am Donnerstag, den 01.12.2022,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert: Der Gemeindevorstand zieht den TOP 4 - Friedhofssatzung - zurück.
| 2. | Wirtschaftsplan Gemeindewerke 2023 |
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Wirtschaftsplan 2023 zur Kenntnis gegeben.
Zusammenfassung
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2023 wird nachstehend festgesetzt.
Kreditaufnahme
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.
Stellenübersicht
Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.
Folgende Fragen werden zum Wirtschaftsplan gestellt:
Bauprogramm Abwasser, insbesondere zur Finanzierung der Erweiterung der Kläranlage
Auflösung der Sonderposten in der Finanzplanung
Rechtsprechung zur Beitragsfinanzierung der Investitionen der Gemeindewerke
Die Fragen zur Auflösung der Sonderposten und zur Rechtsprechung sind über die Betriebskommission der Gemeindewerke zu beantworten.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Wirtschaftsplan 2023 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Entwässerungssatzung - Abwassergebühren 2023 + 2024 |
Am 06.10.2022 hat die Gemeindevertretung Eschenburg die neuen Gebührensätze für die Bereiche Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) und Trinkwasser (Grund- und Verbrauchsgebühr) beschlossen.
Unter Berücksichtigung der neuen, beschlossenen Gebührensätze wurde der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Jahr 2023 aufgestellt. Wie aus dem Vorbericht zu ersehen, würde der Wirtschaftsplan mit einem negativen Jahresergebnis von 289.200,00 € abschließen. Das Jahresergebnis setzt sich zusammen aus -303.100 € (Betriebszweig Abwasser) und + 13.900 € (Betriebszweig Trinkwasser).
Im Betriebszweig Trinkwasser kann also mit den neuen Gebührensätzen ein positives Ergebnis erreicht werden; dies trotz Erhöhung der Umlage des Trinkwasserbeschaffungsverbandes (+20.500 €) und Erhöhung des Wasserpreises von 0,52 € auf 0,54 € des Trinkwasserbeschaffungsverbandes.
Im Abwasserbereich errechnet sich, im Gegensatz zu den letzten Jahren, erstmals ein deutliches negatives Jahresergebnis.
Es zeigt sich, dass die im Haushaltsplan 2023 des AV Obere Dietzhölze angeforderten Umlagen für 2023 und 2024 ebenso wie die gemäß Wirtschaftsplan 2023 des AV Perfgebiet-Bad Laasphe angeforderten Umlagen für die Jahre 2023 und 2024 von denen noch im Frühjahr geltenden Umlagebeiträgen abweichen.
In Zahlen ausgedrückt wird aktuell für 2023 ein Mehr von 167.000 € und für das Jahr 2024 ein Mehr von 373.000 € als Umlage durch die beiden Verbände angefordert.
Ein Wirtschaftsplan mit einem solchen negativen Jahresergebnis wird von der Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreis nicht genehmigt werden, zudem haben sich die Voraussetzungen für eine Gebührenkalkulation deutlich geändert und man kann von den im Sommer errechneten und am 06.10.2022 beschlossenen Gebührensätzen nicht mehr von kostendeckenden Gebühren sprechen.
Die steigenden Umlagen der Abwasserverbände sind verantwortlich für das Ansteigen der Aufwendungen im Abwasserbereich. Die Gemeindewerke haben trotz massiver Preissteigerungen ihre Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre gehalten.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwaltsbüro Rösch wurden wir darauf hingewiesen, dass sich wegen einer solch gravierenden Erhöhung der angeforderten Umlagen die Voraussetzungen für eine Kalkulation so geändert haben, dass eine Nachberechnung (Überrechnung) der Gebührenkalkulation aus dem Sommer erforderlich wird. Er empfiehlt, aus rechtlichen Gründen eine Nachberechnung der Gebührenkalkulation zu beauftragen und die angepassten Gebührensätze den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Die Betriebsleitung hat am 03.11.2022 das Büro Rösch mit der Überrechnung der Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) beauftragt.
