am Mittwoch, dem 22.10.2025, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer
des Rathauses Eschenburg-Eibelshausen
Müller, Gerd, stellv. Vorsitzender
Neitz, Markus
Arhelger, Klaus
Welsch, Benjamin
Müller, Hans-Jürgen
Schwehn, Katrin
Steinle, Jannis
Dori, David
Zierer, Hans-Joachim
Nassauer, Jens
Schüler, Christian
Bürgermeister Götz Konrad
Bürgermeister Andreas Thomas
Wölke, Horst: Vertreter Panten, Ingo
Debus, Jürgen
Heinz, Ulrich
Panten, Ingo
Schwehn, Rainer
Haas, Dirk; Vertreter Schwehn, Rainer
Schriftführer: Anuschka Steinseifer
Fachberater: Rainer Deutsch
Betriebsleiter: Frank Happel
Fachberater: Stefan Grau
Christoph Weber, Dillzeitung
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung |
Der stellvertretende Vorsitzende der Verbandsversammlung, Gerd Müller, eröffnet die 13. Sitzung der Verbandsversammlung und begrüßt alle Anwesenden.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes wurden mit Schreiben vom 06.10.2025 eingeladen. Gegen Ladung, Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der stellvertretende Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit mit 10 Mitgliedern fest.
| Punkt 2: | Informationen durch den Verbandsvorsteher |
Verbandsvorsteher Götz Konrad informiert über folgende Punkte:
| Jahr | Überschuss |
| 2024 | 153.809,32 € |
| 2023 | 349.194,27 € |
| 2022 | 229.680,68 € |
| 2021 | 133.702,74 € |
| 2020 | 152.814,90 € |
| 2019 | 71.605,15 € |
| 2018 | 52.613,80 € |
| 2017 | 108.644,53 € |
| Gesamt | 1.252.065,39 € |
Dass die Rückzahlung von Überschüssen bei Jahresabschlüssen seit 2017 Verpflichtung aus der Satzung heraus ist, hat uns womöglich vor Kapitalertragssteuer bewahrt, was zwischenzeitlich zu prüfen war. Die J+P-Gruppe hat das klären können: „Die unterjährigen Zahlungen von den Mitgliedskommunen an den Zweckverband stellen sowohl einen Zugang bei der Bank als auch einen Zugang der Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedskommunen dar. Dies geschieht in voller Höhe, da der Rückzahlungsbetrag zunächst nicht genau beziffert werden kann. So bald feststeht, in welcher Höhe die Verbandsumlage final zurückgezahlt werden muss, verringert sich die Verbindlichkeit auf diesen Betrag. Die Verbindlichkeit wird sodann bei Auszahlung gegen die Bank ausgebucht. Dieser Vorgang wiederholt sich jährlich. Es wird deutlich, dass es sich nicht um eine kapitalertragsteuerlich zu erfassende Ausschüttung handeln kann, sondern lediglich um die Rückzahlung der zu hoch entrichteten Verbandsumlage. Dazu ist der Zweckverband lt. Satzung verpflichtet.“
Von der Stadtwerke Cottbus haben wir eine Rückerstattung von 6.297,60 Euro für die Jahre 2023 und 2024 für die Gaszahlungen erhalten. Hier handelt es sich um Überschüsse der Bilanzierungsumlage. Für die Jahre 2023 und 2024 hatten wir einen jährlichen Gasverbrauch von 2.503.450 kWh (2023) = 116.191,99 Euro netto und 2.542.065 kWh = 114.130,48 Euro netto (2024). Die Rückerstattung entspricht einer Quote von 2,73 % auf die beiden Jahre.
Zweite Etappe der Einigung von 2015 war das Bauprogramm, das damals für die Jahre 2017-2022 beschlossen worden war mit einem Deckel bei 500.000 €, die von den beiden Gemeinden erbracht worden sind. Mit dem von den Gemeinden finanzierten Bauprogramm plus Förderungen von EKM, SWIM und der Nationalen Klimaschutz-Initiative konnten in den sechs Jahren insgesamt 17 Projekte für rd. 672.000 € finanziert und damit in die Zukunft des Freizeitbades investiert werden.
