| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
| 2. | Gemeinsam das Klima schützen im Lahn-Dill-Kreis |
Die 2022 eingerichtete „Kommission Zukunft“ in Eschenburg dürfte eine der ersten im Kreis und in der Region sein. Die „KommZu“ will sich
mit allen Themen rund um die Bereiche Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Bauen, Verkehr, Klima auseinandersetzen,
als Ideengeber und Ratgeber den Gemeindegremien zuarbeiten,
innovative Ideen entwickeln, wie Eschenburg den Titel „Klima-Kommune“ mit Leben füllen kann,
die Gemeindegremien, aber auch darüber hinaus die Eschenburger Bürger informieren und sensibilisieren.
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Dafür möchte die Kommission regelmäßig in Ausschuss und Vertretung informieren und geeignete Initiativen formieren.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Ingo Dorsten als Energie- und Klimaschutzmanager vom Lahn-Dill-Kreis anwesend und erläutert anhand einer Präsentation die Handlungsfelder, in denen eine Kommune im Bereich Klimaschutz tätig sein kann.
Die gehaltene Präsentation wird den Mitgliedern im Nachgang an die Sitzung durch Ingo Dorsten als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt.
Ingo Dorsten teilt mit, dass er die Präsentation bereits in der vor der Bau- und Umweltausschusssitzung stattgefundenen neu gebildeten Kommission Zukunft ausführlich vorgestellt hat. Er betont, dass er diese Kommission unterstützen möchte, da ihm in anderen Kommunen des Lahn-Dill-Kreises ein solches Gremium nicht bekannt ist und er sich daraus erhofft, dass weitere „Kommissionen Zukunft“ mit den Schwerpunkten Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit, Energie o. ä. dadurch gebildet werden.
| 3. | Weitere Benennung für die Kommission „Zukunft“ |
In der „Kommission Zukunft“ können „sachkundige Einwohner“ gemäß § 72 Abs. 2 HGO aufgenommen werden. Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen, einen Themen-Fahrplan erarbeitet und erste Vorschläge für die Berufung eigener Experten.
Zur Aufnahme in die Kommission „Zukunft“ werden vorgeschlagen:
Eigene Experten („Sachkundige Einwohner“ gemäß § 72 Abs. 2 HGO) werden nach Vorschlag durch den Gemeindevorstand von der Gemeindevertretung gewählt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, als „sachkundige Einwohner“ Iris Orth und Bernd Schütz in die „Kommission Zukunft“ zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Fließpfadkarten - Starkregenereignisse |
Bauamtsleiter Reiner Müller verweist auf die Vorlage und erläutert kurz die Fließpfadkarten sowie deren Darstellung.
Er schlägt vor, dass eine detaillierte Besprechung für die einzelnen Ortsteile in den Ortsbeiräten erfolgen sollte.
Die Gemeinde Eschenburg hat im September 2021 beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie die Erstellung von Fließpfadkarten für die sechs Eschenburger Ortsteile beantragt. Nachdem zunächst als Lieferdatum das Frühjahr 2022 genannt wurde, zeichnete sich sehr schnell ab, dass die Erstellung der Karten wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, da sehr viele hessische Kommunen Interesse an den Fließpfadkarten gezeigt haben.
Am 18. Januar 2023 wurde schließlich den Gemeinden Hatzfeld, Gladenbach und Eschenburg im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung im Gladenbach die Fließpfadkarten durch Privatdozentin Dr. Heike Hübener von HLNUG überreicht und vorgestellt.
Diese Fließpfadkarten bieten eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Niederschlagswasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde.
Die Karten haben aber auch Grenzen:
Es handelt sich bei der Karte um eine rein topographische Geländeanalyse. Dadurch können keine realen Überflutungstiefen ermittelt werden. Dies ist nur mit einer hydraulischen Simulation möglich (Starkregen-Gefahrenkarten).
Fließpfadkarten stellen keine Strömungen dar. Eine Sturzflutwelle kann auch über eine Erhöhung fließen.
Starkregenereignisse sind lokal eng begrenzte Ereignisse. So treten die höchsten Intensitäten meist in Bereichen auf, die nicht größer als 1 km² sind. Auf den dargestellten Abflusspfaden wird es im Ereignisfall daher niemals überall gleichzeitig zu stark ausgeprägten Abflüssen kommen. Die Karte stellt lediglich eine Potenzialbetrachtung dar und beschreibt, wo möglicherweise Fließpfade entstehen könnten. Je nach Lage und Stärke des Niederschlags können diese unterschiedlich stark in Erscheinung treten.
