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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 16.02.2023, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 24 anwesenden Mitgliedern fest, ab TOP 3 = 25 anwesende Mitglieder.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 02.02.2023 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Die Tagesordnung wird geändert, weil die die CDU-Fraktion ihren Antrag „Beteiligung am medizinischen Versorgungszentrum Dietzhölztal“ - TOP 11 - zurückzieht.

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung teilt den Körperschaftsmitgliedern mit, dass der Gemeindevorstand dazu aufgefordert hat, den Tagesordnungspunkt „Besondere Anliegen der Ortsbeiräte“ zukünftig nur noch auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn Anliegen der Ortsbeiräte vorliegen und diese mit einer Stellungnahme des Gemeindevorstandes gemäß der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zuzuleiten sind.

Dies wird der Vorsitzende in einer Ältestenratssitzung beraten und beschließen lassen sowie im Anschluss daran auch einen Beschluss durch die Gemeindevertretung herbeiführen, ggf. mit einer Änderung der Geschäftsordnung.

Darüber hinaus informiert er die Gemeindevertreter, dass das Programm für die Fahrt zu unserer Partnergemeinde Becov nad Teplou in der nächsten Woche allen Teilnehmern zugeleitet wird. Anmeldungen sind noch bis Mittwoch, den 22.02.2023, im Rathaus möglich.

3.

Gemeindevorstand und Verbände
3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände
3.2 Fragen und Anregungen

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Fragen zum Bericht: keine

Weiterhin werden folgende Fragen gestellt:

  • Ausstehende Antwort auf die Fragen, welche Kriterien dazu geführt haben, dass das Hallenbad als Wärmeinsel gemeldet wurde.

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 07.02.2023, der Bau- und Umweltausschuss am 08.02.2023 und der Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2023 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.

Darüber hinaus fand am 11.01.2023 eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses statt.

5.

Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte

Es liegen keine besonderen Vorschläge der Ortsbeiräte vor.

Vorlagen des Gemeindevorstandes

6.

Jahresabschluss 2014 - Feststellung

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises (RPA) hat den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.

Der Jahresabschluss besteht aus:

1)

der Vermögensrechnung (Bilanz),

2)

der Ergebnisrechnung und

3)

der Finanzrechnung.

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beigefügt:

1)

ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie

2)

eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).

Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Jahresabschluss:

Das Haushaltsjahr 2014 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem negativen Ergebnis von 834.194,89 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:

Ordentliches Ergebnis  —  -854.193,35 € (Fehlbedarf)

Außerordentliches Ergebnis  —  19.998,46 € (Überschuss)

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Berichtsjahres wurde gem. § 24 Abs. 3 GemHVO buchungsmäßig mit dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet und der Restfehlbetrag als negatives Jahresergebnis ausgewiesen. Aus Gründen des bilanziellen Ausweises erfolgt der Vortrag des zum 31. Dezember 2014 nach Ergebnisverwendung verbleibenden Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis als Verlustvortrag auf neue Rechnung im Haushaltsjahr 2015. Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.

Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 60.390,04 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht. Wir bitten um zukünftige Beachtung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Haushaltsüberschreitung sind in den folgenden Bereichen entstanden:

Budget 0 Bürgermeister:  —  35.601,27 €

Budget 4 Bauhof:  — 24.734,03 €

Budget 5 Personalrat:  —  54,74 €

Budget 0:

Die Haushaltsüberschreitungen sind durch die Beratungsleistungen für eine Beteiligung an der EAM entstanden. Die Gemeindevertretung hatte am 22.05.2014 beschlossen, die Beratung durch die Kanzlei Becker, Büttner & Held fortzusetzen.

Budget 4:

Die Haushaltsüberschreitung ist entstanden, weil die Erträge des Bauhofes (Erstattung der anteiligen Lohnkosten von Seiten der Gemeindewerke geringer ausgefallen sind als im Haushalt geplant.

Budget 5:

Die Haushaltsüberschreitung bezieht sich auf höhere Aufwendungen für Fachliteratur.

Die Liquidität der Kommune konnte im geprüften Haushaltsjahr weiterhin nur durch die Inanspruchnahme ergänzender Liquiditätskredite sichergestellt werden. Bei der Prüfung, ob der satzungsmäßige Höchstbetrag für Liquiditätskredite unterjährig eingehalten wurde, ergaben sich keine Beanstandungen. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Zinsen für die aufgenommenen Liquiditätskredite ergeben sich bei steigenden Zinsen erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Risiken.

Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:

Prüfungsurteil

An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:

Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil zu dem Jahresabschluss und dem Rechen-schaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.

Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anleh-nung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstim-mung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechen-schaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushalts-plans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungs-hilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.

Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass

  • der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt,

  • der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde nicht gibt oder die Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder

  • beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter der Teilziffer 5.3.1 dargestellten Einschränkung die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2014 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbedarf von 834.194,89 € aus.

  2. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.224.805,09 € zum Bilanzstichtag aus.

  3. Die Bilanzsumme beträgt 48.826.025,40 €.

  4. Die Haushaltsüberschreitung von 60.390,04 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt.

  5. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Jahresabschluss 2015 - Feststellung

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises (RPA) hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.

Der diesem Vermerk beigefügte Jahresabschluss besteht aus:

1)

der Vermögensrechnung (Bilanz),

2)

der Ergebnisrechnung und

3)

der Finanzrechnung.

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beigefügt:

1)

ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie

2)

eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).

Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Jahresabschluss:

Das Haushaltsjahr 2015 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem negativen Ergebnis von 165.429,30 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:

Ordentliches Ergebnis  —  16.441,75 € (Überschuss)

Außerordentliches Ergebnis  —  181.871,05 € (Fehlbedarf)

Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis des Berichtsjahres wurde gemäß § 25 Abs. 1 GemHVO buchungsmäßig zum Jahresabschluss mit dem Ergebnisvortrag des Fehlbetrages aus ordentlichen Ergebnissen des Haushaltsjahres 2013 verrechnet. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird zunächst sachgerecht als negatives Jahresergebnis in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2015 ausgewiesen. Aus Gründen des bilanziellen Ausweises erfolgt der Vortrag des Fehlbetrages auf neue Rechnung als außerordentliches Ergebnis (Verlust) aus Vorjahren im Haushaltsjahr 2016. Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.

Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 35.767,30 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht. Wir bitten um zukünftige Beachtung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Haushaltsüberschreitung sind in den folgenden Bereichen entstanden:

Ergebnishaushalt:  —  6.183,08 €

Budget 2 Bürgeramt:  —  334,37 €

Budget 5 Personalrat:  —  389,32 €

Budget 9 Finanzwirtschaft:  —  5.459,39 €

Budget 2: Erstattungen an den Bund - Kosten Anfragen Gewerbezentralregister und Führungszeugnisse.

Budget 5: Aufwand für Fachliteratur.

Budget 9: Straßenbeitrag für gemeindeeigene Grundstücke.

Finanzhaushalt:  —  29.584,22 €

Die Haushaltsüberschreitung im Finanzhaushalt ist im Bereich der Tilgungen entstanden. Es handelt sich dabei um die Tilgungsleistung des Landes Hessen für die Darlehen des Sonderinvestitionsprogramms. Der Landesanteil muss kassenwirksam durch die Gemeinde gebucht werden, damit diese in der Kassenstatistik nachgewiesen werden. Es handelt sich nicht um Finanzmittel der Gemeinde.

Die Liquidität der Kommune konnte im geprüften Haushaltsjahr weiterhin nur durch die Inanspruchnahme ergänzender Liquiditätskredite sichergestellt werden. Bei der Prüfung, ob der satzungsmäßige Höchstbetrag für Liquiditätskredite unterjährig eingehalten wurde, ergaben sich keine Beanstandungen. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Zinsen für die aufgenommenen Liquiditätskredite ergeben sich bei steigenden Zinsen erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Risiken.

Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:

Prüfungsurteil

An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:

Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil zu dem Jahresabschluss und dem Rechen-schaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.

Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anleh-nung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstim-mung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechen-schaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushalts-plans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.

Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungshilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.

Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass

  • der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt,

  • der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde nicht gibt oder die Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder

  • beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter der Teilziffer 5.3.1 dargestellten Einschränkung die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2015 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbedarf von 165.429,30 € aus.

  2. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.246.796,88 € zum Bilanzstichtag aus.

  3. Die Bilanzsumme beträgt 48.045.932,37 €.

  4. Die Haushaltsüberschreitung von 35.767,30 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt.

  5. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Weitere Benennung für die Kommission „Zukunft“

In der „Kommission Zukunft“ können „sachkundige Einwohner“ gemäß § 72 Abs. 2 HGO aufgenommen werden. Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen, einen Themen-Fahrplan erarbeitet und erste Vorschläge für die Berufung eigener Experten.

Zur Aufnahme in die Kommission „Zukunft“ werden vorgeschlagen:

• Iris Orth, Architektin aus Eibelshausen

• Bernd Schütz, Bauingenieur und Energieberater vom Roth

Eigene Experten („Sachkundige Einwohner“ gemäß § 72 Abs. 2 HGO) werden nach Vorschlag durch den Gemeindevorstand von der Gemeindevertretung gewählt.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses wählt die Gemeindevertretung als „sachkundige Einwohner“ Iris Orth und Bernd Schütz in die „Kommission Zukunft“.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9.

Gebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Eschenburg
(Gebührensatzung Flüchtlings-Unterbringung)

Die Gemeinde Eschenburg hat bereits eine Zuweisung gem. § 2 Abs. 1 LAG bekommen, demnach am 28.09.2022 zehn Personen zugewiesen wurde. Nach dem Ankunftszentrum der FeG-Auslandshilfe konnten mittlerweile zwei Häuser angemietet werden.

Weitere Wohnungen und Häuser werden gesucht, damit nicht doch noch Mehrzweckhalle und Dorfgemeinschaftshäuser zur Unterbringung herangezogen werden müssen.

Damit die Gemeinde mit Kreis und Jobcenter abrechnen kann, muss die Gemeindevertretung eine „Gebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Eschenburg“ beschließen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die vorgelegte Gebührensatzung.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Anträge der Fraktionen

10.

Planungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2023)

Der Antrag lautet:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, wie die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (Wettbüros/Wettannahmestellen, Spielhallen etc.) planungsrechtlich so gesteuert werden kann, dass sich eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen und anderen schutzbedürftigen Anlagen wie Kirchen, Schulen und Kindertagesstätten sowie eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden (bauplanerischen) Funktion für das jeweilige Gebiet wirksam verhindern lassen.

Begründung:

Der Betrieb und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist unter zwei Gesichtspunkten kritisch zu betrachten: Zum einen haben Vergnügungsstätten einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der umliegenden Nachbarschaft. Insbesondere in unserer dörflichen Region kann eine solche Vergnügungsstätte daher auch einen unmittelbar gesamthaftschädigenden Einfluss auf die Entwicklung der Ortsteile haben, in denen eine solche Vergnügungsstätte angesiedelt ist. Zum anderen geht insbesondere von Wettbüros/Wettannahmestellen und Spielhallen eine Gefahr aus, Spielabhängigkeiten (Spielsucht) Vorschub zu leisten. Beiden benannten Gesichtspunkten soll mit einer planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten wirksam begegnet werden.

Beschluss:

Nach Redebeiträgen von Seiten der SPD- und der CDU-Fraktion wird der Antrag beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

11.

