am Mittwoch, den 07.12.2022,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 12. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:00 Uhr und begrüßt Bürgermeister Götz Konrad, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten sowie die Gemeindevertreter. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Es werden keine Änderungen gewünscht.
| 2. | Flächennutzungsplan-Änderung „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die mögliche Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.
Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt somit die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind für den Geltungsbereich eine landwirtschaftliche Fläche sowie eine Ausgleichsfläche dargestellt.
Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss eine Flächennutzungsplan-Änderung mit Ausweisung einer Sonderbaufläche „Agri-Photovoltaik“ durchgeführt werden.
Die Bauleitplanung muss im 2-stufigen Bauleitplanverfahren bearbeitet werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Die eingehenden Stellungnahmen mit Anregungen sind abzuwägen und anschließend kann die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Als Grundlage für die Bauleitplanung muss ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich Erhebung von Flora und Fauna erstellt werden. Die Bestandsaufnahmen wurden in der Vegetationsperiode 2022 durchgeführt. Wesentliche Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Bestandsaufnahmen nicht.
Die Ergebnisse der ökologischen Erhebungen werden vor der öffentlichen Auslegung in die Planung eingearbeitet.
Aus jetziger Sicht sind keine Ausgleichsflächen erforderlich.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten, da diese vom Eigentümer/Antragsteller übernommen werden. Der Antragsteller des Projektes ist die Westerwald-Bio GmbH, Rother Straße 17, 35713 Eschenburg-Roth.
Katharina Eucker erläutert den Sachverhalt kurz.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Rüdiger Meister anwesend. Der Ortsbeirat Roth befürwortet den Beschlussvorschlag.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehende Beschlussvorschläge zu fassen.
| a) | Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, siehe nachstehender Geltungsbereich und siehe Anlage, die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
| b) | Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die mögliche Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.
Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt somit die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein.
Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss ein Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ aufgestellt werden.
Die Bauleitplanung muss im 2-stufigen Bauleitplanverfahren bearbeitet werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Die eingehenden Stellungnahmen mit Anregungen sind abzuwägen und anschließend kann die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Als Grundlage für die Bauleitplanung muss ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich Erhebung von Flora und Fauna erstellt werden. Die Bestandsaufnahmen wurden in der Vegetationsperiode 2022 durchgeführt. Wesentliche Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Bestandsaufnahmen nicht.
Die Ergebnisse der ökologischen Erhebungen werden vor der öffentlichen Auslegung in die Planung eingearbeitet.
Aus jetziger Sicht sind keine Ausgleichsflächen erforderlich.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten, da diese vom Eigentümer/Antragsteller übernommen werden. Der Antragsteller des Projektes ist die Westerwald-Bio GmbH, Rother Straße 17, 35713 Eschenburg-Roth.
Katharina Eucker erläutert den Sachverhalt kurz.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Rüdiger Meister anwesend. Der Ortsbeirat Roth befürwortet den Beschlussvorschlag.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehende Beschlussvorschläge zu fassen.
| a) | Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, siehe nachstehender Geltungsbereich und siehe Anlage, die Aufstellung eines Bebauungsplanes. |
| b) | Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Abschluss Erbbaupachtvertrag Kita Simmersbach |
Die ev. Kirche beabsichtigt, sich in den nächsten Jahren von sämtlichen Kindergartengebäuden, die im Eigentum der Kirche stehen, zu trennen. Der Gemeindevorstand wurde darüber am 19.07.2021 informiert. Für uns bedeutet dies, dass die Kirchengemeinde die Gebäude der Kita Simmersbach und der Kita in Hirzenhain an die Gemeinde übergeben möchte. Vorgesehen ist, dass die Gemeinde mit einem Erbbaupachtvertrag - Laufzeit über 75 Jahre - das Gebäude übernimmt. Für die Kita Simmersbach ist dies dringlich, weil erhebliche Sanierungsarbeiten anstehen, die im kommenden Jahr begonnen und in den Jahre 2024 und 2025 fortgeführt werden sollen.
Die Kirchengemeinde hat der Gemeinde Eschenburg einen mit der Kirchenaufsicht abgestimmten Erbbauvertrag zur Prüfung zukommen lassen. Dieser Vertrag wurde geprüft und es besteht nur ein Einwand gegen den Abschluss des Vertrages.
