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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anmietung von gemeindlichen Einrichtungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für die Nutzung von gemeindlichen Räumlichkeiten (Bürgerhäuser, Mehrzweckhalle, Dienstleistungszentrum, Freizeitanlagen) gemäß der gültigen Nutzungsordnung grundsätzlich ein schriftlicher Nutzungsantrag an die Gemeinde Eschenburg zu stellen ist. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Nutzung gemeindlicher Einrichtungen digital über die Webseite der Gemeinde Eschenburg hochzuladen unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/formulare/ und dann per E-Mail zu versenden, eine Einreichung in Papierform ist selbstverständlich auch weiterhin möglich. Erst danach erhalten die Mieter ggfs. eine verbindliche Zusage.

Das Online-Reservierungsportal ist für die Nutzung einer unverbindlichen Anfrage vorgesehen, soll hilfreich sein für eine passende Terminfindung in den jeweiligen Einrichtungen, stellt aber keine verbindliche Buchung dar. Jede Anfrage über das Portal wird per Mail beantwortet.

Angaben im Veranstaltungskalender, die bei den Jahresterminabsprachen der Ortsvereine gemeinsam intern abgestimmt wurden und in einem DGH stattfinden sollen, bedeuten ebenfalls nicht, dass damit die Räumlichkeit bereits reserviert ist. Die Verwaltung empfiehlt hierfür eine vorherige Abklärung des geplanten Termins mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Rathaus, Frau Roth, Tel. 02774-915-105, Mail: k.roth@eschenburg.de