Beteiligung an med. Versorgungszentrum Dietzhölztal
(Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2023)

Der Antrag wurde zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.

Anfragen der Fraktionen

12.

Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.02.2023
betr. Förderung von Sportvereinen

Die Anfrage lautet:

Zur Diskussion und Vorbereitung einer Richtlinie zur Vereins- und Jugendförderung bitten wir um Beantwortung der Frage, welche Gesamtkosten 2021 und 2022 im Bereich der Vereins- und Jugendförderung entstanden sind und wie diese auf die einzelnen Vereine aufgeteilt wurden.

Begründung:

Für die Vereinsförderung sollte die Gemeinde perspektivisch ein tragfähiges Gesamtkonzept erstellen. Dafür ist zunächst eine Kostenaufstellung erforderlich.

Zu den Kosten zählen auch die Unterstützung durch Darlehnsgewährung (wie bei SV Wissenbach), der Neubau und die damit verbundene Abschreibung für Sportanlagen, die Unterhaltung und Instandsetzung von Sportplätzen, auch Leistungen des Bauhofes jeder Art.

Die Kosten sollten vereinsbezogen dargestellt werden. Die Gemeinde und auch der Kreis stellen einzelnen Vereinen Sportanlagen zur kostenlosen Nutzung oder gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung. Andere Vereine besitzen eigene Anlagen und sind für deren Unterhaltung selbst zuständig. Mehr Transparenz ist notwendig, um eine gerechte Vereinsunterstützung zu erreichen.

Bürgermeister Konrad führt hierzu aus, dass die Anfrage zur nächsten Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses beantwortet wird, weil der Kultur- und Sozialausschuss zur Zeit mit der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien befasst ist.

Ende der Sitzung: 19:30 Uhr

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Hans-Otto Hermann

Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstands

zur Sitzung der Gemeindevertretung am 16.02.2023

Gesamt-Gemeinde:

1. Nachtrag 2022 genehmigt: Der Nachtragshaushalt 2022 ist bereits am 28.12.2022 von der Kommunalaufsicht genehmigt worden. Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1,110 Mio. € aus. Geplant war ein Defizit in Höhe von 125.000 €.

2. Grünes Licht für Haushalt 2023: Bereits am 02.01.2023 hat die Kommunalaufsicht den Gemeinde-Haushalt 2023 genehmigt, der 140.000 € Überschuss im Ergebnis plant. Eine Einzelgenehmigung benötigt der Kauf der Kita „Neue Mitte“, die wir für 4.050.000 € bauen lassen und erwerben wollen. Hierfür ist zu belegen, warum sich die Gremien für diesen Weg entscheiden und warum er wirtschaftlicher ist als z. B. Miete.

3. Jahresabschluss 2021 mit Überschuss: Das Jahr 2021 hatten wir mit einem Überschuss von 10.000 € geplant. Festgestellt werden konnte er nun mit einem Jahresüberschuss von 1.838.458,41 € und einer Bilanzsumme von 50.549.607,49 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt am Ende des Jahres 2021 insgesamt 3.032.981,45 €.

4. Kreis will 2023 Umlagen senken: Anders als im Doppelhaushalt 2022/2023 geplant, will der Lahn-Dill-Kreis bereits jetzt einen Nachtrag für 2023 beschließen, in dem die Kreisumlage um 2,82 Prozentpunkte und die Schulumlage um 1,33 % gesenkt werden. Für die Gemeinde Eschenburg bedeutet das statt 8.565.819 € Gesamt-Umlage nun 7.893.196 €, was 672.623 € weniger wären.

5. Feindecke zum Finale - Glasfaser bis Ende März gratis buchen: Im Dezember wurden die letzten Straßenquerungen nur provisorisch geschlossen, damit der Winterdienst rollen kann. Hier wird im Zuge des Finales die Feindecke hergestellt. Auch können weitere Straßenquerungen aufgegraben und verschlossen werden. Bis Ende März können bei der Telekom noch kostenlos Hausanschlüsse gebucht werden, was weitere Bauarbeiten nach sich ziehen wird. Die Mängelliste ist von den beteiligten Firmen dann abzuarbeiten.

Mehr Informationen zur Verfügbarkeit und den Tarifen der Telekom:

  • Telekom Partner expert klein Dillenburg, Herwigstraße 30, 35683 Dillenburg

  • Telekom Shop Dillenburg, Hauptstr. 90, 35683 Dillenburg

  • Radio Weller, Hauptstr. 101, 35745 Herborn

  • www.telekom.de/glasfaser

  • 0800 22 66100

6. KommZu Eschenburg: Die „Kommission Zukunft” (kurz: KommZu - im Internet zu finden unter www.eschenburg.de/zukunft) setzt sich für die Themen Umwelt, Natur und Klimaschutz sowie für nachhaltiges Planen und Bauen ein und will mit dem Lahn-Dill-Kreis einen Flyer „Grün statt grau“ herausgeben. Darin sollen als aktuelle Aktionen beworben werden:

  • Unterstützung für die „Aktion saubere Landschaft” in allen Ortsteilen

  • „Baby-Baum“ im Bürgerwald: Nächste Pflanzaktion am 22.04.2023

  • „Unser Dorf soll grüner werden” (ein Obstbaum fürs Zuhause ist das Ziel)

7. Energie-Messe stellt E-Berufe vor: Am 11. + 12. November steigt die elfte Auflage der Beratungsbörse (jeweils 11 bis 17 Uhr in der Mehrzweckhalle). Neben Tipps und Tricks fürs Sanieren und Sparen geht es hierbei verstärkt um die E-Berufe, mit denen Energiewende und Klimaschutz gelingen können. Aussteller, Ausbilder und Referenten sollten sich alsbald anmelden. Mehr Informationen unter www.endlich-energie.de im Internet.

