Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt in ihrer Sitzung am 20.03.2024 den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2013 der Stadt Florstadt festgestellt hat.
Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Florstadt mit deren Anlagen, einschließlich Prüfbericht, liegt zur Einsichtnahme analog § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der Zeit
und vom 08.04.2024 bis 10.04.2024
während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Florstadt,
Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, – Zimmer 3– öffentlich aus.
Florstadt, den 25.03.2024