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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird folgende Genehmigung vom 09. März 2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der verfügende Teil des hierzu erlassenen Genehmigungsbescheides lautet:

Auf Antrag vom 27. Mai 2022 wird der Firma DHL Supply Chain Operations GmbH vertreten durch die Geschäftsführer

Rainer Fred Haag, Jens Lechler und Dr. Michael Rolle

Heinemannstraße 11 - 13

53175 Bonn

gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung erteilt, auf dem

Grundstück in

61197 Florstadt

Grundbuch Gemarkung:

Nieder-Mockstadt

Flur:

7

Flurstücke:

85/1, 86, 87, 88, 103/12, 104/3, 105, 106, 107, 108, 155/1

ein Lager Florstadt 4 für Medizinprodukte, Kosmetika sowie Roh- und Wirkstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln zu errichten und zu betrieben. Die Lagerkapazität beträgt insgesamt maximal 29.700 t, wovon von den nachfolgend genannten Stoffen oder Stoffgruppen maximal folgende Mengen gelagert werden dürfen:

1.200 t

Stoffe, der Gefahrenklasse akut toxisch Kategorie 1 und 2

2.500 t

Stoffe, der Gefahrenklassen akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 1 oder spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 1

200 t

entzündbare Flüssigkeiten prüfen

Das Lagergut (Stoffe/Gemische/Erzeugnisse) wird unter Berücksichtigung der Zusammenlagerungsverbote der TRGS 510 in den angegebenen Lagerunits des Lagergebäudes eingelagert und muss, differenziert nach Lagergut und Stoff- bzw. Stoffgruppen-Eigenschaften, folgende Lagermengen einhalten:

Lagerbelegung (entsprechend Tabelle 6-6 der Antragsunterlagen Kapitel 6 Seiten 17 - 20)

Der Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen und ist mit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

„Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden beim Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Straße 4, 35390 Gießen.“

Eine Durchschrift dieses Genehmigungsbescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen vom 28. März 2023 bis 11. April 2023 beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, 60327 Frankfurt am Main, Gutleutstraße 114, Zimmer 6.6.125 im 6. OG bei der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Raum 25 im 2. OG aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Um den Zugang in die Gebäude sicherzustellen, wird aufgrund der aktuellen Situation um telefonische Voranmeldung unter den Nummern 069/2714-5991 für das Regierungspräsidium Darmstadt oder 06035-9699-0 für die Stadt Florstadt gebeten.

Hinweis:

Die Klagefrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist am 12. April 2023 und läuft bis zum bis 11. Mai 2023.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie Hinweise zum Datenschutz mit Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Internet unter www.rp-darmstadt.hessen.de im Bereich Umwelt > Lärm/Luft/Strahlen > Datenschutzhinweise.

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Frankfurt

Geschäftszeichen: RPDA - Dez. IV/F 43.2-53 u 40.07/3-2022/1

Aktenzeichen: IV/F-43.2-1622/12-Gen2022/012

Frankfurt, den 13. März 2023