| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
gem. § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 23.02.2022 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Gartengebiet „Reichelsheimer Weg“ im Stadtdteil Nieder-Florstadt beschlossen.
Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 1,8 ha und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Nieder-Florstadt:
Flur 2:
368/1, 369/2, 371/1, 372/1, 373/1, 375/2, 376, 378/1, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401/4, 480/1, 481, 483/6, 483/7, 483/8, 483/9, 483/10, 483/11, 483/12, 483/13.
Flur 3:
25, 26/3, 27/1, 28, 30, 31, 32, 33, 34/3, 35, 36, 37, 38, 39, 67.
Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.
Allgemeines Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung des bereits seit vielen Jahren freizeitgärtnerisch genutzten Areals im Nordosten von Nieder-Florstadt.
| 2. | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Konzeptentwurf zur Umweltprüfung werden im Zeitraum vom
in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Florstadt, unter der dem nachfolgend genannten Link:
https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/bebauungsplaene-im-verfahren/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, während der aktuellen Öffnungszeiten:
| Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 16:00 bis 18:00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung einzusehen.
Anregungen können im o.g. Zeitraum zur Niederschrift oder in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: bauverwaltung@florstadt.de vorgebracht werden.
Der räumliche Lage sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Stadt Florstadt, 22. März 2023