Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GVBI. I S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBI. I S. 318) sinngemäß hat die Verbandsversammlung am 15. November 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.504.400 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.504.400 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| ausgeglichen | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 365.000 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 861.234 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -861.334 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -670.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -670.000 EUR |
| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -305.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2023 auf 162,8171 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
| Gemeinde Dietzhölztal (KIV/Hauptwohnsitz) | 5.691 Einwohner per 30.06.2022 (42,1680 %) | |
| Gemeinde Eschenburg (KIV/Hauptwohnsitz) (OT Eibelshausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach) | 7.805 Einwohner per 30.06.2022 (57,8320 %) | |
| -------------------------------------------------------------- | ||
| Gesamt | 13.496 Einwohner — (100 %) | |
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
35713 Eschenburg, den 15. November 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Haushaltswirtschaft - Verbandshaushalt 2023;
| hier: | Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung |
| Bezug: | 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 15. November 2022 |
|
| 2. Ihr Schreiben vom 8. Dezember 2022 (Eingang bei mir am 12. Dezember 2022) |
|
| 3. Unser Schreiben vom 13. Dezember 2022 (Nachforderung und Fristhemmung) |
|
| 4. Ihre Mail vom 20. Januar 2023 |
|
| 5. Unsere Antwortmail vom 23. Januar 2023 |
|
| 6. Unsere Mail mit der Bitte um Klärung bzw. Erklärung vom 23. Januar 2023 |
|
| 7. Ihre klärende Antwortmail vom 23. Januar 2023 |
|
| 8. Ihre Mail vom 7. Februar 2023 |
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBI. S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBI. S.142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBI. I Nr. 65, S. 915), erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze die
allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes
zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrags von 300.000,00 € (in Worten: Dreihunderttausend Euro).
Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung 2023 veranschlagt wurden, liegen keine weiteren genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung des Verbandes vor.
Auflagen:
| 1. | Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist uns ein Beleg sowie der Nachweis der Veröffentlichung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 15. März 2023 vorzulegen. |
| 2. | Der Jahresabschluss 2022 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2023 aufzustellen. Wir bitten Sie dann zeitnah die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zu übersenden und zeitgleich auch über den Stand der Aufarbeitung des Prüfungsrückstaus zum 30. April 2023 zu informieren. |
| 3. | An Ihrem Berichtswesen möchten wir teilhaben. Insofern bitten wir darum uns den Bericht zum Stichtag 30. Juni 2023 in elektrischer Form bis Ende Juli 2023 zu übersenden. Auch dieser Bericht sollte - neben den vorgeschriebenen Inhalten - Informationen für die Gremien über den Stand der Aufarbeitung der noch zu prüfenden Jahresabschlüsse enthalten. |
| 4. | Mit diesem Bericht informieren Sie uns bitte auch darüber, ob die bisher bestehende Konzeption des Berichtswesens mit den Stichtagen 30. Juni und 30. Dezember zwischenzeitlich überdacht wurde. Im Sinne der „Steuerungsrelevanz“ erscheint es sinnvoller als 2. Stichtag den 31. August oder den 30. September zu wählen, da dann noch Handlungs- und Eingriffsoptionen bestehen (nicht so zum Stichtag 30. Dezember). |
Im Auftrag
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 27. Februar 2023 bis 07. März 2023
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
|
| montags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
|
| und | von 14.00 - 16.30 Uhr |
|
| dienstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
|
| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
|
| mittwochs | von 8.30 - 12.00 Uhr |
|
| donnerstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
|
| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
|
| freitags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
Eschenburg, den 23. Februar 2023