe war in diesem Jahr der zweite Sanierungs-Bauabschnitt in der Kita. Der dritte Abschnitt umfasst etwa 80.000 € und wird für 2025 eingeplant. Damit die Bauarbeiten den Betrieb der Kita so wenig wie möglich stören, war die Sanierung auf drei Abschnitte aufgeteilt worden. Insgesamt wird die komplette Sanierung etwa 400.000 € kosten statt 900.000 €, wie von der der Kirche geschätzt. Und das Land Hessen hilft mit 100.000 €, wofür wir sehr dankbar sind.

  3. Die Sanierung des asphaltierten Wirtschaftsweges zum Sportplatz war für dieses Jahr geplant, muss jedoch wegen Terminproblemen der Baufirma ins neue Jahr verschoben werden.

Eiershausen:
  1. Der DRK Rettungsdienst Mittelhessen baut für 2,2 Mio. € eine neue Rettungswache im Gewerbegebiet Heerfeld. Im Sommer soll die neue Unterkunft den alten Standort an der Eiershäuser Straße ersetzen. In der Straße Lehmkaute hat der Gemeindevorstand für die Rettungswache als einziger Ausnahme eine Ausfahrt zur „Heuwiese“ gebilligt, damit die Rettungsfahrzeuge schneller starten können.

  2. Für die Veranstaltung „Fire Tach“ am 07.09.2024 wird dem Verein der Feuerwehr Eiershausen die Nutzungsgebühr für den Festplatz erlassen, weil der Gewinn dem guten Zweck der eigenen Feuerwehr dient und wir solche Initiativen unterstützen.

  3. Für die grundhafte Erneuerung der Flurstraße ist die Straßenbeitragsabrechnung erfolgt. Die Kosten lagen bei 139.085,05 €. Bei der Anliegerversammlung waren wir noch von ca. 140.500 € ausgegangen. Der Straßenbeitrag wird mit 9,59 € etwas günstiger als vorher kalkuliert.

Roth:
  1. Die Friedhofshalle aufm Roth hat für den Volkstrauertag eine schöne Klang-Kulisse geboten, vor der Simmersbachs Posaunenchor und Pfarrerin Hilke Perlt die zentrale Gedenkfeier gestalteten. Die Gedenkfeier und die fünf Kranzniederlegungen in den übrigen Ortsteilen hatten zusammengerechnet rund 100 Besucher. Die Ansprache des Bürgermeisters, der Text des Totengedenkens sowie Fotos und Infos zu den Denkmälern - bis hin zu allen Namen der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft - sind unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Internet zu finden.

  2. Bei einem Antrag auf Befreiung zum Bebauungsplan „Am Eckeweg“ hat der Gemeindevorstand einem „gefangenen“ Stellplatz vor der Garage zugestimmt. Einer Unterschreitung der Mindest-Firsthöhe von 2,50 Metern indes wurde aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zugestimmt.

Gemeindewerke:
  1. Die Leitungsbauarbeiten in der Rathausstraße konnten am Dienstag abgeschlossen werden. Seit Mitte März wurden rund 510 m Abwasserkanal DN 500 und DN 400 verlegt, 320 m Trinkwasserleitung DN 150 und 390 m Trinkwasserleitung DN 125. Aktuell wird die Fahrbahn für die Asphaltarbeiten vorbereitet, die ab der kommenden Woche (25.11.) erfolgen.

  2. In der Bahnhofstraße sind die Neuverlegung der Trinkwasserleitung und der Austausch des Abwassersammlers fertiggestellt. Hier wurden 250 m Trinkwasserleitung DN 125 und 60 m Abwasserkanal DN 250 verlegt.

  3. Über die Energieeffizienz kommunal mitgestalten gGmbH (www.ekm-energie.de) bekommen die Gemeindewerke für den Einsatz in der Gemeinde zwei Elektroautos, die über vier Jahre geleast werden, gefördert mit insgesamt 24.000 €. Der neue ID.3 kostet monatlich 288 € im Leasing und bekommt 250 € aus der EKM-Förderung.

