am Donnerstag, den 07.12.2023, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Hans-Jürgen Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 6 Ausschussmitgliedern fest. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Friedhofsgebührensatzung |
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Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2024 geändert.
Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterungen zur Kalkulation wird verwiesen.
Beschluss:
Die dem Original-Protokoll beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Beteiligung an der EAM EnergiewendePartner GmbH |
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Die Gemeinde Eschenburg plant, sich mit einem Anteil in Höhe von 0,5 % im Wert von 15.000 EUR an der EAM EnergiewendePartner GmbH (nachfolgend „EWP“) zu beteiligen.
Hintergrund ist, dass die EAM-Gruppe als regionaler Energieversorger interessierten Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen in ihrem Geschäftsgebiet die Möglichkeit bieten möchte, die Energiewende voranzutreiben und kommunale Energiewendeprojekte effizient, ressourcenschonend, schnell und rechtskonform durch Inhouse-Vergabe umzusetzen.
Die gemeinsamen Interessen werden in einer eigenen Gesellschaft, der EWP, gebündelt. Interessierte kommunale Anteilseigner der EAM sowie konzessionsgebende Kommunen, Zweckverbände, kreisangehörige Kommunen der an EAM beteiligten Landkreise, kreisangehörige Kommunen des Landkreises Altenkirchen und 100% kommunale Einrichtungen, die im Geschäftsgebiet der EAM tätig sind, erwerben Anteile an dieser Gesellschaft.
Ausschließlicher Gesellschaftszweck der EWP ist die Erbringung von Leistungen zur Energiewende in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität sowie die Beratung, Projektierung, Umsetzung und das Projektmanagement einzelner Maßnahmen an ihre kommunalen Gesellschafter für deren Eigenbedarf. Gegenstand ist zudem der Betrieb von Anlagen für die kommunalen Gesellschafter sowie die Lieferung von Strom und Wärme.
Hierbei übernimmt EWP für Fragen rund um die Energiewende die Rolle des zentralen Partners der Kommune, der berät, Probleme analysiert, maßgenschneiderte Produktlösungen konzipiert und diese selbst oder mit weiteren regionalen Dienstleistern umsetzt. Im Rahmen einer langjährigen Kooperation begleitet die EWP die Kommune bei dem Umsetzungsprozess als Projektmanager, Steuerer und Berater. Die Leistungen der EWP im Rahmen der Kooperation lassen sich dabei in die Basisstufe (Beratungs- und Dienstleistungen) und Projektstufe (Maßnahmenumsetzung) untergliedern. Hierfür bietet die EWP eine mehrjährige Kooperation an.
Gesellschafter der EWP können direkt und ohne Vergabeverfahren den Kooperationsvertrag sowie damit verbundenen Maßnahmen aus dem Energiewendekonzept beauftragen und damit schnell, effizient und ressourcenschonend umsetzen. Dazu nehmen die Gesellschafter das sog. Inhouse-Privileg in Anspruch. Das Gleiche gilt auch für sonstige Maßnahmen der Gesellschaft zur Energiewende, die möglicherweise ergänzend und damit neben einem Energiekonzept erforderlich werden.
Nach aktuellem Stand der Überlegungen können insbesondere die nachfolgenden Produkte durch die EWP erbracht werden: Photovoltaikanlagen für Dächer kommunaler Liegenschaften, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Ladesäulen/Wallboxen), Energiecontracting (Wärme/Kälte) als Individual- oder Nahwärmecontracting, sowie Straßenbeleuchtung.
Die EWP agiert insoweit vergleichbar einem „Generalübernehmer“, indem sie ergänzend zu den eigenen Leistungen weitere Leistungen (Liefer-, Ausführungs- Finanzierungs- und Dienstleistungen) einkauft und alle diese Leistungen zu einem integrierten Gesamtleistungspaket für die Gesellschafter zusammenführt. Die EWP erbringt keine Leistungen an Private.
Soweit die Leistungen nicht durch eigenes Personal der EWP erbracht werden, kommen andere Unternehmen der EAM-Gruppe zum Einsatz sowie externe Dienstleister und Lieferanten, die als sog. Nachunternehmer über die erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen verfügen.
