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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband "Obere Dietzhölze"

Niederschrift über die 12. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“

am Mittwoch, dem 26. November 2025, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes sind mit Schreiben vom 03.11.2025 eingeladen worden. Gegen die Einladung und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Punkt 2:

Informationen

Verbandsvorsteher Götz Konrad gibt folgende Informationen:

  • Bei der zweiten Info-Veranstaltung zum Kläranlagen-Neubau am 18.11.2025 haben Daniela Hildebrand als Leiterin des Dezernats 41.3 „Kommunales Abwasser, Gewässergüte“ beim Regierungspräsidium Gießen und Sachbearbeiter Julian Lesch Rede und Antwort gestanden. Ihr Vortrag ist an alle Gremien-Mitglieder des Abwasserverbandes und der beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal verteilt worden.

  • Planer Armin Uhrig (eepi GmbH) hat den Stand der Planung erläutert und bietet an, nach Abgabe der Anträge auf Förderung und Genehmigung die gesamte Planung vorzustellen. Mit Visualisierungen und Erläuterungen wird die moderne Kläranlage, ihre Arbeitsweise und Zukunfts-Ausrichtung auch für Laien verständlich.

  • Im Vorbericht des Haushalts, der zu den Erläuterungen gehört und nicht beschlossen wird, ist das Ausblick-Kapitel „Ausbaustrategie „Abwasser 4.0“ - Neubau der Kläranlage“ aktualisiert worden:

    • Die Verbandsversammlung hatte am 02.04.2019 die zielgerichtete Ausbau-Strategie „Abwasser 4.0“ für den gemeinsamen Wirtschafts-Standort an der „Oberen Dietzhölze“ beschlossen. Das ist nicht zu verwechseln mit der vierten Reinigungsstufe, macht aber auch dazu bereit für die Zukunft. Die für eine Sanierung erforderlichen Maßnahmen und Mittel von damals angenommenen rd. 12 Mio. € sollten seinerzeit über ein bedarfsgerechtes Bauprogramm schrittweise angegangen und über stetige jährliche Zuweisungen der Gemeinden finanziert werden. Diese Vorgehensweise ist in schon seit längerem in der Satzung verankert und von beiden Gemeinden bestätigt worden.
    • Wie die Bedarfsplanung der Ingenieursgesellschaft Dr. Siekmann + Partner ergab, reicht eine Sanierung und Erweiterung der Kläranlage nicht. Fast alle Verfahrensstufen sind auf „rot“. Um die steigenden Anforderungen in der Abwasserbehandlung zukunftssicher leisten zu können, muss die Kläranlage neu gebaut werden.
    • Wie die Gremien seit 01.06.2023 informiert sind, ist ein Neubau im Bereich der jetzigen Klärschlammvererdungsanlage die Lösung. Das bestehende Bauprogramm 2021-2026 wurde um alle Projekte zur Ertüchtigung der alten Kläranlage gekürzt und ein neues Bauprogramm 2027-2031 mit Neubau der Kläranlage entworfen. Mit dem Ziel eines zukunftsfähigen Neubaus ist das Planungsbüro eepi GmbH (Saarbrücken) per Beschluss vom 21.11.2023 beauftragt worden.
    • Bei zwei Informationsveranstaltungen am 18.03.2025 und 18.11.2025 wurde berichtet, dass die alte Kläranlage nur bis 31.12.2030 laufen darf und welche Werte von der neuen Kläranlage einzuhalten sind. Für den RP steht auch die Kapazitäten-Erhöhung von 24.000 auf 32.000 Einwohnerwerte fest, deren Kalkulation sich aus der Schmutzfracht-Simulation ergibt. Die Planung ist jetzt bei der Kostenberechnung angekommen, die einen derzeitigen Rahmen von 42 Mio. € aufzeigt. Der Haushalt 2026 des Abwasserverbands beinhaltet nur die Kosten für weitere Planung und Vorbereitung, damit das Projekt vorangetrieben werden kann.
    • Weil die beiden Gemeinden 1964 dem Abwasserverband zwar die Aufgabe Abwasserentsorgung übertragen haben, nicht aber die Gebührenhoheit, ist die nachgelagerte Finanzierung im Verlauf des Jahres 2026 in beiden Gemeinden zu klären.
    • Wenn das von beiden Gemeinden beauftragte Büro Rösch die Berechnung neuer Gebühren und Beiträge ab 2027 vorgenommen hat, können die notwendigen Informationen von dort an die Gemeinde-Gremien gegeben werden.
    • Ein neues Bauprogramm 2027-2031 wird - wie auch bisher - von den Gremien des Abwasserverbands festgestellt und von den Gremien der beiden Gemeinden bestätigt.
  • Seit März hat der Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ eingeladen, Fragen zu stellen. In einer Word-Datei Fragen und Antworten zur neuen Kläranlage werden Fragen gesammelt und Antworten gegeben.
  • Bevor wir neue Umlagen und Abgaben erfinden, hier ein Blick ins Gesetzbuch:
    • Betrieb und Benutzung werden über die Gebühr (in unserem Fall die Abwasser-Gebühr gemessen am Frischwasserverbrauch und die Niederschlagswasser-Gebühr für die versiegelte Fläche) bezahlt. Das steht im § 10 des Kommunalabgaben-Gesetzes.
    • Investitionen in die Infrastruktur werden über Beiträge finanziert nach dem Maß der baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks. So steht es im § 11 des gleichen Kommunalabgaben-Gesetzes, das es schon seit 50 Jahren gibt.
    • Gebühren und Beiträge als zwei zusammenhängende Seiten einer Medaille legen die Gemeinden mit ihrer Entwässerungssatzung fest. Für den Abwasserverband haben wir nur Gesetzes-konform in der Satzung festgehalten, dass die Kosten für den laufenden Betrieb von den beiden Mitgliedsgemeinden über die Verbandsumlage (nach angeschlossenen Einwohnern) erhoben werden (§ 28 Abs. 1 der Satzung) und Investitionen über eine Investitionszuweisung der beiden Kommunen gemeinsam finanziert werden (§ 28 Abs. 5), sofern nicht andere Zuschüsse einen Teil der Kosten decken können.
    • Um die Bürgerschaft von den in Investitionen enthaltenen allgemeinen Kosten wie der Straßenentwässerung zu entlasten, gibt nur die Finanzierung über Beiträge (KAG § 11 Abs. 4 Satz 2) die Möglichkeit zu einem Abzug von 30 % als „Vorteil der Allgemeinheit“.
    • Ratenzahlung der Beiträge über 20 Jahre steht im Gesetz (§ 11 Abs. 12 KAG) und kann auch auf die Vorausleistungen bezogen werden (Abs. 13), welche zur Finanzierung von Bauprogrammen in jährlichen Abschlägen erhoben werden.
  • Investitionen in kommunale Infrastruktur und deren Finanzierung sind mit der Betriebswirtschaft nicht zu verstehen, denn das Unternehmen in der so genannten freien Wirtschaft hat keine Probleme, Zinsen und Abschreibungen von seinen Erträgen abzuziehen, bevor Steuer auf den Gewinn zu zahlen ist. Bürger, Kommunen und deren Verbände können das nicht. Im Gegenteil: Wenn die Abschreibung nicht durch intelligentes Investieren aufgewogen werden, wird sie ebenso wie Zinsen über die Verbandsumlage von den Gemeinden angefordert und belastet die Bürger über Gebühren.

