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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Benutzungsordnung für den Abfallsammelplatz der Stadt Florstadt

Wie bereits im Abfallkalender angekündigt ist der Abfallsammelplatz (Bauhof, Ober-Florstadt) wieder geöffnet am

16. März 2024

von 09:00 - 11:00 Uhr.

Aus diesem Anlass geben wir nachfolgende Benutzungshinweise:

1.

Die Benutzung des Abfallsammelplatzes (Bauhofes) ist nur Einwohner/innen der Stadt Florstadt gestattet. Der Abfall muss auf Florstädter Grundstücken angefallen sein.

2.

Der Abfallsammelplatz ist in der Regel alle 14 Tage, samstags von 9:00 bis 11:00 Uhr, geöffnet. Die Öffnungstage werden im Abfallkalender bzw. in den Florstädter Nachrichten bekannt gegeben.

3.

Pro Öffnungstag wird nur eine Anlieferung von jedem Einwohner/in entgegengenommen.

Die maximale Anliefermenge darf hierbei 500 Liter (1/2 Kubikmeter) nicht übersteigen.

4.

Angenommen werden gegen Gebühr:

a)

Mineralischer Bauschutt z.B. Steine, Speis- und Betonbrocken

b)

sperrige Baustellenabfälle z.B. Bodenbeläge, Spanplatten, Renovierungsabfälle, Tapeten, Rigips- oder Heraklitplatten, Altholz aus dem Innenbereich (A I - III), Kunststoff-Fenster, Kunststoff-Türen.

Das unter a) und b) angeführte Material muss aus privaten Haushalten stammen.

Die Gebühr beträgt 24,00 € je 1/2 Kubikmeter). Die Mindestgebühr beträgt 6,00 €. Dies entspricht einer Anlieferung bis 125 Litern. Kleinmengen bis 25 Liter sind gebührenfrei.

Das angelieferte Volumen wird vom städtischen Personal geschätzt, wobei die Gebühren sofort fällig sind.

5.

Angenommen werden gebührenfrei:

a)

Altmetalle

b)

Elektrokleingeräte mit zwei Kantenlängen unter 30 cm z. B. Fön, Toaster, PC-Tastatur, Taschenrechner etc.

6.

Ausgeschlossen von der Annahme sind:

a)

Problemabfälle wie asbesthaltige Materialen, Mineralwollfasern etc.

b)

sperriger Hausrat wie alte Sofas, Sessel, Schränke, Tische usw.

c)

mit Restmüll gefüllte gelbe DSD-Säcke

d)

Elektro- und Kühlgeräte mit zwei Kantenlängen über 30 cm z.B. Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Elektroherde, Kühl- und Gefrierschränke etc..

e)

Nachtspeicheröfen

f)

Altholz aus dem Außenbereich (A IV) z.B. Holzfenster, Holztore, Haustüren aus Holz, Jägerzäune, Lauben, Holzhütten.

7.

Die in Nr. 4 und 5 genannten Abfälle sind dem anwesenden Personal zur Zwischenlagerung zu überlassen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

8.

Die Stadt kann Personen, die den Sammelplatz unter Verstoß gegen diese Ordnung benutzen, jede Benutzung auf Zeit oder auf Dauer untersagen. Die mögliche Ahndung als Ordnungswidrigkeit bleibt unberührt.

9.

Ergänzend wird auf die Abfallsatzung der Stadt in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.

10.

Wichtige Rufnummern: Nationaler Notruf 112

Rufbereitschaft/Notdienst Stadt Florstadt 0170/8272941

11.

Diese Benutzungsordnung gilt ab Samstag, den 28. August 2021.

Der Magistrat
der Stadt Florstadt
Unger, Bürgermeister