Mit Datum vom 07.11.2022 hat das Büro Rösch die geänderten, kostendeckenden Gebührensätze vorgelegt.
Für den Kalkulationsraum 2023-2024 ergeben sich daraus folgende neue Gebührensätze:
| Schmutzwassergebühr: | 2,96 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr: | 0,51 €/m² |
Im Vergleich zu den aktuellen Gebührensätzen ist das ein Plus von 0,67 € (Schmutzwasser) und 0,01 (Niederschlagswasser).
Im Vergleich zu den im Oktober beschlossenen Gebührensätzen ist das ein Plus von 0,42 € (Schmutzwasser) und ein Plus von 0,07 € (Niederschlagswasser).
Aus dem Abwasserverband ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.10.2022 erklärt worden: „Haushalt 2023 unter Druck: Die Klärschlammvererdung hat uns über Jahre viel Geld und Zeit gespart - im nächsten Haushalt wird sie das Ergebnis mit rd. 500.000 € belasten, weil dieser Aufwand bei aller Vorsicht so nicht vorhersehbar war. Die Räumung der Beete war beim Bau der Anlage 2008 für 2014 vorgesehen, durch effiziente Beschickung konnte die Leerung herausgezögert werden und war ab 2027 geplant. Die Kosten sind demnach im nächsten Bauprogramm eingeplant. Die geänderten Vorschriften und deren Folgen für die Planung von „Abwasser 4.0“ hat die vorzeitige Leerung des ersten Beetes erfordert. Die geschaffene Rücklage reicht nicht aus. Die für 2023 nötige Leerung des zweiten Beetes wird den Haushalt mit der halben Million Euro belasten. Die Behörden in Hessen bleiben der wesentliche Unsicherheitsfaktor: Konnte der zur Erde gewordene Klärschlamm in diesem Jahr noch in die Rekultivierung einer Deponie gefahren werden, ist der Entsorgungsweg derweil vom RP Kassel untersagt worden. Ob das Beet 3 im Jahr 2024 geräumt werden muss oder bis zum kommenden Bauprogramm so weiter betrieben werden kann, wird die Bedarfsplanung zeigen, welche in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Büro Siekmann + Partner aktuell ausgearbeitet wird.“ Auf Seite 14 des am 16.10.2022 eingebrachten Haushaltsplan-Vorberichts hat der Abwasserverband die „Mehrkosten bei der Klärschlammvererdung“ erklärt.
Die geänderten Gebühren sind in einer neuen Entwässerungssatzung zu beschließen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung vom 06.10.2022 aufzuheben.
Des Weiteren empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung die neuen, überrechneten Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für die Jahre 2023 und 2024 und empfiehlt, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gem. der Vorlage zum 01.01.2023 zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Friedhofssatzung |
Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.
| 5. | Friedhofsgebührensatzung |
Die Gebührensatzung für das Jahr 2023 wird geändert.
Die Gebührensätze wurden gemäß des Haushaltssicherungskonzeptes neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterung zur Kalkulation wird verwiesen. Die Satzung ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.
Aus dem Ausschuss wird eine Frage zum Anteil der Verwaltungskosten an den Friedhofsgebühren gestellt.
| Abteilung | Betrag |
| Bauabteilung | 18.543,88 € |
| Standesamt | 5.025,98 € |
| Finanzen, Personal, Kasse, Hauptamt | 11.117,94 € |
| Gesamtbetrag | 34.687,80 € |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Neufassung der Gebührensatzung zum 01.01.2023 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses § 112 b HGO |
Gemeinden waren gemäß § 112 a HGO grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dies bedeutet, dass z. B. die Ergebnisrechnung und die Bilanz der Gemeinde mit den Ergebnisrechnungen und Bilanzen der Sondervermögen (Gemeindewerken) oder Zweckverbänden zu einer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung zusammenzufassen sind.