Neben dem eigentlichen Grundstück der Kindertagesstätte, Flurstück 775, wurde auch das Flurstück 774, Bauland, Spielplatz Immenweg, in den Vertrag aufgenommen. Ein Erbbaurecht kann nur auf selbständig im Grundbuch eingetragene Grundstücke eingetragen werden. Das Spielplatzgrundstück und auch das Grundstück der Kindertagesstätte sind eigenständige selbständige Grundstücke. Dies bedeutet, dass im Falle einer Erbbaubestellung beide Grundstücke zusammengelegt werden müssten.
Das Spielplatzgrundstück Flurstück 774 wurde jedoch von der Gemeinde Eschenburg am 13. Juli 1983 angepachtet. Im Pachtvertrag gestattet die Verpächterin (Ev. Kirchengemeinde) der Gemeinde, auf dem gepachteten Grundstück einen Spielplatz zu errichten. Dieser von der Kirchenaufsicht genehmigte Vertrag ist bis heute gültig. Aus diesem Grund sollte die Parzelle 774 aus dem Erbbauvertrag genommen werden.
Die Kirche setzt gemäß § 22 Abs. 1 des Vertrages den Erbbauzins aus, wenn das Grundstück als Kindertagesstätte, in der Trägerschaft der Kirche, genutzt wird.
Der Vertrag soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Um den Kita Standort Simmersbach dauerhaft zu sichern und die notwendigen Sanierungsarbeiten 2023 beginnen zu können, sollte der Vertrag abgeschlossen werden.
Der Abschluss von Erbbaupachtverträgen wurde in § 1 der Hauptsatzung auf den Gemeindevorstand übertragen, wenn die Verträge nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Übernahme der Kita ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil es sich um die Übernahme eines Gebäudes mit Sanierungsbedarf handelt. Daher ist eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung, über den Bau- und Umweltausschuss, herbeizuführen.
Dr. Cyris Paul möchte nochmal darauf hinweisen, dass die Kirche den Erbbauzins aussetzt, wenn das Grundstück als Kindertagesstätte in der Trägerschaft der Kirche genutzt wird.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Erbbaupachtvertrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Simmersbach über das Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 2, Flurstück 775/0, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Nachtragshaushalt 2022 |
Bürgermeister Götz Konrad erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass der Entwurf des Nachtragshaushalts 2022 noch nicht abschließend ist, da mit noch weiteren Kosten für die Umbaumaßnahmen in der Ortsmitte Eibelshausen zu rechnen ist. Mit der 4. Abschlagsrechnung liegt die aktuelle Abrechnungssumme bereits 40.000 € über dem Angebotspreis. Das Planungsbüro wurde aufgefordert, eine Hochrechnung über die voraussichtliche Endsumme zu erstellen, sodass spätestens in der Gemeindevertretersitzung am 15.12.2022 der abschließende Nachtragshaushalt 2022 vorgelegt werden kann.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Nachtragshaushaltssatzung 2022 zu.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Haushalt 2023 / Bauprogramm 2023 |
Bürgermeister Götz Konrad berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss zu den folgenden Themen Änderungen bzw. Sperrvermerke empfohlen hat, diese am 15.12.2022 durch die Gemeindevertretung beschließen zu lassen.
DGH Hirzenhain: Für weitere Umbauarbeiten sind in den Haushalt 2023 5.000 € aufzunehmen.
Naturlehrpfad Eiershausen: Sperrvermerk, bis der Ortsbeirat Eiershausen das Vorhaben erläutert hat. Den Sperrvermerk will der Haupt- und Finanzausschuss aufheben.
Planung Mountainbike-Strecke: Eigentlich ein Thema der Planung bzw. "Spielplätze", mit denen sich der Kultur- und Sozialausschuss befasst. Sperrvermerk, bis die Folgekosten und Fragen zur Haftung geklärt sind. Den Sperrvermerk will der Haupt- und Finanzausschuss aufheben.
Wertstoffhof Eibelshausen: Sperrvermerk, den auch der Haupt- und Finanzausschuss aufheben will. Mit der Abfallwirtschaft Lahn-Dill sind bis dahin Gespräche zu führen, inwieweit die Bereitstellung des Grundstückes durch die Gemeinde Eschenburg von Seiten der Abfallwirtschaft bezuschusst werden kann.
Beteiligung an der Energiewendepartner GmbH: Sperrvermerk soll vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden, nachdem von Seiten der EAM Projekte vorgestellt werden können, die durch die Gemeinde Eschenburg umzusetzen wären.
Dorfplatz Wissenbach: Sperrvermerk, bis eine Einigung über den Ausbau des Platzes mit dem Ortsbeirat Wissenbach herbeigeführt wurde. Sperrvermerk will auch der HFA aufheben.