8. Erstes Unternehmer-Gespräch: Nachdem einige Unternehmen von der „Sommertour“ der Vorjahre keinen Gebrauch gemacht haben, wechselt Bürgermeister Götz Konrad das Veranstaltungs-Format. Mit dem Thema Berufsschule und deren Zukunft ist eine erste Runde mit Unternehmen und für Unternehmen gestartet. Wer auf dem Laufenden gehalten werden möchte, meldet sich direkt bei buergermeister@eschenburg.de per E-Mail. Auch können für die „Ideenschmiede“ auf diesem Weg Vorschläge direkt adressiert werden. Mehr Infos, Themen und Termine folgen unter www.eschenburg.de/unternehmen im Internet.

9. Energiesprechstunde und -Beratung: Für die „Energiesprechstunde“ im Rathaus laufen die Anmeldungen telefonisch über die Rathaus-Zentrale (02774) 915-0 während der Dienstzeiten. Die „Energiesprechstunde“ im Rathaus findet jeden ersten Montag im Monat ab 14 Uhr statt und wird von der Verbraucherzentrale Hessen kostenlos angeboten. Ratsuchende erhalten Tipps zum Sanieren und Energiesparen sowie Informationen zur Bestandssanierung, Heiztechnik, Regenerativen Energien und Fördermöglichkeiten. Neben der monatlichen Energiesprechstunde im Eschenburger Rathaus gibt es auch die Möglichkeit, Energieberater Bernd Schütz für einen Vor-Ort-Termin zu buchen. Einen Vor-Ort-Termin macht man direkt mit Bernd Schütz aus. Der Bauingenieur ist erreichbar per E-Mail an ibwbautechnik@web.de, Telefon (02774) 921843 sowie mobil (0152) 09832874. Eine Energieberatung zuhause kostet 30 € Gebühr.

10. „Mission: Mehr Spielplätze“ geht „Ab in die Mitte!“: Nach der Umfrage mit rund 150 Einsendungen bewirbt sich die „Mission: Mehr Spielplätze“ nun bei der Innenstadt-Offensive „Ab in die Mitte!“. Die Seite www.eschenburg.de/spielplatz informiert über den aktuellen Stand und weitere Mitwirkungs-Möglichkeiten.

11. Neue Sitzgruppen für unsere Extratouren: Naturpark und Region Lahn-Dill-Bergland haben für dieses Jahr den Austausch defekter Sitzgruppen geplant. Nach unserer Vereinbarung zahlt der Naturpark die Infrastruktur und die Gemeinden übernehmen die Aufstellung. In Eschenburg werden Sitzgruppen erneuert am „Hirzenhainer Höhenflug“ am Startportal, am „Eschenburgpfad“ beim Eiershäuser Sportplatz und an der „Haubergstour“ oberhalb von Wissenbach.

11.

12. Bis Monatsende „Aufholen nach Corona“: Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ stehen der Gemeinde 10.384,36 € zur Verfügung für Vereine und Veranstaltungen. Die Mittel müssen bis Ende Juni eingesetzt worden sein. Mehr unter www.eschenburg.de/aufholen im Netz.

13. Wochenzeitung kommt an: Der Verlag Linus Wittich teilt mit, dass er für die Gemeinde Eschenburg im letzten Jahr in 51 Ausgaben zum 31.12.2022 insgesamt 751,40 Textseiten veröffentlicht hat. Damit liegen sie im vereinbarten Rahmen von 15 Seiten je Ausgabe im Jahresdurchschnitt. Das Seiten-Kontingent wurde zu 98,22 % ausgenutzt. Im Februar 2022 wurde der Vertrag umgestellt auf Postverteilung donnerstags. Seitdem hat es keine nennenswerten Reklamationen gegeben. Die Kosten sind gestiegen. 2022 bezahlte die Gemeinde Eschenburg im Jahr 25.787 € (im Quartal 6.025 € netto). Das sind brutto 4.922 € mehr, als nach dem alten Vertrag im Jahr 2022 zu zahlen gewesen wäre. Der vorherige Vertrag ist 2016 geschlossen worden und sah von 2017 bis 2022 Kostensteigerungen vor. Im Jahr 2022 hätte Herstellen und Zustellen der Wochenzeitung die Gemeinde brutto 20.865 € im Jahr (4.875 € netto im Quartal) gekostet. Der Einstieg 2017 lag mit 18.190 € brutto (4.250 € netto im Quartal) um 2.675 € unter dem letzten Jahr mit Zeitungsboten. Der jetzige Vertrag läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2023 und verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre mit einer jährlichen Erhöhung des Bezugsgeldes ab dem 01. Januar 2024 um Netto 125,- € pro Quartal und Abrechnungsjahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Für 2024 steht demnach eine Kostensteigerung von den jetzigen 25.787 € jährlich (im Quartal 6.025 € netto) auf 26.322 € im Jahres-Brutto (6.150 € netto im Quartal) an

14. Kita-Planung abgestimmt: Die JFP Fischer Projekt GmbH hat die Planungen für die Kita „Neue Mitte“ mit dem Fachdienst des Kreises und der Fachberatung der Kirche abgestimmt. Nach der Finanzierung durch heimische Banken läuft die Planung für die Außenanlagen, die neben der neuen viergruppigen Kita auch die Tagespflege und Begegnungsstätte im angrenzenden „Nassauer Hof“ im Ensemble entwickelt.

15. „Neue Mitte - Kita & Co.“ ist Thema: Am 22. Februar um 20 Uhr gibt es eine Vorschau im Bürger-Forum online. Neben der Kita „Neue Mitte“ geht es auch um die geplanten Tagespflegen „Nassauer Hof“ und Hauptstraße, die auch am 21. März im Sozialausschuss vorgestellt werden. Forums-Infos und Zugangs-Links unter www.eschenburg.de/forum im Internet.