Durch die Finanzierung des ersten Bauprogrammes durch Zuweisungen der Mitgliedsgemeinden und Zuschüsse von außen ist die Ergebnisrechnung in den zehn Jahren verbessert worden – die Sonderpostenauflösung aus den erhaltenen Zuschüssen und Zuweisungen hat sich auf der Ertragsseite von 50 T€ im Jahr 2015 gesteigert auf 110 T€ nun. Das hilft schon wesentlich deutlicher, die jährliche Abschreibung in Höhe von rd. 170.000 € „aufzuwiegen. Diese Ergebnisverbesserungen und der Grundstücksverkauf ans Altenheim als Grundstock der Entschuldung haben dafür gesorgt, dass der Zweckverband am Ende des Bauprogrammes 2017-2022 schuldenfrei wurde.
Im Bauprogramm 2024-2029 war die Betonsanierung mit 1,5 Mio. € als größter Brocken vorgesehen. Die jetzt vorliegende Grundlagenermittlung sieht mehr Handlungsbedarf und die erste Grobkostenschätzung liegt bei 6,5 Mio. € netto. Im Haushalt 2026 wird davon freilich noch nichts aufgeführt, sondern wir werden – mit mindestens einer zweiten Meinung und Prüfung von Alternativen – alsbald ein neues Bauprogramm beschließen müssen und schon bald Förderanträge stellen können.
Von der sogenannten „Sportmilliarde“ bleibt nicht ganz so viel, aber Bundesbauminister Hubertz hat am 16.10.2025 das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet. Laut Projektaufruf 2025/2026 für das Bundesprogramm SKS können nun ab 10.11.2025 bis 15.01.2026 Projektskizzen über die Plattform „easy-Online“ eingereicht werden. Die Plattform ist „online“, aber das Verfahren nicht „easy“, haben wir bei den bisherigen Versuchen gemerkt. Das Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ soll vor allem die investive Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit besonderem Fokus auf Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Ziel haben. Wie wir in Eschenburg und Dietzhölztal vor zehn Jahren bewiesen haben, ist ein Schwimmbad für den gesellschaftlichen Zusammenhalt da. Wir haben uns 40 Jahre über die Kosten gestritten – und fangen gerade erst an, uns über den Nutzen zu freuen. 80 % der Bundesbürger halten das Schwimmbad für unverzichtbar, besagt das kfw-Kommunalpanel. Solche Zustimmungswerte bekommen sonst nur Feuerwehren.
Auch wenn in der Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen das Thema Schwimmbäder mal wieder „untergegangen“ ist, können wir aus Schleswig-Holstein – von Meeren, Bädern und Badestellen nur so umringt – lernen, wie Solidarmodell für Schwimmbäder ganz einfach und ohne bürokratischen Aufwand funktioniert. Das ist keine aufwändige Investitions-Förderung, erst recht kein billiger Türschild-Trick, sondern ein jährlicher Betriebskosten-Zuschuss, der den Badbetreiber entlastet. Die 7,5 Mio. € werden an 169 Hallen- und Freibäder verteilt, wo die 127.791 Schwimmstunden Jahr 2023 auch erbracht wurden. Die Beantwortung einer Anfrage an den Landtag von S-H geben wir der Verbandsversammlung zur Kenntnis.
15 Mio. € Entlastung, aber nicht die Freibäder im Blick hat aktuell das Nachbarbundesland Thüringen, wie man heute Abend im Fernsehen sehen.
Es ist weniger eine Frage der Summe, sondern eine Frage der Verteilung und des Erfahrungsaustauschs, sagt die neugegründete Arbeitsgemeinschaft Hessischer Bäder. Das Jubiläum 50 Jahre BDS Hessen wurde zum Zukunftskongress der Schwimmbäder. Nach diesem Branchen-Treffen sammeln wir nun über die Internetseite www.hessenbaeder.de, die vom Zweckverband zur Verfügung gestellt wird, Badbetreiber und deren Partner. Dazu ein erster Bericht unter Bäder.TV: Arbeitsgemeinschaft Hessischer Bäder gegründet
Der Arbeitskreis Tourismus vom Naturpark Lahn-Dill-Bergland hat seine Sitzung im Bistro des Bades abgehalten und dabei mal wieder bemerkt, dass Schwimmbäder nicht nur wegen ihrer Öffnungszeiten an sieben Tagen in der Woche eine wichtige Anlaufstelle für Touristen sind.
