Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBL S. 83, 88), in Verbindung mit § 94 ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl 2025, Nr. 24), hat die Verbandsversammlung am 25.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.570.900 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.570.900 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| ausgeglichen | 0 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 60.000 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 346.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -93.000 € |
| mit einem Saldo von | 253.500 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| Mit einem Zahlungsüberschuss von | 313.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2026 auf 59,7368 € je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2025 (Statistisches Landesamt) festgesetzt.
| Gemeinde Eschenburg | 9.795 Einwohner | (64,7689 %) |
| Gemeinde Dietzhölztal | 5.328 Einwohner | (35,2311 %) |
| Gesamt | 15.123 Einwohner | (100 %) |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 25.11.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 € festgelegt.
Erträge aus Spenden können für Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt verwendet werden gemäß § 19 GemHVO.
Es wird eine Sonderrücklage nach § 23 Abs. 1 GemHVO in Höhe von 7.000,00 € für das BHKW gebildet.
Eschenburg, den 25. November 2025
Zweckverband
„Mittelpunktschwimmbad
Dietzhölztal“
…………………………….
Konrad
Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026
| hier: | Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung | |
| Bezug: | 1. | Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 25.11.2025 |
| 2. | Ihr Schreiben vom 15.01.2026 (Eingang: 21.01.2026) |
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
Gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. dem § 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich dem Verbandsvorstand des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ aufgrund der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 25. November 2025 folgende
Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2026
| a) | zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € (i. W.: einhundertfünfzigtausend Euro). |
Die Haushaltssatzung 2026 beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit
folgenden Auflagen verbunden:
Auflagen
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Verbandsversammlung analog § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitte ich Sie mir bis zum 28. Februar 2026 zu übersenden. |
| 2. | Der Jahresabschluss 2025 ist sach- und fristgerecht bis zum 31. Mai 2026 aufzustellen. Ich bitte Sie mir anschließend die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) sowie den Aufstellungsbeschluss zuzusenden. |
Im Auftrag
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 02.Februar 2026 bis 10. Februar 2026
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Eschenburg, den 21.Januar 2026