16. Gemeinde fördert auch „Pakt für den Nachmittag“: Von den 15.000 € im Haushalt gehen 12.481,92 an die Nachmittagsbetreuung in der Eschenburgschule Eibelshausen sowie in den Grundschulen Hirzenhain und Wissenbach. 2.518,08 € gehen zur Betreuung in Simmersbach, wo bereits der „Pakt für den Nachmittag“ praktiziert wird. Die Förderung durch die Gemeinde wird einfach auf das neue Angebot übertragen, wenn eine Schule wechselt.

17. Museumsverein sucht Mitstreiter: In der Reihe „Ausgestorbene Berufe - Wandel in der Arbeitswelt“ erinnert das Regionalmuseum im Februar an die "Orts- und Polizeidiener", die bis 1971 Dienst taten. Für derlei interessante Geschichten sucht der Verein - im Internet unter www.regionalmuseum-eschenburg.de zu finden - weitere Akteure.

18. Neustart oder Auflösung beim Kulturkreis: Früher bekam der Kulturkreis von den beiden Gemeinden 15.000 Mark jeweils als jährlichen Zuschuss - heute bekommt der KKED (www.kked.de) nur noch von Eschenburg 100 Euro wie jeder Gesangverein. Der 1989 gegründete Kulturkreis Eschenburg-Dietzhölztal e. V. steht am Scheideweg: „Neustart oder Auflösung?“ heißt es am 5. Mai bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Wenn sich kein Vorstand findet, steht als nächster Punkt die Auflösung des Vereins auf der Tagesordnung.

19. Feldes-Folgen im Netz: Die Serie über den Eschenburger Schriftsteller Roderich Feldes (1946-1996) wird unter www.eschenburg.de/feldes im Internet zusammengefügt und mit jeder Folge ergänzt.

20. Familie Heinzel gibt Benefiz-Konzert: Zugunsten der „Stiftung für Eschenburg“ geben Mark Heinzel und seine Ehefrau Viktoria Lakissova, Professorin für Klavier an der Universität der Künste Berlin, am 18.03.2023 um 16 Uhr in der Aula der Holderbergschule ein Benefizkonzert. Der Eintritt ist frei, um eine Spende für die Stiftung wird gebeten. Das komplette Programm ist unter www.eschenburg.de/stiftung zu finden.

21. „Sport integriert“ wird fortgeführt: Unter dem neuen Namen „Sport integriert“ wird das Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“ fortgeführt, an dem die Gemeinde seit 2016 teilnimmt. Dr. Paul Cyris kümmert sich als Sport-Coach. Er steht für eine Fortführung zur Verfügung und wünscht sich mehr Resonanz aus den Sportvereinen. Waren im Vorjahr in den drei Gemeinschafts-Unterkünften 51 der 68 Plätze belegt, so ist die Zahl seit Beginn des Ukraine-Krieges gestiegen.

22. Eschenburg hilft…Neue Adresse hilfe@eschenburg.de: Nach einer ersten Zuweisung von zehn Personen leben in der Gemeinde Eschenburg jetzt 265 Flüchtlinge. Der Lahn-Dill-Kreis koordiniert mit seinen Ankunftszentren und Großunterkünften, in den Städten und Gemeinde werden weiterhin Wohnungen und Häuser gesucht, um Flüchtlinge - vor allem aus der Ukraine - unterzubringen. Nachdem zwei Häuser von der Gemeinde angemietet werden konnten, können nun fünf Wohnungen hergerichtet werden. Zusammen mit dem Ankunftzentrum der FeG-Auslandshilfe wollen wir Flüchtlingen eine vorübergehende Unterkunft bieten. Um nicht Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhalle belegen zu müssen, sucht die Gemeinde weiter Wohnraum und brauchbare Möbel. Für Angebote haben wir eine neue E-Mail-Adresse hilfe@eschenburg.de eingerichtet. Unter www.eschenburg.de/hilft gibt es weitere Informationen im Internet

23. Wahlen bei Wehren: In Wissenbach übernehmen Sebastian Waldschmidt und Lukas Ortmann die Wehrführung von Jörg Waldschmidt und Thomas Weyand. Zum neuen Wehrführer in Eibelshausen ist Jens Orth gewählt, der Harald Hain nachfolgt. Stellvertretender Wehrführer bleibt Kristopher Kirsten Heinz. In Simmersbach ist Christopher Reh als Wehrführer wiedergewählt worden.

24. Belohnung bei Brandstiftungs-Fällen: Der Beobachtungsstand des NABU am Lohmühlenweiher in Eibelshausen und der Anhänger der Feuerwehr Eiershausen sind offenbar von Unbekannten angezündet worden. Nachdem der Gemeindevorstand eine Belohnung von je 100 € für Hinweise ausgesetzt hat, die zur Ermittlung der Täter führen, haben weitere Firmen und Vereine die Belohnung aufgestockt. Hinweise erbittet die Polizei in Dillenburg, Telefon (02771) 9070.

25. Ökopunkte für „wilde“ Dietzhölze: Für die Renaturierung der Dietzhölze als Auftakt im Programm „100 wilde Bäche“ sind in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt 278.135,23 € aufgewandt worden. Kurz vor Jahresende gingen 222.950,00 € Zuschuss des Landes ein, die 80 % der Kosten abdecken. Für den verbleibenden Eigenanteil von 55.185,23 € haben wir nun beim Kreis die Gutschrift auf unserem Ökopunkte-Konto beantragt.

26. Fließpfadkarten zeigen erste Anhaltspunkte: Das Land hat für Eschenburg die so genannten Fließpfadkarten erstellt. Wie im Bau- und Umweltausschuss gezeigt, ist darauf zu sehen, in welche Richtung und mit welcher Neigung Wasser fließt, das auf einen Hektar Fläche regnet. Allen Ortsbeiräten wird angeboten, die Fließpfadkarten im Rathaus vorzustellen, wo die Daten bereits ins Geografische Informationssystem eingearbeitet sind.