| Punkt 3: | Sanierung / Informationen |
Die beauftragten Ingenieure Haimo Brackemann (Büro IRE Gießen) und Thomas Runzheimer (E-Haus Ingenieurbüro Wettenberg) haben für die nächsten Sanierungs-Schritte ihre Grundlagenermittlung und Grobkostenschätzung im Vorstand vorgestellt. Demnach liegt der Handlungsbedarf bei 6,5 Mio. € netto.
Als erste Information erhalten die Mitglieder der Verbandsversammlung diese Grundlagenermittlung und Grobkostenschätzung zur Kenntnis. Mit dem Haushalt 2026, so trägt Verbandsvorsteher Konrad vor, sollen weitere Lösungen zum Sanieren und Finanzieren gefunden werden. Das Bauprogramm 2024-2029, das mit 1,5 Mio. € für die Betonsanierung ausgestattet war, ist zu aktualisieren.
Damit die Förderprogramme (z. B. SWIMplus, Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, etc.) genutzt werden können, die mitunter schnelles Handeln erfordern (kurzfristiger Projektaufruf für Projektskizzen), sollten Vorstand und Verwaltung im Rahmen der bisherigen Mittel weiterplanen und das Bauprogramm sodann für die anstehende Sanierung aktualisieren. Abweichend vom bisherigen Bauprogramm werden die Investitionszahlungen auf die späteren Jahre verlegt.
Markus Neitz fragt nach den Kosten für einen Neubau, Sanierungs-Variante Edelstahl und Fördermittel.
Die Kostenermittlung schließt mit 6,5 Mio. € netto ab und rechnet basierend auf der DIN bis zu 25 % Steigerung bei unvorhersehbaren Kosten hinzu. Insofern sind die „offenen Fragen“ der Grundlagenermittlung im Zuge der weiteren Planung zu beantworten, regt Vorsitzender Gerd Müller an.
Punkt 4: | Jahresabschluss 2016 |
Der Jahresabschluss 2016 wird einstimmig mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Verbandsvorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:
Punkt 5: | Jahresabschluss 2017 |
Der Jahresabschluss 2017 wird einstimmig mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Verbandsvorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:
Nachträglich genehmigt.
Punkt 6: | Genehmigung einer Mittelumschichtung von Investitionskosten |
Im Bauprogramm 2024 bis 2029 sind unter dem Jahr 2026 die „Erneuerung der Fliesen und Natursteinflächen Sitzbereich und Wand in Höhe von 65.000,00 € eingeplant.
Im Haushaltsjahr 2026 muss die aus dem Jahr 2013 bestehende Dosier-Mess-und Regeltechnikanlage -Chlor-ausgetauscht werden. Die in die Jahre gekommene Anlage läuft nicht regelmäßig, was dazu führt, dass die Wasserwerte nicht mehr stimmen. Der Anschaffungspreis beläuft sich auf rund 40.000,00 €.
Nachdem das aktuelle Bauprogramm bezüglich der Beckensanierung zeitlich und kostenmäßig im nächsten Haushaltsjahr überarbeitet werden muss und die Erneuerung der Fliesen im Sitzbereich zeitgleich mit der Beckensanierung stattfinden soll, könnte die „Erneuerung der Fliesen im Sitzbereich“ für den Austausch der Mess- und Regeltechnikanlage genutzt werden.
Die Mittelumschichtung in Höhe von 40.000,00 € muss durch den Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung genehmigt werden.
Die Beschlussvorlage liegt jedem Mitglied vor.
Die Verbandsversammlung stimmt einstimmig der Mittelumschichtung zu.
Punkt 7: | Bildung einer Rücklage BHKW |
Von 2013 bis 2024 wurden der Rückstellung „Motor für BHKW“ jährlich 3.300,00 € zugeführt. Ab 2025 sollte der Rückstellung ein Betrag von 7.000,00 € zugeführt werden. Die Instandhaltung des Motors erfolgte im Februar 2018 in Höhe von 16.340,14 € und wurde aus der Rückstellung gezahlt.