  4. Die Gemeindewerke Eschenburg helfen bei einer Geothermie-Potenzialstudie in der Grube „Gottesgabe“.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
  1. 30-Millionen-Projekt gemeinsam stemmen: Für eine Finanzierungsstrategie über 30 Mio. € werden gerade Experten vom Büro Rösch und J + P zu Rate gezogen. Womöglich ist ein klassischer Kläranlagenbeitrag am einfachsten, der über die Gemeinden eingesammelt wird und über Vorauszahlungen und/oder über eine Stundung zeitlich „gestreckt“ werden kann. Noch während der Planung einer zukunftsfähigen Kläranlage sollen die Gremien des Verbands und der beiden Kommunen Klarheit bekommen, welcher Finanzierungsweg nachhaltig der Beste ist. Ziel muss sein, im Jahr 2025 hierüber die grundlegenden Beschlüsse zu fassen. Davon steht im Haushalt 2025 des Abwasserverbands noch nichts in den Zahlen, aber dieser Vorbericht weist in die gemeinsame Zukunft.
  2. Jahresvertrag mit Verband und Gemeinden: Für die Spülung der Kanalstrecken und Regenbecken des Abwasserverbands und der beiden Mitgliedsgemeinden hat der AV OD gemeinsam für den gebündelten Bedarf einen Jahresvertrag für ein Kanalreinigungsfahrzeug (Wasserrückgewinner) ausgeschrieben. Wegen Personalmangels bei den Fremdfirmen wird der Abruf der Fahrzeuge immer schwieriger, der Einsatz geeigneten Geräts wird dagegen immer häufiger, dringender und zwingender.
  3. „Molch“ im Einsatz: Zur Reinigung der Pumpleitung zwischen Wissenbach und Eibelshausen ist nach Reinigungsarbeiten eine „Molchschleuse“ eingebaut worden. Seit der Inbetriebnahme der Pumpstation Wissenbach im Jahr 2019 haben die Mitarbeiter des Abwasserverbands immer wieder mit starken Vibrationen an den Pumpen und Rohrleitungen in Wissenbach zu kämpfen. Diese Vibrationen führen zur Beschädigung sowohl der Pumpen als auch der Leitungen. Als Ursachen für die starken Vibrationen wurden Luft in der Leitung sowie eine Verengung des Querschnitts festgestellt, die Ablagerungen von Schlamm, Schotter und Sand verursachen. Nach einer Grundreinigung kam eine so genannte Molchschleuse zum Einsatz. Eine Molchschleuse ist ein spezielles Bauteil, das in eine Rohrleitung eingebaut wird und geöffnet werden kann, um Reinigungsmolche einzusetzen. Diese „Molche“ ähneln in ihrer Form einem Gewehrgeschoss und werden mithilfe von Wasserdruck durch die Leitung geschoben. Die Pumpleitung hat ein Fassungsvermögen von etwa 93 m³ Flüssigkeit. Mithilfe dieser Methode konnten rund 15 m³ eines Gemischs aus Schlamm, Schotter und Sand aus der Leitung entfernt werden. Im Anschluss wurde eine Molchschleuse für das Pumpwerk installiert, sodass künftig Reinigungsarbeiten selbst vorgenommen werden können.
Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
  1. Förderverein sponsert vier Föhne: Die „Warmluftduschen“ haben allein mehr als 5.000 € gekostet und passen gerade zur kalten Jahreszeit. Eine Beleuchtung fürs Babybecken macht das Bad richtig kuschelig. Und neue Stühle für Bistro und Ruhe-Bereich finden auch schnell Freunde. Der Förderverein ist unter www.freizeitbad-panoramablick.de/foerderverein im Internet zu finden.
  2. Lieber „Bonus für Bäder“ als Eintrittspreis-Erhöhung: Bei der September-Sitzung der Verbandsversammlung ist der Antrag auf Erhöhung der Eintrittspreise mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen nicht angenommen worden, weil nach § 8 Abs. 2 der Zweckverbands-Satzung eine 2/3 -Mehrheit für Beschlüsse notwendig ist. Es gilt nun die „Sperrfrist für abgelehnte Anträge“ (§ 12 der Geschäftsordnung beider Gemeindevertretungen) und der von der Verbandsversammlung am 29.05.2024 gefasste Grundsatzbeschluss „Bonus für Bäder“: Wenn das Land im Kommunalen Finanzausgleich keinen „Bonus für Bäder“ zur Entlastung der Betreiber-Kommunen verankert und der Bund seine Investitions-Förderung weiter aussetzt, sind - nach der anstehenden Sanierung - höhere Eintrittspreise zu beraten.
  3. IKZ Schwimmbad: Mit Haiger und Dillenburg - und gerne weiteren Bädern - wollen wir eine konkrete interkommunale Zusammenarbeit starten. Diese Zusammenarbeit ist wichtig, damit kein Schwimmbad aus Personalmangel schließen muss. Themen sind z. B. Aushilfe und Personal-Pool, Ausbildungsverbund, Vertretung bei Schließungszeiten, Gemeinsame Veranstaltungen, Initiativen zur Schwimmausbildung.