Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.
Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und zu bestreuen.
Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.
Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.
Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.
Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf "verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen" Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:
Fußweg zwischen Hauptstraße und Rehgartenstraße (beim Haus Schmitt)
Fußweg zwischen Rehgartenstraße und Baumgartenstraße (Alter Friedhof)
Fußweg zwischen Baumgartenstraße und Hohe Straße (beim Spielplatz)
Fußweg zwischen Baumgartenstraße und Hohe Straße (beim Haus Eckhardt)
Fußweg zwischen Berliner Straße und Königsberger Straße
Wegeverbindung zwischen der Straße "An der Bahn" und der Simmersbacher Straße (beim Haus Theis)
Wegeverbindung zwischen der Straße "An der Bahn" und der Simmersbacher Straße (beim Haus Buttgereit)
Fußweg zwischen der Heinrich-Heine-Straße und der Straße "Auf der Rütsche" (beim Haus Pfeiffer)
Fußweg zwischen Hosbachstraße und Obere Hosbachstraße (beim Haus Hinze)
Fußweg zwischen Lessingstraße und der Straße "Am Honigbaum" (beim Haus Rompf)
Fußwege zwischen Eiershäuser Straße und der Verlängerung der Straße "Stengershof" (nördlich und südlich Pfarrhaus)
Fußwegverbindung Hermann-Löns-Straße und Theodor-Strom-Straße
Fußwegverbindung Heinrich-Heine-Straße und Feldweg (beim Haus Gail)
Fußwegverbindung "Auf den Grünerlen“ und Feldweg (beim Haus Räder)
Fußwegverbindung "Auf der Rütsche“ und Spielplatz
Fußwegverlängerung der Straße "An der Schule" durchgehend bis zur Rehgasse
Fußweg zwischen Hofstraße und Rehgasse
Fußweg zwischen Poststraße und Johannesgasse (beim Haus Hermann)
Fußweg zwischen Poststraße und Johannesgasse (beim Haus Morbitzer)
Fußweg zwischen Bachstraße und Faulchenstraße (beim Haus Baum)
Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße und der Straße "Am Köppel" (beim Haus Wohnrade)
Fußweg zwischen der Straße "Am Köppel" bis Faulchenstraße (Tina-Hermann-Pfad)
Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße und der Straße "Am Kindergarten" (bei den Kleingärten)
Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße und der Rehgasse (bei der Sparkasse)
Fußweg zwischen Habichtstraße und Spiel-/Bolzplatz
Fußweg zwischen Bussardstraße und Spiel-/Bolzplatz
Fußweg zwischen Industriestraße und Schelde-Lahn-Straße (bei Firma Hinn)
Fußweg "Auf’m Hof" zur Gasse
Fußweg von der Gasse bis zum Friedhof
Fußweg Gasse zum Grainhof
Fußweg zwischen der Straße "Auf’m Hof" zum Friedhof
Fußweg zwischen der Schwarzbachstraße und Sonnenhang
Fußweg zwischen Mühlenweg und Teichstraße
Fußweg "Auf’m Hof" - Dorfstraße (Bushaltestelle)
Fußweg "Auf’m Hof" - Gissestraße
Fußweg Schwarzbachstraße – Gartenstraße
Treppe Biedenkopfer Straße - Lange Lenzstraße
Fußweg (Postweg) zwischen Biedenkopfer Straße und Hornbergstraße
Fußweg zwischen Winkelstraße und Feldstraße
Fußweg zwischen Turmstraße und Wiesenstraße (beim Haus Weigel)
Fußweg zwischen Achenbacher Weg und "An den Gärten“ (beim Haus Knöbel)
Fußweg zwischen Forsthausstraße und der Straße "An der Hardt" (beim Haus Kämpfer)
Wegverbindung zwischen Bezirksstraße – Birkenweg – Lindenweg und Ahornweg
Fußweg zwischen "Am Schießrain" und "In der Hager"
Fußweg zwischen "An der Hardt" und "In der Hager"