Für im Haushaltsjahr unterlassene Instandhaltungen von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden sollen, sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO Rückstellungen zu bilden.
Die ab dem Kalenderjahr 2018 zugeführten Beträge dienten dazu, einen Betrag für einen zukünftigen Austausch des Motors „anzusparen“. Es handelt sich nicht, um im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendung für die Instandhaltung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden soll.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Revision des Lahn-Dill-Kreises wurde folgendes festgestellt:
Die Bildung der Rückstellung ab dem Haushaltsjahr 2018 ist nicht sachgerecht. Die Buchungen zur Bildung der Rückstellung müssten somit ab dem Haushaltsjahr 2018 bis heute ertragswirksam aufgelöst werden.
Folgende Alternative wurde uns durch die Revision unterbreitet:
Es kann ab 2018 eine Sonderrücklage nach § 23 Abs. 1 GemHVO gebildet werden. Diese Sonderrücklage darf nur gebildet werden, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist und auch keine Fehlbeträge aus den Vorjahren auszugleichen sind. Hierfür ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss der Verbandsversammlung für die Jahresabschlüsse ab 2018 bis 2025 erforderlich.
Die Sonderrücklage reduziert grundsätzlich die Höhe der Rückzahlung der nicht benötigten Umlage an die Mitgliedsgemeinden. Weil der Betrag, der der Rücklage zugeführt wird, aber vorher aus der Rückstellung in das Ergebnis gebucht wurde, ist es letztlich ergebnisneutral. Wir tauschen lediglich das Geld aus der Rückstellung in die Rücklage.
Ab 2026 kann die Bildung einer solchen Rücklage durch Haushaltsvermerk bestimmt werden.
Soll die Sonderrücklage in Anspruch genommen werden, ist ein Verwendungsbeschluss zu fassen, so dass dann die Rücklage zur Finanzierung des neuen Motors herangezogen werden kann.
Beschluss-Vorschlag:
Der Vorstand / die Verbandsversammlung stimmen der Bildung einer Sonderrücklage nach § 23 Abs. 1 GemHVO ab dem Jahr 2018 bis 2025 zu.
| Jahr | Zuführung zur Rücklage |
| 2018 | 3.300 € |
| 2019 | 3.300 € |
| 2020 | 3.300 € |
| 2021 | 3.300 € |
| 2022 | 3.300 € |
| 2023 | 3.300 € |
| 2024 | 3.300 € |
| 2025 | 7.000 € |
Ab dem Jahr 2026 wird die Sonderrücklage im Haushalt vermerkt.
Die Beschlussvorlage liegt jedem Mitglied vor.
Nach der Beantwortung einiger Fragen stimmt die Verbandsversammlung mit 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme zu.
Punkt 8: | Einbringung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 |
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt jedem
Mitglied vor und wir von Fachberater Rainer Deutsch erläutert:
1. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBL S. 83, 88), in Verbindung mit § 94 ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl 2025, Nr. 24), hat die Verbandsversammlung am …………. folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.570.900 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.570.900 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
|
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| ausgeglichen | 0 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 60.000 € |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 346.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -118.000 € |
| mit einem Saldo von | 228.500 € |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| Mit einem Zahlungsüberschuss von | 288.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2026 auf 59,7368 € je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2025 (Statistisches Landesamt) festgesetzt.
| Gemeinde Eschenburg | 9.795 Einwohner | (64,7689 %) |
| Gemeinde Dietzhölztal | 5.328 Einwohner | (35,2311 %) |
| Gesamt | 15.123 Einwohner | (100 %) |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am …………. beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 € festgelegt.
Erträge aus Spenden können für Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt verwendet werden gemäß § 19 GemHVO.
Es wird eine Sonderrücklage nach § 23 Abs. 1 GemHVO in Höhe von 7.000,00 € für das BHKW gebildet.
Punkt 9: | Mitteilungen und Fragen |
Verbandsvorsteher Konrad hat noch eine Mitteilung:
Es werden einige Fragen gestellt:
Ende der Sitzung: 20:25 Uhr