am Dienstag, dem 26. November 2024, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen
Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher |
Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes wurden mit Schreiben vom 12.11.2024 eingeladen. Gegen die Einladung und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Punkt 2: | Informationen |
Der Vorstand hat in seiner heutigen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Der Firma UD Umweltdienste aus Friedberg wurden die Leistungen zur Räumung der Teiche der Teichkläranlage Wissenbach zum Angebotspreis von 478.689,40 Euro, erteilt. Das teuerste der beiden Angebote lag bei über 605.000 €
Mit der Firma Treude aus Bad Berleburg wurden die Reinigungsdienstleistungen mit einem Jahresvertrag zu einem Angebotspreis von 55.656,30 Euro abgeschlossen. Dieser Jahresvertrag ist IKZ mit Verband und Gemeinden: Für die Spülung der Kanalstrecken und Regenbecken des Abwasserverbands und der beiden Mitgliedsgemeinden sichert der Jahresvertrag für ein Kanalreinigungsfahrzeug (Wasserrückgewinner) den gesammelten Bedarf. Wegen Personalmangels bei den Fremdfirmen wird der Abruf der Fahrzeuge immer schwieriger, der Einsatz geeigneten Geräts wird dagegen immer häufiger, dringender und zwingender. Das war das einzige Angebot unter vier Firmen, die wir im Zuge einer beschränkten Ausschreibung eingeladen haben. Das Angebot umfasst den gemeinsamen Bedarf des Verbandes und der beiden Gemeinden - zu den aktuellen Preisen. Ein Jahresvertrag mit der Firma Treude aus Bad Berleburg sichert die notwendige Instandhaltung und Funktionsfähigkeit der Kanalinfrastruktur im Verbandsgebiet
Der Firma UNITECHNICS KG in Schwerin wurde der Auftrag über die Optimierung des Pumpwerkes Wissenbach zum Angebotspreis von 13.539,82 Euro, erteilt.
Unser beauftragter Planer, die Firma eepi GmbH in Saarbrücken hat auch den Auftrag über die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen zum Angebotspreis von pauschal 11.700 Euro netto zzgl. Mwst, erhalten.
Der Firma eepi GmbH in Saarbrücken wurde der Auftrag über die Erstellung GEG-Nachweis Betriebsgebäude gemäß Honorarermittlung von 7.452,27 Euro netto zzgl., erteilt.
Am 24.10.2024 fand eine Abwasseruntersuchungen durch das RP Gießen statt. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die im Erlaubnisbescheid festgelegten Überwachungswerte eingehalten werden.
Der Bericht über die jüngste unvermutete Kassenbestandsaufnahme durch das Amt für Revision und Vergabe ist allen Gremien-Mitgliedern zugegangen.
Am 30.12.2024 ist ein Darlehen bei der DZ Bank (DG Hyp) mit einer Restschuld von 88.338,16 Euro und einem Zinssatz von 1,09 % zur Zinsanpassung fällig. Da die liquiden Mittel zur Verfügung stehen, hat der Vorstand beschlossen, in einer Summe abzulösen.
Der Verbandsaufsicht wird die Beteiligung an der EnergiewendePartnerGmbH angezeigt. Bei dieser Gelegenheit wird von uns auch geprüft, ob alle unsere Beteiligungen mit dem § 121 HGO im Einklang sind und auch weiterbestehen sollten. Die frühere Beteiligung ist unser Anteil an der kommunalen Energie-Einkaufsgemeinschaft KEAM. Die EWP GmbH ist daher die Planungs- und Projektierungsgemeinschaft für die kommunalen Anteilseigner.
Punkt 3: | Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 |
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der Sitzung am 05.11.2024 eingebracht
Aufgrund einer Anfrage eines Mitgliedes der Verbandsversammlung sind im Haushalt 2025 einige Positionen zu aktualisieren, bevor er heute beschlossen wird, diese werden vom Verbandsvorsteher vorgetragen, die der Verbandsvorstand in der vorangegangenen Sitzung beschlossen, hat:
Seite 2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 31.500 € (hier ist noch der Erwerb eines Anteils im Wert von 7.500 € an der EAM EnergiewendePartner GmbH dazugekommen)
Seite 3 Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 152,8650 Euro je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt
Seite 18 Sachkonto 5399000 andere sonstige betriebliche Erträge wird der Ansatz erhöht auf 45.000 € (hier ist Erstattung der beiden Gemeinden für die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kehrmaschine noch eingerechnet)
Seite 18 Sachkonto 5422000 Zuweisungen für lfd. Zwecke der Mitgliedsgemeinden (hier haben sich die Werte reduziert
Seite 31 Invest.-Nr. 032 Anteile (hier handelt es sich um den Erwerb eines Anteils im Wert von 7.500 an der EAM EnergiewendePartner GmbH)
Seite 32 wurde der Betrag Anteil Gemeinde Dietzhölztal korrigiert
Alle Änderungen sind im Haushalt 2025 rot dargestellt
Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung die vorliegenden Unterlagen wie folgt:
| a) | Investitionsplan einstimmig |
| b) | Haushaltssatzung und-plan mit 11-Ja-Stimmen und 1-Enthaltung |
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.386.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.386.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 240.000 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 24.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -31.500 EUR |
| mit einem Saldo von | -7.500 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -720.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -720.000 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -487.500 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 152,8650 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
Der Verbandsvorsteher bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit und wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes und gesundes neues Jahr und schließt die Sitzung um 19:17 Uhr.
| gez. Konrad | gez. Meschede |
| Verbandsvorsteher | Schriftführerin |