Die Auflösung des Digitalen Geländemodells von 1 m² ist schon sehr fein. Trotzdem können nicht alle kleinteiligen Geländestrukturen in der Karte dargestellt werden. Durchlässe, Mauern und Gräben führen dazu, dass Fließpfade womöglich abgeleitet werden und die Darstellung nicht mehr der Realität entspricht.
Erläuterungen zur Darstellung:
In der Fließpfadkarte werden die Fließpfade anhand einer dunkelblauen Linie dargestellt. Ein Fließpfad wird erst als solcher definiert, wenn dieser ein Einzugsgebiet von mindestens 1 Hektar hat. Um den Fließpfad besser darstellen zu können und auch die Gefährdung der umliegenden Gebäude oder Flächen zu verdeutlichen, wird dieser mit einem Puffer von 10 m zu jeder Seite dargestellt. Der Puffer wird als blaue Schraffur angezeigt.
Die Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche unterscheidet zunächst einmal zwischen Ackerland und Grünland.
Ackerland wird in weitere vier Klassen eingeteilt. Diese reichen von „wenig gefährdet; Hangneigung <5 %“ (gelb) bis zu „sehr stark gefährdet; Hangneigung >20 %“ (rot).
Grünland ist im Allgemeinen weniger gefährdet als Ackerland, da der Boden eine deutlich höhere Bedeckung hat und somit Wasser und Boden besser zurückgehalten werden.
Grünland wird in drei Klassen gegliedert, die von „nicht gefährdet; Hangneigung < 10 %“ (hellgrün) bis zu „mäßig gefährdet; Hangneigung > 20 %“ (dunkelgrün) gestuft sind.
Im Wald sind die Fließpfade eingezeichnet, jedoch wird keine Gefährdungseinschätzung gegeben.
Hierbei wird von einem gesunden Wald ausgegangen, der gute Versickerungseigenschaften hat. Waldflächen, die brachliegen, können aber durchaus eine Erosionsgefährdung mit sich bringen. Dies gilt es zu beachten.
Auf den Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung wird die Abflussrichtung durch kleine blaue Pfeile ersichtlich. Diese Darstellung findet erst Anwendung, wenn die Hangneigung größer als 2 % ist.
Die Darstellung der Gebäude wird in vier Klassen unterteilt. Die grau gekennzeichneten Gebäude liegen außerhalb des Gefährdungsbereichs. Innerhalb des Gefährdungsbereichs befinden sich die in gelb, orange und rot gefärbten Gebäude.
Von gelb nach rot nimmt die Gefährdung in Abhängigkeit der Entfernung zu (gemessen an der Gebäudekante), wobei rot bedeutet, dass die Gebäudekante innerhalb von 5m zum Fließpfad liegt. Die Fließpfade geben nur ein Potenzial der Gefährdung an: bei Gebäuden ist entscheidend, ob ein Keller vorhanden ist, ob dieser gut abgedichtet ist etc. Eine Einzelfallbetrachtung ist in jedem Fall notwendig.
Bei stark gefährdeten (roten) landwirtschaftlichen Flächen direkt am Ort kann es sein, dass die Gebäude unterhalb dieser Fläche in keinem Fließpfad liegen und daher als nicht gefährdet eingestuft werden. Eine Gefährdung kann jedoch vorliegen, da hier durchaus mit Erosion und Schäden dadurch zu rechnen ist.
| 5. | Wertstoffhof (Aufhebung des Sperrvermerks) |
Für die Verlegung des Wertstoffhofes vom aktuellen Standort „Bauhofgelände“ auf das Flurstück 111, Eiershäuser Straße 59, im GE-Gebiet, OT Eiershausen, sind im Haushalt 150.000 Euro Investitionskosten für die Herrichtung des neuen Standortes vorgesehen. Für diese Investition wurde ein Sperrvermerk beschlossen, der durch den BUA und HFA aufzuheben ist. Zunächst ist zu klären, ob der LDK bzw. die AWLD zusätzlich zu der Übernahme von 50 % der Baukosten weitere Kosten für die Bereitstellung des Grundstücks übernehmen wird.
Die Thematik wurde am 11.01.2023 mit Herrn Dworaczek (Betriebsleiter der AWLD) besprochen.
Herr Dworaczek verweist auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und der Gemeinde Eschenburg aus dem Jahre 2013 und dem Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 2021.
Hier ist zum einen geregelt, dass die Gemeinde Eschenburg auf ihrem Gemeindegebiet einen Wertstoffhof einrichtet und diesen betreibt (§1 Abs. 1).
