Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 1 bis 5 des Gesetzes vom 11.12.2019 (GVBL. 2019 Nr. 28 S. 416 ff.), in Verbindung mit § 94 ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Verbandsversammlung am 15. November 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.258.800 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.258.800 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| ausgeglichen | 0 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 104.500 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 123.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 123.000 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 110.000 € |
| mit einem Saldo von | - 110.000 € |
| Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres | - 5.500 € |
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2023 auf 54,2156 € je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2022 (Statistisches Landesamt) festgesetzt.
| Gemeinde Eschenburg | 10.065 Einwohner | (63,9494 %) |
| Gemeinde Dietzhölztal | 5.674 Einwohner | (36,0506 %) |
| Gesamt | 15.739 Einwohner | (100 %) |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 15. November 2022 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 € festgelegt.
Eschenburg, den 15. November 2022
Zweckverband
„Mittelpunktschwimmbad
Dietzhölztal“
Gez. Konrad, Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2023;
| hier: | Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung |
| Bezug: | 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 15. Dezember 2022 |
|
| 2. Ihr Schreiben vom 9. Dezember 2022 (Eingang: 12. Dezember) |
|
| 3. Meine Nachforderung vom 13. Dezember 2022 |
|
| 4. Meine weitere Mail vom 15. Dezember 2022 |
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| 5. Ihre Mail vom 6. Januar 2023 |
|
| 6. Meine Antwortmail vom 9. Januar 2023 |
|
| 7. Ihre Mail vom 20. Januar 2023 |
|
| 8. Meine Antwortmail vom 23. Januar 2023 |
|
| 9. Meine Nachfrage vom 30. Januar 2023 |
|
| 10. Ihre Mailantwort vom 30. Januar 2023 |
|
| 11. Ihre Mail vom 7. Februar 2023 |
nach „zähem Ringen“ und nachdem dann alle erforderlichen Unterlagen am 7. Februar 2023 bei mir vorlagen, freue ich mich dem Verbandsvorstand des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ gemäß § 18 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG- zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 - GVBl. S. 416) i. V. m. den §§ 103 u.105 der Hessischen Gemeindeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 - GVBI. S.142/ zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 - GVBI. S. 915), die nachstehende Genehmigung erteilen zu können:
aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023
des Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 4 der HH-Satzung gemäß § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € (i. W.: einhundertfünfzigtausend Euro).
Der Haushalt 2023 hat keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile.
Die Genehmigung ist gemäß §§ 92 und 105 HGO mit den nachfolgenden Auflagen verbunden, die in der dann folgenden Begleitverfügung auch begründet und erläutert werden:
Auflagen:
| 1. | Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist ein Beleg sowie der Nachweis der Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 15. März 2023 vorzulegen. |
| 2. | Der Jahresabschluss 2022 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2023 aufzustellen. Ich bitte dann zeitnah auch die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zu übersenden und zeitgleich auch über den Stand der Aufarbeitung des Prüfungsrückstaus zum Stand 15. Mai 2023 zu informieren. Der vom Verband am 7. Februar 2023 vorgelegte Zeit- und Arbeitsplan zum Abbau des Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen ist Basis dieser aufsichtsbehördlichen Genehmigung und entsprechend verpflichtend einzuhalten. |
| 3. | An Ihrem Berichtswesen möchte ich nur dann teilhaben, wenn unterjährig die Gefahr droht, dass der geplante Ausgleich 2023 im Vollzug nicht realisiert werden kann. Allerdings bitte ich darum, dass Sie bis zum Ende des 1. Quartals 2023 die Konzeption ihres Berichtswesens im Blick auf die Stichtage überdenken und mich bis zum 15. Mai 2023 entsprechend schriftlich informieren. |
Im Auftrag
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 27. Februar 2023 bis 07. März 2023
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Eschenburg, den 23. Februar 2023