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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Florstadt, Stadtteil Nieder-Florstadt

Aufstellung des Bebauungsplans

Gartengebiet „Reichelsheimer Weg“

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 23.02.2022 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Gartengebiet „Reichelsheimer Weg“ im Stadtdteil Nieder-Florstadt beschlossen.

Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 1,8 ha und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Nieder-Florstadt:

Flur 2:

368/1, 369/2, 371/1, 372/1, 373/1, 375/2, 376, 378/1, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401/4, 480/1, 481, 483/6, 483/7, 483/8, 483/9, 483/10, 483/11, 483/12, 483/13.

Flur 3:

25, 26/3, 27/1, 28, 30, 31, 32, 33, 34/3, 35, 36, 37, 38, 39, 67.

Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.

Allgemeines Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung des bereits seit vielen Jahren freizeitgärtnerisch genutzten Areals im Nordosten von Nieder-Florstadt.

2.

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Konzeptentwurf zur Umweltprüfung werden im Zeitraum vom

Montag, den 11.04.2023 bis einschließlich Freitag, den 19.05.2023

in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Florstadt, unter der dem nachfolgend genannten Link:

https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/bebauungsplaene-im-verfahren/

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, während der aktuellen Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

16:00 bis 18:00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung einzusehen.

Anregungen können im o.g. Zeitraum zur Niederschrift oder in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: bauverwaltung@florstadt.de vorgebracht werden.

Der räumliche Lage sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Stadt Florstadt, 22. März 2023

gez. Bürgermeister Unger