Zum anderen ist im § 1 Abs. 2 geregelt, dass die Gemeinde in ihrem Gemeindegebiet Depotcontainerstandplätze für die Sammlung von Glas in ausreichender Zahl zur Verfügung stellt.
Die Kommunen sind für die Herstellung/Bereitstellung geeigneter Standplätze sowie die laufende Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht und Sauberhaltung der Flächen verantwortlich.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Lahn-Dill-Kreis (AWLD), die auf dem Wertstoffhof und in den Glascontainer gesammelten Wertstoffe auf seine Kosten zu entsorgen.
Zudem wird zur Abgeltung der gemeindlichen Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Wertstoffhofes ein Betrag von 7.000,00 pro Jahr pauschal und für die Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung der Glascontainerflächen ein Betrag von 0,68 Euro pro Einwohner und Jahr erstattet.
Im § 2 Abs. 2 des Nachtrags aus dem Jahre 2021 ist weiter geregelt, dass der LDK für Instandhaltungs- und Optimierungsmaßnahmen am Wertstoffhof, wenn und soweit er diesen Investitionen vorab zugestimmt hat, Kosten in Höhe von 50 % für die Beauftragung Dritter übernimmt.
Diese öffentlich-rechtlichen Verträge hat der Lahn-Dill-Kreis mit allen Kommunen außer der Stadt Wetzlar (eigene Abfallentsorgung) abgeschlossen!
Herr Dworaczek hat nochmals bestätigt, dass sich der LDK bzw. die AWLD mit 50 % an den Investitionskosten (= 75.000, - Euro) beteiligt, aber sonst keine weiteren Kosten übernehmen wird.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes hebt der Bau- und Umweltausschuss den Sperrvermerk auf, so dass die Verwaltung die weiteren Schritte (Kündigung des Pachtverhältnisses, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe) angehen kann, um das Projekt noch in 2023 realisieren zu können.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Energiewendebegleitung |
Bauamtsleiter Reiner Müller verweist auf die Vorlage und erläutert die vier Handlungsfelder Straßenbeleuchtung, gemeindeeigene Gebäude, Wind und Photovoltaik sowie E-Mobilität, die durch die EAM Energie Planung GmbH & Co. KG untersucht wurden. Eine Vorstellung der ersten Ergebnisse erfolgte am 30.01.2023. Bei dieser Vorstellung konnte festgestellt werden, dass effektive Maßnahmen bereits in bestimmten Handlungsfeldern innerhalb der Gemeinde, wie z.B. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, Einbau von Energieeffizienzpumpen oder Errichtung eines Nahwärmeverbundsystems für das Rathaus-Bürgerhaus umgesetzt wurden.
Die Gemeinde Eschenburg hat im vergangenen Jahr mit der EAM Energie Plus GmbH & Co. KG einen Kooperationsvertrag zur Energiewendebegleitung abgeschlossen.
Die Leistungen, die die EAM zu erbringen hat, sind im Wesentlichen:
Erstellung einer Ist-Analyse und einer CO2-Bilanz
Erarbeitung Energiewendekonzept
Umsetzungsbegleitung während des Umsetzungszeitraums
| 7. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
| • | Glasfaserausbau noch nicht vollendet, Feindecke kommt an manchen Stellen noch. |
| • | Hochwasserschutzzweckverband vor Gründung |
| • | Ideensammlung für Spielplätze unter www.eschenburg.de/spielplatz |
| • | Teilnahme beim Wettbewerb „Ab in die Mitte“ (Thema: „Meine Stadt, mein Spielfeld!“) |
| • | Ladestation am Marktplatz gestartet |
| • | Anpassung Strompreis bei DGH-Anmietung auf 0,60 € |
| • | Sanierung DGH Hirzenhain gelungen mit viel Eigenleistung der Hirzenhainer |
| • | Ein Bauplatz in der Bussardstraße verkauft, vier verbleiben. |
| • | Bauplatz Kirchweg 12 verkauft |
| • | Gespräche für Baugebietserweiterung Wissenbach laufen |
| • | Baugenehmigung für Hotel (https://wmm-hotel.de) ist erteilt |
| • | Gespräche über Neugestaltung der Nahversorgung - auch ohne Aldi |
| • | Expressbus hält nun auch in Simmersbach |
| • | 11. Energie-Messe am 11. + 12. November stellt E-Berufe vor |
Es werden Fragen gestellt:
Ende der Sitzung: 20:08 Uhr
| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Eucker |