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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GVBI. I S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. I S. 90, 93) hat die Verbandsversammlung am 21. November 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

erhöht um - EUR -

vermindert um - EUR -

gegenüber bisher - EUR -

auf nunmehr festgesetzt - EUR –

im Ergebnishaushalt

beim ordentlichen Ergebnis

die Erträge

137.200

0

2.504.400

2.641.600

die Aufwendungen

137.200

0

2.504.400

2.641.600

beim außerordentl. Ergebnis

die Erträge

0

0

0

0

die Aufwendungen

0

0

0

0

im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Einzahlungen

und der Auszahlungen

0

0

365.000

365.000

aus Investitionstätigkeiten

die Einzahlungen

0

0

861.234

861.234

die Auszahlungen

-559.500

0

-861.234

-1.420.734

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

560.000

0

0

560.000

die Auszahlungen

0

0

-670.000

-670.000

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 560.000 Euro.

Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 162,8171 Euro je Einwohner um 10,1660 Euro erhöht und somit festgesetzt auf 172,9831 Euro je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2022.

Gemeinde Dietzhölztal

(KIV/Hauptwohnsitz)

5.691 Einwohner per 30.06.2022

(42,1680 %)

Gemeinde Eschenburg

(KIV/Hauptwohnsitz)

7.805 Einwohner per 30.06.2022

(57,8320 %)

(OT Eibelshausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach)

--------------------------------------------------------------

Gesamt

13.496 Einwohner

(100 %)

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

35713 Eschenburg, den 21. November 2023

Abwasserverband
"Obere Dietzhölze"
gez. Konrad, Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Haushaltswirtschaft - Verbandsnachtragshaushalt 2023;

hier: Genehmigung/ unveränderte allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung

Bezug:

  1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 15. November 2022
  2. aufsichtsbehördliche Genehmigung des Verbandshaushalts 2023 vom 8. Februar 2023
  3. Beschlüsse der Verbandsversammlung zum 1. Nachtrag 2023 am 21. November 2023
  4. Ihr Schreiben vom 27. November 2023 (Eingang hier am 29. November 2023)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBI. S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze

unverändert die allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes

zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrags von 300.000,00 € (in Worten: Dreihunderttausend Euro).

die aufsichtsbehördliche Genehmigung

zur Aufnahme von Krediten im Sinne von § 2 der Nachtragshaushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 560.000 € (i.W.: fünfhundertsechzigtausend Euro)

Auflagen:

1.

Die Haushaltsbegleitverfügung bzgl. des Nachtrags ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; ein Beleg über diese Information ist bis zum 20. Dezember 2023 vorzulegen.

2.

Der Nachweis der Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung ist bis zum 05. Januar 2024 vorzulegen.

Im Auftrag
Jochem
Verwaltungsoberrat

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

vom 02. Januar 2024 bis 10. Januar 2024

im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 16.30 Uhr

dienstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

mittwochs

von 8.30 - 12.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

Eschenburg, den 21. Dezember 2023

Abwasserverband
„Obere Dietzhölze“
gez. Konrad, Verbandsvorsteher