Die dadurch entstandenen umlagefähigen Kosten der Gemeinde Eschenburg werden nach den Vorschriften des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (HessKAG) und der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Eschenburg auf die bevorteilten Grundstücke umgelegt.
Der beitragsfähige Kostenaufwand betrug 289.648,93 €. Hiervon trägt die Gemeinde Eschenburg nach § 3 der StrBS 50 % 144.824,47.
Der Restbetrag in Höhe von 144.824,46 € wird auf die durch die Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke nach deren Veranlagungsfläche umgelegt.
Die Grundstückseigentümer wurden bereits 2021 informiert, die Zustellung der Bescheide erfolgt in der KW 2/2023.
Eschenburg, den 13.12.2022