Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg

am Mittwoch, den 11.02.2026, um 19:00 Uhr,

im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 28. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss mit 7 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Änderungen werden nicht gewünscht.

2.

Bebauungsplan „Rommelsberg“, Gemarkung Eibelshausen

  1. Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 1 BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  2. Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauG und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB
  3. Verkauf von Ökopunkten
  4. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  5. Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 Abs. 3 BauGB sowie für die wasserwirtschaftlichen Festsetzungen gem. § 37 Abs. 4 HWG, jeweils i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Er erläutert die abgegebenen Stellungnahmen in den beiden Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

Der Ortsbeirat Eibelshausen bringt keine Einwände gegen die Planung vor.

Zu a), b), d) und e):

Aus der Bevölkerung liegen keine Stellungnahmen vor.

Mit Mail vom 07.03.2025 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit erforderlich, in die Planung übernommen. Anschließend wurden die Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 20.10.2025 bis 28.11.2025 durchgeführt. Zur Beschleunigung des Verfahrens wurde daher keine förmliche Abwägung durch die Gemeindevertretung vorgenommen.

Entsprechend konnte vorgegangen werden, da aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem durch die Gemeindevertretung freigegebenen Plan vorgenommen werden mussten.

Die im gesamten Verfahren eingegangenen Anregungen müssen förmlich abgewogen werden, siehe Punkte a und b.

Nach erfolgter Abwägung können sofort die Beschlüsse zu d) und e) gefasst werden.

Das Bauleitplanverfahren wird durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.

Die Anlagen der Begründung und des Umweltberichtes hängen dem Beschluss nicht an. Bei Bedarf können Sie jederzeit nachgereicht werden.

Zu c):

Für den Bebauungsplan wurde eine Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung erstellt und soll aufgrund des zeitlichen Aspekts durch das Ökopunktekonto der Gemeinde ausgeglichen werden. Dieses Biotopwertdefizit weist ein Defizit von 149.320 Biotopwertpunkten aus.

Nach Rücksprache mit dem Lahn-Dill-Kreis, Fachbereich Umwelt, Natur und Wasser, liegt der Betrag für einen Ökopunkt bei 0,51 € (netto) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Dieser setzt sich aus einem Grundwert von 0,40 € und dem regionalen Bodenwertanteil im Lahn-Dill-Kreis in Höhe von 0,11 € zusammen. Ein Biotopwertpunkt wird mittlerweile auch schon mit 0,70 € und höher gehandelt. Die Festlegung des Betrages für einen Biotopwertpunkt liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune und ist somit für dieses Defizit als Ausgleich festzulegen.

Aktuell weist das Ökopunktekonto der Gemeinde ein Guthaben von 491.515 Punkten aus (Stand 06.03.2025).

Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:

-

Stellungnahmen mit Anregungen und rechtsseitigen Beschlussempfehlungen des Verfahrensschrittes gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Nr. 1-9

-

Stellungnahmen mit Anregungen und rechtsseitigen Beschlussempfehlungen des Verfahrensschrittes gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Nr. 1-7

-

Planzeichnung des Bebauungsplanes - Stand 05.08.2025

-

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes - Stand 05.08.2025

-

Begründung des Bebauungsplanes ohne Anlage - Stand 08.12.2025

-

Umweltbericht des Bebauungsplanes ohne Anlage - Stand 05.08.2025

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist kein Anwesender betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlussfassungen:

zu a) den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, lfd. Nr. 1 - 9, zuzustimmen.

Stellungnahmen aus der Bevölkerung sind nicht eingegangen.

zu b) den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1 - 7, zuzustimmen.

Stellungnahmen aus der Bevölkerung sind nicht eingegangen.

zu c) den Verkauf der 149.320 Biotopwertpunkte für einen Betrag von 0,55 €/Biotopwertpunkt zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

zu d) 1. oben genannten Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, unter Beachtung der unter den Punkten a und b gefassten Beschlüsse als Satzung zu beschließen.

2. die zum Bebauungsplan gehörige Begründung zu billigen.

3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.

4. den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

zu e) 1. die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 Hessischer Bauordnung i. V. m § 9 Abs. 4 BauGB als Orts- und Gestaltungssatzung zu beschließen.

Die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz i. V. m § 9 Abs. 4 BauGB als Entwässerungssatzung zu beschließen.

2. den Gemeindevorstand zu beauftragen, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Die Beschlüsse a) - e) erfolgten einstimmig. Es wurden Einzelbeschlüsse gefasst.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Info Kita Neue Mitte - Übernahme Grundstück - außergerichtliche Einigung

Bürgermeister Konrad informiert über den Sachstand:

Nach den Berichten in den Gremien im Dezember hat sich zunächst nicht viel getan. Am 17. Dezember haben Bauarbeiter ein paar Fensterbänke montiert. Ansonsten setzte das Winterwetter dem Bau weiter zu.

