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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Lärmschutz ist Gesundheitsschutz

Grundregel

Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm sind immer noch der beste Weg, um Lärmbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Sonntags - und Feiertagsruhe

An Sonntagen und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.

Nachtruhe

Zwischen abends 20:00 Uhr und morgens 07:00 Uhr ist es verboten Lärm zu erzeugen, durch den andere belästigt werden.

Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte im Freien

An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen in Wohngebieten Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte, wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Heckenscheren usw., von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden.

Trotzdem sollte aus Rücksicht auf die Nachbarn während der Zeit der üblichen Mittagspause (13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) möglichst auf Lärm verzichtet werden.

Unaufschiebbare Arbeiten oder gewerbliche Arbeiten können erledigt werden, wobei dabei auch unnötiger Lärm vermieden werden sollte.

Einige besonders laute Gartengeräte wie Laubbläser, Laubsammler sowie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen nur von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr benutzt werden. Sind solche Geräte mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden, so gelten wiederum die normalen Ruhezeiten.

Der Bürgermeister
der Stadt Florstadt
als örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Hebbe