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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 09.02.2023, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Gegen die Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

2.

Jahresabschluss 2014 - Feststellung

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises (RPA) hat den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.

Der Jahresabschluss besteht aus:

1)

der Vermögensrechnung (Bilanz),

2)

der Ergebnisrechnung und

3)

der Finanzrechnung.

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht erläutert.

Dem Jahresabschluss sind folgende Anlagen beigefügt:

1)

ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie

2)

eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).

Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Jahresabschluss:

Das Haushaltsjahr 2014 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem negativen Ergebnis von 834.194,89 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:

Ordentliches Ergebnis

-854.193,35 € (Fehlbedarf)

Außerordentliches Ergebnis

19.998,46 € (Überschuss)

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Berichtsjahres wurde gem. § 24 Abs. 3 GemHVO buchungsmäßig mit dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet und der Restfehlbetrag als negatives Jahresergebnis ausgewiesen. Aus Gründen des bilanziellen Ausweises erfolgt der Vortrag des zum 31. Dezember 2014 nach Ergebnisverwendung verbleibenden Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis als Verlustvortrag auf neue Rechnung im Haushaltsjahr 2015. Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.

Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 60.390,04 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht. Wir bitten um zukünftige Beachtung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Haushaltsüberschreitung sind in den folgenden Bereichen entstanden:

Budget 0 Bürgermeister:

35.601,27 €

Budget 4 Bauhof:

24.734,03 €

Budget 5 Personalrat:

54,74 €

Budget 0: Die Haushaltsüberschreitungen sind durch die Beratungsleistungen für eine Beteiligung an der EAM entstanden. Die Gemeindevertretung hatte am 22.05.2014 beschlossen, die Beratung durch die Kanzlei Becker, Büttner & Held fortzusetzen.

Budget 4: Die Haushaltsüberschreitung ist entstanden, weil die Erträge des Bauhofes (Erstattung der anteiligen Lohnkosten von Seiten der Gemeindewerke geringer ausgefallen sind als im Haushalt geplant.

Budget 5: Die Haushaltsüberschreitung bezieht sich auf höhere Aufwendungen für Fachliteratur.

Die Liquidität der Kommune konnte im geprüften Haushaltsjahr weiterhin nur durch die Inanspruchnahme ergänzender Liquiditätskredite sichergestellt werden. Bei der Prüfung, ob der satzungsmäßige Höchstbetrag für Liquiditätskredite unterjährig eingehalten wurde, ergaben sich keine Beanstandungen. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Zinsen für die aufgenommenen Liquiditätskredite ergeben sich bei steigenden Zinsen erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Risiken.

Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:

Prüfungsurteil

An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:

Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil zu dem Jahresabschluss und dem Rechen-schaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.

Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anleh-nung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstim-mung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechen-schaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushalts-plans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungs-hilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.

Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass

  • der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt,

  • der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde nicht gibt oder die Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder

  • beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter der Teilziffer 5.3.1 dargestellten Einschränkung die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss 2014 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbedarf von 834.194,89 € aus.

  2. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.224.805,09 € zum Bilanzstichtag aus.

  3. Die Bilanzsumme beträgt 48.826.025,40 €.

  4. Die Haushaltsüberschreitung von 60.390,04 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt.

  5. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Jahresabschluss 2015 - Feststellung

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises (RPA) hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.

Der Jahresabschluss besteht aus:

1)

der Vermögensrechnung (Bilanz),

2)

der Ergebnisrechnung und

3)

der Finanzrechnung.

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beigefügt:

1)

ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie

2)

eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).

Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Jahresabschluss:

Das Haushaltsjahr 2015 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem negativen Ergebnis von 165.429,30 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:

Ordentliches Ergebnis

16.441,75 € (Überschuss)

Außerordentliches Ergebnis

181.871,05 € (Fehlbedarf)

Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis des Berichtsjahres wurde gemäß § 25 Abs. 1 GemHVO buchungsmäßig zum Jahresabschluss mit dem Ergebnisvortrag des Fehlbetrages aus ordentlichen Ergebnissen des Haushaltsjahres 2013 verrechnet. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird zunächst sachgerecht als negatives Jahresergebnis in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2015 ausgewiesen. Aus Gründen des bilanziellen Ausweises erfolgt der Vortrag des Fehlbetrages auf neue Rechnung als außerordentliches Ergebnis (Verlust) aus Vorjahren im Haushaltsjahr 2016. Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.

Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 35.767,30 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht. Wir bitten um zukünftige Beachtung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Haushaltsüberschreitung sind in den folgenden Bereichen entstanden:

Ergebnishaushalt:

6.183,08 €

Budget 2 Bürgeramt:

334,37 €

Budget 5 Personalrat:

389,32 €

Budget 9 Finanzwirtschaft:

5.459,39 €

Budget 2: Erstattungen an den Bund - Kosten Anfragen Gewerbezentralregister und Führungszeugnisse.

Budget 5: Aufwand für Fachliteratur.

Budget 9: Straßenbeitrag für gemeindeeigene Grundstücke.