27. Hochwasserschutzzweckverband vor Gründung: Für genauere Betrachtungen von Starkregen oder Berechnungen von Hochwassergefahren bietet sich eine gemeinsame Vorgehensweise an. Hierfür hat der Kreis die Vorarbeiten geleistet, einen Hochwasserschutzverband Lahn Dill zu gründen.

28. Fuhrpark des Bauhofs wird verstärkt: Durch die frühe Genehmigung des Haushalts konnten die ersten Käufe erfolgen.

  • Als neuer Aufsitzmäher für die Grünflächenpflege auf Anlagen, Spielplätze und Friedhöfe kommt ein Iseki SXG 326 von der Firma Schreiner aus Steffenberg zu einem Bruttogesamtpreis von 25.216,10 €. Diese Maschine ist baugleich mit dem vorhandenen Mäher, der lange gute Dienste auf den rund 90 Grünanlagen der Gemeinden geleistet hat. Auf Ersatz- und Verschleißteile hat die Firma Schreiner der Gemeinde Eschenburg einen dauerhaften Preisnachlass von 20 % eingeräumt.
  • Eine neue hydraulische Heckenschere fürs Freischneiden von Wald- und Feldwegen, die auch dichten Bewuchs und auch größere Hecken mit einem Astdurchmesser bis zu 4,5 cm schneiden kann, kommt eine Dücker HS 20, die die Firma Buchen aus Wenden-Altenhof zum Bruttogesamtpreis von 8.450 € liefert. Das Anbaugerät ist vom gleichen Hersteller des neuen Frontmulchgerätes und somit kompatibel.
  • Als neue Kehrwalze fürs Multicar kommt eine Fiedler FFK 1810, die von der Firma Weymann aus Bad Tennstedt (Eisenach) mit einem Bruttogesamtpreis von 6.533,10 € als günstigstes Angebot kam. Die neue Kehrwalze ersetzt eine defekte und mittlerweile 42 Jahre alte Maschine.
  • Einen neuen Kippanhänger soll zum Bruttogesamtpreis von 30.531,83 € Firma Christmann aus Biedenkopf liefern, die auch selbst baut. Hiermit wird ein mittlerweile 18 Jahre alter Kippanhänger ersetzt.

29. Leasing für die Rechner im Rathaus: Im Rathaus sind 38 Computer im Einsatz, durchschnittlich 6 Jahre alt, Reparaturen und Ausfälle häufen sich. Auch wenn sich die Konfiguration stark unterscheidet, hat das Technik-Team einen Weg gefunden, passende Leasing-Angebote zu bekommen. Statt einem aktuellen Kaufpreis von 40.263,46 € für alle 38 Rechner werden die Stationen künftig für jeweils 747 € geleast auf 60 Monate. In den Gesamtkosten von 44.163,23 € stecken 36 Monate Garantie und 24-Stunden-Ersatzlieferung bei Ausfall über die gesamte Zeit. Mit Geräten der Fa. Wortmann hat W2plus (Hachenburg) das Angebot ausgearbeitet.

30. Stromkosten steigen nach 30 Jahren: Für die Nutzer von Dorfgemeinschaftshaus & Co. rechnen wir seit 1990 den gleichen Preis ab. Was früher die 60 Pfennige pro Kilowattstunde waren, sind bis dato 30 Cent gewesen, die über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Die KEAM als neuer Stromversorger der Kommune rechnet derzeit einen Bruttoarbeitspreis von 0,33 €/kWh ab, zuzüglich diverser Zuschläge und der monatlichen Zählermiete. Deshalb hat der Gemeindevorstand für die Nebenkosten beschlossen, pro Kilowattstunde nun 0,60 € abzurechnen. Weil die Mieten an sich nach der Gebührenordnung erhoben werden, die die Gemeindevertretung über die „Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Eschenburg“ zuletzt zum Jahr 2012 geregelt hat, wird hierzu eine Aktualisierung erarbeitet.

31. Verkaufsoffene Sonntage: Die Gemeinde Eschenburg wird eine Sonntagsöffnung jeweils von 13 bis 18 Uhr ermöglichen am 14. Mai (Frühjahrsmarkt), 8. Oktober (Herbstmarkt) und 12. November (Energiemesse).

Bearbeitete Beschlüsse
  • Gesundheitsversorgung - Weiteres Vorgehen (15.12.2022, TOP 7): Zur Umsetzung des Beschlusses nimmt der Gemeindevorstand ein Gesprächsangebot aus Dietzhölztal an, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit dort zu finden. Gespräche der Ärzte untereinander möchte der Gemeindevorstand nach Kräften unterstützen, auch durch Medizin-Stipendien, zumal die Ansiedelungs-Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung und die „Landarztquote“ helfen, neue Medizinier fürs Land zu finden. Unsere Medizin-Stipendien können jungen Leuten helfen, die auch ohne „NC“ in Hessen einen Studienplatz bekommen, wenn sie später als Landarzt oder Landärztin hier tätig werden. Wir stimmen unsere Stipendien deshalb ab aufs Bewerbungsportal (https://hlfgp.hessen.de/medizin-studieren/bewerbungsportal).
Eibelshausen:
  1. Die Ladestation für Elektro-Autos am Marktplatz ist gestartet. Beim „Tanken“ empfiehlt sich der Ad-Hoc-Tarif, auch wenn er ein paar Minuten bei der Registrierung kostet. Hierbei erhebt der Abrechnungsdienstleister, die Fa. Mennekes, lediglich pauschal 12 % an Gebühren, woraus sich ein Tarif von 44,8 Cent pro Kilowattstunde ergibt. Unter www.eschenburg.de/ladestation ist eine Anleitung für die Ladestation zu finden.

