am Mittwoch den 22. Januar 2025
Saal Bürgerhaus Staden in Florstadt
23.01.2025
Trupp, Christian
Trupp, Torsten
Goll, Rudi
Hartmann, Lothar
Lux, Lukas Hannes
Richter, Dieter
Schmidt, Horst
Schneeberger, Ute
Stelz, Bianka
Werner, Horst
Will, Alexander
Wolf, Elke
Wolf, Norbert
Faulstich, Cora
Kiesling, Jürgen
Pille, Wolf Rüdiger
Schmidt, Christel
Sprenger, Marion
Dr. Wagner, Stephan
Bauer-Klar, Adelheid
Faber, Axel
Groß, Maria Theresia
Neher, Gudrun
Dr. Rhein, Monika
Salz, Gerhard
Menzel, Richard
Neuwert, Diether
Opper, Claus Peter
Kummer-Fischer, Ulrike
Wehrum-Hötzel, Christiane
Schmidt, Dietmar
Imbescheid, Daniel
Bürgermeister
Emmerich, Christa
Erste Stadträtin
Heller, Hans-Georg
Stiebeling, Karl Gerhard
Barth, Brigitte
Eckhardt, Anneliese
Hartmann, Sascha
Lohmann, Günther
Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp von 20:02 Uhr bis 20:57 Uhr
Schriftführerin, Janine Fritzel von 20:02 Uhr bis 20:57 Uhr
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Christian Trupp stellt fest:
Die Ladung ist gemäß § 58 und § 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) form- und fristgerecht ergangen. Die Einladung mit der Tagesordnung erging am 07.01.2025.
Das Gremium ist gemäß § 53 HGO beschlussfähig. Es sind 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung anwesend.
- Jörg Stürtz
| Betreff | Vorlagen-Nr. — Amt | |
öffentliche Sitzung | ||
TOP 1 | Änderung des § 3 der | |
| Aufwandsentschädigung, Absatz (6) und (7), der Satzung vom 01.01.2020 | |
| (VL-2025-0005) | |
| Haupt- und Personalverwaltung | |
TOP 2 | Antrag der SPD-Fraktion vom 23.12.2024 | |
| hier: Beauftragung des | |
| Akteneinsichtsausschusses zu den Auftragsvergaben an die Architektin Daniela Wagner | |
| (AT-2025-0001) | |
| Haupt- und Personalverwaltung | |
TOP 3 | Antrag der Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 08.01.2025 | |
| hier: Photovoltaik auf allen städtischen Gebäuden | |
| (AT-2025-0002) | |
| Haupt- und Personalverwaltung | |
TOP 4 | Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.01.2025 | |
| hier: Flüchtlingsunterbringung im Stadtgebiet Florstadt | |
| (AF-2025-0001) | |
| Haupt- und Personalverwaltung | |
TOP 5 | Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.01.2025 | |
| hier: Statusanfrage "inklusiver Spielplatz in Oberflorstadt" | |
| (AF-2025-0002) | |
| Haupt- und Personalverwaltung | |
TOP 6 | Mitteilungen des Magistrates | |
| 6.1 | Trafo-Häuschen am alten Friedhof Nieder-Florstadt |
| 6.2 | Kommunale Wärmeplanung |
| 6.3 | Schlachthaus Stammheim |
| 6.4 | Verwertung FFW-Fahrzeuge |
| 6.5 | Reinigung der Sinkkästen im Stadtgebiet |
|
| hier: Auftragsvergabe |
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Christian Trupp, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Im Anschluss daran teilt er mit, dass seitens der Presse an diesem Abend niemand anwesend sein kann. Daher bittet er für die Berichterstattung alle Redner*innen um Zusendung der Redebeiträge an das Gremienbüro.