Für die an der EWP beteiligten Gesellschafter besteht keine Pflicht, Aufträge an die EWP zu vergeben. Darüber hinaus steht es dem Gesellschafter frei, die Beteiligung an der EWP durch Kündigung zu beenden. In diesem Fall sind die Geschäftsanteile an die Gründungsgesellschaft (EAM Beteiligungen GmbH) zurück zu veräußern.
Die Beteiligung ist kommunalrechtlich zulässig: Mit der Beteiligung wird insbesondere ein öffentlicher Zweck, nämlich die Deckung des Eigenbedarfs der Kommune und ihrer Liegenschaften und Anlagen verfolgt. Aufgrund der Beteiligungshöhe, die sich an der Einwohnerzahl bzw. dem Projektpotenzial orientiert, steht die Beteiligung in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft.
Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der EAM Beteiligungen GmbH. Die Beteiligung der Gemeinde Eschenburg erfolgt durch Abschluss eines Vertrages über den Erwerb eines Anteils an der EWP und durch Abschluss des Konsortialvertrages. Durch den Erwerb der Anteile fallen Notarkosten an, die entsprechend von der Kommune zu tragen sind. Der gesetzliche Vertreter der Gebietskörperschaft wird zur Umsetzung dieser Maßnahme ermächtigt.
Die Beteiligung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung angezeigt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Erwerb eines Anteils von 0,5 % im Wert von 15.000 EUR an der EAM EnergiewendePartner GmbH zuzustimmen.
Der Gemeindevorstand bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage 6 unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse zum Erwerb eines Anteils an der EWP zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Haushalt 2024 |
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Der Haushalt 2024 wurde in den letzten beiden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt und beraten.
Am 05.12.2023 hat der Kultur- und Sozialausschuss ebenfalls über den Haushalt beraten, aber keine Änderungsvorschläge unterbreitet. Im Bau- und Umweltausschuss am 06.12.2023 wurden die Fragen des Haupt- und Finanzausschusses aus der Sitzung vom 30.11.2023 durch die Verwaltung beantwortet und der Bau- und Umweltausschuss hat Änderungsanträge zum Haushalt 2024 eingebracht.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die folgenden Änderungen zum Haushalt 2024:
| 1. | Bürgerhaus Eibelshausen |
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| Der Haushaltsansatz soll von 65.000 € auf 25.000 € reduziert werden. Dies wurde ebenfalls in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als Änderung angeregt. Von Seiten der Verwaltung wurde dazu ausgesagt, dass die Mittel ausreichen, um das Flachdach zu reparieren und die entstandenen Schäden im Bürgerhaus zu beheben. Darüber hinaus sind Mittel vorhanden, um ein Konzept für eine Renovierung des Bürgerhauses zu erstellen. |
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| Diesem Vorschlag des Bau- und Umweltausschusses schließt sich der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen an. |
| 2. | Holderbergstadion |
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| Von Seiten des Gemeindevorstandes wird beantragt, 120.000 € für die Sanierung der leichtathletischen Anlagen in den Haushalt 2024 einzustellen. Diesem Antrag des Gemeindevorstandes stimmt der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zu. |
| 3. | Weg zum alten Wissenbacher Sportplatz |
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| Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses sollen die Mittel vom Haushalt 2024 in den Haushalt 2025 umgeplant werden. Hierzu wird ein Änderungsantrag von dem Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses Gerd Müller gestellt, die Mittel für den Weg im Haushalt 2024 zu belassen. Dieser Änderungsantrag wird mit 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Damit sind die Mittel für den Weg vom Haushalt 2024 in den Haushalt 2025 umzuplanen. |
| 4. | Dienstleistungszentrum Eibelshausen |
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| Auf Antrag des Ausschussmitgliedes Armin Schneider sollen die Haushaltsmittel von 2024 in das Haushaltsjahr 2025 umgeplant werden. Diesem Antrag stimmt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zu. |
| 5. | Friedhofshalle Hirzenhain |
| Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses soll kein Sperrvermerk auf die Haushaltsmittel gesetzt werden. Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt hierzu keine Änderung, so dass kein Sperrvermerk gesetzt wird. |
| 6. | Notstromversorgung gemeindeeigene Gebäude |
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| Im Bau- und Umweltausschuss wurden die Fragen dazu beantwortet. |
| 7. | Sanitäranlagen Gaststätte „Zur Linde“ |