Am 17. Januar meldete sich der Investor wieder und wir arbeiten an einer Lösung. Die Idee ist nun, durch die Zahlung einer Summe auch den zweiten Grundstücksteil zu erwerben und das gesamte Grundstück lastenfrei zu bekommen. Der Bauträgervertrag vom 06.06.2024 ist nun mit einem neuen Vertrag einvernehmlich aufzulösen.

Die Eckpunkte der Einigung sind am 25.01.2026 mit dem Ältestenrat und dem Ortsbeirat Eibelshausen besprochen worden, damit morgen der Haupt- und Finanzausschuss und am 19.02.2026 die Gemeindevertretung zustimmen können. Der Erwerb eines lastenfreien und ungeteilten Grundstücks mitsamt dem zweiten Eigentum-Anteil ist im Kern eine Grundstücksgelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, die bei uns in der Beratungsfolge der Gremien beschlossen wird und nicht im sprichwörtlichen „stillen Kämmerchen“.

Die Eckpunkte der Einigung sehen vor:

Die Gemeinde übernimmt das Grundstück lastenfrei. Einschließlich des Grundstücksanteils für den II. Bauabschnitt (Diakonie).

Die eigenen Anwaltskosten übernimmt jeder selbst.

Die Kosten für den Vertrag, der durch Notar Brock ausgearbeitet werden soll, werden zwischen der Gemeinde und dem Investor aufgeteilt (50 : 50).

Der Kaufpreis für das Grundstück (II. Bauabschnitt) beträgt 375.000 €. Damit kann das gesamte Grundstück lastenfrei gestellt werden.

Sämtliche sonstigen Ansprüche werden gegeneinander aufgehoben.

Die Gemeinde bekommt umgehend ein Betretungsrecht der Baustelle.

Der Entwurf des Kaufvertrags, der die Übernahme des Projekts regelt, liegt zur Prüfung bei unserem Anwalt, damit baldmöglichst beschlossen und beurkundet werden kann.

Den Ausschussmitgliedern wurden der Vertragsentwurf, eine Checkliste zum Vertrag, eine interne Prüfung des Vertrags sowie eine Kostenübersicht vor der Sitzung zugeleitet.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.

4.

Fragen und Mitteilungen

Folgende Informationen gibt Bürgermeister Konrad:

Nachtrag 2025 und Haushalt 2026 sind genehmigt

„Aktion saubere Landschaft“

o

Versicherungsschutz für alle Teilnehmer durch Unfallkasse Hessen

o

Verpflegungs-Kosten übernimmt die Gemeinde komplett

o

Start am 28.02.2026 um 10 Uhr mit Verschönerungsverein

o

Überblick unter www.gemeinde-eschenburg.de/kommzu

Dillenburg berät Kompromiss zum Entgegenkommen beim Einzelhandel

Handel ist für neue Nutzung im alten Aldi in Wissenbach ausgeschlossen

o

B-Plan weist Gewerbegebiet (GE) mit Handelsausschluss aus

o

Die Baugenehmigung aus 2005 war für den Neubau eines SB-Marktes

o

Der Markt ist zum 31.12.2022 geschlossen und abgemeldet worden

o

Für eine Nutzungsunterbrechung besteht kein Bestandsschutz mehr

Bau des Funkmasts aufm Roth beginnt und wird etwa drei Monate dauern

Jagdgenossenschaft Eschenburg gibt 1.000 € zur Spendenaktion der Wildtierhilfe Schelderwald zur Rehkitz-Rettung

Nächster Termin für VZ-Energieberatung im Rathaus am 2. März ab 14 Uhr

Mit dem Erwerb von zwei Grundstücken und Zahlung eines Kaufpreises von 100.000 EUR wird der Vertrag zwischen der Diabaswerk Hirzenhain GmbH & Co. KG und der Gemeinde Eschenburg vom 5. September 2014 erfüllt

Präsentation Planung Neubau Kläranlage am 02.03.2026 um 19 Uhr

Es werden einige Fragen zur Kita „Neue Mitte“ gestellt (W. Brietzke, G. Müller, M. Neitz).

Der Vorsitzende dankt dem Ausschuss für 28 Sitzungen in der auslaufenden Wahlperiode für ein konstruktives Miteinander.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Ausschussvorsitzender

Schriftführerin

Hartwig Bieber

Katharina Fritschi