Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBL S. 83, 88), in Verbindung mit § 94 ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung am 26. November 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.478.500 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.478.500 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
|
|
| ausgeglichen | 0 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 60.000 € |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 346.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -33.000 € |
| mit einem Saldo von | 313.500 € |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| Mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 373.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 52,4098 € je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2024 (Statistisches Landesamt) festgesetzt.
| Gemeinde Eschenburg | 10.043 Einwohner | (64,1111 %) |
| Gemeinde Dietzhölztal | 5.622 Einwohner | (35,8889 %) |
| Gesamt | 15.665 Einwohner | (100 %) |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 26. November 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 € festgelegt.
Erträge aus Spenden können für Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt verwendet werden gemäß § 19 GemHVO.
Eschenburg, den 26. November 2024
Zweckverband
„Mittelpunktschwimmbad
Dietzhölztal“
…………………………….
Konrad
Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025
| hier: | Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung |
| Bezug: | 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 |
|
| 2. Ihr Schreiben vom 19.12.2024 (Eingang: 23.12.2024) |
|
| 3. Ihre ergänzende Mail vom 17.01.2025 |
| I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ |
Gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. dem § 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich dem Verbandsvorstand des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ aufgrund der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 26. November 2024 folgende
| Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2025 |
zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € (i. W.: einhundertfünfzigtausend Euro).
Die Haushaltssatzung 2025 beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit
folgenden Auflagen verbunden:
Auflagen
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 10.Februar 2025 bis 18.Februar 2025
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Eschenburg, den 06.Februar 2025