Der erste Gesamtabschluss wäre zum 31.12.2021 aufzustellen. Allerdings sind nur Beteiligungen in den Gesamtabschluss einzubeziehen, an denen die Gemeinde eine Mehrheit oder einen Anteil zwischen 20 % und 50 % hat, wenn dieser wesentlich ist.
Für die Gemeinde wäre ein Gesamtabschluss mit dem Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal, den Gemeindewerken und dem Abwasserverband Obere Dietzhölze aufzustellen. Die anderen Verbände liegen unterhalb der Beteiligungsquote von 20 %.
Allerdings hat der Gesetzgeber Gemeinden, die kleiner als 20.000 Einwohner sind, gemäß § 112b HGO von dieser Pflicht befreit. Dafür ist ein Beteiligungsbericht aufzustellen.
Der Verzicht auf den Gesamtabschluss ist, gemäß § 112b Abs. 3 HGO, von der Gemeindevertretung zu beschließen. Die Kommunalaufsicht hat darum gebeten, diesen Beschluss zeitnah zu fassen.
Ein Gesamtabschluss liefert zwar ein umfassendes Bild über die Lage der Gemeinde, weil, zumindest die wesentlichen Gliederungen, einbezogen werden allerdings spricht folgendes gegen die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Der Gesamtabschluss kann endgültig erst dann aufgestellt werden, wenn die geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde und der Gliederungen vorliegen. Bis dahin wäre der Abschluss vorläufig. Die Gemeinde wird Ende 2022 einen geprüften Jahresabschluss für 2015 haben. Die Gemeindewerke bis 2021 und die Verbände erst bis 2011.
Bis die Gemeinde und die Verbände aktuelle, geprüfte Abschlüsse vorliegen haben, werden noch mehrere Jahre vergehen. Dies bedeutet, dass der erste geprüfte Gesamtabschluss für 2021 voraussichtlich erst Ende des Jahrzehnts vorliegen wird. Die Aussagekraft ist dann eher dürftig.
Dafür lohnt weder der Aufwand noch die hohen Kosten für die Prüfung des Gesamtabschlusses. Für eine Kurzprüfung eines Jahresabschlusses zahlen wir zwischen 6.000 € - 8.000 € eine Vollprüfung kostet ca. 20.000 €.
Daher sollte die Gemeinde auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten, bis zeitnahe Abschlüsse aufgestellt und durch die Revision geprüft werden können (Die Revision kommt jetzt schon nicht mit den Prüfungen hinterher).
Bis dahin sollten Beteiligungsberichte, die um Angaben zum Vermögen, Schulden, Liquidität ergänzt werden, ausreichend sein, um einen guten Überblick über die Gemeinde und die Gliederungen zu liefern.
Dabei werden dann aber auch alle Gliederungen einbezogen. Also auch der Abwasserverband Perfgebiet Bad Laasphe und der Wasserbeschaffungsverband Dillkreis Süd. Diese Berichte müssen nicht geprüft werden und können zeitnah vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, auf die Aufstellung der Gesamtabschlüsse ab dem 31.12.2021 gemäß § 112b Abs. 3 HGO zu verzichten.
Sobald aktuelle, geprüfte Jahresabschlüsse der Gemeinde und der Verbände vorliegen, ist erneut über die Aufstellung von Gesamtabschlüssen zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Haushalt 2023 |
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und der Stellenplan wurden bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2022 beraten.
Von Seiten der Fraktionen werden folgende Änderungen vorgeschlagen und sind in den Haushalt aufzunehmen:
Die Erhöhung des Stellenplans um eine halbe Stelle im Fachbereich I wird mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, wenn die Übernahme der Finanzbuchhaltung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal durch die Gemeinde Eschenburg von Seiten des Verbandes genehmigt wurde.
Für weitere Umbauarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus Hirzenhain sind in den Haushalt 2023 5.000 € aufzunehmen.
Im Haushalt 2023 sind 75.000 € für die Gesundheitsversorgung einzustellen. Diese werden mit einem Sperrvermerk belegt, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann.
