- Sitz Florstadt -
Gemäß § 7 (Abs. 1 und 2) der Satzung für die Jagdgenossenschaft Florstadt im Wetteraukreis vom 16. Juni 1983 lade ich hiermit alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zur Jagdgenossenschaftsversammlung für
Mittwoch, den 24.04.2024
um 19:45 Uhr in das
Bürgerhaus Nieder-Florstadt
kleiner Saal
ein.
Vorgesehene Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung der Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung v. 19.04.2023 |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 5. | Bericht der Kassenrevisoren |
| 6. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 7. | Verwendung des Jagdpachterlöses |
| 8. | Jagdpachtverträge ab dem Pachtjahr 01.04.2025 |
| 9. | Verschiedenes |
Jagdgenossin oder Jagdgenosse ist jede/r Eigentümer*in von Grundflächen in den Gemarkungen von Nieder- und Ober-Florstadt, Leidhecken, Staden, Nieder-Mockstadt und Stammheim, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Jagdgenosse und jede Jagdgenossin, mit einer schriftlichen Vollmacht, durch sein Kind, seinen Ehegatten, einem Elternteil oder einem anderen Jagdgenossen vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Sollte die Jagdgenossenschaftsversammlung nicht beschlussfähig sein, wird sie geschlossen und nach 15 Minuten neu eröffnet. Dann ist die Jagdgenossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Jagdgenossen nach der Satzung für die Jagdgenossenschaft Florstadt im Wetteraukreis beschlussfähig.
61197 Florstadt, den 25.03.2024