Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GVBI. I S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. I S. 90, 93) hat die Verbandsversammlung am 21. November 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.432.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.432.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| ausgeglichen | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 365.000 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.157.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.147.000 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.050.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -785.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 265.000 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -517.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.050.000 Euro.
Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2024 auf 157,5810 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
| Gemeinde Dietzhölztal (KIV/Hauptwohnsitz) | 5.648 Einwohner per 30.06.2023 (41,8836 %) | |
| Gemeinde Eschenburg (KIV/Hauptwohnsitz) (OT Eibelshausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach) | 7.837 Einwohner per 30.06.2023 (58,1164 %) | |
| Gesamt | 13.485 Einwohner | (100 %) |
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
35713 Eschenburg, den 21. November 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung
| Bezug: | 1. | Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 21. November 2023 |
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| 2. | Ihr Schreiben vom 27. November 2023 (Eingang bei mir am 29. November 2023) |
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| 3. | Unsere Eingangsbestätigung zzgl. Nachforderung vom 4. Dezember 2023 |
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| 4. | Ihre Zwischennachricht vom 6. Dezember 2023 |
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| 5. | Ihr Schreiben vom 18. Januar 2024 (Eingang hier am 22. Januar 2024) |
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBI. S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze die
allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes
zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrags von 300.000,00 € (in Worten: Dreihunderttausend Euro).
Genehmigung
des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf Grundlage des § 2 der Haushaltssatzung 2024 gemäß § 4 der Wasserverbandshaushaltsverordnung in Verbindung mit § 103 HGO bis zu einer Höhe von
1.050.000 € (in Worten: Eine Million fünfzigtausend Euro).
Weitere genehmigungsbedürftige Inhalte hat die Haushaltssatzung 2024 nicht. Die Genehmigung ist im Sinne des § 4 der Wasserverbandshaushaltsverordnung in Verbindung mit den §§ 103 HGO mit wenigen Auflagen verbunden, die in der Begleitverfügung erläutert und begründet werden.
Auflagen:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 12. Februar 2024 bis 20. Februar 2024
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
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| montags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 16.30 Uhr |
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| dienstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
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| mittwochs | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| donnerstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
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| freitags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
Eschenburg, den 08. Februar 2024