Der Haushaltsansatz wird mit einem Sperrvermerk belegt, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, nachdem der Ortsbeirat Eiershausen das Vorhaben erläutert hat.
Dieser Haushaltsansatz wird mit einem Sperrvermerk belegt, bis die Folgekosten und Fragen zur Haftung geklärt sind. Der Sperrvermerk kann vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden.
Diese Investition soll aus dem Haushalt genommen werden. Die Geschwindigkeitsmessanlage soll weiterhin angemietet werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist der Auffassung, dass pro Ortsteil zwei Messtafeln zur Verfügung stehen sollten. Diese sollen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 angeschafft werden. Von Seiten der Verwaltung sind die Kosten bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2022 zu ermitteln.
Dieser Haushaltsansatz soll aus dem Haushalt genommen werden.
Dieser Haushaltsansatz soll mit einem Sperrvermerk belegt werden. Mit der Abfallwirtschaft Lahn-Dill sind Gespräche zu führen, inwieweit die Bereitstellung des Grundstückes durch die Gemeinde Eschenburg von Seiten der Abfallwirtschaft bezuschusst werden kann. Der Sperrvermerk kann vom Haupt- und Finanzausschuss aufgeboben werden.
Dieser Haushaltsansatz soll mit einem Sperrvermerk belegt werden, bis dem Kultur- und Sozialausschuss ein Konzept vorgestellt wurde. Der Sperrvermerk kann dann vom Kultur- und Sozialausschuss aufgehoben werden.
Dieser Haushaltsansatz soll mit einem Sperrvermerk belegt werden, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, nachdem von Seiten der EAM Projekte vorgestellt werden können, die durch die Gemeinde Eschenburg umzusetzen wären.
Dieser Haushaltsansatz soll mit einem Sperrvermerk belegt werden, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, wenn eine Einigung über den Ausbau des Platzes mit dem Ortsbeirat Wissenbach herbeigeführt wurde.
Für Nachhaltigkeitsbudgets sind 5.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Sollten konkrete Projekte aus der Kommission Zukunft zu finanzieren sein, sollen entsprechende Mittel im Nachtrag 2023 bereitgestellt werden.
Im Haushalt 2023 sollen Mittel für Mähroboter für ein Pilotprojekt auf einem Eschenburger Friedhof - evtl. der Friedhof in Hirzenhain - eingestellt werden.
Die Mittel für die Anschaffung von Medien für die Bücherei sollen von 3.500 € auf 5.000 € erhöht werden. Das Konzept der Bücherei ist in einer der nächsten Sitzungen des Kultur- und Sozialausschuss vorzustellen.
Der Haushaltsansatz soll von 250.000 € auf 300.000 € erhöht werden.
Dieser Haushaltsansatz ist aus dem Investitionsplan zu nehmen. Der Friedhof soll aus der allgemeinen Unterhaltung (Straßensanierung) erneuert werden.
Von Seiten des Ausschusses wird die Frage gestellt, ob die Gemeinde für die Ablagerung von Baumaterial (Glasfaserausbau) auf diesem Parkplatz eine Miete erhalten hat.
Der Gemeindevertreter Gerd Müller stellt den Antrag, dass die Haushaltsmittel für den nächsten Bauabschnitt des Marktplatzes von 2024 auf 2023 vorgezogen werden. Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Von Seiten der FWG-Fraktion wird der Antrag gestellt, Mittel für die Errichtung eines Eschenburgturmes in Höhe von 25.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass zuvor die Möglichkeiten einer privaten Finanzierung des Turmes zu klären sind.
Eine endgültige Beschlussfassung über den Haushalt 2023 wird erst in der nächsten Sitzung am 08.12.2022 erfolgen.
| 8. | Fragen und Mitteilungen |
keine
Ende der Sitzung: 20:50 Uhr
| Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Rolf Dietrich | Rainer Deutsch |