Anschließend gibt er folgende Termine vorab bekannt:
Weiterhin teilt er mit, dass über das Protokoll der letzten Stadtverordnetenversammlung im Dezember nicht abgestimmt werden kann, da das Protokoll noch nicht fertig sei. Da die Schriftführerin erkrankt ist, muss die Genehmigung aufgeschoben werden. Frau Keßler-Voßeler bemüht sich um Fertigstellung, sodass in der nächsten Sitzung abgestimmt werden kann.
| TOP 1 | Änderung des § 3 der Aufwandsentschädigung, Absatz (6) und (7), der Satzung vom 01.01.2020 | VL-2025-0005 |
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung verliest die sachliche Darstellung der Beschlussvoralge:
Am 11. Dezember 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung beschlossen, die Absätze (6) und (7) des § 3 der Aufwandsentschädigung redaktionell umzuwandeln. Hintergrund dieses Beschlusses ist die Feststellung, dass die bisherige Formulierung unklar und verständlich war. Insbesondere wurde nicht eindeutig kommuniziert, dass Beschäftigte der Stadt Florstadt für die Dauer einer Sitzung ausschließlich Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen. Es soll ausdrücklich klargestellt werden, dass keine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gezahlt wird. Die Umformulierung dient der Transparenz und einer besseren Verständlichkeit der Regelung.
Im Anschluss daran wir ohne Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt abgestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des § 3 Aufwandsentschädigung Absatz (6) und (7) wie folgt:
Absatz (6) „Schriftführerinnen und Schriftführer, die bei der Stadt Florstadt beschäftigt sind, wird für die Dauer einer Sitzung Arbeitszeit angerechnet. Fahrtkosten sind wie in § 2 Absatz (2) dementsprechend abzurechnen.“
Absatz (7) „Schriftführerinnen oder Schriftführer, die aus dem jeweiligen Gremium gewählt sind, erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 EURO. Fahrtkosten sind wie in § 2 Absatz (2) dementsprechend abzurechnen.“
Abstimmungsergebnis: | |||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 25 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 25 | Stimmenthaltungen: | 0 |
| TOP 2 | Antrag der SPD-Fraktion vom 23.12.2024 | AT-2025-0001 |
|
| hier: Beauftragung des Akteneinsichtsausschusses zu den Auftragsvergaben an die Architektin Daniela Wagner |
|
Die SPD Fraktion beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den Akteneinsichtsausschuss beauftragt, in alle Vertragsunterlagen, zwischen der Stadt Florstadt und der Architektin Daniela Wagner Einsicht zu nehmen.
Die anwesenden Mandatsträger sind sich einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt nicht abgestimmt werden muss und der Antrag allein ausreicht, um das Thema im Ausschuss zu behandeln.
Thema soll erst nach Abschluss des „alten Themas“ begonnen werden.
Man einigt sich darauf, dass das noch im Ausschuss verweilende Thema zuerst abgeschlossen und anschließend das neue Thema begonnen wird.
Die SPD-Fraktion fordert den Akteneinsichtsausschuss auf in der genannten Angelegenheit tätig zu werden, um folgende Fragen für den Zeitraum ab 2024 und nachfolgende zu klären:
| TOP 3 | Antrag der Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 08.01.2025 | AT-2025-0002 |
|
| hier: Photovoltaik auf allen städtischen Gebäuden |
|
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, auf den Dächern von allen geeigneten städtischen Gebäuden Photovoltaikanlagen zu errichten. Der Magistrat wird beauftragt, im Einzelfall und nach Finanzlage zu entscheiden, ob die Stadt jeweils selbst die Anlagen betreibt oder die Dächer an Dritte verpachtet werden, um Einnahmen für die Stadtkasse zu erzielen.“
Viele städtische Dächer sind für Photovoltaikanlagen (PV) geeignet. Zur Enttäuschung von vielen Mitbürger*innen wurde bei der neuen Kindertagesstätte Auenland nur ein kleiner Teil der riesigen Dachfläche tatsächlich mit PV-Anlagen bestückt. Das soll sich jetzt ändern: Es gibt nämlich nicht wenige Stromversorger, Energiegenossenschaften oder Projektierer, die nach solchen größeren Flächen suchen, um günstig Solarstrom zu erzeugen. Der Wetteraukreis macht das mit seinen Dächern seit Jahren vor. Hier in Florstadt gibt es Bürgerhäuser, Kindergärten, Feuerwehrstützpunkte, Sporthallen und vieles mehr, auf denen - wenn überhaupt - nur ein kleiner Teil der Fläche dahingehend genutzt wird. Große Stromverbraucher wie unsere Kläranlage bieten sich bestimmt gerne als Abnehmer dieser neu geschaffenen Energiekapazitäten an.