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| Der Bau- und Umweltausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Mittel im Haushalt zu belassen. Dies war auch die Auffassung des Haupt- und Finanzausschusses in der letzten Sitzung am 30.11.2023. Somit erfolgt keine Änderung. |
| 8. | Feuerwehrgerätehaus Wissenbach |
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| Der Haushaltsansatz verbleibt im Haushalt 2024, nachdem die Fragen im Bau- und Umweltausschuss von Seiten der Verwaltung beantwortet wurden. |
| 9. | Feuerwehrgerätehaus Hirzenhain |
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| Die Baumaßnahme wurde im Bau- und Umweltausschuss erläutert. Die Mittel sollen im Haushalt verbleiben. Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wird auch hierzu kein Änderungsantrag gestellt. |
| 10. | Planungskosten Marktplatz Eibelshausen und Umsetzung des 5. Bauabschnittes in 2025 |
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| Diesem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses hat sich auch der Bau- und Umweltausschuss angeschlossen. Auch hierzu gibt es keine Änderungen. Die Umsetzung soll in 2025 erfolgen. |
| 11. | Wirtschaftsweg Haus Sonneck |
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| Die Mittel für diesen Weg sollen auch gemäß Vorschlag des Bau- und Umweltausschusses im Haushalt 2024 verbleiben. Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses werden hierzu keine Änderungsanträge gestellt. |
| 12. | Kita Simmersbach, 2. Bauabschnitt |
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| Die Fragen des Haupt- und Finanzausschusses wurden im Bau- und Umweltausschuss erläutert. Auch hierzu werden keine Änderungen vorgebracht. |
| 13. | Parkplatz Friedhofshalle Eiershausen |
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| Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Umplanung der Mittel von 2024 nach 2025 angeregt. Diesem Vorschlag hat sich der Bau- und Umweltausschuss angeschlossen. Somit werden die Mittel in den Haushalt 2025 umgeplant. |
| 14. | Grillhütte Roth |
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| Die Haushaltsmittel werden auf 20.000 € reduziert. Umgesetzt werden sollen in 2024 die Pflasterarbeiten um die Grillhütte. Die restlichen Arbeiten werden in den Folgejahren vorgenommen. Auch zu diesem Vorschlag des Bau- und Umweltausschusses ergeben sich von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses keine Änderungen. |
| 15. | Kommandowagen Freiwillige Feuerwehr Eschenburg |
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| Bürgermeister Konrad informiert den Ausschuss, dass in den Jahren 2021 und 2022 Fahrtkosten in Höhe von 775 € bzw. 850 € für die Nutzung der privaten Fahrzeuge für den GBI und den stellv. GBI angefallen sind. Dies entspricht einer Fahrleistung von ca. 2.500 km pro Jahr. Darüber hinaus würde der Kommandowagen zum Führungsfahrzeug des Katastrophenschutzzuges 2 Lahn-Dill gehören. Der Standort des Fahrzeuges wäre beim jeweiligen Einsatzleiter Technik der Feuerwehr. |
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| Nach eingehender Beratung wird vom Haupt- und Finanzausschuss der Antrag gestellt, die Mittel für das Fahrzeug im Haushalt 2024 zu belassen, aber mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis die Regelungen zur Einsatzplanung und die Nutzung des Fahrzeuges geklärt sind. Des Weiteren wird vom Ausschussmitglied Gerd Müller der Antrag gestellt, die Mittel für den Kommandowagen zu streichen mit der Begründung, dass die Nutzung eigener Fahrzeuge für die Gemeinde günstiger ist. Über den weitergehenden Antrag von Gerd Müller wird zuerst abgestimmt. Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. |
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| Der Antrag, die Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk zu versehen, wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Der Sperrvermerk kann vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden. |
| 16. | Mehrzweckgebäude Festplatz Eiershausen |
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| Die vorgesehenen Haushaltsmittel sollen auch gemäß des Bau- und Umweltausschuss im Haushalt 2024 verbleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung ebenfalls dafür ausgesprochen. Es werden auch hierzu keine Änderungsanträge gestellt. |
| 17. | Kita Panama |
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| Auch diese Haushaltsmittel sollen gemäß dem Bau- und Umweltausschuss und Haupt- und Finanzausschuss im Haushalt verbleiben. Somit ergeben sich hier keine Änderungen. |
| 18. | Unimog und Streuer |
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| Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Mittel aus dem Haushalt 2024 zu streichen mit der Begründung, dass der jetzige Unimog noch in Betrieb bleiben kann und die Finanzlage der Gemeinde Eschenburg derzeit nicht gut ist. |
| 19. | Bagger und Greifer |