Finanzhaushalt: 29.584,22 €

Die Haushaltsüberschreitung im Finanzhaushalt ist im Bereich der Tilgungen entstanden. Es handelt sich dabei um die Tilgungsleistung des Landes Hessen für die Darlehen des Sonderinvestitionsprogramms.

Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:

Prüfungsurteil

An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:

Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil zu dem Jahresabschluss und dem Rechen-schaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.

Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anleh-nung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstim-mung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechen-schaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushalts-plans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungs-hilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.

Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass

  • der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt,

  • der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde nicht gibt oder die Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder

  • beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter der Teilziffer 5.3.1 dargestellten Einschränkung die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss 2015 wird (Abstimmungsergebnis) mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbedarf von 165.429,30 € aus.

  2. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.246.796,88 € zum Bilanzstichtag aus.

  3. Die Bilanzsumme beträgt 48.045.932,37 €.

  4. Die Haushaltsüberschreitung von 35.767,30 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt.

  5. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.

Sperrvermerk - Neugestaltung Dorfplatz Wissenbach - 32114-0009

Der Haushaltsansatz „Neugestaltung Dorfplatz Wissenbach“ ist mit einem Sperrvermerk belegt, der durch den Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, wenn eine Einigung mit dem Ortsbeirat Wissenbach über den Ausbau und die Gestaltung des Platzes herbeigeführt wurde.

Am 12.12.2022 hatte sich der Gemeindevorstand und der Ortsbeirat in einem gemeinsamen Gespräch über die Gestaltung des Dorfplatzes geeinigt.

Mit Schreiben (E-Mail) vom 23.01.2023 hat Ortsvorsteher Werner Brietzke die Einigung mit dem Gemeindevorstand bestätigt.

Die Planungen sind im Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Neugestaltung des Dorfplatzes Wissenbach, Investitionsnummer 32114-0009 auf.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.

Sperrvermerk - Gesundheitsversorgung

Im Ergebnishaushalt sind 75.000 € veranschlagt zur Finanzierung von Stipendien für Medizinstudenten und Beratungsleistungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung mit der Gemeinde Dietzhölztal.

Der Gemeindevorstand hat am 16.01.2023 dazu folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeindevorstand beschließt, den Erfahrungsaustausch der Ärztinnen und Ärzte aus Eschenburg und Dietzhölztal zu unterstützen und ein Medizin-Stipendium für die Ansiedelung in Eschenburg mit der Landarztnetz GmbH abzustimmen. Der Gemeindevorstand möchte ein Gespräch mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzhölztal über Möglichkeiten der Zusammenarbeit führen.

Damit die Medizin-Stipendien vergeben werden können und eine Zusammenarbeit mit Dietzhölztal oder dem Landarztnetz umgesetzt werden kann, ist es notwendig, die Haushaltsmittel freizugeben.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk Gesundheitsversorgung auf.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Gebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Eschenburg

(Gebührensatzung Flüchtlings-Unterbringung)

Die Gemeinde Eschenburg hat bereits eine Zuweisung gem. § 2 Abs. 1 LAG bekommen, demnach am 28.09.2022 zehn Personen zugewiesen wurde. Nach dem Ankunftszentrum der FeG-Auslandshilfe konnten mittlerweile zwei Häuser angemietet werden.

Weitere Wohnungen und Häuser werden gesucht, damit nicht doch noch Mehrzweckhalle und Dorfgemeinschaftshäuser zur Unterbringung herangezogen werden müssen.

Damit die Gemeinde mit Kreis und Jobcenter abrechnen kann, muss die Gemeindevertretung eine „Gebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Eschenburg“ beschließen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgelegte Gebührensatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

  • Genehmigung Nachtragshaushalt 2022

  • Genehmigung Haushalt 2023

  • Genehmigung Wirtschaftsplan Gemeindewerke 2023

  • Feststellung des Jahresabschlusses 2021

  • Renaturierung Dietzhölze - Ökopunkte

  • Sachstand Glasfaserausbau

  • Spenden Firmen Glasfaserausbau

  • Anbindung OT Simmersbach X41

  • Mobilfunk Eibelshausen - Antenne am Steimel

  • Belohnung für Hinweise zur Brandstiftung

  • Neue Wehrführung Feuerwehr Wissenbach und Eibelshausen

  • Berufsschule Standort Dillenburg

  • Kreis- und Schulumlage (Die Kreis- und Schulumlage sinkt voraussichtlich um 4,15 %, für Eschenburg sind dies ca. 670.000 €.)

  • Schulschwimmen (Der Lahn-Dill-Kreis wird rückwirkend für 2022 5,50 € für das Schulschwimmen pro Schüler zahlen und ab 2023 10 €.)

Zu folgenden Themen werden Fragen gestellt:

  • Glasfaserausbau OT Simmersbach

  • Berufsschule Standort Dillenburg

Ende der Sitzung: 19:40 Uhr

Ausschussvorsitzender

Schriftführer

Rolf Dietrich

Rainer Deutsch