Die PV Anlage auf der Synagoge ist in der Zwischenzeit montiert worden, aber noch nicht am Netz,
da die Elektroarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und eine Stromnutzung vorgesehen ist.
Abstimmungsergebnis: | |||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 25 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 12 | Stimmenthaltungen: | 13 |
| TOP 4 | Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.01.2025 | AF-2025-0001 |
|
| hier: Flüchtlingsunterbringung im Stadtgebiet Florstadt |
|
1. Wie sieht die Flüchtlingssituation im Stadtgebiet aus? Wie viele Flüchtlinge sind zurzeit untergebracht? Aus welchen Ländern kommen die Geflüchteten?
Wir haben insgesamt 174 Menschen (82 Weltgeflüchtete, 92 Ukraine-Geflüchtete) aus folgenden Ländern untergebracht:
Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Pakistan, Somalia, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine
Wir sind zurzeit mit einer Differenz von -20 Personen im Soll.
2. Welche Unterbringungskapazitäten besitzt die Stadt?
Die Stadt besitzt die Kapazität um 92 Weltgeflüchtete Menschen unterzubringen. Davon sind 82 Plätze zurzeit belegt. Dies ergibt eine Anzahl von 10 Plätzen, die zurzeit nicht belegt sind.
Die 92 Ukraine-Geflüchtete sind in Privatwohnungen untergebracht.
Um welche Gebäude handelt es sich? Im welchen Zustand befinden sich diese Gebäude? Sind diese überhaupt für die Unterbringung geeignet?
Die Adressen der privatangemieteten Wohnungen können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen, wir haben derzeit 16 Wohnungen angemietet.
Unsere stadteigenen Gebäude befinden sich in der Schulstraße 1, Parkstraße 2, Hanauer Straße 2, An Der Linde 1 und 1A.
Wir halten alle Vorgaben des Wetteraukreises zur Unterbringung von Geflüchteten mit allen Gebäuden ein.
Ist die Umnutzung der Gebäude möglich, wenn sich die Flüchtlingssituation entspannt? Können die Aufnahmekapazitäten hochgefahren werden, wenn sich die Flüchtlingssituation erneut verschärft?
Eine „Rück-nutzung“, also Ursprungsnutzung ist jederzeit und ohne Änderungsantrag möglich.
Die Umnutzung der stadteigenen Gebäude ist nicht ohne Weiteres, sondern nur mittels Umnutzungsantrag möglich.
Die Aufnahmekapazitäten können, durch die Umnutzung des Ober- Florstädter Bürgerhauses, erhöht werden. Hierfür ist ein Antrag beim Wetteraukreis gestellt, allerdings sind die nötigen Anforderungen (z.B. einer BMA) noch in finaler Klärung, wir warten auf Rückmeldung.
3. Welche Angebote bietet die Stadt Geflüchteten für die Integration und der Teilnahme am öffentlichen Leben?
Grundsätzlich gibt es viele Angebote durch ehrenamtliche Organisationen wie den Partnerschaftsverein. Dieser organisiert das Sprach-Café, ein internationales Frauenfrühstück oder Deutschkurse (teils anerkannt, wenn durch die VHS Angeboten). Die Kurse und Veranstaltungen werden gut besucht und gerne angenommen. Dient teils als Überbrückung der Wartezeit für Integrations- und Sprachkurse des BAMF (Wartezeit bis zu 9 Monaten). Über den Kurs werden auch Ausflüge, wie z.B. Besuch des Hessenpark, angeboten.
Ebenfalls bietet die Bürgerhilfe verschiedene Maßnahmen von der Anmeldung bis zur täglichen Unterstützung.
Werden diese Angebote angenommen oder besteht gar eine Teilnahmepflicht? Sind weitere Maßnahmen geplant?
Eine Teilnahmepflicht gibt es nicht (nur in den offiziellen Kursen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).