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| Der Bau- und Umweltausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Mittel aus dem Haushalt zu streichen. Diesem Vorgehen schließt sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig an. |
| 20. | Anhänger und Pkw-Anhänger für den Bauhof und den Hausmeister |
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| Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses stellt hierzu den Antrag, die Haushaltsmittel für die beiden Anhänger um insgesamt 2.000 € zu reduzieren aufgrund der Kostenschätzung der Bauverwaltung. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. |
| 21. | Planung ehemaliges Minigolfgelände Hirzenhain |
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| Auf Anregung des Ortsbeirates und Antrag des Bau- und Umweltausschusses sollen 5.000 € für die Planung in den Haushalt 2024 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt hierzu keine Änderungen, so dass es bei der Aufnahme der Mittel gemäß des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses verbleibt. |
| 22. | Eschenburgturm - Planungskosten 5.000 € |
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| Der Bau- und Umweltausschuss hat sich für die Aufnahme der Mittel in den Haushalt 2024 ausgesprochen. Hierzu werden von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses keine Änderungen vorgebracht, so dass es bei der Aufnahme der Mittel gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses verbleibt. |
| 23. | Anhebung des Haushaltsansatzes Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von 500.000 € |
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| Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses stellt hierzu den Antrag, eine Anhebung auf 300.000 € vorzunehmen. Dies bedeutet auch eine Anhebung auf der Aufwandseite Heimatumlage und Gewerbesteuerumlage. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. |
| 24. | Wirtschaftsweg Sportplatz Simmersbach/Roth |
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| Das Ausschussmitglied Klaus Arhelger stellt den Antrag, diesen Weg zu sanieren, weil er nicht mehr befahrbar ist. Dies hat auch der Ortsbeirat Simmersbach mehrfach angeregt. Vorgeschlagen werden 50.000 €. Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen abgelehnt. Von Seiten des Gemeindevorstandes wird ausgesagt, dass die Prioritätenliste für die Sanierung der Wirtschaftswege im Gemeindevorstand vorgestellt werden soll. |
| 25. | Friedhof Eibelshausen - Begrünung Stabgitterzaun |
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| Das Ausschussmitglied Gerd Müller stellt den Antrag, 5.000 € für die Begrünung des neu zu errichtenden Stabgitterzaunes für den Friedhof Eibelshausen in den Haushalt aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. |
Haushaltssicherungskonzept
Zum Haushaltssicherungskonzept wird ausgesagt, dass der Haushaltsausgleich gem. § 92 Abs. 5 HGO nach derzeitigem Kenntnisstand gegeben ist und somit die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt. Der Haushaltsausgleich kann allerdings nur durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und aufgrund freier Finanzmittel, die zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten und der Rückzahlung an das Sondervermögen Hessenkasse erzielt werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes beruht auf einer Sonderregelung im Finanzplanungserlass. Daher sollte ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Dieses beinhaltet die vorliegende Textfassung, die redaktionell abzuändern ist auf Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes und folgende Maßnahmen beinhalten soll:
| 1. | Beibehaltung der Stellenbesetzungssperre |
| 2. | Anhebung der Friedhofsgebühren 2024 auf eine 100 %ige Kostendeckung |
| 3. | Anhebung der Hundesteuer für gefährliche Hunde auf 1.000 € pro Hund |
Darüber hinaus soll in Aussicht gestellt werden, sollte sich die finanzielle Lage der Gemeinde auch in 2025 und Folgejahre ungünstig entwickeln, werden die gemeindlichen Gremien über die Anhebung der Grundsteuer B bzw. der Gewerbesteuer beraten.
Weiterhin soll auch über eine Anhebung der Kindergartengebühren beraten werden, wenn sich die Finanzierungslücke in den Folgejahren weiter verschärfen sollte.
Im Anschluss daran finden folgende Abstimmungen zum Investitionsplan 2024 - 2027, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltssicherungskonzept statt:
Investitionsplan 2024 - 2027
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Investitionsplan zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das freiwillige Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
| 5. | Fragen und Mitteilungen |
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Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
Eschenburg, 11.12.2023