Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 19.12.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 275.000 € aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -2.572.500 € aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
35713 Eschenburg, den 20.12.2024
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Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Landrat des Lahn-Dill-Kreises – als Behörde der Landesverwaltung
Postfach 19 40
35573 Wetzlar
Büro des Landrats
- Kommunal- und Finanzaufsicht-
Datum: 02. Januar 2025
Unser Zeichen.: 10.1 – 2-FA -HH 532009
Ansprechpartner: Herr Schönberger
Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 ändert die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 nicht, so dass meine ursprüngliche Genehmigung vom 29.12.2023 weiterhin Bestand hat.
| a. | (unverändert) Das (freiwillig) aufgestellte und beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) wird unter Auflagen genehmigt. |
| b. | (unverändert) Der Gesamtbetrag der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO in Höhe von bis zu |
| 1.600.000 € (i. W.: eine Million sechshunderttausend Euro) wird genehmigt. | |
| c. | (unverändert) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von |
| 400.000 € (i. W.: vierhunderttausend Euro) wird genehmigt. | |
| d. | (unverändert) Der festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu |
| 1.000.000 € (i. W.: eine Million Euro) wird ebenfalls genehmigt. | |
Eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich war nicht vorliegend und bedurfte somit naturgemäß keiner Genehmigung. Die Genehmigung war gemäß §§ 92 Abs. 5, 102, 103 und 105 HGO mit den Auflagen verbunden, die erfüllt wurden.
In Vertretung
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31. Januar bis 11. Februar 2025 im Rathaus, Nassauer Straße 11, OT Eibelshausen, Zimmer 2.08 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| montags bis freitags | von 08.30 bis 12.00 Uhr |
| und montags | von 14.00 bis 16.30 Uhr |
| sowie dienstags und donnerstags | von 14.00 bis 15.30 Uhr |
35713 Eschenburg, den 22.01.2025
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