Punkt 3:

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung am 21.10.2025 eingebracht

Verbandsvorsteher Konrad erläutert, dass seit der Einbringung des Haushalts am 21.10.2025 einige Fragen an die Verwaltung gerichtet worden sind. In Bezug auf den Haushalt ging es dabei vor allem um:

  • Das Ausblick-Kapitel „Abwasser 4.0“ gehört zum Vorbericht und zu den Erläuterungen und wird nicht beschlossen.
  • Für den Haushalt wird die Satzung beschlossen mit dem Plan für 2026 und der Investitionsplan (S.40).
  • Die für 2026 vorgesehenen 3,45 Mio. € sind im Investitionsplan mit „Bauprogramm 2027-2031“ beinhalten Planungskosten und Vorbereitungen (Rückbau Klärschlammvererdung, Technik für Zwischenlösung) für den Neubau. Hierfür ist eine Kreditaufnahme als Zwischenfinanzierung geplant.
  • Es läuft derzeit noch das Bauprogramm 2021-2026 (Seite 30 des Haushalts). Das Bauprogramm 2027-2031 für den Kläranlagen-Neubau wird im kommenden Jahr von den Verbands-Gremien zu beschließen und von den beiden Gemeinden zu bestätigen sein. Erst danach werden die Investitionskosten in den Haushaltsplan aufgenommen.
  • Der Vorbericht erläutert die nachgefragten Kostensteigerungen
    • beim Entgelt Arbeitnehmer (Tarifsteigerung sowie Schaffung einer neuen Stelle, die sich bei der Zwischenlösung zur Klärschlammentwässerung rechnet)
    • Aufwand für andere Beraterleistungen (rechtliche und vergaberechtliche Begleitung beim Projekt Kläranlagen-Neubau)
    • Bankzinsen Langfristig (wegen der Kreditaufnahme 3,45 Mio. €)

Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung die vorliegenden Unterlagen wie folgt:

a) Investitionsplan einstimmig

b) Haushaltssatzung und-plan einstimmig

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.579.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.579.200 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

240.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.460.000 EUR

mit einem Saldo von

-3.450.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.450.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-600.000 EUR

mit einem Saldo von

2.850.000 EUR

ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-360.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.450.000 Euro festgesetzt.

Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2026 auf 171,9232 EUR je umlagepflichtige Einwohner festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am ……………………… beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

Punkt 4:

Mitteilungen und Fragen

Es wurden einige Fragen gestellt und beantwortet.

(Kovarik, Welsch, Dori und Herr)

Der Verbandsvorsteher bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit und wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes und gesundes neues Jahr und schließt die Sitzung um 19:55 Uhr.

gez. Konrad —  gez. Meschede
Verbandsvorsteher  —  Schriftführerin