  2. Die Deutsche Funkturmgesellschaft (DFMG) möchte den Funkmast „Am Steimel“ tauschen, weil Vodafone diesen Standort auch mitbenutzen will. Der Funkmaststandort Flurstück 46 steht im Eigentum der Deutschen Telekom AG. Für den Tausch wird das Gemeindegrundstück Flurstück 45 „Steimelskappe“ als Aufstellfläche für den Kran benötigt. Die notwendigen Grundstücksbefestigungen auf der Aufstellfläche mit Schotter usw. müssen nach Beendigung der Maßnahme wieder zurückgebaut werden.

Hirzenhain:
  1. Die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses ist gelungen mit viel Eigenleistung und Engagement, das der Ortsbeirat aus der Bevölkerung sammeln konnte. Nach der Helferfeier freuen sich die ersten Nutzer über die freundlich gestalteten Räume. Mit einem Bläserkonzert am 29.04.2023 bekommt das „neue“ DGH seinen musikalischen Auftakt.

  2. Nach dem Verkauf des Baugrundstückes Bussardstraße 9 bleiben noch vier Bauplätze im erschlossenen Teil des Baugebiets am Bahnhof.

  3. Das Baugrundstückes Kirchweg 12 kann verkauft werden.

Wissenbach:
  1. Für eine Neugestaltung der Nahversorgung laufen viele Gespräche. Nachdem Aldi seine Filiale geschlossen und sich nicht erklärt hat, will der Markt wohl bei den weiteren Planungen keine Rolle spielen. Nun geht es vorrangig um die Ansiedlung eines Vollsortimenters und eines Drogeriemarktes, aber auch der verbliebene Discounter in Wissenbach und die beiden Märkte in Eibelshausen sollen bei den begonnenen Betrachtungen gutsortiert aufgestellt werden.

  2. Für die Baulandentwicklung „Am Viehweg“ hat der Gutachterausschuss den Ankaufswert für die Bauerweiterungsfläche auf 24 €/m² und für die landwirtschaftliche Fläche auf 2,50 €/m² festgelegt. Auf dieser Grundlage wird den Eigentümern Kauf oder auch Tausch angeboten. Die Verhandlungen gehen hier gut voran, wie auch eine Informations-Veranstaltung zeigte.

  3. Um eine Preissteigerung zu umgehen, hat der Gemeindevorstand für die Mehrzweckhalle bereits vor Weihnachten 15 Klapptische bestellt. Damit reichen die 6.000 € im Haushalt 2023 aus. Um sich für 2024 die „gute Stub“ der Gemeinde zu sichern, haben die Kicker die MZH Wissenbach zur Ausrichtung des Kreisfußballtages am 15.03.2024 gebucht.

Simmersbach:
  1. Seit dem 6. Februar hält der Expressbus auch in Simmersbach: In Richtung Dillenburg hält die Linie X41 zwischen 4.55 Uhr und 21.45 Uhr stündlich in Simmersbach an der Grundschule. In Richtung Biedenkopf ist zwischen 7.12 Uhr und 23.12 Uhr hier Halt im Stundentakt. Der Expressbus-Halt in Simmersbach kostet die Gemeinde bis zum Fahrplanwechsel rd. 6.500 €, die andere Hälfte der Mehrkosten trägt der RMV. Im Herbst soll geprüft werden, ob das neue Angebot auch angenommen wird. Neben Simmersbach (Grundschule) werden in Eschenburg die Haltestellen „Eibelshausen Markt“, „Panoramabad“ am Schwimmbad und „Wissenbach Ortsmitte“ angesteuert. Infos und Links unter www.eschenburg.de/expressbus im Internet.

  2. Mit viel Sorgfalt und Akribie haben Simmersbacher für das Jubiläum Schilder zur historischen Grenze aufgestellt, die nun mit einer Tour verbunden werden. Beim Routenplaner Komoot ist die Tour „Rund um Simmersbach“ (https://www.komoot.de/tour/876088386?ref=itd) bereits zu finden. An den Stellen, die über private Grundstücke gehen, hat Initiator Torsten Reh alle Eigentümer um Erlaubnis gefragt. Von allen Seiten kommt Lob und Unterstützung für dieses Projekt zur 700-Jahr-Feier Simmersbachs. Nun werden an geeigneten Stellen und auf eigene Kosten weitere Hinweise auf Historie und den Jubiläums-Weg angebracht.

Eiershausen:
  1. Gemeinde Eschenburg und SSV Eiershausen verlängern ihren Pachtvertrag um 25 Jahre, damit der Verein weitere Zuschüsse für Investitionen beantragen kann.

  2. Nach der Baugenehmigung fürs Hotel im Heerfeld, hat die WMM-Gruppe (wmm-hotel.de) mit dem Bau begonnen. Das „Hotel LDK“ soll binnen 14 Wochen errichtet werden und 22 Zimmer bieten, die online gebucht werden. Das Hotel kann somit fast ohne Personal betrieben werden.

Roth:
  1. Für die Erneuerung des Wirtschaftsweges zwischen Roth und Achenbach ist die beantragte Förderung in Höhe von 92.908,27 EUR im Zahlungsbescheid um 754,74 EUR reduziert worden. Nach Ansicht der Prüfer aus Wiesbaden entsprach der ausgeführte Seitenstreifen in Teilbereichen nicht dem bewilligten Förderantrag. Die Bankette war schmaler gebaut worden, als es die Richtlinie vorsieht, weil teilweise dort jede Menge Holz am Wegesrand lag.

