Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlscheine noch bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 1.06 (Einwohnermeldeamt), beantragt werden können.
In dringenden Fällen (z. B. plötzliche Erkrankung) können die Briefwahl-unterlagen außerdem auch noch
am Samstag, den 22.02.2025, in der Zeit von 11.00 - 12.00 Uhr, und
am Sonntag, den 23.02.2025, in der Zeit von 8.00 - 15.00 Uhr,
im Rathaus (Sitzungszimmer 1.01) beantragt werden.
Vorzulegen ist die Wahlbenachrichtigung, die auf der Rückseite unbedingt vom Antragsteller auszufüllen ist, sowie eine Vollmacht für den Abholer. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine formlose Vollmacht für den Abholer vorzulegen.