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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GVBI. I S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBI. I S. 318) sinngemäß hat die Verbandsversammlung am 15. November 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.504.400 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.504.400 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

ausgeglichen

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

365.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

861.234 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-861.334 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-670.000 EUR

mit einem Saldo von

-670.000 EUR

ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-305.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2023 auf 162,8171 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.

Gemeinde Dietzhölztal

(KIV/Hauptwohnsitz)

5.691 Einwohner

per 30.06.2022 (42,1680 %)

Gemeinde Eschenburg

(KIV/Hauptwohnsitz)

(OT Eibelshausen, Simmersbach,

Eiershausen und Wissenbach)

7.805 Einwohner

per 30.06.2022 (57,8320 %)

--------------------------------------------------------------

Gesamt

13.496 Einwohner — (100 %)

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

35713 Eschenburg, den 15. November 2022

Abwasserverband
"Obere Dietzhölze"
gez. Konrad, Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Haushaltswirtschaft - Verbandshaushalt 2023;

hier:

Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung

Bezug:

1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 15. November 2022

2. Ihr Schreiben vom 8. Dezember 2022 (Eingang bei mir am 12. Dezember 2022)

3. Unser Schreiben vom 13. Dezember 2022 (Nachforderung und Fristhemmung)

4. Ihre Mail vom 20. Januar 2023

5. Unsere Antwortmail vom 23. Januar 2023

6. Unsere Mail mit der Bitte um Klärung bzw. Erklärung vom 23. Januar 2023

7. Ihre klärende Antwortmail vom 23. Januar 2023

8. Ihre Mail vom 7. Februar 2023

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBI. S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBI. S.142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBI. I Nr. 65, S. 915), erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze die

allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes

zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrags von 300.000,00 € (in Worten: Dreihunderttausend Euro).

Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung 2023 veranschlagt wurden, liegen keine weiteren genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung des Verbandes vor.

Auflagen:

1.

Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist uns ein Beleg sowie der Nachweis der Veröffentlichung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 15. März 2023 vorzulegen.

2.

Der Jahresabschluss 2022 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2023 aufzustellen. Wir bitten Sie dann zeitnah die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zu übersenden und zeitgleich auch über den Stand der Aufarbeitung des Prüfungsrückstaus zum 30. April 2023 zu informieren.

3.

An Ihrem Berichtswesen möchten wir teilhaben. Insofern bitten wir darum uns den Bericht zum Stichtag 30. Juni 2023 in elektrischer Form bis Ende Juli 2023 zu übersenden. Auch dieser Bericht sollte - neben den vorgeschriebenen Inhalten - Informationen für die Gremien über den Stand der Aufarbeitung der noch zu prüfenden Jahresabschlüsse enthalten.

4.

Mit diesem Bericht informieren Sie uns bitte auch darüber, ob die bisher bestehende Konzeption des Berichtswesens mit den Stichtagen 30. Juni und 30. Dezember zwischenzeitlich überdacht wurde. Im Sinne der „Steuerungsrelevanz“ erscheint es sinnvoller als 2. Stichtag den 31. August oder den 30. September zu wählen, da dann noch Handlungs- und Eingriffsoptionen bestehen (nicht so zum Stichtag 30. Dezember).

Im Auftrag

Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 27. Februar 2023 bis 07. März 2023

im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 16.30 Uhr

dienstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

mittwochs

von 8.30 - 12.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

Eschenburg, den 23. Februar 2023

Abwasserverband
„Obere Dietzhölze“
gez. Konrad, Verbandsvorsteher