  2. Mit dem Männergesangverein „Harmonie“ Roth, der seit 30 Jahren auf einem Gemeinde-Grundstück die Schutzhütte betreibt, konnte eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, damit der MGV die Hütte modernisieren und besser vermieten kann. Nach 26 Jahren als erster Vorsitzender gibt Siegfried Winnecker das Amt an Jörg Hartmann ab.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
  1. Neubau wird geplant: Die Planer der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann+Partner haben dem Vorstand dargelegt, dass nur ein Neubau der Kläranlage die steigenden Anforderungen leisten und die Abwasserbehandlung zukunftssicher gewährleisten kann. Gegenüber einer Sanierung mit etwa 16 Mio. € ist der Neubau auf dem Gelände der Klärschlammvererdungsanlage mit bislang grob kalkulierten 28 Mio. € teurer, aber günstiger als ein Neubau im Bereich der bisherigen Teichanlage in Wissenbach. Die Kosten für einen „Umzug“ werden mit 33 Mio. € angenommen. Der Vorstand des Abwasserverbands hat beschlossen, die Planung und das Bauprogramm auszurichten auf einen zukunftsfähigen Neubau mit einem Zeitfenster bis 2027-2028. Bei der Finanzierung sind die Investitionszuweisungen der Gemeinden 2021-2026 zu berücksichtigen.
  2. Abschluss-Aufholjagd mit Akribie: Bei den Jahresrechnungen des Abwasserverbandes hat die Revision des Kreises für das Jahr 2010 den Schlussbericht im November 2020 vorgelegt. Weitere Prüfungen werden erst nach einer für die Aufsicht wichtigen Wertberichtigung angegangen: Wie der Vorstand des Abwasserverbands am 11.01.2023 in seiner Vorstandssitzung erörtert hat, rührt der Rückstand bei den Jahresabschlüssen aus einem Versäumnis beim Doppik-Start her. Zur Eröffnungsbilanz 2008 wurde für das Infrastrukturvermögen ein Gesamtwert von 13.197.372,07 € festgestellt. Die bei der EKVO-Untersuchung festgestellten Schäden und der entsprechende Sanierungsstau sind dabei noch nicht als Wertberichtigung auf die einzelnen Haltungen bezogen und berichtigt worden. Im Schlussbericht der Prüfung, die zehn Jahre später erfolgte, ist erläutert, wie laut EKVO-Bericht für die Schadensklasse 0 (sofort < 6 Monate) 85.000 € und für die Schadensklasse 1 (kurzfristig 1-5 Jahre) 450.000 € als Sanierungsstau im Infrastrukturvermögen beim Abwasserverband Obere Dietzhölze auszuweisen sind. Dieser Abgleich hat auf den rund 15 Kilometern Kanal und Betonbauwerken „haltungsscharf“ zu erfolgen. In der Gesamt-Bestandsliste sind 365 Haltungen aufgeführt, von denen 311 noch keinem Herstellungsjahr zugeordnet sind. Erst nachdem Vorstand und Verwaltung einen dezidierten und detaillierten Arbeitsplan vorgelegt haben, wie Wertberichtigung und Prüfungsrückstand aufgearbeitet werden, hat die Aufsicht am 08.02.2023 den Haushalt 2023 genehmigt.
Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
  1. Besucher-Rekorde: Das Jahr 2022 hat mit 72.918 Besuchern an die guten Jahre vor der Sanierung 2008/2009 angeknüpft. Darin sind 7.842 Erwachsene, 41.198 Kurzzeit-Tickets, 15.251 Jugendliche, 7.873 Besucher mit Familien-Karte, 662 Kurs-Teilnehmer und 92 Besucher mit einem Gruppen-Ticket enthalten. Das ist die größte Besucher-Zahl seit 2007.
  2. Haushalt genehmigt: Der Haushalt 2023 ist am 09.02.2023 genehmigt worden, nachdem sich der Verbandsvorstand am 25.01.2023 mit der „Aufholjagd“ bei den Abschlüssen befasst hat und einen Arbeitsplan beschlossen hat. Gerade stehen die Jahre 2012 bis 2014 zur Prüfung an. Bis 2027 soll der Rückstand aufgeholt sein, damit das Vorjahr von der Revision unter die Lupe genommen werden kann.
  3. Arbeit in der Verbandsverwaltung: „Verstärkung für die Verbandsverwaltung und Finanzbuchhaltung“ sucht der Zweckverband. Die Verbandsverwaltung wird zusammen mit dem Abwasserverband betrieben, damit Stellvertretungen möglich sind. Mehr Informationen unter www.freizeitbad-panoramablick.de/jobs im Internet.
  4. Gasversorger gekündigt: Nach dem Beschluss, der KEAM beizutreten, bestätigen die Stadtwerke Cottbus die Kündigung unseres Gasliefervertrag, der für die Jahre 2022 bis 2024 nach gemeinsamer Ausschreibung mit Dillenburg abgeschlossen worden war, zum 31.12.2024. Das ist also der geplante Übergang zur Einkaufsgemeinschaft. Die Stadtwerke Cottbus halten bis dahin an unserem Vertrag und den vor Krieg und Krise ausgehandelten Preisen für die Jahre 2022 bis 2023 fest. Dank alter Verträge und neuer Technik sind die Kosten und der Energieverbrauch beherrschbar geblieben, sodass keine Temperaturen gesenkt werden mussten.
  5. Jubiläum „50 Jahre Freizeitbad“: Am 19.02.1973 war die Eröffnung. Seitdem hat sich viel getan. Für einen Foto-Rückblick suchen wir alte Aufnahmen, die das Schwimmbad im Wandel zeigen. Zusendungen bitte an freizeitbad@eschenburg.de per E-Mail. Das Jubiläum „50 Jahre Freizeitbad“ wird am 26.08.2023 gefeiert mit einem Freizeitbad-Familien-Fest, für das der Förderverein die Ideen und Initiativen bündelt.