Weitere Maßnahmen im Sinne von Gruppenaktivitäten sind nicht geplant.
Wir bieten in Einzelterminen das gemeinsame Schreiben von Bewerbungsunterlagen und Hilfestellungen bei Alltagserledigungen (Behördengänge, Amtssprache, etc.) außerhalb des einzuhaltenden Rahmen an, um die Integration und die Alltagsbewältigung zu erleichtern.
| TOP 5 | Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.01.2025 | AF-2025-0002 |
|
| hier: Statusanfrage "inklusiver Spielplatz in Oberflorstadt" |
|
Zu 1.) Die Planung laufen noch. Wir sind in enger Abstimmung mit den Initiatorinnen und dem Verein Florstädter Kindergruppe e.V. Die ersten Geräte wurden durch den Verein in 2024 angeschafft. Ein Termin mit der Stabsstelle Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales bzgl. möglicher Förderungen wurde erneut durch das Ministerium abgesagt.
Wir warten auch einen neuen Termin.
Zu 2.) Ja!
Zu 3.) Lt. Aussage des Vereins genügt Spenderinnen und Spendern bis zu einer Höhe von 300€ der Überweisungsträger als Vorlage beim Finanzamt. Höhere Spendenbeträge werden natürlich gerne entgegen genommen und dafür wird auch eine formgerechte Spendenbescheinigung erstellt.
TOP 6 | Mitteilungen des Magistrates |
TOP 6.1 | Trafo-Häuschen am alten Friedhof Nieder-Florstadt |
Das alte Trafo-Häuschen am alten Friedhof in Nieder-Florstadt wird abgeriffen und versetzt. Das neue Häuschen wird neben die Glascontainer in der Friedel-Münch-Straße gesetzt.
TOP 6.2 | Kommunale Wärmeplanung |
Der Magistrat teilt mit, dass das Unternehmen BMU Energy Consulting GmbH aus Wuppertal den Zuschlag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bei der Ausschreibung erhalten hat.
Die Arbeiten für die kommunale Wärmeplanung werden im Februar beginnen. Über die entsprechenden Bürgerbeteiligungsverfahren wird der Magistrat die Bürgerschaft und die Stadtverordneten rechtzeitig informieren. Das Projekt kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich zum Ende des Jahres fertig gestellt. Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erhält die Stadt Florstadt 90% Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
TOP 6.3 | Schlachthaus Stammheim |
Das Schlachthaus in Stammheim hat seit 07.01.2025 wieder eine HIT-Nummer. Somit werden Hausschlachtungen im Stadtgebiet wieder möglich.
TOP 6.4 | Verwertung FFW-Fahrzeuge |
Verschiedene Fahrzeuge der städtischen Feuerwehren wurden auf einer Auktionsplattform veräußert. Dies betrifft ein MTW von Nieder-Florstadt und Stammheim, ein „alter Tanker“ von Nieder-Florstadt und ein T-SFW von Staden. Hier wurden rund 40.000 € eingenommen.
| TOP 6.5 | Reinigung der Sinkkästen im Stadtgebiet |
|
| hier: Auftragsvergabe |
Für die Reinigung der Sinkkästen im Stadtgebiet wurde die Fa. Rockstroh beauftragt. Die Kosten für die Reinigung der Sinkkästen beläuft sich auf ca. 11.000 €. Die Kosten zum Vorjahr haben sich halbiert.
Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp spricht den „Geburtstagskindern“ seine Glückwünsche aus und teilt an dieser Stelle mit, dass aus haushalterischen Gründen kein Umtrunk stattfinden wird. Dieses wird zu gegebener Zeit nachgeholt. Weiterhin teilt er mit, dass die Auszahlung der noch offenen Sitzungsgelder in den nächsten Wochen gebündelt erfolgt. Er bittet um etwas Geduld. Außerdem teilt er mit, dass er zu Beginn der Sitzung einen Termin vergessen hat und zwar den Termin für die Bürgerversammlung, welche am 28.03.2025 stattfinden soll. Mit diesen Informationen schließt er die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 20:57 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.
Florstadt, 23.01.2025