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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ für das Haushaltsjahr 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBL S. 83, 88), in Verbindung mit § 94 ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung am 26. November 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.478.500 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.478.500 €

mit einem Saldo von

0 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

ausgeglichen

0 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

60.000 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

346.500 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-33.000 €

mit einem Saldo von

313.500 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

mit einem Saldo von

0 €

Mit einem Zahlungsmittelüberschuss von

373.500 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 52,4098 je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2024 (Statistisches Landesamt) festgesetzt.

Gemeinde Eschenburg

10.043 Einwohner

(64,1111 %)

Gemeinde Dietzhölztal

5.622 Einwohner

(35,8889 %)

Gesamt

15.665 Einwohner

(100 %)

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 26. November 2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 € festgelegt.

Erträge aus Spenden können für Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt verwendet werden gemäß § 19 GemHVO.

Eschenburg, den 26. November 2024

Zweckverband

„Mittelpunktschwimmbad

Dietzhölztal“

…………………………….

Konrad

Verbandsvorsteher

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025

hier:

Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung

Bezug:

1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26.11.2024

2. Ihr Schreiben vom 19.12.2024 (Eingang: 23.12.2024)

3. Ihre ergänzende Mail vom 17.01.2025

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

Gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. dem § 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich dem Verbandsvorstand des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ aufgrund der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 26. November 2024 folgende

Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2025

zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € (i. W.: einhundertfünfzigtausend Euro).

Die Haushaltssatzung 2025 beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit

folgenden Auflagen verbunden:

Auflagen

  1. Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Verbandsversammlung analog § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitte ich Sie mir bis zum 20. Februar 2025 zu übersenden.
  2. Der Jahresabschluss 2024 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2025 aufzustellen. Ich bitte Sie mir anschließend die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zuzusenden und mich zeitgleich auch wieder über den Stand der Aufarbeitung des Prüfungsrückstandes zum Stand 20. Mai 2025 zu informieren.
Im Auftrag
Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 10.Februar 2025 bis 18.Februar 2025

im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Eschenburg, den 06.Februar 2025

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
gez. Konrad, Verbandsvorsteher