Nachhaltigkeitsbudget für die Kommission Zukunft: Für Nachhaltigkeitsbudgets sind 5.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Sollten konkrete Projekte aus der Kommission Zukunft zu finanzieren sein, sollen entsprechende Mittel im Nachtrag 2023 bereitgestellt werden.
Friedhöfe: Im Haushalt 2023 sollen Mittel für Mähroboter für ein Pilotprojekt auf einem Eschenburger Friedhof - evtl. der Friedhof in Hirzenhain - eingestellt werden.
Straßensanierungen: Der Haushaltsansatz soll von 250.000 € auf 300.000 € erhöht werden.
Parkplatz Friedhof Simmersbach: Dieser Haushaltsansatz ist aus dem Investitionsplan zu nehmen. Der Friedhof soll aus der allgemeinen Unterhaltung (Straßensanierung) erneuert werden.
Werner Brietzke stellt den Antrag, dass neben dem Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls der Bau- und Umweltausschuss bei der Aufhebung der Sperrvermerke Naturlehrpfad, Mountainbike-Strecke und Wertstoffhof beteiligt wird.
Des Weiteren stellt der Vorsitzende, Hartwig Bieber, den Antrag, dass in den Haushaltsplan 2023 ebenfalls noch 5.000,00 € für Planungskosten für einen Eschenburgturm eingestellt werden.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Entwurf des Haushalts mit den beiden Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Bericht Produkt 321 - Verkehrsflächen und -anlagen |
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Produktbericht 321 - Verkehrsflächen und -anlagen zur Kenntnis.
| 8. | Radverkehrskonzept |
Bürgermeister Götz Konrad erläutert hierzu, dass nächstes Jahr eine Vorstellung des Konzeptes für den Bereich Eschenburg durch das Planungsbüro VAR+ im Bau- und Umweltausschuss erfolgen wird.
Er ruft weiterhin dazu auf, einen Radverkehrsbeauftragten, im Idealfall bis zum Vorstellungstermin des Konzeptes, zu suchen.
Der Vorsitzende regt hierzu an, einen Aufruf im gemeindlichen Mitteilungsblatt zu starten.
| 9. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
Zum Stromsparen bei der Straßenbeleuchtung durch Abschalten in den Randzeiten: Dämmerungsschalter geht nicht, weil am zentralen Schalter noch andere Kommunen (z.B. Dietzhölztal, Angelburg) hängen. Randzeiten wären 4 Wochen vor und nach dem 20.Juni, also insgesamt 8 Wochen oder 56 Tage. Bei rund 45 Min Einsparung täglich wären das 1.000 Leuchten und 20 Watt Leuchtmittel sind das 15 kW pro Tag bzw. 840 kW in 8 Wochen. Einsparung von 250,- €/Jahr (bei 30 Cent/kW) oder 1,03% des jährlichen Straßenbeleuchtungsverbrauchs (82.000 kW). Dem entgegen steht ein Arbeitsaufwand der EAM, die jeweils in den 28 Einspeisestationen in Eschenburg die Uhren per Hand umstellen und uns in Rechnung stellen müsste. Pro Arbeitsgang ca. 3 Stunden sind bei zwei Durchgängen rd. 390 € Lohnkosten. Energieverbrauch des EAM-Fahrzeugs und andere Sachkosten noch nicht berechnet.
Kommission Zukunft hat Arbeit begonnen
Neue Pläne Nassauer Hof mit Tagespflege, Küche und Begegnungszentrum
Diakonie Bethanien plant in der Hauptstraße zweite Tagespflege mit Senioren-WG und Senioren-Wohnungen
Straßenbeitrag „Obere Lenzstraße“ mit 5,36 € günstiger als vorher kalkuliert
24 € Bodenwert für Baugebietserweiterung Wissenbach
Verhandlungen für Gewerbegebietserweiterung Rommelsberg scheitern an kleinem Grundstück
Dafür Erweiterung Heerfeld frühzeitig beginnen
WMM-Gruppe (wmm-hotel.de) stellt Bauantrag für „Hotel LDK“
In Eiershausen Bauleitplanung „Neubau Kindertagesstätte“ als „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ fortführen
Planung Dorfplatz Wissenbach mit Ortbeirat besprechen
Radverkehrsbeauftragte werden gesucht
Landesentwicklungsplan kommt mit unserer Entwicklung nicht mit
Viel Bürgerbeteiligung für „Mehr Spielplätze“
Gespräche mit SV Eibelshausen über Holderbergstadion
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Ende der Sitzung: 19:45 Uhr
| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Eucker |