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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GVBI. I S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. I S. 90, 93) hat die Verbandsversammlung am 21. November 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.432.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.432.000 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

ausgeglichen

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

365.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.157.000 EUR

mit einem Saldo von

-1.147.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.050.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-785.000 EUR

mit einem Saldo von

265.000 EUR

ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-517.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.050.000 Euro.

Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2024 auf 157,5810 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.

Gemeinde Dietzhölztal

(KIV/Hauptwohnsitz)

5.648 Einwohner

per 30.06.2023

(41,8836 %)

Gemeinde Eschenburg

(KIV/Hauptwohnsitz)

(OT Eibelshausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach)

7.837 Einwohner

per 30.06.2023

(58,1164 %)

Gesamt

13.485 Einwohner

(100 %)

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

35713 Eschenburg, den 21. November 2023

Abwasserverband
Obere Dietzhölze"
gez. Konrad, Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Haushaltswirtschaft - Verbandshaushalt 2024;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung

Bezug:

1.

Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 21. November 2023

2.

Ihr Schreiben vom 27. November 2023 (Eingang bei mir am 29. November 2023)

3.

Unsere Eingangsbestätigung zzgl. Nachforderung vom 4. Dezember 2023

4.

Ihre Zwischennachricht vom 6. Dezember 2023

5.

Ihr Schreiben vom 18. Januar 2024 (Eingang hier am 22. Januar 2024)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBI. S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze die

allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes

zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrags von 300.000,00 € (in Worten: Dreihunderttausend Euro).

Genehmigung

des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf Grundlage des § 2 der Haushaltssatzung 2024 gemäß § 4 der Wasserverbandshaushaltsverordnung in Verbindung mit § 103 HGO bis zu einer Höhe von

1.050.000 € (in Worten: Eine Million fünfzigtausend Euro).

Weitere genehmigungsbedürftige Inhalte hat die Haushaltssatzung 2024 nicht. Die Genehmigung ist im Sinne des § 4 der Wasserverbandshaushaltsverordnung in Verbindung mit den §§ 103 HGO mit wenigen Auflagen verbunden, die in der Begleitverfügung erläutert und begründet werden.

Auflagen:

  1. Der Jahresabschluss 2023 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2024 aufzustellen. Wir bitten Sie dann bis zum 15. Mai 2024 die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zu übersenden.
  2. Aufgrund des erheblichen und leider 2023 nicht geringer gewordenen Prüfungsrückstaus bei den Jahresabschlüssen ist bis zum 29. Februar 2024 ein modifizierter und verbindlicher Arbeitsplan vorzulegen, der dokumentiert, mittels welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen Sie den Rückstand innerhalt eines Zeitraumes bis Ende des Jahres 2027 nunmehr dann tatsächlich vollständig aufarbeiten wollen.
  3. Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist uns ein Beleg sowie der Nachweis der Bekanntmachung der Satzung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 29. Februar 2024 vorzulegen.
  4. An Ihrem Berichtswesen möchten wir 2024 diesmal tatsächlich teilhaben. Insofern ist der Bericht zum Stichtag 30. Juni 2024 in elektrischer Form bis zum 20. Juli 2024 zu übersenden. Dieser Bericht sollte auch verbindliche Informationen über den Stand der Aufarbeitung der noch zu prüfenden Jahresabschlüsse enthalten und auch den Stand der Umsetzung der Investitionen im Sinne einer Baukostenkontrolle dokumentieren.
Im Auftrag
Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 12. Februar 2024 bis 20. Februar 2024

im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 16.30 Uhr

dienstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

mittwochs

von 8.30 - 12.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

Eschenburg, den 08. Februar 2024

Abwasserverband
„Obere Dietzhölze“
gez. Konrad, Verbandsvorsteher